Protokoll der Sitzung vom 13.06.2002

Der Grund, warum das Pressegesetz geändert werden muss, ist nicht, weil es schlecht war in zehn Jahren. Es hat ja funktioniert. Der Hauptgrund ist die Herabrechnung des Bundesdatenschutzgesetzes auf Landesebene. Daneben gab es natürlich noch eine andere Klausel, nämlich die Verjährungsfristen zu ändern. Das ist ein lang gehegter Wunsch der Interessenvertretungen der Journalisten hier in Thüringen. Es ist ihnen sozusagen in Aussicht gestellt worden, dass man das bei einer anstehenden Regelung

wie bei dem Datenschutzrecht mit übernehmen könnte. Das ist jetzt erfolgt. Es ist eine vernünftige Regelung. Hier geht es auch darum, einmal über den Tellerrand hinauszuschauen. Alle anderen Bundesländer haben diese Regelung, wobei Württemberg hier noch die schärfste Regelung hat bei den Verjährungsfristen, nämlich sechs und zwölf Monate. Wir passen uns an Württemberg an. Es gibt andere Länder, die haben eine noch liberalere Regelung, drei und sechs Monate. Seitens der Interessenvertretungen der Journalisten ist signalisiert worden, dass sie mit dieser württembergischen Regelung sehr gut leben können. Vielleicht nur noch der Zusatz, auch an die Medienvertreter, die Printmedienvertreter, die ich leider heute hier im hohen Hause nicht sehen kann, was ich sehr bedauerlich finde; schließlich geht es ja auch um sie. Aber das muss man auch akzeptieren, das ist in Ordnung so, dass sie natürlich auch ein Stück Verantwortung hier bekommen. Sie sollten mit dieser Verantwortung auch dementsprechend umgehen. Ein Gesetz ist natürlich nichts Statisches. Man kann in ein, zwei Jahren natürlich noch mal über ein Gesetz nachdenken. Ich sage nicht, dass wir das vorhaben, aber es gab in den letzten zehn Jahren eben keinen Regelungsbedarf und ich hoffe, dass es dann, wenn es liberalisiert ist, dabei bleiben wird. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und appelliere an Sie zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Es hat das Wort der Abgeordnete Pidde, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im demokratischen Staat ist die Pressefreiheit eines der höchsten Rechtsgüter. Wenn man ein Pressegesetz erlassen oder novellieren will, muss man klug abwägen, einerseits zwischen dem Schutz des Rechtsguts Pressefreiheit und andererseits der Notwendigkeit, Straftaten verfolgen zu können, die durch Missbrauch eben dieser Pressefreiheit begangen werden.

Meine Damen und Herren, Herr Seela hat gesagt, worum es bei diesem Gesetz geht. Die bisherigen Verjährungsfristen, zum Teil bis 30 Jahre, treffen die Presse unverhältnismäßig hart. Wir wissen, dass die Verjährung jeweils neu beginnt, wenn ein Druckwerk in Neuauflage oder im Nachdruck erscheint. Deshalb sind natürlich Verleger und Journalisten in Rechtsunsicherheit. Wir begrüßen diese kurze presserechtliche Verjährung von einem Jahr bei Verbrechen bzw. von sechs Monaten bei bloßen Vergehen. Für uns sind diese 15 Ausnahmetatbestände wichtig, die im Gesetz vorgesehen sind, die von der kurzen Verjährungsfrist ausgenommen sind. Darunter sind Delikte wie Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Verbreitung pornografischer Schriften, Werbung für terroristische Vereinigungen oder Störpropaganda gegen die Bundeswehr. Damit werden mögliche Gefährdungen unserer Demokratie

berücksichtigt und von der kurzen Verjährungsfrist ausgenommen.

Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf ist die eingangs gewünschte Balance geglückt. Wir haben im Ausschuss parteiübergreifenden Konsens gehabt, dass wir gesagt haben, diese Ausnahmetatbestände sind von der Landesregierung mit dem nötigen Augenmaß formuliert worden. Die Eingriffe in die freie Berichterstattung der Presse sind auf die allernötigsten Beschränkungen festgelegt. Die SPD-Fraktion wird deshalb zustimmen.

