Protokoll der Sitzung vom 24.05.2002

Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, meine sehr verehrten Herren auf der Regierungsbank, verehrte Gäste, ich begrüße Sie zum Beginn unserer 64. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am heutigen 24. Mai 2002, die ich hiermit eröffne.

Als Schriftführer haben Platz genommen Frau Abgeordnete Zitzmann und Herr Abgeordneter Höhn. Frau Abgeordnete Zitzmann wird die Rednerliste führen.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt Frau Ministerin Prof. Dr. Schipanski, Herr Minister Birkmann, Herr Ministerpräsident Dr. Vogel, Frau Abgeordnete Arenhövel, Herr Abgeordneter Buse und Herr Abgeordneter Fiedler.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 10

Planung neuer Justizzentren Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2429

Es wurde mir gemeldet, dass die antragstellende Fraktion Begründung wünscht. Diese wird Herr Abgeordneter Dr. Koch vornehmen. Bitte, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, in seiner Regierungserklärung am 26. April 2002 erwähnte Minister Dr. Birkmann geplante Hochbaumaßnahmen im Verantwortungsbereich seines Ministeriums im Zeitraum von 2002 bis 2006 im Umfang von 90 Mio.  wobei er den Bau von Justizzentren in Jena, Gera, Mühlhausen und Weimar als Schwerpunkte hervorhob. Als ich in meiner Replik auf die Regierungserklärung darum bat, das etwas genauer darzustellen, äußerte sich dann Minister Dr. Birkmann bezüglich des Justizzentrums Mühlhausen, dass Baubeginn voraussichtlich im September 2002 sein werde. Der lokalen Presse zu Beginn dieser Woche war dann zu entnehmen, dass der Baubeginn erneut verschoben sei. Ein oder zwei Tage später war dann wieder zu entnehmen, er soll nun doch stattfinden. Es gibt also in diesem Bereich eine beachtliche Unsicherheit. Wir beziehen diese Zeitschiene aber nicht ausschließlich auf das Justizzentrum Mühlhausen, sondern auch auf die Justizzentren in Jena, Gera und Weimar. Wir begnügen uns aber auch nicht damit, lediglich die Zeitschiene zu hinterfragen.

Der zweite Aspekt dabei sind die Kosten. Es werden Kosten von 90 Mio.       nig sein. Um beurteilen zu können, ob das viel oder we

nig ist, müsste man wissen, mit welchem Kostenvolumen die Justizzentren veranschlagt werden, denn es kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Die letzte Plenartagung hat auch sehr deutlich gemacht, dass im Bereich der Strafvollzugseinrichtungen ein enormer Investitionsbedarf besteht. Diese Einrichtungen sind auch nicht gerade kostensparsam. Wir wollen nicht nur im Interesse unserer Fraktion, sondern, ich meine, auch im Interesse der interessierten Öffentlichkeit eine Darstellung der Landesregierung unter Zeit- und Kostenaspekten, bezogen auf diese Probleme, haben.

(Beifall bei der PDS)

Das war die Begründung. Die Landesregierung hat einen Sofortbericht angekündigt. Ich gehe davon aus, dass Sie den Sofortbericht jetzt geben. Ach, der Herr Finanzminister macht das. Gut, Herr Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, für den Staatlichen Hochbau ist immer noch das Finanzministerium zuständig und deswegen erlaube ich mir, hier den Sofortbericht zu geben. Den Antrag hätte man auch in eine Mündliche Anfrage kleiden können, da hätten Sie die gleichen Informationen bekommen, aber wie auch immer.

