Meine Damen und Herren, so steht es schon im Wahlprogramm der Union "Zeit für Taten", da kann ich nur sagen, abgeschrieben, längst überfällig und seit langem schon Beschlussvorlage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Es geht weiter, Herr Müller. Die Zeitarbeit soll stärker als Brücke in den Arbeitsmarkt genutzt werden. Die HartzVorschläge sehen vor, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu flexibilisieren. In Ihrem geltenden Grundsatzprogramm, meine Damen und Herren von der SPD, steht noch der Satz geschrieben - bitte nachlesen -, "Leiharbeit ist zu verbieten."
Die Unionsfraktion im Bundestag hat bereits zu Beginn der Wahlperiode einen Antrag zur Lockerung der Regelung zur Zeitarbeit eingebracht,
immer abgeschmettert von Rotgrün. Es wäre schön, wenn Sie uns entgegengekommen wären, immer abgeschmettert die Vorschläge, bitte nachschauen. Wenn man wie wir über Flexibilisierung am Arbeitsmarkt und über Regelungen zur Zeitarbeit nachgedacht hat, wurden wir von Ihnen und von den Gewerkschaften immer in die Nähe von Menschenhändlern geschickt. Wenn die SPD nun Ähnliches will, bitte, dann kann ich nur sagen, umso besser.
Die Arbeitslosen als Ich-AG erhalten die Möglichkeit, geringfügig zu arbeiten, eine Regelung, die zunächst für Arbeitslose, später für alle Erwerbstätigen gelten soll, heißt es, im Wesentlichen Zusatz- und Nebenjobs pauschal besteuern und großzügige Anrechnungsvorschriften bei Sozialleistungen in der Rechtsform der Selbständigkeit.
Großzügigere Zuverdienstmöglichkeiten für Empfänger von Sozialleistungen - auch hier nichts Neues. Das wird seit langem unter der ganzen Überschrift "Kombilohn" gehandelt, genau unter diesem Begriff haben wir selbst hier im Haus schon einmal diskutiert. Das gab es schon einmal, z.B. Pauschalbesteuerung von Nebenverdiensten, wurde von Rotgrün aber im Zuge der Neuregelung der 325-EuroJobs abgeschafft. Wir wollen eine Pauschalbesteuerung für Jobs, auch für Nebenverdienste, bis 400 0 wobei die Einnahmen an die Sozialversicherung fließen sollen. Das Gesetz zur Scheinselbständigkeit wird ersatzlos gestrichen und das, was Rotgrün früher bekämpfte, zur Lösung erhoben - ebenfalls abgeschrieben.
Hartz will die Nebenjobs in die Rechtsform der Selbständigkeit, das führt für die rotgrüne Gesetzgebung zur Scheinselbständigkeit allerdings sehr ad absurdum.
Das Hartz-Konzept stellt auch ältere Menschen ins Abseits, meine sehr geehrten Damen und Herren. Mit 55 Jahren sollen Arbeitslose aus der Statistik entfernt werden
aus den Augen, aus dem Sinn. Ältere Arbeitnehmer aus der Statistik herauszumanipulieren und dies mit einem Frühverrentungsprogramm zu verbinden, das ist ein Irrweg. Wir brauchen die Erfahrungen der älteren Arbeitnehmer. Mit Blick auf die Rentenversicherung muss das tatsächliche, nicht das gesetzliche Renteneintrittsalter eher angehoben werden, meine Damen und Herren. Wie realitätsfremd bezüglich der Arbeitsmarktbedingungen bei uns im Osten die Vorschläge der Hartz-Kommission sind, ist im Job-Floater-System deutlich gemacht worden. Unser Hauptproblem sind die fehlenden Arbeitsplätze. Das schnellere Vermitteln von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in nicht vorhandene Stellen löst das Problem überhaupt nicht. Kein Unternehmer, nicht einer, wird nur einen Mitarbeiter einstellen und wenn es noch so hoch staatlich subventioniert ist, wenn er die Auftragslage dazu nicht hat. Das ist die Voraussetzung für Arbeitsplätze.