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung, auch hier unmittelbar über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2335, da die Ausschussempfehlung Zustimmung zum Gesetzentwurf empfiehlt. Ich bitte also diejenigen um das Handzeichen, die dem Gesetzentwurf der Landesregierung Ihre Zustimmung geben. Danke, das ist eine sehr große Mehrheit. Gegenstimmen? Keine Gegenstimme. Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Dann einstimmig so in diesem Hause beschlossen. Vielen Dank. Ich bitte aber noch, das auch mit einer Schlussabstimmung zu versehen und das durch Erheben von den Plätzen zu dokumentieren. Das dürften alle gewesen sein. Ich mache trotzdem die Gegenprobe. Das ist nicht der Fall. Enthaltungen auch nicht. Dann so von diesem Hause verabschiedet.

Ich danke Ihnen und komme damit zum Tagesordnungspunkt 8, und zwar zwei Teilen

a) Sicherung eines attraktiven Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1558 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik - Drucksache 3/2471

Bericht erstatten wird Herr Abgeordneter Lippmann.

b) Sicherung eines attraktiven Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1559 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik - Drucksache 3/2476

Ebenfalls Berichterstattung durch Herrn Abgeordneten Lippmann. Ich gehe davon aus, dass die Berichterstattungen zusammengefasst werden und darf Ihnen zur Berichterstattung das Wort geben.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben völlig korrekt gesagt, wir haben beide Anträge schon bei der Einbringung hier gemeinsam behandelt, haben das auch in den Ausschussberatungen so gehalten und tun es natürlich auch heute.

Auf den Tag genau vor einem Jahr haben wir uns hier mit zwei Anträgen befasst, die der Sicherung des Schienenverkehrs in Thüringen, sowohl des Schienenpersonennahverkehrs als auch des Schienenpersonenfernverkehrs, dienten. Die reine parlamentarische Laufzeit dieser beiden Anträge hat ungefähr so lange gedauert wie die Erarbeitung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Das will aber nicht heißen, dass wir uns in zahllosen Ausschuss-Sitzungen ununterbrochen mit dem Inhalt befasst haben. Aber erlauben Sie mir, zwei Aktivitäten des Ausschusses zu nennen; die müssen korrekterweise hier vorgetragen werden.

Die erste Aktivität: Der Ausschuss hat in seiner 20. Sitzung am 23. August des vergangenen Jahres beschlossen, eine Fachexkursion in die Schweiz und nach Österreich zu Fragen des SPNV und des SPFV in diesen Ländern durchzuführen. Die Genehmigung dazu wurde gemäß § 10 Abs. 7 des Thüringer Abgeordnetengesetzes erteilt und die Exkursion fand in der Zeit vom 17. bis 21. Oktober des vergangenen Jahres statt. An der Exkursion nahmen sowohl partiell als auch dauerhaft in- und ausländische Fachleute teil. Es ist zu einem Erkenntniszuwachs gekommen, der sich dann auch in der abschließenden Ausschussberatung niedergeschlagen hat.

Die zweite Aktivität: In seiner 26. Sitzung am 28. Februar dieses Jahres hat der Ausschuss eine Anhörung zu diesem Anliegen in öffentlicher Sitzung durchgeführt. An ihr nahmen neben Regierungsvertretern private und öffentliche Verkehrsträger, die DB AG, der DB Regio, die Gewerkschaften, kommunale Spitzenverbände und weitere Interessenvertreter teil. Es wurden mündliche, aber auch schriftliche Anregungen entgegengenommen. Der Ausschuss hat schließlich in seiner 28. Sitzung am 30.05.02 beide Anträge abschließend beraten. Änderungen oder Änderungsanträge hat es nicht gegeben. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur empfiehlt die Annahme. Im Ausschuss ist dies einstimmig erfolgt. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Gut. Vielen Dank. Wir kommen damit zur Aussprache. Darf ich aus der Einstimmigkeit der Ausschussempfehlung schlussfolgern, dass deswegen die Rednerliste so spärlich ist? Herr Abgeordneter Buse ist es richtig, dass Sie nicht reden?