Der Thüringer Justizminister Dr. Birkmann hat in seiner Regierungserklärung von einer regen Bautätigkeit des Freistaats bis 2006 gesprochen und dabei hob er den Bau von Justizzentren besonders hervor - zu Recht, beabsichtigt doch der Freistaat Thüringen in den kommenden Jahren weitere Justizzentren in Mühlhausen, Gera, Weimar und Jena zu errichten. Die Vorbereitungen der geplanten Baumaßnahmen befinden sich in unterschiedlichen Planungsphasen. Das Justizzentrum Mühlhausen ist in der Planung am weitesten vorangeschritten und befindet sich in der Ausführungsplanung. Für die Justizzentren Gera und Weimar werden derzeit Standort und Unterbringungsvarianten untersucht. Das Justizzentrum Jena soll im Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung in einen angemieteten Neubau untergebracht werden. Entsprechend der mittelfristigen Hochbauplanung ist der Baubeginn des Justizzentrums Mühlhausen für den August 2002 geplant, seine Fertigstellung ist für Herbst 2005 vorgesehen. Das Justizzentrum Gera soll voraussichtlich 2004 begonnen werden. Mit der Fertigstellung ist dann 2007 zu rechnen. Baubeginn am Justizzentrum Jena ist noch in diesem Jahr und am Justizzentrum Weimar wird 2006 begonnen werden. Die Bauzeit für Jena und Weimar ist jeweils mit zwei Jahren veranschlagt. Das Justizzentrum Jena ist kein Eigenbau des Landes, sondern ein Mietobjekt.

So sind die geplanten Jahresscheiben in der mittelfristigen Hochbauplanung des Landes. Ich muss nur dazu sagen, diese Planungen beruhen auf der Steuerschätzung 2001 und mit Blick auf die letzten Ergebnisse der Steuerschätzung muss ich hier sehr deutlich machen, der Beginn und die Dauer der einzelnen Baumaßnahmen ist nicht unabhängig von der sich entwickelnden Haushaltssituation des Freistaats zu sehen. Das heißt, mit unserer jetzigen Einnahmensituation steht natürlich auch alles, was im staatlichen Hochbau in den nächsten Jahren geplant ist, auf dem Prüfstand. Wir können nicht so tun, als wenn man mit weniger Einnahmen dann den Staatlichen Hochbau dort außen vor lassen könnte.

Baukosten von rund 23 Mio.    Mühlhausen und geschätzten 17,5 Mio.   22,5 Mio.     hebliche Aufwendungen, die einer finanziellen Untersetzung bedürfen. Zu dem Bauvorhaben in Jena können wir, was die Kostenseite angeht, keine Aussagen treffen, da es sich wie schon gesagt - um ein Mietobjekt handelt.

Die Errichtung und der Betrieb der neuen Justizzentren bringen einige Synergieeffekte, denn die von jeder Justizbehörde benötigte Einrichtung sind jetzt nur einmal erforderlich, das betrifft: Poststelle, Telefonzentrale, Pförtnerei, Wachtmeisterei, Fahrzeugpark, Bibliothek, Sitzungssäle, Sozialräume, technische Einrichtungen. Die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen und die zentrale Erledigung von Verwaltungsaufgaben lassen zudem einen effizienteren Personaleinsatz zu und zudem wird die Errichtung von Justizzentren den Dienstleistungscharakter der Thüringer Justiz gerecht, indem für den rechtsuchenden Bürger regelmäßig nur eine Anlaufstelle für rechtliche Anliegen verschiedener Art geschaffen wird. Eine Errichtung der geplanten Justizzentren in - wie von Ihnen unterstellt - ausschließlicher Zusammenarbeit mit der LEG ist im Übrigen schon aus Gründen des Vergaberechts nicht möglich. Gleichwohl ist auch unter Beachtung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht auszuschließen, dass mit der LEG vertragliche Beziehungen auch in Zukunft eingegangen werden können. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich gehe davon aus, dass die Aussprache beantragt wird zum Bericht. Ist das der Fall? Beantragt niemand? Dann nehmen wir den Bericht zur Kenntnis und ich stelle fest, dass das Berichtsersuchen gemäß § 106 Abs. 2 erfüllt ist. Das war ja eine zügige Behandlung des Punkts.

