Protokoll der Sitzung vom 25.04.2002

Herr Minister Krapp, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass Herr Abgeordneter Pidde im Informationsmagazin der Mitteldeutschen Medienfördergesellschaft diese Mitteilung zur Kenntnis genommen hat. Ich darf aber hier ergänzend bemerken, dass der Ministerpräsident in seiner kürzlichen Regierungserklärung auch dieses Projekt selbst angesprochen hat.

Zu Frage 1: Der Aufbau eines Medienapplikations- und Gründerzentrums befindet sich derzeit in der konzeptionellen Phase. Als Standort ist Erfurt vorgesehen, weil Erfurt mit dem Kinderkanal von ARD und ZDF und dem Landesfunkhaus des Mitteldeutschen Rundfunks bereits über ein substanzielles Medienpotenzial verfügt. Einen termingerechten weiteren Fortgang der noch notwendigen Untersuchungen und Entscheidungen vorausgesetzt, könnten die erforderlichen Baumaßnahmen Ende 2002 beginnen. Als Eigentümer dieses Infrastrukturprojekts ist die Stiftung für Technologie- und Innovationsförderung vorgesehen. Es ist beabsichtigt, den Betrieb des Zentrums über eine Gesellschaft abzusichern.

Zu Frage 2: Das Medienapplikations- und Gründerzentrum hat insbesondere zum Ziel, jungen medienorientierten Unternehmen durch Bereitstellung eines infrastrukturellen Angebots und einer auf Dauer angelegten inhaltlichen Begleitung verbesserte Standortbedingungen zu ermöglichen und so den Medienstandort Thüringen zu stärken. Es wird erwartet, dass vor allem im Zusammenhang mit der Präsenz des Kinderkanals ein neues und zukunftsträchtiges Marktsegment im Bereich Kindermedien erschlossen und ausgebaut werden kann. Hierbei geht es nicht nur darum, das Marktsegment Kinderfernsehproduktion weiterzuentwickeln, sondern auch angelagerte Bereiche, wie Kinderbücher, Kinderzeitschriften, Hörmedien usw. am Standort Erfurt zu platzieren und im Rahmen eines Gesamtkonzepts zusammen mit Dienstleistern neue Gründungsund Produktionsaktivitäten zu ermöglichen.

Zu Frage 3: Um in die notwendige Entscheidungsfindung von Beginn an alle relevanten Akteure einzubinden, nahm im Juni 2001 unter Federführung des Thüringer Kultusministeriums eine Lenkungsgruppe Medienapplikationsund Gründerzentrum ihre Tätigkeit auf. Neben den beteiligten Ressorts der Landesregierung, also Kultusministerium, Wirtschaftsministerium, Wissenschaftsministerium und Finanzministerium, sind daran die Stadt Erfurt, die Landesentwicklungsgesellschaft und die Stiftung für Technologie für Innovationsförderung, der Mitteldeutsche Rundfunk und der Kinderkanal sowie die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH vertreten.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Pidde.

Herr Minister, aus dem Gesagten ergeben sich für mich noch zwei Nachfragen. Zum einen sagen Sie, die Stadt Erfurt ist in der Lenkungsgruppe, ich würde gern noch wissen, wie sind die Gremien, also der Stadtrat der Stadt Erfurt einbezogen. Als Zweites, weil Sie sagen, gegenwärtig ist konzeptionelle Phase, wann ist denn damit zu rechnen, dass ein fertiges Konzept vorliegt und wann wird es der Öffentlichkeit vorgestellt?

Wie die Stadt Erfurt den Stadtrat und die Verwaltung einbezieht, ist natürlich Angelegenheit der Stadt Erfurt selbst. Wir haben aber mit dem Oberbürgermeister bzw. seinem entsprechenden Vertreter immer einen Vertreter der Stadt Erfurt mit in der Lenkungsgruppe.

Zur zweiten Frage: Wir haben bisher zwei Papiere vorliegen, die wir haben erarbeiten lassen, einmal eine Potenzialanalyse, das war das erste Papier, was erarbeitet wurde im Auftrag des Kultusministeriums, und dann eine Machbarkeitsstudie. Aufgrund dieser Papiere sind auch schon Beschlüsse in der Technologiestiftung für die weitere Planung dieses Zentrums und auch insbesondere für die Vorbereitung von Förderanträgen ergangen. Ich denke, dass es dann absehbar ist, wann dies zu weiteren Schritten führt.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke schön. Wir kommen zur Frage des Abgeordneten Huster - Drucksache 3/2338 -. Sie, Frau Abgeordnete Wildauer, werden sie vortragen.

