Protokoll der Sitzung vom 13.06.2002

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Dr. Klaubert wie folgt:

Zu Frage 1: Am 18.04.2000 wurde vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur dem Landkreis Altenburger Land für Infrastrukturmaßnahmen ein Zuschussvolumen in Höhe von 28,17 Mio. zugesagt.

Dieses zugesagte Zuschussvolumen stellte für die Region einen Rahmen dar, der mit entsprechenden Projekten auszufüllen war. Es bestand Einigkeit, dass die Projektliste flexibel zu handeln und an den regionalen Interessen zu messen ist. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgte bzw. erfolgt aus den Haushaltsansätzen der fortlaufenden Förderprogramme. An dieser Stelle verweise ich auf die Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage vom 04.04.2002. Aufgrund der o.g. Flexibilität gab es in gemeinsamer Absprache mit den regionalen Akteuren auch Änderungen der Art und Anpassungen der Projektliste. Gegenwärtig umfasst die Liste 6 Maßnahmen im Bereich Verkehr, 6 Maßnahmen aus den Bereichen Gewerbeflächen, Entwicklung, Altstandortentwicklung, 12 Maßnahmen aus dem Bereich Arbeitsmarktpolitik, eine Maßnahme aus dem Bereich touristische Infrastruktur, 3 Maßnahmen aus dem Bereich Ausbildung. Diese Maßnahmen belegen ein Zuschussvolumen in Höhe von rund 22,85 Mio.    Projektvorschläge befinden sich gegenwärtig in Prüfung.

Zu Frage 2: Bisher wurden rund 15,84 Mio.    Abgeflossen sind 9,6 Mio.     wie folgt dar: im Jahr 2000 rund 4,13 Mio.  !!" 4,67 Mio.  !!  #"  $  !!% 3,89 Mio.  $  !!&!%&    Bewilligungen bis zur Höhe des zugesagten Zuschussrahmens von 28,17 Mio. '   !!% (  

Zu Frage 3: Zum Maßnahmenpaket und zu den einzelnen Projekten erfolgen laufend Abstimmungen auf Arbeitsebene.

Zu Frage 4: Die Ausreichung der bewilligten Mittel wird durch die Haushaltssperre in 2002 nicht beeinflusst.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete.

Ist die Aussage richtig, dass für den Ausbau der Landebahn - das hat ja etwas damit zu tun, dass sich dort ein Investor ansiedeln möchte - kurzfristig - Sie sagten ja jetzt eigentlich, erst ab 2003 - Mittel bewilligt werden könnten?

Die Landesregierung hat bereits mehrfach erklärt, dass sie alles tun wird, um den Flugplatz funktionsfähig zu erhalten. Wenn die Nutzung des Flugplatzes eine Verlängerung der Landebahn erfordert, dann wird diese Verlängerung erfolgen, und zwar aus dem Mittelvolumen, das ich gerade genannt habe. Ich denke, wir sind flexibel genug, um nicht erst in 2003, sondern nötigenfalls auch in 2002 bereits eine bestimmte Maßnahme zu bewilligen.

Es gibt eine nächste Nachfrage. Wer möchte zuerst? Sie, Frau Klaubert.

Vielleicht gleich anschließend, weil sich das auf die Antwort auf die Nachfrage bezieht: Wenn also eine unbürokratische Lösung geschaffen oder unterstützt werden könnte, hätte das zur Folge, dass andere Maßnahmen aus dem Altenburger Land zurückgestellt werden müssen?

Zunächst einmal muss ja der Rahmen ausgefüllt werden, wir sind ja noch erheblich davon entfernt. Solange dies nicht der Fall ist, stellt sich nicht die Frage, ob man weitere Mittelvolumina bereitstellen muss.

Herr Abgeordneter Gerstenberger, bitte.

Herr Minister Schuster, gibt es für den Ausbau des Flughafens einen entsprechenden Antrag, der bei Ihnen im Ministerium vorliegt?

Es gibt entsprechende Überlegungen, wie der Ausbau erfolgen sollte, das ja. Der Antrag ist nicht von dem Kreis zu stellen, sondern bei den zuständigen Behörden des Landes zu prüfen und zu entwickeln.

Das war aber nicht die Antwort auf die Frage. Ich hatte lediglich gefragt, ob ein Antrag bei Ihnen vorliegt.

Nein, es liegt eine entsprechende Bitte vor und es gibt entsprechende Überlegungen bei uns im Haus.

Gut, ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur Frage 3/2488. Bitte, Frau Abgeordnete Sojka.

Ausbildung Operationstechnischer Assistentinnen und Assistenten

Das Wald-Klinikum Gera und das Waldkrankenhaus Eisenberg haben im November vergangenen Jahres dringenden Bedarf an Operationstechnischen Assistenten signalisiert. Das Kultusministerium wollte laut Schreiben vom 21. November 2001 über einen neuen Sachstand informieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat der "Ausschuss für Berufe im Gesundheitswesen" der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden im Frühjahr des Jahres getagt und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

2. Zu welchem Ergebnis ist die Bedarfsanalyse in den klinischen Einrichtungen des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit gekommen?

3. Welche Regelungen werden für eine kurzfristige bedarfsdeckende Ausbildung von Operationstechnischen Assistenten getroffen?

4. Welche berufsbildenden Schulen in Thüringen leisten eine solche Ausbildung bzw. wären geeignet und vorbereitet, dieses zu tun?

Herr Staatssekretär Maaßen, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Frage der Frau Abgeordneten Sojka wie folgt.

Zu Frage 1: Die letzte Sitzung der Arbeitsgruppe Berufe des Gesundheitswesens der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden fand am 24. und 25. April statt. Das Thema "Ausbildung von Operationstechnischen Assistenten" konnte aus zeitlichen Gründen nicht behandelt werden. Es wurde auf die Sitzung im November 2002 vertagt.

