Zu Frage 4: Man muss erst einmal klar und deutlich sagen, dieser Vorfall geschah, obwohl für das Krankenhaus eine detaillierte Datenschutzordnung erlassen war, alle Bediensteten die Aushändigung der Datenschutzregelungen schriftlich bestätigt hatten und auf die Einhaltung schriftlich verpflichtet waren. Das heißt, rein organisatorisch ist hier dem Krankenhaus, der Krankenhausleitung, auch für die zurückliegende Zeit, kein Vorwurf zu machen. Ein Vorwurf wäre zu machen gewesen, wenn es eine solche Datenschutzordnung beispielsweise nicht gegeben hätte. Die Datenschutzordnung ist die entsprechende Regelung, um die unbefugte Nutzung von Daten auszuschließen.
Für die Landesregierung ergeben sich deshalb aus diesem Vorfall keine unmittelbaren Konsequenzen, da alle Voraussetzungen getroffen waren, aber menschliches Fehlverhalten oder auch bewusstes Fehlverhalten nicht in jedem Fall auszuschließen ist. Der jetzige Träger des Landesfachkrankenhauses hat in Übereinstimmung mit dem Ministerium disziplinarische Maßnahmen ergriffen und gegenüber dem verantwortlichen Mitarbeiter die Konsequenz gezogen. Die Rhön-Klinik-AG, die jetzt Träger ist, hat eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Zusätzlich hat der Träger uns mitgeteilt, dass zukünftig keine ausgesonderten Computer mehr verkauft, sondern zerstört werden sollen.
Meine Damen und Herren, ich sehe dieses mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Sicher sind damit die Daten noch sicherer, aber ich bin schließlich auch für viele soziale Vereine, Verbände und für Selbsthilfegruppen zuständig. Die sind schon sehr dankbar gewesen, wenn sie ausgesonderte Computer zur Verfügung gestellt bekommen haben. Diese Entscheidung ist sicherlich eine eher zweischneidige Entscheidung, aber der Träger will hier ganz sicher gehen, in Sonderheit eben, was die Patientendaten angeht, dass es keine Probleme mit Patientendaten gibt.
Es wurde dort immer eine Firma beauftragt bzw. der Datenschutzbeauftragte ist dafür zuständig gewesen oder der verantwortliche technische Mitarbeiter, dass keine sensiblen Daten auf diesen Datenträgern mehr sind. Dieses ist offensichtlich nicht geschehen. Das ist eine Frage, Frau Abgeordnete Heß, ich habe Ihnen gesagt, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen laufen, ich kann dazu nicht abschließend antworten.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Wir kommen damit zur Frage in Drucksache 3/2281. Bitte, Herr Abgeordneter Nothnagel.
Im Jahr 2001 wurde das neu errichtete Justizzentrum in Erfurt seiner Bestimmung übergeben. Für Menschen mit Behinderungen ist dieser Neubau ohne fremde Hilfe nur schwer zugänglich.
1. Wurden nach Auffassung der Landesregierung die bestehenden und gesetzlich vorgeschriebenen Normen DIN 18024/25 bei Errichtung dieses Gebäudes im vollen Umfang berücksichtigt, und wenn ja, wie ist es möglich, dass die Türen des Eingangsbereichs für Menschen mit Behinderungen nur schwer zu öffnen sind?
2. Wurden Parkplätze für Behinderte eingerichtet, und wenn ja, wie viele und wie wurden diese beschildert?
3. Wurden ansässige Erfurter Behindertenverbände in die Vorarbeiten des Neubaus mit ihrer Sach- und Fachkunde mit einbezogen, und wenn nein, warum nicht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt.
Zu Frage 1: Die eingeführten Normen zum barrierefreien Bauen öffentlicher Gebäude wurden im Justizzentrum entsprechend erfüllt. Im Eingangsbereich des Justizzentrums gibt es eine speziell für Rollstuhlfahrer vorgesehene Tür, die motorisch über einen Taster in vorgeschriebener Höhe geöffnet werden kann.
Zu Frage 2: Es wurden vier Behindertenstellplätze nächstliegend dem Haupteingang angeordnet. Die Stellplätze sind mit dem entsprechenden Hinweisschild gekennzeichnet.
Zu Frage 3: Der Erfurter Behindertenverband war im Vorfeld der Planung und Realisierung eingebunden. Ein entsprechendes Protokoll liegt vor.
Nachfrage zu den Behindertenparkplätzen. Wie sind diese zu erreichen? Gibt es dort besondere Hinweisschilder, wie man zu diesen Parkplätzen kommt?
Eine Nachfrage oder eine Bitte, noch einmal zu prüfen und dementsprechend auch abzuändern, dass die Parkplätze dieses Justizzentrums barrierefrei erreichbar sind.
