Herr Minister, ich glaube, der Abgeordnete Kummer möchte Ihnen eine Frage stellen. Gestatten Sie das?
Herr Minister Trautvetter, ich möchte Ihnen einmal den § 6 vom Talsperrenverwaltungsgesetz vorlesen und Sie dann bitten, mir die Antwort zu geben, ob das weit überzogen war damals. § 6 - Personal: "Die Talsperrenverwaltung besitzt keine Dienstherrenfähigkeit; ihr Personal steht zur Anstalt in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen. Die Vergütung der Arbeiter und Angestellten richtet sich nach den für den öffentlichen Dienst des Landes Thüringen geltenden Tarifverträgen."
Das hat doch nichts mit Überzogensein zu tun. Wir haben jetzt eine andere Lösung und ich glaube, dass man zu dieser Lösung auch stehen muss und wir stehen auch dazu.
Jetzt liegen keine weiteren Redemeldungen vor und ich schließe die Aussprache zu den beiden Teilen des Tagesordnungspunkts. Wir kommen zur Ausschussüberweisung, wobei ich noch einmal rückfragen muss: Es ist beantragt worden, beide Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt und an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Und dann müssten wir noch über die Federführung abstimmen. Herr Abgeordneter Stauch, bitte.
Wir hatten vorgeschlagen, beide Gesetze an beide Ausschüsse, federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss, zu überweisen.
Dann stimmen wir so ab. Wir stimmen zunächst über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/2731 zur Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dann ist das einstimmig überwiesen.
Wir kommen zur Überweisung des gleichen Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist in beiden Fällen nicht der Fall. Die Überweisung erfolgte einstimmig.
Die PDS-Fraktion wollte den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt als federführenden vorschlagen, aber wir können erst einmal darüber abstimmen.
Dann lasse ich zunächst über die Federführung beim Haushalts- und Finanzausschuss abstimmen. Wer zur Federführung beim Haushalts- und Finanzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Die Gegenstimmen bitte. Eine Minderheit. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Demzufolge erübrigt es sich, die Federführung beim Ausschuss für Naturschutz und Umwelt zu beantragen.
Einen kleinen Moment bitte, es wird im Moment einmal gezählt. Es konnte jetzt nicht entschieden werden, inwiefern hier Gleichstand oder Mehrheit erreicht werden wird. Ich
lasse jetzt noch einmal zur Federführung beim Haushaltsund Finanzausschuss abstimmen und zählen. Wer der Federführung beim Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Mit einem Stimmenverhältnis von 26 zu 25 liegt die Federführung beim Haushalts- und Finanzausschuss.
Wir kommen jetzt zur Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Drucksache 3/2725 an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Die gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.
Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist auch diese Überweisung einstimmig erfolgt.
Wer der Federführung beim Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das dürfte eine Mehrheit sein. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt einige wenige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Es gibt auch einige Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit von Stimmen liegt die Federführung auch in diesem Fall beim Haushalts- und Finanzausschuss.
Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 6 mit seinen Bestandteilen a und b und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 7
Thüringer Gesetz zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Jagd-, Forst- und Fischereirechts Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2729 ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Zuge der Auflösung der Landesforstdirektion in Oberhof wird mit der Neustrukturierung der Thüringer Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung eine zweistufige Behördenorganisation erreicht. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Jagd-, Forst- und Fischereirechts schafft hierfür die rechtliche Voraussetzung. Die Einzeländerungen betreffen das Thüringer Jagd-, Wald-, Fischerei-, Waldgenossenschafts- und Forstfachhochschulgesetz. Einerseits werden die bislang von der Landesforstdirektion wahrgenommenen komplexen Bündelungs-, Koordinations-,
Beratungs- und Aufsichtsfunktionen auf das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt und die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft verlagert. Andererseits werden typische Vollzugsaufgaben, die den Einzelfall betreffen, im Wesentlichen auf Unterforstbehörden, d.h. die Thüringer Forstämter und die unteren Jagd- und Fischereibehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, delegiert. Dadurch wird gewährleistet, dass reine Vollzugsaufgaben der Landesforstverwaltung bzw. der bisherigen oberen Jagd- und Fischereibehörden orts- und damit bürgernah erledigt werden. Für die den Landkreisen und kreisfreien Städten infolge dieser Zuständigkeitszuweisung entstehenden Kosten wird ein finanzieller Ausgleich erfolgen. Aufgaben von grundsätzlicher oder überregionaler Bedeutung bleiben dem Ministerium in seiner Eigenschaft als oberste Jagd-, Forstund Fischereibehörde vorbehalten. Infolge der Ausnutzung auftretender Synergieeffekte erreicht das Aufgabenprofil der Behörde zusätzlich ein hohes Maß an Effizienz. Die Zweistufigkeit der Verwaltungsorganisation ermöglicht durch den Wegfall der vormaligen zweiten von drei Hierarchieebenen einen straffen und geordneten Verwaltungsablauf. Ich bitte um zügige Beratung. Danke.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Als erster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Scheringer, PDS-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung beabsichtigt, die Landesforstdirektion aufzulösen. Die Folge davon ist ein zweistufiger Verwaltungsaufbau. Die PDS lehnt den zweistufigen Verwaltungsaufbau vom Grundsatz her nicht ab, im Gegenteil, wir haben dazu schon des Öfteren Forderungen aufgemacht.