Bei diesem Modell - Herr Kollege Müller, Sie haben die Zahlen ja genannt, ganz zu schweigen davon, dass die Bedienung dieses Konzepts durch die erforderliche Eigenkapitalkomponente den Unternehmen bei uns möglich sein soll - in dieser Größenordnung Geld zu akquirieren und frei zu machen, das glauben Sie wohl selbst nicht, dass das zum Erfolg führen kann. Wir müssen unternehmerische Tätigkeit und Existenzgründung attraktiv machen. Nicht der Staat beseitigt die Arbeitslosigkeit, er setzt Rahmenbedingungen. Das wird mit einem künftigen Arbeitsminister und einem Wirtschaftsminister im Bund, mit Lothar Späth, deutlich besser gelingen als mit einem blassen Herrn
wohl nicht sein, wenn die Bundesregierung im Panikschluss hier ein Hartz-Papier zur Arbeitsmarktpolitik vorlegt, uns dann Wahlkampf vorzuwerfen. Nein, dieses Thema gehört in dieses Haus und es ist kein Wahlkampf. Wir lassen uns von Ihnen auch nicht vorschreiben, wenn wir über die Zahlen des Gesundheitswesens reden, dann sagen Sie, es ist auf dem Rücken der Kranken, das brauchen wir nicht vor der Wahl diskutieren. Das gehört vor der Wahl diskutiert. Wenn Sie sagen, wir dürfen auch nicht über Ihre katastrophalen Zahlen bei der Rentenpolitik diskutieren, dann gehört das hier in dieses Haus. Dann müssen wir vor den Wahlen darüber diskutieren. Dann ist das kein Wahlkampf. Wenn wir über die Zuwanderung reden, dann soll das auch kein Wahlkampf sein. Dann haben Sie kein Verständnis für den Parlamentarismus. Diese Themen gehören in dieses Haus und darüber muss hier in diesem Haus auch vor den Parlamentswahlen diskutiert werden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir diskutieren in diesem Haus nicht darüber, welche Zigarre, welchen Anzug oder welche Haarfarbe der Kanzler hat, das wäre Ihnen eventuell recht. Denn der Wähler ist nicht so dämlich, wie Sie ihn eventuell hier vorstellen.
Herr Gerstenberger, zu Ihnen. Also, der liebe Gott oder wer auch immer verantwortlich ist für die Gedanken in unseren Genen, bewahre uns vor Ihren Ideen. Ich sage es Ihnen auch mal in ganzer Offenheit. Sie stellen sich immer hier hin und kritisieren dieses Land, den Freistaat Thüringen. Das ist für Sie als Opposition richtig. Aber Sie müssen einmal ehrlich damit umgehen, wo Sie Verantwortung tragen in den Ländern, ob es z.B. in Mecklenburg-Vorpommern ist, oder ob es bis vor wenigen Wochen
noch in Sachsen-Anhalt war, herrscht die höchste Arbeitslosigkeit. Unterhalten wir uns einmal über die Erwerbsquote, in Mecklenburg-Vorpommern ist die schwächste Erwerbsquote, Thüringen hat in Ostdeutschland die höchste Erwerbsquote. Sie haben die höchste Abwanderung nach dem Westen in Mecklenburg-Vorpommern, wo Ihr Minister die Verantwortung dafür trägt. Sie sollten einmal ehrlich mit sich selbst umgehen und nicht irgendwelche Ideen hier verbreiten, die uns dann ins Elend führen, was Sie uns in 40 Jahren immer wieder bewiesen haben. Vielen Dank.
Sind damit jetzt alle Redemeldungen erschöpft? Ich sehe jedenfalls keine weiteren. Dann schließe ich die Aussprache und stelle noch fest, dass das Berichtsersuchen gemäß § 106 Abs. 2 GO erfüllt ist. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann ist es erfüllt und der Tagesordnungspunkt geschlossen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, SPD-Anträge brauchen eigentlich im Allgemeinen nicht begründet zu werden. Sie sind in der Regel klar und präzise und erschließen sich auch meistens dem Leser mit dem mittleren IQ, sage ich einmal.
Sie begründen sich mehr oder weniger aus sich selbst, so auch dieser. In SPD-Anträgen da ist auch das drin, was drauf steht. Nicht, wie wir eben gehört haben, da steht Hartz drauf und da ist Wahlkampf drin. Wenn ich trotzdem einige Worte dazu sagen muss hier in der Einführung, dann deshalb, weil wir mitbekommen haben - Funk und Presse -, dass es in den letzten Tagen einige Differenzen zwischen der Landesregierung oder Mitgliedern der Landesregierung und dem Landratsamt Altenburger Land gab. Da ist wohl der Herr Minister Gnauck einem Irrtum aufgesessen und hat so einige Verwerfungen ausgelöst. Auf die komme ich dann in meiner Rede noch einmal kurz zu sprechen und möchte das klarstellen. Ich würde es gern Herrn Gnauck erklären, wie das eigentlich richtig ist. Ich will an dieser Stelle jetzt sagen zur Einführung, dass es hier um diese Sachen eigentlich gerade nicht geht. Hier geht
es um das Programm, das Hilfe für hochwassergeschädigte Kommunen geben kann und nicht um das, worum der Streit entbrannt war, das waren Einzelpersonen, Gewerbetreibende.
Ich habe schon in der Rede hier am 23. August 2002 darauf hingewiesen, dass in den Kommunen noch eine große Unsicherheit herrscht, wie ihnen geholfen werden kann. Um diese Frage geht es nun in unserem Antrag. Ich erwarte und bin eigentlich sicher, dass die Regierung heute Positives im Sinne der Kommunen berichten kann. Niemand darf etwa glauben, dass wir in Häme darauf warten, dass die Landesregierung heute kein Mittel weiß und nicht weiß, wie man das Bundesprogramm umsetzen kann. In Häme warten wir nicht auf dieses Ereignis, obwohl das eine schöne Gelegenheit wäre, auf die Regierung einzuklopfen. Viel, viel wichtiger ist uns, dass den Kommunen geholfen werden kann.