Die Landesregierung kann dort nichts abändern. Bei dem Justizzentrum Erfurt handelt es sich um ein Mietobjekt. Die ausschließliche Verantwortung liegt bei der LEG.
Damit kommen wir zur Frage in Drucksache 3/2319, eine Frage der Abgeordneten Frau Pelke, weil die beiden vorherigen Fragen auf den Freitag verschoben wurden.
Nach Presseberichten vom 21. und 22. März 2002 (Freies Wort, OTZ) sind in diesem Asylbewerberheim die dringend notwendigen Investitionen gestoppt worden, weil der ehemalige Betreiber, die Firma Vogel Beherbergungslogistik, Einspruch gegen das Ergebnis der Ausschreibung eingelegt hat.
1. Wie oft wurde das Asylbewerberheim in Jena-Forst in den Jahren zuvor auf seinen baulichen Zustand, der eine menschenwürdige Unterbringung garantiert, geprüft?
3. Wie viele Asylbewerberheime betreibt die Firma Vogel Beherbergungslogistik in Thüringen und wie oft wurde dort der bauliche Zustand kontrolliert?
4. Welche Firmen in Thüringen sind außerdem mit der Firmengruppe Vogel Beherbergungslogistik wirtschaftlich verbunden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Die Darstellung in der Presse, wonach die notwendigen Investitionen gestoppt worden seien, weil die Firma Vogel Beherbergungslogistik Einspruch gegen das Ergebnis der Ausschreibung eingelegt hat, beschreibt die Situation nicht richtig. Die Vergabekammer beim Thüringer Landesver
waltungsamt hat die Aufhebung der Ausschreibung verfügt, weil unter anderem die Leistungsbeschreibung nicht den Erfordernissen der Verdingungsordnung entsprach. Den Bietern fehlte eine aussagefähige Kalkulationsgrundlage, die Basis für eine vergleichende Wertung der Angebote war damit nicht gegeben. Im Übrigen ist festzustellen, dass die Firma Vogel seit dem 1. Juni 2001 nicht mehr Betreiber der Einrichtung ist. Dies vorweggeschickt beantworte ich die einzelnen Fragen.
Zu Frage 1: Seit der Eröffnung der Erstaufnahmeeinrichtung Jena-Forst im Jahre 1993 wurde der Zustand der Erstaufnahmeeinrichtung durch deren Leiter im laufenden Betrieb ständig überprüft. Weiterhin hat das zuständige Fachamt für Brandschutzangelegenheiten der Stadt Jena sowie das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt den Zustand der Einrichtung überprüft, Letzteres nahm seine Prüfungen im halbjährlichen Abstand vor.
Zu Frage 2: Im Rahmen der ständigen Überprüfung der Einrichtung durch die Heimleitung wurde bei erkannten Missständen regelmäßig deren Beseitigung durch den Betreiber eingefordert. Die Mängelbeseitigung wurde von den Mitarbeitern der Betreiberfirma vorgenommen. In einigen Fällen war jedoch eine entsprechende Mahnung erforderlich. Die Auflagen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts wurden durch diese selbst im Rahmen der halbjährlichen Kontrolle überprüft. In der Vergangenheit wurde das Thüringer Landesverwaltungsamt nicht in jedem Fall über die Beanstandungen und Auflagen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts informiert. Durch entsprechende Absprachen mit dieser Behörde wurde die Verfahrensweise inzwischen geändert, so dass das Thüringer Landesverwaltungsamt regelmäßig informiert wird.
Zu Frage 3: Seit dem Auslaufen des Betreibervertrags für die Landesgemeinschaftsunterkunft in Mühlhausen zum 31.03.2002 betreibt die Firma Vogel Beherbergungslogistik keine in Landesregie befindlichen Asylbewerberunterkünfte in Thüringen mehr. Die Firma Vogel Beherbergungslogistik betreibt 12 Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Asylbewerbern im Auftrag der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen.
Zu Frage 4: Dem Land liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche Firmen in Thüringen ggf. mit der Firma Vogel Beherbergungslogistik verbunden sind. Im Übrigen ist es auch nicht Sache der Landesregierung, Auskünfte über Firmenverflechtungen privater Firmen zu geben.
Herr Staatssekretär, Sie hatten darauf verwiesen, dass es durchaus Mängel gab, die dann behoben werden mussten bzw. es musste auch teilweise gemahnt werden. Wissen
Sie, ob das in den anderen Bereichen, was diese Firma angeht, in den anderen Unterkünften, wo die Firma Vogel tätig ist, auch gemahnt werden musste bzw. Mängel zu beseitigen waren?