(Beifall bei der CDU)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 a

Kontakte eines Polizeibeamten zum Rotlichtmilieu Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/2443

Wird hier Begründung durch den Einreicher gewünscht? Das ist nicht der Fall. Der Herr Minister hat auch ohnehin einen Sofortbericht angekündigt. Ich bitte Herrn Innenminister Köckert uns diesen Bericht zu geben.

Darf ich noch einmal bitten, dass sich die Gemüter wieder beruhigen und der Innenminister uns den Bericht geben kann, und zwar so, dass wir ihn auch verstehen, weil Ruhe ist.

Frau Präsidentin, ich danke Ihnen für diesen Zusatz, den Sie noch gebracht haben. Das Interesse des hohen Hauses scheint nicht ganz so hoch zu sein an diesem Tagesordnungspunkt.

(Zwischenruf Abg. K. Wolf, PDS: Das scheint nur so.)

Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, das Thüringer Innenministerium wurde am Donnerstag, dem 24. Januar dieses Jahres vom Leiter der Polizeidirektion Gera darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Polizeibeamter engen Kontakt zum Geraer Rotlichtmilieu unterhalten soll und möglicherweise Dienstgeheimnisse verraten habe. Die für derartige Delikte zuständige Abteilung "Interne Ermittlungen" des Polizeiverwaltungsamts erhielt unverzüglich, d.h. mündlich am Montag, dem 28. Januar und schriftlich am Dienstag, dem 29. Januar den Auftrag, ohne Ansehen von Person oder Funktion den Sachverhalt aufzuklären und dem Ministerium zu berichten. Aufgrund der Brisanz wurde die zuständige Staatsanwaltschaft in Erfurt über die Generalstaatsanwaltschaft bereits am 30. Januar in Kenntnis gesetzt. Eine Entscheidung, die deutlich macht, dass gerade nichts im Polizeibereich unter der Decke gehalten werden soll.

In der alltäglichen Ermittlungspraxis ist es an sich üblich, dass die Polizei zunächst die Ermittlungshandlungen allein durchführt und dann die Staatsanwaltschaft über den jeweiligen Sachverhalt in Kenntnis setzt. Lediglich bei besonderen Delikten erfolgt die unmittelbare Verständigung der Staatsanwaltschaft. Der hier zur Kenntnis gelangte Sachverhalt wurde von den Verantwortlichen entsprechend eingeschätzt und es wurde die Staatsanwaltschaft entsprechend sofort informiert. Die Staatsanwaltschaft Erfurt als die Herrin des Verfahrens hat daraufhin ein Errmittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum Verstoß gegen § 92 Ausländergesetz und wegen Untreue eingeleitet. Dem Polizeibeamten und mehreren weiteren Beschuldigten wird unter anderem vorge

worfen, einen polizeilichen Informanten verraten und polizeiliche Fahndungsgelder für private Dienstleistungen im Rotlichtmilieu ausgegeben zu haben. Durch Telefonüberwachungsmaßnahmen, durch Observationen, durch Durchsuchungen, Zeugenvernehmungen und Auswertung von Unterlagen wurden Indizien herausgearbeitet, welchen die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der zuständigen Polizeidienststelle weiter nachgehen wird. Die Ermittlungen konnten bis Mitte dieses Monats mit verdeckten Maßnahmen geführt werden. Durch die Veröffentlichungen in der Presse müssen sie jetzt offen geführt werden. Die an den Veröffentlichungen Beteiligten sollten sich auch einmal Gedanken darüber machen, welchen Beitrag sie zur Aufklärung von Straftaten in Thüringen leisten, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Um die aktuellen Ermittlungen nicht noch weiter zu beeinträchtigen, werde ich über meinen heutigen Bericht hinaus der Öffentlichkeit und damit auch dem Plenum keine weiteren Details darlegen können. Ich bitte dafür um Verständnis. Gegenwärtig wird versucht, die vorliegenden Ermittlungsergebnisse durch zusätzliche Ermittlungen, z.B. Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen, zu ergänzen und zu verifizieren. Das Recht, hierüber Auskünfte zu erteilen, obliegt ausschließlich der hier zuständigen Staatsanwaltschaft. Neben dem Strafverfahren werden aus dienstrechtlicher Sicht disziplinare Vorermittlungen eingeleitet. Bei dem beschuldigten Beamten handelt es sich um einen 45 Jahre alten Kriminalhauptkommissar, der nach der Wende zunächst in verschiedenen Funktionen in der KPI Gera und im Polizeipräsidium Thüringen tätig war. Nach seiner Tätigkeit im Polizeipräsidium war er bis zum Oktober 1999 als Kommissariatsleiter "Organisierte Kriminalität und Rauschgift" in der Kriminalpolizeiinspektion Gera tätig. Anschließend war er in der Zeit von Oktober 1999 bis Mai 2000 zum Polizeiverwaltungsamt in die Arbeitsgruppe "Interne Ermittlung" abgeordnet.