Zu Frage 2: Die für Anfang dieses Jahres geplante Erhebung zum Bedarf an Operationstechnischen Assistenten in Thüringen wurde zurückgestellt. Gründe hierfür sind neuere Überlegungen, zunächst auf der Arbeitsebene innerhalb der obersten Landesgesundheitsbehörden, die darauf abzielen, die OTA-Ausbildung weg von der pflegerischen Ausbildung inhaltlich mehr auf die Assistenz im Operationsdienst auszurichten. Die Schaffung einer in den Heilberufen üblichen rechtsverbindlichen Ausbildungsregelung für ein solches Berufsbild obliegt jedoch dem

Bundesministerium für Gesundheit. Die Bundesregierung hat es bisher abgelehnt, das Berufsbild der Operationstechnischen Assistenten bundeseinheitlich zu regeln. Insofern sind Erhebungen zum Bedarf an Operationstechnischen Assistenten nur dann sinnvoll, wenn die aktuellen Ergebnisse sofort in eine Planung von Ausbildungskapazitäten münden können. Dies ist angesichts des bisherigen Diskussionsstands zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll.

Zu Frage 3: Da eine bundesrechtliche Rahmenregelung, die sich auf die Berufszulassung und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung bezieht, bisher nicht vorliegt, konnten bislang keine Ausführungsregelungen für Thüringen getroffen werden. Assistenzaufgaben im Operationsdienst werden in Thüringen bedarfsgerecht durch speziell weitergebildetes Krankenpflegepersonal wahrgenommen.

Zu Frage 4: Die Ausbildung von Operationstechnischen Assistenten wird in Thüringen bisher nicht angeboten. Nach Verabschiedung einer bundesrechtlichen Regelung könnte die Ausbildung an den berufsbildenden Schulen für Gesundheit und Soziales zum Beispiel in Gera, in Jena oder in Meiningen erfolgen.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Fischer.

Zu der Beantwortung drängt sich mir eine Frage auf: Hält denn die Landesregierung die Ausbildung von Operationstechnischen Assistenten überhaupt für notwendig oder könnte man sich nach dem Vorbild von Sachsen, denn in Chemnitz wird es ja gemacht, verhalten? Wie schätzen Sie das ein?

Wir halten es grundsätzlich für notwendig, dass eine entsprechende zusätzliche fachliche Qualifikation erworben wird. Aber auf welcher Grundlage? Bisher ist es nur möglich, das Krankenpflegepersonal weiterzubilden. Die Überlegungen zu einer speziellen Ausbildung und einem speziellen Berufsbild lehnen sich ja eher an eine Regelung für medizinisch-technische Assistenten an und führen weg von der pflegerischen Grundausbildung. Insofern muss diese Frage abschließend erörtert werden zwischen den Landesgesundheitsbehörden und dem Bundesministerium für Gesundheit. Wie ich vorhin schon ausgeführt habe, lehnt das Bundesministerium für Gesundheit bisher eine Spezialregelung ab, so dass den Ländern gar nichts anderes übrig bleibt, als auf diese Weiterbildung von Krankenpflegekräften zurückzugreifen, bis dort eine Übereinstimmung auch mit dem Bund erzielt wird, ein solches neues Berufsbild zu schaffen. Es bestehen natürlich beim Bundesgesundheitsministerium auch grundsätzliche Bedenken, um die im medizinisch-technischen und im pflegerischen

Bereich angesiedelten Berufsbilder nicht noch weiter zu zersplittern. Das sind die grundsätzlichen Bedenken, von denen man dabei ausgeht. Aber es ist ganz klar, die Krankenhäuser brauchen speziell fortgebildetes Personal und das müssen sie jetzt ohne die Basis eines neuen Berufsbildes heranbilden.

Danke schön, Herr Staatssekretär. Es gibt doch noch eine Nachfrage. Frau Abgeordnete Heß.

Herr Staatssekretär, Sie sagten, dass das momentan durch speziell weitergebildetes Personal abgedeckt wird. Welche Träger bieten denn solche speziellen Weiterbildungsprogramme für den Operationstechnischen Assistenten in Thüringen an?

Ich hatte vorhin schon ausgeführt, dass ein solches Angebot in Thüringen bisher nicht entstanden ist, sondern hier muss man auf andere Länder und die dortigen Angebote zurückgreifen.

Danke schön. Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/2502. Bitte, Herr Abgeordneter Kummer.

Anbau von gentechnisch verändertem Mais in Thüringen

Die Thüringische Landeszeitung vom 27. Mai 2002 enthält einen Bericht über den Anbau von gentechnisch verändertem Mais in der landwirtschaftlichen Versuchsanstalt Friemar.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie groß ist die Freiland-Anbaufläche für den gentechnisch veränderten Mais in diesem Jahr in Thüringen?

2. Welche konkreten Zwecke sollen mit dem Anbau verfolgt werden?

3. Besteht die Möglichkeit, dass eine Übertragung gentechnisch veränderten Erbguts auf angrenzende Maisbestände erfolgt?

4. Kann der gentechnisch veränderte Mais als Lebensmittel oder Tierfutter in Verkehr gebracht werden?

Herr Minister Sklenar, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kummer beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In diesem Jahr erfolgt der Anbau von gentechnisch verändertem Mais nach Kenntnis der Behörden in Thüringen lediglich im Rahmen eines Versuchs auf einer Fläche von 80 x 80 m in der Versuchsstation Friemar.

Zu Frage 2: Im Rahmen des anbaubegleitenden Monitorings erfolgen Untersuchungen über das Verhalten von Schädlingen und Nützlingen im Vergleich zu konventionellen Sorten.