Protokoll der Sitzung vom 21.11.2002

Weil es davor schon entsprechende Vorbereitungen gegeben hat.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen.

Wir kommen zur Frage der Abgeordneten Frau Pelke in Drucksache 3/2851. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Jugendberufshilfe

Durch § 13 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 19 des Thüringer Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetzes wird der Jugendhilfe ein eigener Leistungsauftrag zur beruflichen Integration junger Menschen erteilt. Dessen Konkretisierung findet sich unter anderem in der Thüringer Kooperationsempfehlung zur Zusammenarbeit von Arbeitsverwaltung, Jugendhilfe und Schule. Dieser Auftrag wird durch den Entwurf des Landeshaushaltsplans 2003/2004 gefährdet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Umsetzung des Landesprogramms "Jugendberufshilfe" einschließlich der Arbeit des Trägervereins und der Bera

tungsstellen?

2. Konnte die Arbeit der Beratungsstellen und in welchem Umfang (ca.) zur Mittelbindung von Fördermitteln außerhalb unmittelbarer Landeszuständigkeit beitragen, um die berufliche Integration benachteiligter junger Menschen in Thüringen zu verbessern?

3. Wie viele junge Menschen haben bisher direkt oder indirekt von den Angeboten des Landesprogramms profitiert?

4. Welche bisher aufgrund des oben genannten Auftrags wahrgenommenen Aufgaben im Rahmen des Landesprogramms "Jugendberufshilfe" und des für die Beratungsstellen zuständigen gleichnamigen Trägervereins können bei Realisierung des Haushaltsplanentwurfs zukünftig nicht mehr wahrgenommen werden (bitte Art und Umfang der Reduzierung beschreiben)?

Herr Minister Pietzsch, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Jugendberufshilfe in Thüringen ist in den elf Jahren von 1991 bis jetzt zu einem festen und erfolgreichen Angebot der Jugendhilfe geworden. In allen Thüringer Regionen wurden mit dem Angebot der Jugendberufshilfe gute Erfahrungen gemacht. Im Übrigen werden wir ja in der Aktuellen Stunde auch noch darüber sprechen.

Zu Frage 2: Ja, es konnten Mittelbindungen erreicht werden, aus anderen Fördertiteln nachweislich seit 1994 bis heute ca. 28. Mio. ! $     %&'  15,9 Mio. '  &"((( 2,0 Mio.  mit- tel 2,4 Mio.    ' )*' &  7,5 Mio. 

Zu Frage 3: Direkt von dem Angebot der Jugendberufshilfe haben ca. 43.000 Jugendliche profitiert. Indirekt lässt sich die Zahl der profitierenden Jugendlichen schwerlich ermitteln, aber u.a. durch Weiterbildungsangebote für Multiplikatoren, Internet-Netzwerk usw. haben sich für mehr als 100.000 Jugendliche in den letzten zehn Jahren die Maßnahmen im Bereich der Benachteiligtenförderung verbessert. Im Projekt "Youth-Start 1" wurden ca. 160 Multiplikatoren zur Gewährleistung individueller Hilfen für Ausbildungsabbrecher qualifiziert.

Zu Frage 4: Bei Realisierung des Haushaltsplanentwurfs und einer projektbezogenen Förderung der Jugendberufshilfe durch ESF-Mittel wird sich die Struktur Jugendberufshilfe in Thüringen zwar ändern, aber im Wesentlichen können die Aufgaben der Jugendberufshilfe weiterhin wahrgenommen werden. Sie dürfen nicht nur den Haushaltsplanansatz im Haushalt sehen, sondern Sie müssen

sehen, was über diesen Haushaltsplanansatz zusätzlich aktiviert werden kann bzw. aktiviert werden soll. Zukünftig wird der Verein verstärkt selbst im Projektrahmen als Antragsteller fungieren. Die bisher jährlich vom Verein erstellten Potenzialanalysen werden demnächst dann nur noch alle zwei Jahre erstellt werden. Für die Begleitung und Betreuung von benachteiligten jungen Menschen, insbesondere bei Jugend-ABM, konnte bisher Fachpersonal zur qualifizierten Durchführung gefordert werden, die so genannten 30 Stammkräfte. Zurzeit wird hier geprüft, ob durch Antragstellung der Maßnahmeträger beim Wirtschaftsministerium, neben der Finanzierung aus Landesmitteln, die Jugendberufshilfe-Förderung aus ESF-Mitteln projektbezogen erfolgen kann. Ebenso ist die Möglichkeit der Förderung der Maßnahmen zur beruflichen Orientierung der Einzelfallhilfe noch abschließend zu klären. Eine ganz definitive Auskunft kann ich Ihnen dazu nicht geben.

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Doch, Herr Gerstenberger als Nachfrager. Ich dachte, Sie hätten die nächste Frage schon stellen wollen.

Herr Minister, ich frage jetzt die Landesregierung, weil die Fragen ja auch an die Landesregierung gestellt wurden: Sind die bisherigen Aufgaben der Jugendförderhilfe mit den Förderkriterien des Operationellen Programms des ESF vereinbar?

Ja, nicht in vollem Umfang und wir prüfen gerade ab, welche Teile über das Operationelle Programm förderfähig sind. In den größten Teilen - ja.

Und die zweite Frage: Ist eine Feststellenförderung über den ESF nach dem Operationellen Programm für Thüringen möglich?

Das offensichtlich nicht.

Dann sehe ich keinen weiteren Fragebedarf.