Untersuchung des Innenministeriums zur Finanzsituation der Thüringer Kommunen

Nach Pressemitteilungen (unter anderem "Ostthüringer Zei- tung" vom 6. April 2002) hat das Innenministerium eine Untersuchung zur Finanzsituation der Thüringer Kommunen erstellen lassen. Der Finanzdezernent der Stadt Jena sagte dazu, dass diese Untersuchung die Vermutung bestätigte, dass die kreisfreien Städte im Freistaat gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen bei den Zuweisungen des Landes benachteiligt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt die Landesregierung die oben genannte Auffassung des Finanzdezernenten der Stadt Jena (oder teilt sie diese nicht) und (bezogen auf den jeweils zutreffenden

Fall) warum?

2. Welche Ursachen gibt es aus Sicht der Landesregierung für das Haushaltsdefizit der sechs kreisfreien Städte, das im Jahr 2000 bei rund 20 Millionen Euro lag?

3. Durch welche Maßnahmen können aus Sicht der Landesregierung die kreisfreien Städte ihr Haushaltsdefizit abbauen?

4. Welche Veränderungen im Thüringer Finanzausgleichsgesetz hält die Landesregierung für geboten, um Disparitäten bei den Finanzzuweisungen des Landes an die kreisfreien Städte, Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden zu nivellieren?

Herr Staatssekretär Scherer, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung teilt nicht die Auffassung, dass die kreisfreien Städte gegenüber kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen benachteiligt werden. Wie die Auswertungen der erhobenen Daten zu den Rechnungsergebnissen 2000 gezeigt haben, ist die dauernde Leistungsfähigkeit in den verschiedenen Gemeindegrößenklassen unterschiedlich ausgestaltet. Offensichtlich kommen einzelne Gemeindegruppen mit ihren eigenen Einnahmen und den Finanzausgleichsleistungen besser zurecht als andere. Tatsächlich gehören zu den Letzteren auch die kreisfreien Städte. Das Auswertungsergebnis darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass einzelne Kommunen, und dazu gehören auch einige kreisfreie Städte, noch Einsparpotenzial haben bzw. dieses nicht ausschöpfen.

Zu Frage 2: Die Ursachen für das Haushaltsdefizit liegen in der Entwicklung der eigenen Einnahmen und im Ausgabeverhalten der Kommunen.

Zu Frage 3: Die betroffenen kreisfreien Städte können selbst zum Abbau des Haushaltsdefizits beitragen, wenn sie entsprechende Haushaltskonsolidierungskonzepte, wie andere Kommunen und das Land auch, strikt und konsequent umsetzen.

Zu Frage 4: Das Finanzausgleichsgesetz hat sich grundsätzlich bewährt. Veränderungen erscheinen insoweit angebracht, als den Umlandfunktionen aufgrund der zentralörtlichen Bedeutung stärker Rechnung zu tragen ist und sich die gesicherte Leistungsfähigkeit der Kommunen an gesünderen Gemeindegrößen orientiert. Das Finanzausgleichsgesetz kann durch entsprechende Novellierungen zu einer sinnvollen Entwicklung der Kommunen im Frei

staat Thüringen genutzt werden. Solche Veränderungen sind nur möglich, wenn gewährleistet werden kann, dass dadurch Finanzausgleichsleistungen für die übrigen Kommunen nicht geschmälert werden müssen.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall, danke, Herr Staatssekretär. Auch die nächste Frage ist auf morgen verschoben worden, wir kommen damit zur Frage in Drucksache 3/2353 der Frau Abgeordneten Thierbach. Frau Abgeordnete Nitzpon, Sie werden sie vorlesen.

Würdigung des ehrenamtlichen Engagements im Jahr 2002

Das ehrenamtliche Engagement von Vereinen, Verbänden sowie Einzelpersonen soll im Jahr 2002 entsprechend der erlassenen "Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit zur Förderung der gemeinnützigen ehrenamtlichen Tätigkeit in Thüringen" gewürdigt werden.

Entsprechende Haushaltsmittel wurden für das Jahr 2002 bereitgestellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben entsprechend der oben genannten Richtlinie Mittel für das ehrenamtliche Engagement beantragt?

2. Bis zu welchem Datum können die Landkreise und kreisfreien Städte mit einem Bewilligungsbescheid vom Landesjugendamt in welcher Höhe (konkret nach Land- kreisen und kreisfreien Städten) rechnen?

3. Welches sind die Ursachen dafür, dass im Jahr 2001 die Mittelverteilung an die Landkreise und kreisfreien Städte nach oben genannter Richtlinie untereinander so große Differenzen aufweist?

4. Wie schätzt die Landesregierung die Praktikabilität der oben genannten Richtlinie für Kreise und kreisfreie Städte ein?