Aber die Sinnhaftigkeit einer Organisationsstruktur sollte immer - und das betone ich ganz besonders - von Fall zu Fall, Herr Minister, geklärt werden. Es geht doch darum, die effektive Aufgabenstellung auch für die Beschäftigten in sozial verträglichen Arbeitsbedingungen anzustreben. Das ist offensichtlich auch der Fall, muss ich sagen. Die Landesregierung startet demnach einen Versuch, denn der Nachweis, ob es sinnvoll ist, muss auf alle Fälle erst noch erbracht werden. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat sich im Februar dieses Jahres mit der Problematik befasst. Dort hat man uns erzählt, dass es keine Vorgaben für Personal- und Kosteneinsparungen gegeben hätte. Der eigentliche Zweck der Umstrukturierung bleibt bisher verborgen, auch wenn ich heute wieder gehört habe, dass unser Minister gesagt hat,
effektiver und was weiß ich alles. Das hier ist ein Schnellschuss. Ich muss sagen, mir bleibt hier etwas verborgen. Oder anders gefragt: Was soll sich denn eigentlich wirklich daran verbessern? Ich habe im Dezember 2000 zur Auflösung der Landesforstverwaltung eine Mündliche Anfrage gestellt. Darauf hat mir Minister Dr. Sklenar geantwortet, Personaleinsparung sei nicht vorgesehen. Außerdem brauchte es keine Sozialpläne zu geben, weil alles sowieso sozial verträglich vonstatten geht. Der Bund Deutscher Forstleute hatte damals erhebliche Bedenken dazu geäußert. Jetzt, mit der Auflösung der Forstdirektion, sollen die Vollzugsaufgaben auf das Ministerium und die untere Verwaltungsebene - Jagd- und Fischereibehörden - der Landkreise und kreisfreien Städte verlagert werden. Hierzu hatten wir eine Ausführung von unserem Herrn Dr. Sklenar. Die unteren Behörden müssten mittlerweile in der Lage sein, die Aufgaben zu bewältigen, zumal der Rechnungshof dies des Öfteren angemahnt hat. Wir können uns allerdings nicht daran erinnern, dass dies der Rechnungshof moniert hätte. Unseres Wissens hatte der Rechnungshof, Herr Minister, z.B. in seinem Bericht 1998 etwas anderes angemahnt, und zwar die Ausgaben für die Beratung und Betreuung der Privat- und Körperschaftswaldeigentümer - Herr Carius, hören Sie richtig zu, es ist wichtig. Hier ging es darum, dass die Landesforstverwaltung die privaten und kommunalen Waldbesitzer durch Beratung und Betreuung zu nicht kostendeckenden Gebühren unterstützt.
Herr Fraktionsvorsitzender, ich habe Sie schon lange angeschaut, Sie reden schon die ganze Zeit. Ich bitte Sie, das zu unterlassen, sonst mache ich das bei Ihnen genauso.
