Protokoll der Sitzung vom 22.11.2002

Zu Frage 3: Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 4: Der Landesregierung ist nicht bekannt, wie viele Restabfallbehandlungsanlagen im Rahmen von konkreten Standortentwicklungsmaßnahmen in Thüringen errichtet werden sollen. Insofern kann hierzu auch keine Aussage getroffen werden.

Gibt es Nachfragen? Bitte, Herr Abgeordneter Kummer.

Herr Minister, bei Frage 3 haben Sie auf Ihre Antwort in Frage 1 verwiesen. Ich wollte aber wissen, wenn wir eine Nutzung von 80 Prozent gewerblichem Anteil haben vom Müll her, ob dann nur 80 Prozent der Anlage gefördert werden oder ob die Gesamtanlage gefördert wird?

Es wird jeweils nur der Anteil, der für die Gewerbeabfallmenge notwendig ist, gefördert.

Danke schön, Herr Minister.

Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/2867. Bitte, Herr Abgeordneter Sonntag.

Situation bei Wasser/Abwasser im Altenburger Land

Der Raum Altenburg ist bei den Regelungen zu Wasser/Abwasser durch seine Zugehörigkeit zu einer weitgehend außerhalb Thüringens tätigen Wirtschaftseinheit bereits zu Beginn mit Schwierigkeiten konfrontiert worden. Die sehr unterschiedlichen Voraussetzungen im Territorium - einerseits hohe Besiedlungsdichte in allen Industriegebieten um Altenburg, andererseits Brunnendörfer und großflächige dünn besiedelte Landwirtschaftsregionen führten zu einer Zersplitterung in sehr unterschiedliche Strukturen. Daher wurde mit der Hoffnung auf großzügige Landesförderung im Falle der Bündelung dieser Strukturen vor zwei Jahren Wahlkampf betrieben und entschieden. Inzwischen ist es ziemlich ruhig geworden um diese Zielsetzung.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Stadium stehen nach der zwischenzeitlichen Erstellung der Gutachten zur technischen Angleichung der Strukturen die Bemühungen zu deren Bündelung?

2. Mit welchen Fördermitteln bei welchen Kombinationen rechnet die Landesregierung?

3. Wäre bei zeitlich früheren Aktivitäten nach Frage 1 bereits Förderung erfolgt?

4. Schätzt die Landesregierung ein, dass diese Förderung sich deutlich beitragssenkend vor allem im Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Altenburger Land ausgewirkt hätte?

Herr Minister Sklenar, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Sonntag beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Voraussetzung für die Erarbeitung des für die Förderung unumgänglichen Strukturkonzepts ist ein abgestimmtes technisches Konzept der beteiligten Aufgabenträger. Die Aufgabenträger hatten dem Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt im Jahre 2001 ihre technischen Konzepte vorgelegt. Die Konzepte waren unabgestimmt und entsprachen nicht den Anforderungen. Daraufhin erfolgte im Oktober 2001 eine Abstimmung mit den Aufgabenträgern zu den Anforderungen an das gemeinsame Konzept. Das entsprechend überarbeitete technische Konzept sollte Ende Februar 2002 dem Ministerium übergeben werden, ein solches liegt jedoch bis heute nicht vor.

Zu Frage 2: Da ohne ein bestätigtes technisches Konzept kein Strukturkonzept erarbeitet werden kann, sind keinerlei Aussagen über die Höhe eventueller Strukturhilfen möglich.

Zu Frage 3: Dies ist grundsätzlich denkbar. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu Fragen 1 und 2 verwiesen.

Zu Frage 4: Die Frage kann erst nach Vorlage des bisher nicht existierenden Strukturkonzepts beantwortet werden.

Gibt es Nachfragen? Bitte, Herr Sonntag.

Herr Minister, das hört sich alles danach an, dass die Region da gewissermaßen unter Zeitdruck steht. Würden Sie mich dahin gehend bestätigen, dass das so ist?

Wenn man das so sehen will, dann ist es so.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das sind ja philosophische Erkenntnisse.)