(Zuruf Abg. Buse, PDS: Ich würde gern zwei Sätze sagen.)

Sie würden gern zwei Sätze sagen. Dann darf ich Sie bitten, den Kreis der Redner zu eröffnen.

Ich will keine Absprache durchbrechen. Herr Lippmann hat namens des Ausschusses die Berichterstattung vorgebracht. Wir schließen uns dem an. Ich möchte aber gern noch einmal einen Gedanken aufgreifen, den die Kolleginnen und Kollegen vielleicht mitnehmen in die weiteren Überlegungen, die sich nach diesen Anträgen anschließen werden. Wir haben schon in der ersten Behandlung dieser Anträge gesagt: Wir hätten uns gern in der Überschrift diese Anträge gewünscht mit diesen Problemen, nicht nur über die Sicherung zu sprechen, sondern auch den zielgerichteten Ausbau zu thematisieren. Es hat sich in den unterschiedlichsten Veranstaltungen des Ausschusses, in der Anhörung, in der Exkursion, auch auf Besuchen oder in Gesprächen mit anderen Initiativen, auch mit sachkundigen Bürgern, die in Bürgerinitiativen und Vereinen tätig sind, dieses bestätigt. Wir verstehen - und das darf ich abschließend noch kurz darlegen - gerade unter dem Ausbau des Schienenverkehrs sowohl die quantitativen als auch die qualitativen Faktoren, wie z.B. Erhöhung der Attraktivität des Schienenverkehrs durch eine Verbesserung des Infrastrukturzustands einschließlich der Reaktivierung stillgelegter Strecken. Wir verstehen darunter, die Fahrzeiten zur Erhöhung der Attraktivität des DB-Angebots wesentlich zu verbessern. Wir verstehen darunter eine notwendige Verbesserung der Verkehrsanbindung in der Fläche. Wir verstehen darunter die Verbesserung der Fahrgastbetreuung vor allem an den Knotenpunkten durch Sicherung der personellen Besetzung und wir verstehen darunter die Erhöhung der Attraktivität der Benutzung sowohl des Schienenpersonennah- wie auch des -fernverkehrs und des ÖPNV durch eine bessere DB-Preispolitik. Da soll sich in diesem Jahr noch etwas tun.

Nicht zuletzt verstehen wir darunter solche Initiativen wie die der Conexgruppe, die eingestellten Interregioangebote zu bedienen. Diese Initiativen sollten weiter im Land gefördert und unterstützt werden. In diesem Sinne werden wir die in diesem Antrag formulierten Forderungen nicht ablehnen. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Vielen Dank. Ich schaue weiter in die Runde. Wie sieht das aus? Herr Kallenbach, wollen Sie auch reden? Gut, dann sind Sie jetzt dran.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, seit gestern besteht nun wieder Verunsicherung, wie es weitergeht mit der ICE-Trasse durch Thüringen. Es lag im Verkehrsausschuss des Bundestags ein Antrag von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, sich zu äußern, wie viele Mittel und welcher Bauablauf geplant sind. Dieser Antrag wurde mit der Mehrheit der Koalitionsstimmen abgelehnt, so dass jetzt wieder Unklarheit besteht, wann wird was gebaut, welche Mittel stehen wann zur Verfügung.

Meine Damen und Herren, wir wissen zwar und haben das mit Freude zur Kenntnis genommen, dass der Baustopp aufgehoben worden ist. Aber wir stochern demnach weiter im Nebel. Das können wir so nicht hinnehmen. Wir fordern die Bundesregierung von hier aus noch einmal auf, sich klar zu äußern, was sie vorhat, wie viele Mittel sie zur Verfügung stellen wird.

(Beifall bei der CDU)

Wir halten klar an dem Ziel fest. Wir wollen die Hochgeschwindigkeitsstrecke, wir wollen in 70 Minuten von Erfurt bis nach Nürnberg fahren, dann hat die Schiene den Wettbewerb zwischen Straße und Schiene gewonnen. Mit solchen Fahrzeiten kann man wirklich die Kunden auf die Schiene bekommen.