Herr Minister Pietzsch, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Ebenso wie übrigens im Jahr 2001 haben auch 2002 alle Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen Zuwendungen zum Zweck der Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit gestellt.

Zu Frage 2: Ich hatte fast angenommen, sie bezieht sich auch auf 2002, aber mit Schreiben des Landesamts für Soziales und Familie vom 15. März ist allen Landkreisen und kreisfreien Städten die Höhe der voraussichtlichen Zuwendungen mitgeteilt worden. Gleichzeitig wurde ihnen allerdings auch mitgeteilt, dass erst einmal ein Viertel der in Aussicht gestellten Summe sofort abgerufen werden kann. Von diesem Abruf haben einige Städte und Landkreise Gebrauch gemacht. Was die unterschiedliche Höhe der Förderbescheide im vergangenen wie in diesem Jahr angeht, hängt das zum einen davon ab, wie viele Bewohner im Kreis sind und zum anderen, wie viel von den Kreisen und kreisfreien Städten selbst kofinanziert wird. Wir haben im vergangenen Jahr, nachdem nicht alle in dem Maße beantragt hatten, wie sie hätten beantragen können, zusätzlich an Kreise und kreisfreie Städte, die zusätzlichen Mittel zur Kofinanzierung zur Verfügung gestellt haben wollten, entsprechende Mittel noch mal nachgereicht. Dieses ist in der Ziffer 4.3. der Richtlinie auch noch einmal nachzulesen.

Und wie die Landesregierung die Praktikabilität - ich habe jetzt 2. und 3. gemeinsam beantwortet - der oben genannten Richtlinie einschätzt: Wir haben einen ersten Erfahrungsaustausch auf der Landesehrenamtskonferenz im März dieses Jahres in Nordhausen durchgeführt. Die Resonanz bei der Antragstellung hinsichtlich Zuwendungen für die Förderung des Ehrenamts zeigt, dass in der Praxis die Richtlinie und die Zielrichtung insbesondere der Richtlinie sehr positive Aufnahme gefunden hat. Für Rückfragen zur Förderrichtlinie durch die Zuwendungsempfänger wurde im vergangenen Jahr eine Hotline eingerichtet, weil wir merken, dass es etwas schwer anlief, allerdings hat uns die Ehrenamtskonferenz mit den Fragen auch gezeigt, dass manch einer gar nicht glauben konnte, dass die Beantragung wirklich so einfach sein soll wie sie ist. Diese Hotline ist von 30 Anrufern genutzt worden, so dass diese Zahl doch vermuten lässt, dass die Richtlinie unterdessen ein schnelles Verständnis gefunden hat.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte schön, Frau Abgeordnete Nitzpon.

Diese Hotline, wird die weitergeführt oder sagen Sie, 30 Anrufer sind nicht genügend, um die weiter zumindest jetzt noch einmal...

Die Nummer ist nach wie vor bekannt und man kann sich auch jetzt noch informieren. Den Begriff "Hotline" würde ich bei 30 Anrufern allerdings... Es ist eine etwas unterkühlte Leitung dann eher.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/2354. Bitte, Frau Abgeordnete Becker.

Zukunft der Talsperren Schmalwasser und TambachDietharz

Zeitungsmeldungen vom 13. April 2002 zufolge sollen die erst kürzlich erbaute Talsperre Schmalwasser, für die noch Verbindlichkeiten in Höhe von 44,1 Mio. "  hen, sowie die Talsperre Tambach-Dietharz künftig nicht mehr für die Trinkwasserversorgung genutzt werden und ausschließlich Reservefunktionen übernehmen. Die Landesregierung hat demgegenüber erklärt, dass es sich bei der angesprochenen Nichtnutzung nur um einen vorübergehenden Zustand handele, der auf einem Vorschlag des Gutachters der Kienbaum Consultans beruhe. Eine Entscheidung der Landesregierung dazu gebe es jedoch nicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kosten würden im Fall der von Kienbaum empfohlenen Nichtnutzung der Betrieb und die Unterhaltung der genannten Talsperren auch ohne die Nutzung zur Trinkwasserversorgung weiterhin verursachen?

2. Welche Aufgaben könnten im Fall einer Nichtnutzung die genannten Talsperren mittel- oder langfristig übernehmen?

3. Wie kann im Fall der offenbar dem Gesamtkonzept des Kienbaum-Gutachtens widersprechenden Fortführung der Talsperren ein kostendeckender Fernwasserpreis von 61 Cent mittelfristig erreicht werden?

4. Wie viel Kubikmeter des in den beiden Talsperren gespeicherten Wassers wurde bislang tatsächlich für die Nutzung als Trinkwasser weitergeleitet?