(Beifall im Hause)

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir kommen zur nächsten Frage, eine Frage der Abgeordneten Frau Thierbach in Drucksache 3/2784. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Fördergutschein "50 PLUS" für ältere Arbeitslose über 50 Jahre

Seit mehreren Wochen wird durch das Arbeitsamt Erfurt in Zusammenarbeit mit der GfAW ein Fördergutschein für ältere Arbeitslose über 50 Jahre an diesen Personenkreis übergeben. Durch den Fördergutschein soll die Selbstsuche nach einem Arbeitsplatz gefördert sowie Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber entsprechend der jeweils geltenden Zuschüsse bewilligt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Fördergutscheine mit den jeweilig geltenden Unterschriften vom Arbeitsamt sowie der GfAW wurden seit Beginn der Maßnahme an Frauen und Männer vergeben?

2. Wie viele feste Arbeitsplätze konnten aufgrund der Inanspruchnahme des Fördergutscheins von Frauen und Männern besetzt werden?

3. In wie vielen Fällen wurden die Regelförderhöhe bis zu 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts sowie die Regelförderdauer bis zu 24 Monaten seitens des Arbeitsamts bewilligt?

4. Welche Vorstellungen seitens des Arbeitsamts und der GfAW gibt es, die die Landesregierung kennt, mit den älteren Arbeitslosen, die über Fördergutscheine vermittelt wurden, in Kontakt zu bleiben?

Herr Minister Schuster, bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Thierbach wie folgt:

Zu Frage 1: Im Rahmen der 2. Thüringer Messe "50 PLUS" wurden 200 so genannte Fördergutscheine vergeben. Der Frauenanteil beträgt hier 62 Prozent. 1.000 weitere Fördergutscheine wurden vom Arbeitsamt Erfurt durch die GfAW zur Nutzung für die Arbeitsvermittlungen im I. Quartal 2003 übergeben. Frauen werden entsprechend ihrem Anteil

an den Arbeitslosen angemessen berücksichtigt. Das Programm "50 PLUS" wird bislang erfolgreich durchgeführt. Die Ausgabe eines Fördergutscheins ist eine weitere Bemühung, die Chancen älterer Arbeitnehmer bei der Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz zu erhöhen. Er enthält gebündelte Informationen über Fördermöglichkeiten für die Arbeitgeber. Der Fördergutschein hat aber keinen rechtsverbindlichen Charakter.

Zu Frage 2: Der GfAW liegen zurzeit noch keine Förderanträge mit Bezug auf den Fördergutschein "50 PLUS" für Frauen und Männer vor.

Zu Frage 3: Ich verweise hier auf die Antwort zu Frage 2.

Zu Frage 4: Die Vermittlung von Arbeitslosen ist grundsätzlich Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeit, die bundesrechtlich geregelt ist. Die Aufgabe der GfAW besteht darin, das Landesprogramm "50 PLUS" umzusetzen. Die ausgereichten Fördergutscheine dienen dazu, die Kontaktierung der Partner zu sichern.

Danke schön. Gibt es Nachfragen? Ja, Frau Abgeordnete Thierbach, bitte schön.

Herr Minister, da ja diese Fördergutscheine auch einen recht guten emotionalen Wert für die betroffenen Personen hatten, wird die Landesregierung die Praxis der Vergabe über das I. Quartal 2003 weiter favorisieren oder wird es auch hier wieder möglicherweise zu einem Abbruch der Vergabe dieser Fördergutscheine kommen?

Verlängerung ist nicht ausgeschlossen, aber Ihr Hinweis auf erneuten Abbruch, der ist falsch.

Sie haben eine weitere Frage, bitte.

Ist der Landesregierung bekannt, in welchem Zeitraum die GfAW möglicherweise Kenntnisse über die Inanspruchnahme und Realisierung hat und gibt es überhaupt schon Beantragung zur Inanspruchnahme entsprechend der Umsetzung der Fördergutscheine?

Wir gehen davon aus, dass diese Fragen frühestens Ende des I. Quartals 2003 beantwortet werden können.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke schön.

Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/2788. Bitte schön, Frau Abgeordnete Sedlacik.

Das Land als Widerspruchsführer gegen Kommunalabgabenbescheide