Das hat der Rechnungshof auf alle Fälle moniert, das muss ich noch einmal sagen. Es sollte seitens des Landes darauf hingewirkt werden, zumindest schrittweise eine gestaffelte Gebührenerhebung einzuführen, um die Einnahmequelle zu stärken. Hier ist unseres Wissens noch nichts geschehen oder passiert. Zumindest hätte mittlerweile dazu eine Verordnung oder eine Durchführungsverordnung oder eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet werden können. Dies hatten wir damals als Forderung aufgemacht. Uns ging es zum Beispiel darum, die Gebührenhöhe in Abhängigkeit der Waldgrundstücksgrößen zu staffeln. Eine Freistellungsgrenze, so wie das eigentlich vorgesehen ist und wie ich das ganz besonders begrüße, beispielsweise bis 10 Hektar, sollte auf alle Fälle berücksichtigt werden. Aber großer Waldbesitz berechtigt nach unserer Auffassung dazu, für die entsprechend empfangene Leistung kostendeckende Gebühren zu entrichten. Vielleicht kann uns Herr Dr. Sklenar dazu heute noch etwas sagen. Wenn nicht,
Ein weiteres Problem: Kompetenzen in Jagd- und Fischereirecht gehen auf Kreisebene über. Was bedeutet das aber? Die unteren Behörden sind Zulassungs- und Widerspruchsbehörde dann zugleich. Nein, ich sage ja... Mein Freund, Herr Wunderlich, hat schon genickt, bevor der Minister nein gesagt hat.
Außerdem müsse man da mit teilweise unzureichender Fachkompetenz rechnen. Ich will aber hier sagen: Vorher hat der Minister gesagt, sie müssten es jetzt schon allmählich beherrschen. Ich will nicht die Intelligenz der unteren Fischereibehörde und der unteren Jagdbehörde untergraben. Aber wenn ich mir meine Freunde, die in Gotha, in Erfurt oder in Sömmerda tätig sind, und die Landräte dazu ansehe, dann haben sie von den einzelnen Punkten, von der Ichthyologie und von vielen anderen Fragen auch, obwohl sie sehr intelligent sind, nicht die notwendige Ahnung, um das zu entscheiden.
Es geht da auf alle Fälle, wie das in den oberen Jagdbehörden und dort und dort eben ist, bestimmt etwas verloren. Das muss ich hier dazu sagen.
Eines, was mir noch ganz wichtig erscheint, Herr Dr. Sklenar, wie geht das nun weiter, wenn das so hoch verhandelt worden ist, mit unserer Geschichte der Zuständigkeit der Kreisverwaltungen? Ich hatte - ich kann gar nicht mehr sagen, wann - immer davor gewarnt und gepredigt: Gebt nicht alles in andere Hände! Gebt nicht weg, was hoheitlich beim Land sein sollte. Heute bekomme ich von der Ostthüringer Zeitung einen Brief mit vielen Unterschriften, da steht: "Landrat Rosner klagt gegen Landesregierung". Und wenn ich sage, warum, in Vorschriften für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung redet das Land immer rein, stellt nicht genügend Kompetenzen bereit - was weiß ich alles. Jedenfalls klagt er dagegen.
Ich muss sagen, heute um 5.00 Uhr kam in den Nachrichten, die Landkreise haben äußerst schwierige Probleme, ihren Haushalt aufzustellen, weil sie kein Geld haben. Hier kommen wir eben zum wichtigsten Punkt, am Geld scheitert es dann wieder. Was die Finanzausstattung der Kreise betrifft, haben wir für das Jahr 2002 keine Probleme, denn das Geld ist lange eingestellt. Sie waren ohnehin im Haushalt eingestellt. Von 2003 bis 2004 gibt es eine der Personalkostenentwicklung angepasste Pauschale und ab
2005 die Finanzierung über die Auftragspauschale. Diese Praxis erinnert uns an die Diskussion, als ich zu dem Veterinärwesen und der Lebensmittelüberwachung gesprochen habe, wo wir jetzt Klagen auf dem Hals haben. Vielleicht kommt da noch mehr.
Das ist noch nicht raus - "Ach wo". Man wird den Eindruck nicht los, dass sich das Land seiner hoheitlichen Aufgaben systematisch entledigen will. Eine Auftragskostenpauschale an sich wäre in Ordnung, wenn sie nicht Bestandteil der Finanzausgleichsmasse wird.