Wenn Sie aber den Zustand heute einmal betrachten, dann sind Sie in 70 Minuten von Erfurt gerade bis Saalfeld gekommen oder wenn Sie die Mitte-Deutschland-Schienenverbindung betrachten, sind Sie in 70 Minuten von Erfurt bis Hermsdorf gekommen. Das sind keine Fahrzeiten, mit denen man wirklich die Menschen auf die Schiene bekommen kann.

(Beifall bei der CDU)

Unser Ziel bleibt - und da bleiben wir unbeirrt -, möglichst zügig diese Strecke zu verwirklichen. Es kann auch nicht sein, dass wir dann Aussagen bekommen, im Jahre 2015 oder 2020 wird es irgendwann einmal fertig werden. Es ist ein Verkehrsprojekt Deutsche Einheit. Man kann nicht sagen, 25 oder 30 Jahre nach der deutschen Einheit werden wir dann mit diesem Projekt fertig sein. Das ist unakzeptabel. Wir wollen klare Perspektiven für die Menschen und da gehört die Verkehrsinfrastruktur insbesondere mit hinzu.

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: 2015 geht Edmund Stoiber in die vierte Wahlperiode.)

Das ist natürlich eine sehr gute Perspektive, aber noch nicht die Antwort auf diese Frage, Herr Kollege. Für uns muss jetzt deutlich werden, wo geht die Reise hin. Ich kann nur sagen, dass die Fachleute intensiv vorbereitet sind. Die DB-Verkehrsprojekte bereiten die Ausschreibung vor und die Planungen sind abgeschlossen.

Genauso wichtig ist das Projekt Mitte-Deutschland-Schienenverbindung. Dort hat sich unser ständiges Drängen gelohnt. Es wird inzwischen gebaut, aber verhalten gebaut. Nach dem ständigen Drängen ist aber zumindest ein Anfang getan. Im Moment, man muss sich das vorstellen, braucht man immerhin noch fast 100 Minuten, um von Erfurt bis Gera zu kommen. Fast 100 Minuten, das ist vollkommen unakzeptabel. Bis 2006 besteht nun die Aussicht, dass die Fahrzeit auf eine Stunde reduziert wird. Das ist ein Fortschritt, aber kann uns nicht genügen. Wir halten an dem Ziel fest: Zweigleisiger Ausbau und die Elektrifizierung auf der gesamten Strecke. Ich sage das ganz bewusst auch an die Kolleginnen und Kollegen aus Ostthüringen, an die Bevölkerung dort: Wir lassen hier nicht locker, wir wollen die gesamte Mitte-Deutschland-Schienenverbindung über Jena, Gera nach Glauchau und Chemnitz zweigleisig komplett ausgebaut haben.

Meine Damen und Herren, zu dem Thema "InterRegio": Hier sind ja leider die Angebote gerade dabei immer weiter reduziert zu werden, mit dem übernächsten Fahrplanwechsel sollen sie dann ganz wegfallen. Nun ist ein Kompromiss bezüglich der Regionalisierungsmittel gefunden worden. Der stellt uns nicht ganz zufrieden, aber so ist das meistens bei Kompromissen. Hervorzuheben ist, dass die Dynamisierung drin ist und dass es nun Planungssicherheit bis zum Jahr 2007 für den gesamten Schienenpersonennahverkehr gibt. Aber was haben wir in den letzten Jahren erreicht? 1993/94 im damaligen Fahrplan war das Angebot bei 17,7 Mio. Fahrplankilometern, beim letzten Fahrplan waren es immerhin schon 21,9 Fahrplankilometer, also eine Steigerung um rund 20 Prozent.