Jetzt nimmt es aber überhand mit den Handys. Sie wissen, dass es ordnungsrufwürdig ist im Haus. Wer war das, Frau Abgeordnete Becker, ja?

(Unruhe im Hause)

Also, sie war es.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaus, SPD: Sie war es nicht.)

Es war aber Ihre Ecke dahinten, Entschuldigung. Ich kann es nicht sagen, es wird ausgestellt. Bitte fahren Sie fort, Herr Minister Köckert.

In diesem Zeitraum war er noch einmal einen Monat in der Kriminalpolizeiinspektion Gera tätig. Am 1. Juni 2000 wurde er ins Thüringer Innenministerium abgeordnet, die Versetzung erfolgte im Juni 2001. Mit der Abordnung ins Thüringer Innenministerium wurde er der Polizeiabteilung zugewiesen, mit seiner Versetzung dem damaligen Referat 40. Als Sachbearbeiter unterstützte er den damaligen Abteilungsleiter. Der Beamte hatte in seiner Funktion die Möglichkeit, Kenntnis von dienstlichen Unterlagen, die über das Büro des Abteilungsleiters laufen, zu nehmen.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang etwas über die Arbeit des Abteilungsleiters und die Vorgänge sagen, die über seinen Tisch gehen. Der Abteilungsleiter Polizei ist zuständig für grundsätzliche Polizeiangelegenheiten, wie sie in einem Ministerium an grundsätzlichen Dingen anfallen. Das ist in Thüringen nicht anders als in Bayern, Niedersachsen oder Brandenburg. Dazu zählen z.B. Personalmaßnahmen, Logistik, Polizeihaushalt und natürlich strategische Aspekte der Polizeiarbeit. Die eigentlichen operativen Tätigkeiten werden nicht vom Thüringer Innenministerium, sondern von den Polizeidirektionen und dem Landeskriminalamt erledigt, was nicht heißen soll, dass der Polizeiabteilungsleiter nicht davon Kenntnis haben kann oder nicht darüber informiert wird, soweit er es wünscht bzw. es aufgrund der besonderen Bedeutung für nötig gehalten wird. Ich will damit nichts relativieren, aber Ihnen deutlich machen, dass nicht alle Polizeiaktionen vorher im Ministerium bekannt sind und damit über den zuständigen Abteilungsleiter gehen.

Am 18. Februar 2002 wurde der Beamte mit seinem Einverständnis in das Landeskriminalamt abgeordnet, die Abordnung wurde als taktische Variante aus den verfahrensbedingten Zwängen heraus gewählt, um den Beamten unauffällig aus dem sicherheitsrelevanten Bereich des Thüringer Innenministeriums herauszulösen und die zu dieser Zeit bereits laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden. Der Beamte wurde bewusst erst am 18. Februar aus dem Innenministerium abgeordnet, um ihn nicht misstrauisch zu machen. Wegen Krankheit hat er seinen Dienst im Landeskriminalamt bis heute jedoch nicht angetreten. Die weiteren Ermittlungen werden wie bisher zügig, konsequent und umfassend geführt. Es wird nichts verschleppt, nichts vertuscht, sondern in der gebotenen Sorgfalt ein schwieriger Sachverhalt durchleuchtet.

Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang am Schluss den Hinweis, dass man in einem solchen Fall der zunächst verdeckten Ermittlungen nicht als Erstes mit einer Mitteilung an die Presse oder den Innenausschuss des Landtags geht, wie es vereinzelt gefordert worden ist, auch von Kollegen dieses Hauses. So wichtig die Information der Öffentlichkeit und des Parlaments auch ist, die Gefährdung des Ermittlungserfolgs verbietet es meines Erachtens, jede Information nach draußen zu geben. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Kleinen Moment, Herr Minister, es gibt eine Nachfrage von Herrn Abgeordneten Hahnemann. Lassen Sie die zu? Gut. Bitte, Herr Dr. Hahnemann.

Ich würde gern zwei Fragen stellen: Erstens, vor dem Hintergrund, dass es keinen Spaß macht, solche Dinge der Presse zu entnehmen, können Sie hier etwas darüber sagen, wie die Informationen in die Presse gelangt sind?

(Heiterkeit bei der CDU)

Lachen Sie, wenn es Sie nicht interessiert, mich interessiert es und ich bitte Sie, das einfach zu akzeptieren. Zweitens, sehen Sie eine Möglichkeit, im Innenausschuss, gegebenenfalls in einer vertraulichen Sitzung, noch mehr dazu zu sagen, so dass wir eher wissen, wie wir damit umgehen können?

Zur zweiten Frage denke ich, dass die Staatsanwaltschaft diese Entscheidung zu fällen hat, was auch in vertraulicher Sitzung gegebenenfalls im Innenausschuss Weiteres geäußert werden kann. Die Polizei selbst ist nicht Herrin dieses Verfahrens. Zum Ersten kann man in vielfältiger Weise Vermutungen anstellen, Herr Dr. Hahnemann, aber auch wenn wir etwas Konkretes wissen, werden wir es in diesem Fall hier nicht sagen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Hahnemann, PDS: Im Ausschuss...?)

Auch nicht im Ausschuss.

Gut. Die Antworten waren eindeutig. Ich gehe davon aus, dass Aussprache gewünscht wird. Gibt es eine Fraktion? SPD-Fraktion, CDU auch. Alle drei Fraktionen beantragen die Aussprache. Gut. Dann hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Pohl, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dieser Vorfall, besser Skandal, hat mich sehr betroffen gemacht. Wieder einmal haben wir leider durch die Medien über einen solchen brisanten Vorgang erfahren müssen. Fakt ist doch, die Polizei unseres Freistaats leistet überwiegend eine hervorragende Arbeit zum Wohl unserer Bürger.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Sie zeichnet sich auch in diesem Lande durch eine hohe Motivation und damit verbundene hervorragende Ergebnisse aus, aber solche Vorgänge setzen das Vertrauen der Bürger in unsere Polizei leider aufs Spiel. Es führt zu großen Verunsicherungen innerhalb der Polizei und ich möchte jetzt einmal die gehäuften Suizide ganz ausschalten, weil das ein Fall für sich ist, aber auch das könnte ein Stück mit sein. Aber, es ist meiner Meinung nach, Herr Innenminister, schon eine Unverschämtheit, wenn Sie sagen, die Polizei wird zum politischen Pingpong missbraucht, wie es in der Bildzeitung steht. Ich meine, nicht die Polizei wird missbraucht, sondern Sie missbrauchen die Polizei durch solche Aussagen. Nicht die Polizei steht am Pranger, sondern der Innenminister steht am Pranger für einen solchen unglaublichen Vorgang.