Wir kommen zur nächsten Anfrage, und zwar in der Drucksache 3/2860. Herr Abgeordneter Gerstenberger, bitte.

Einsatz von Mitteln des Thüringer IndustriebeteiligungsFonds (TIF)

Ausweislich von Presseverlautbarungen sollen für die Jahre 2003/2004 37,5 Mio.       für die Forschung eingesetzt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Werden nicht gebundene Mittel des TIF für die Forschungsförderung nach welchen Richtlinien im Doppelhaushalt 2003/2004 eingesetzt?

2. In welchem Einzelplan erfolgt die Etatisierung dieser Mittel einnahme- und ausgabeseitig?

3. Ist der Einsatz dieser Mittel durch die Satzung der Stiftung "Thüringer Industriebeteiligungs-Fonds", insbesondere des § 2 Stiftungszweck, gedeckt?

4. Da der Freistaat Thüringen Stifter dieser rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts ist, wie ist eine Beteiligung des Parlaments an der Festlegung des veränderten Mitteleinsatzes vorgesehen oder beruft sich die Landesregierung auf die Generalermächtigung nach § 2 Abs. 4 der Stiftungssatzung, wonach der Vorstand entscheidet, auf welche Weise der Zweck der Stiftung - Bereitstellung von Risikokapital auf Zeit - zu verwirklichen ist?

Herr Minister Schuster antwortet für die Landesregierung.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Gerstenberger wie folgt:

Zu Frage 1: Nichtgebundene Mittel des TIF sollen voraussichtlich auf der Grundlage folgender Richtlinien eingesetzt werden: Richtlinie für die Förderung fachlicher und regionaler Schwerpunktbildungen im Rahmen von Forschungsverbünden, Forschungsschwerpunkten sowie durch Institutsgründungen; Richtlinie für die Förderung investiver Maßnahmen zur Entwicklung konkurrenzfähiger Forschungsinfrastruktur, Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur; Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologieförderung.

Zu Frage 2: Es ist vorgesehen, die Mittel einnahmeseitig im Einzelplan 17 und ausgabeseitig in den Einzelplänen 07 und 15 zu etatisieren.

Zu Frage 3: Die Verwendung der Mittel wird im Einklang mit dem Stiftungszweck und der Stiftungssatzung erfolgen.

Zu Frage 4: Es ist vorgesehen, das Parlament bei der Festlegung der veränderten Mittelverwendung zu beteiligen.

Nachfragen? Herr Gerstenberger hat eine Nachfrage.

Nur eine Nachfrage: Das bedeutet, dass die Etatisierung erst nach Beschlussfassung des Landtags erfolgen kann?

Ja.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht.

Dann kommen wir zur nächsten Anfrage, und zwar in Drucksache 3/2861. Herr Abgeordneter Dr. Hahnemann, bitte.

Thüringen und das NPD-Verbotsverfahren

Am 8. Oktober 2002 fand vor dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen des Verbotsverfahrens gegen die NPD ein Erörterungstermin zu grundsätzlichen Fragen des Einsatzes von V-Leuten des Verfassungsschutzes statt. Während des Erörterungstermins waren die Fälle der Thüringer V-Leute Tino Brandt und Thomas Dienel mehrmals Gegenstand der Diskussion. In den Schriftsätzen der Antragsteller gibt es zudem Hinweise auf weitere Funktionäre aus der NPD und der militanten Neonaziszene in Thüringen, für die ungeklärt ist, ob nicht auch in diesen Fällen eine Tätigkeit für den Verfassungsschutz gegeben sein könnte. Trotz des engen Bezugs von Verfahren und Termin zu Vorgängen in Thüringen waren nach meiner Kenntnis Vertreter der Landesregierung oder des Landesamts für Verfassungsschutz beim Erörterungstermin nicht zugegen. Das Bundesverfassungsgericht machte im Rahmen der Erörterung deutlich, dass es nach verfassungsrechtlichen Maßstäben - wenn überhaupt - nur in engen Grenzen erlaubt ist, Funktionäre in Parteien als Informanten zu führen und "abzuschöpfen", dass es aber keinesfalls rechtens ist, durch das Agieren von V-Leuten bzw. des Verfassungsschutzes in irgendeiner Weise aktiv auf das Geschehen in den beobachteten Strukturen bzw. der beobachteten Partei Einfluss zu nehmen. Das Gericht informierte auch darüber, dass der Bund und die Länder ihre Richtlinien über den Einsatz von V-Leuten im Verfahren vorlegen sollten und

mit Ausnahme von Sachsen und Thüringen auch vorgelegt haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Haben am Erörterungstermin Vertreter der Landesregierung oder des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz teilgenommen und wenn nicht, warum nicht?

2. Warum liegt bzw. lag dem Bundesverfassungsgericht zum Zeitpunkt des Erörterungstermins aus Thüringen keine Richtlinie über den Einsatz von V-Leuten vor und wurde die Richtlinie inzwischen nachgereicht?

3. Welche inhaltlichen Grundzüge weist die Thüringer Richtlinie über den Einsatz von V-Leuten auf, insbesondere zum Problem der Abgrenzung der Informationsbeschaffung von einer Einflussnahme von V-Leuten, und seit wann gibt es eine solche Richtlinie?

4. Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zum zulässigen Umfang der Tätigkeit von V-Leuten bzw. des Verfassungsschutzes in beobachteten Strukturen oder Parteien die Gründung und Betätigung des Heron-Verlags?