Interessant ist, dass uns in den letzten Tagen eine Magisterarbeit von Herrn Carsten Fischer erreicht hat. Er hat zu dem Thema "Handlungsspielräume der Bundesländer im Eisenbahnverkehr nach der Bahnreform" geschrieben und hat das am Beispiel von Rheinland-Pfalz und Thüringen untersucht. Herr Carsten Fischer ist Student der Fernuniversität Hagen, hat aber seinen Wohnsitz in San Francisco. Er war kürzlich hier, um die Arbeit zu übergeben und ist zu sehr interessanten Schlussfolgerungen gekommen. Er sagt, dass durch die Bahnreform der Föderalismus auf diesem Gebiet zumindest gestärkt wurde. Allerdings kommt er bei dem Vergleich zwischen Rheinland-Pfalz und Thüringen zu dem Ergebnis, dass natürlich die beiden Bundesländer ganz andere Ausgangspositionen hatten und wir inzwischen trotzdem das gleiche Niveau erreicht haben. Das kam nicht im Selbstlauf, sondern auch, weil Thüringen

aus eigenen Mitteln hier in die Infrastruktur investiert hat und weil auch - ich darf das an dieser Stelle ruhig einmal sagen - in unserem Verkehrsministerium eine Weitsicht an den Tag gelegt worden ist und

(Beifall bei der CDU)

insgesamt auch mit der Nahverkehrsservice-Gesellschaft eine kluge Politik betrieben wurde. Wenn das einmal von außerhalb betrachtet wird und man zu diesem Ergebnis kommt, ist das, glaube ich, auch einmal erwähnenswert.

Dann möchte ich noch, dass das elektronische Ticketing eingeführt wird, Multimediainformationssysteme inzwischen flächendeckend eingeführt werden. Aber, meine Damen und Herren, bei aller Technik, wenn die Bahnkunden, die Reisenden auf den Bahnhöfen kein Personal von der Bahn mehr antreffen und in den Zügen auch nicht, dann ist das bei aller Notwendigkeit des Einsparens nicht der richtige Weg. Es braucht schon noch Ansprechpartner für den Reisenden, insbesondere wenn es zu Verspätungen kommt. Nur der informierte Reisende hat Verständnis für Störungen, aber wenn gar keiner mehr da ist, dann ist es der falsche Weg. Herr Lippmann hat erwähnt, wir waren z.B. in Salzburg, haben uns das dort angeschaut und dort wurde uns so ein Beispiel exemplarisch vorgeführt. Die Salzburger Lokalbahn mit entsprechendem Servicepersonal an Bord hat trotzdem einen Kostendeckungsgrad von 80 Prozent. Ich glaube, das ist ein guter Weg und das haben längst noch nicht alle Unternehmen bei uns.

Insgesamt sind wir auf gutem Weg. Ich möchte aber auch noch darauf hinweisen, dass wir mit dem Engagement von verschiedenen privaten Unternehmen in Thüringen inzwischen diesen guten Stand erreicht haben. Heute begeht gerade die Erfurter Industriebahn ihr 90-jähriges Jubiläum. Ich denke, das ist aber inzwischen so, dass man sagen kann, das Unternehmen ist nicht nur da und hat irgendwie überlebt, sondern es steht gut da am Markt. Es kann sich sehen lassen und die Reisenden sind mit dem Unternehmen zufrieden.

Abschließend lassen Sie mich noch auf ein sehr interessantes Pilotprojekt in Südthüringen hinweisen. Wir haben hier über Jahre gekämpft, dass die Bahn das Sonneberger Netz saniert. Sie haben es über Jahre hinweg nicht getan und nun hat sich ein privates Unternehmen gefunden und das Netz über einen langen Zeitraum von der Bahn gepachtet mit den Zusagen, dass der Freistaat Thüringen auf dieser Strecke Verkehr bestellen wird. Nun saniert ein privates Unternehmen aus Thüringen diese Strecke. Heute kann man sagen, dass im Oktober zum Thüringentag die Strecke Sonneberg-Eisfeld wieder in Betrieb genommen wird.

(Beifall bei der SPD)

Das ist ein gutes Zeichen, durch Vielfalt und privates Engagement auch die Bahn am Leben zu erhalten und attraktiver zu gestalten. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Lippmann, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen, jetzt bin ich eigentlich durch die Kürze meiner Vorredner verdonnert worden auch kurz zu bleiben.

(Beifall Abg. K. Wolf, PDS)

Eigentlich bin ich ein Verfechter kurzer Reden, aber alles kann ich jetzt nicht einfach weglassen.