Deshalb warten wir heute darauf, dass die Regierung Positives berichtet. Was ich in den letzten Tagen - gestern, vorgestern - aus dem Landratsamt Altenburger Land gehört habe, das bringt mich in frohe Hoffnung. Ich erwarte jetzt den Bericht und werde dann in der Diskussion noch einmal Stellung nehmen. Danke schön.
Das war die Begründung. Jetzt will ich fragen: Die Landesregierung ist bereit, einen Sofortbericht zu geben? Ach, der Innenminister, Entschuldigung, ich hatte jetzt hier geguckt. Bitte, Herr Innenminister.
Frau Präsidentin, da es um die Thüringer Kommunen geht, habe ich den Vorteil, heute hier zu berichten und nicht der Umweltminister. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme natürlich gern der Berichtsbitte der SPD-Fraktion nach. Thüringen war ja bekanntermaßen, wie Sie wissen, vom Hochwasser vor allem im Altenburger Land betroffen. So schlimm der jeweilige Schaden für die konkreten Betroffenen im Einzelfall ist, wir können doch jetzt im Nachhinein feststellen, dass die Hochwasserschäden in Thüringen in gar keiner Relation zur Katastrophe in unseren beiden Nachbarländern, vor allen Dingen in Sachsen, stehen. Wir können auch feststellen, dass glücklicherweise in Thüringen keine Menschen in ernsthafte Gefahr geraten sind. Obwohl der Hochwassermeldedienst, die Alarmierungspläne und der vorbeugende Hochwasserschutz in Thüringen gut funktionieren, haben wir erhebliche Hochwassersachschäden zu verzeichnen. Die Natur hat über die Technik gesiegt. Wir werden natürlich unsere Erfahrungen, die wir hier im Altenburger Land sammeln können, aber auch die Erfahrungen unserer Nachbarländer Sachsen und
Sachsen-Anhalt nach den Abschlussberichten zum Hochwasser nutzen, um für die Zukunft noch besser gewappnet zu sein.
Die Anfrage der SPD beschränkt sich nun auf die Hochwasserhilfe für die Thüringer Kommunen. Zur ersten Frage nach den so genannten Bundeshilfen ist erst einmal deutlich fest- und klarzustellen - gerade weil ja immer wieder beteuert wird, dass mit dem Thema Hochwasser kein Wahlkampf gemacht werden soll -, reine Bundeshilfen, meine Damen und Herren, nach denen die SPD fragt, gibt es für die Kommunen nicht. Die Hilfsprogramme für die Kommunen sind jeweils hälftig vom Bund und den Ländern finanziert. Ich habe am 5. September die entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zum Programm "zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden" unterzeichnet. Da war sie ausgehandelt, wir haben sofort dann auch unterzeichnet. Nach diesem Bund-Länder-Programm stehen für die betroffenen Länder von 2002 bis 2005 insgesamt 1,2 Mrd. je zur Hälfte aus Bundes- und Landesmitteln finanziert sind, zur Verfügung.
Der Anteil Thüringens beträgt nach einem vorläufigen Verteilerschlüssel in diesem Bund-Länder-Programm 2,5 Prozent, konkret also inklusive Landeskomplementärmittel 30 Mio. -1$$1 2 34 Programm 40 Mio. 05 Infrastruktur in den Gemeinden zur Verfügung. Konkret sind dies für Thüringen 1 Mio. -1$$1
Aufgrund einer ersten Schadenserhebung durch das Landratsamt Altenburg wird dieser Betrag an das Landratsamt Altenburger Land in der 37. Kalenderwoche bewilligt und ausgezahlt werden. Die Schadensregulierung bezieht sich hier auf hochwasserbedingte Schäden an kommunalen Straßen, kommunalen Gebäuden, an Uferbebauungen, an Sportplätzen, Freizeitanlagen, Abwasseranlagen sowie an Grünund Parkanlagen. Hier haben wir eine bislang noch geschätzte Schadenssumme von ca. 10 Mio. ( Maßnahmen sind gemäß Verwaltungsvereinbarung "Infrastruktur" förderfähig. Förderfähig sind auch Gebäude und Einrichtungen in nicht kommunaler Trägerschaft, z.B. Einrichtungen der Träger der Freien Wohlfahrtspflege.
Im Rahmen der Schadensbeseitigung können zusätzlich auch Maßnahmen der Modernisierung und der Vermeidung künftiger Hochwasserschäden gefördert werden. Förderungsgegenstand ist grundsätzlich die Infrastruktur im Hochwassergebiet einer Gemeinde als Gesamtmaßnahme. Die Fördermittel können schrittweise bewilligt werden. Versicherungsleistungen sind auf die Förderung anzurechnen. Das Gleiche gilt auch für Spenden, meine Damen und Herren. Der Förderempfänger kann seine Versicherungsansprüche bis zur Höhe der Förderung für das Land abtreten. Die Kumulierung von Mitteln nach dieser Verwaltungsvereinbarung mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen ist zulässig. Dies gilt insbesondere für die soziale Wohnraumförderung und für Förderprogramme der Kreditan