Protokoll der Sitzung vom 13.12.2002

Meine Damen und Herren, es gibt also keine triftigen Gründe für diesen Gesetzentwurf. Ich denke, Sie hätten zeitlich ein wenig warten sollen, bis Sie vielleicht generell Ihre Verwaltung auf die Zweistufigkeit umstellen, weil dann die Widerspruchsverfahren auch anders hätten geregelt werden müssen. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie flächendeckend Widerspruchsverfahren abschaffen wollen. Aber wahrscheinlich wollen Sie auch gar nicht zur Zweistufigkeit, denn der uns vorliegende Referentenentwurf zur Umstrukturierung der Umweltverwaltung geht wieder deutlich in Richtung Dreistufigkeit. Dann frage ich mich, was dieser Versuchsballon hier sollte.

Meine Damen und Herren, wir haben große Skepsis zu diesem Gesetz und deshalb haben wir in der Drucksache 3/3007 einen Entschließungsantrag zur regelmäßigen Prüfung der Funktionsfähigkeit dieses Gesetzes eingebracht und in der Drucksache 3/3005 einen Antrag zur Sicherung der Widerspruchsmöglichkeit. Ich hoffe, dass Sie diesen Anträgen zustimmen werden. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Als nächster hat das Wort der Abgeordnete Primas, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Gesetz wird heute der Kabinettsbeschluss vom 5. September 2000, die Landesforstdirektion Oberhof aufzulösen, endgültig umgesetzt. Damit wird es zukünftig einen zweistufigen Verwaltungsaufbau für die Wald-, Jagdund Fischereibehörde in Thüringen geben. Hier wird ein weiterer Baustein im Rahmen der Behördenstrukturreform des Landes gesetzt. Ich möchte bewusst daran erinnern, dass in den letzten Monaten das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen wesentlichen Beitrag dazu erbracht hat. Ich erinnere nur an die zweistufige Agrarverwaltung durch Auflösen der Abteilung 8 im Landesverwaltungsamt, die Zusammenlegung der Landesanstalten für Umwelt und Geologie sowie die erst kürzlich beschlossene zweistufige Bergbauverwaltung. Darüber hinaus wurden 2002 die Zahl der Forstämter um zwei reduziert und zwei Landwirtschaftsämter zusammengelegt. Wir befinden uns damit voll auf der Linie unseres Entschließungsantrags zum Haushaltsgesetz 2003/2004.

Dem Minister Dr. Sklenar sei an dieser Stelle ausdrücklich gedankt, auch unter Beachtung der Strukturänderung in seinem Ministerium selbst, dass hier eine wesentliche Vorleistung für eine effektive, schlanke und bürgernahe Verwaltung erbracht wurde. Dies ist umso beachtlicher, da diese Umstrukturierung auch noch sozial verträglich erfolgt ist, Dr. Botz. Das ist auch der Grund, sehr geehrte Damen und Herren, warum zwischen Kabinettsbeschluss und Umsetzung zwei Jahre vergangen sind. Die Aufgabenverlagerung von drei Mittelbehörden und die Umsetzung des Personals kann eben nicht im Schweinsgalopp durchgeführt werden. Wenn man sich noch erinnert, unter welchen unwürdigen Bedingungen die Forstabteilung des Ministeriums in der engen Baracke im Hinterhof dort drüben untergebracht wurde, dann weiß man, wo die Probleme sind. Erst vor wenigen Tagen haben sie neue Räumlichkeiten bekommen. Ich freue mich darüber.

Ich sage es auch deutlich, meine Fraktion, insbesondere der Arbeitskreis Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der auch für die Fischerei zuständig ist, hat den Minister bei diesem Reformvorhaben von Anfang an unterstützt, weil wir der festen Überzeugung sind, dass eine zweistufige Verwaltung in diesen doch recht kleinen Wirkungsbereichen aus der Sicht der Bürgernähe - und das sollte nicht nur hier ein maßgebliches Kriterium sein - die bessere und zukunftsfähigere Variante ist. Wir erwarten darüber hinaus weniger Bürokratie mit kürzeren Entscheidungswegen.

Die Debatte in der ersten Lesung und auch die Anhörung des Ausschusses haben die Probleme offenbart. Wir hatten mit der Landesforstdirektion in Oberhof zweifellos eine

funktionierende Mittelbehörde mit hoher Fachkompetenz der Behördenmitarbeiter, die auch Widerspruchsbehörde war, Dr. Botz. Jetzt, da dieser Puffer wegfällt und die maßgeblichen Vollzugsaufgaben in den unteren Behörden ablaufen werden, wird insbesondere bezüglich der Fischerei und auch der Jagd darauf aufmerksam gemacht, dass in den unteren Behörden die Kompetenz fehlt. Man sollte sich dann doch mal fragen, ob es denn sein kann, dass fehlende Sachkompetenz und Fachkompetenz durch eine übergeordnete Behörde dauerhaft kaschiert werden sollen. Jetzt müssen doch mal die Karten auf den Tisch gelegt werden. Die unteren Behörden - bei den Forstbehörden setze ich das voraus - sind jetzt gezwungen, sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Ich bin auch überzeugt, dass ihnen dies gelingen wird, denn man muss auch Vertrauen zur Verwaltung aufbringen.

(Beifall Abg. Jaschke, CDU)

Die Leistungsfähigkeit einer Behörde steht in engem Zusammenhang mit den wachsenden Aufgaben. Ich verweise in diesem Zusammenhang noch einmal darauf, dass in der Übergangsphase in Oberhof bzw. in der Fachbehörde in Gotha entsprechende Beratungskompetenz vom Land vorgehalten wird. Im Übrigen wird sich der Aufgabenzuwachs bei der unteren Fischerei- und Jagdbehörde bei den Landratsämtern in Grenzen halten, da auch auf die Widerspruchsverfahren in diesem Bereich verzichtet wurde. Dies setzt aber belastbare Verwaltungsentscheidungen voraus. Das hat wieder etwas mit der Kompetenz zu tun, die man sich erwerben muss. Und weil so viel dramatisch darüber geredet wurde, wie viel Verluste es für die Bevölkerung gibt, da muss man sich vor Augen halten, um wie viel Widerspruchsverfahren es sich im Jahr nun handelt. Das, was ich eben hier gehört habe, das müssen ja Unmengen sein.

(Zwischenruf Abg. Wackernagel, CDU: Zehn!)

Zehn ganze Widerspruchsverfahren. Die Qualität der Erarbeitung können wir doch auch nicht dadurch verbessern, dass wir in der unteren Behörde keine qualifizierten Leute haben, sondern die obere Behörde dann ständig das ausbessern muss. Das kann auf die Dauer doch nicht sein. Wir müssen bitte schön auch in den Landratsämtern dafür sorgen, dass qualifizierte Leute auf den Stellen sind, wofür sie auch bezahlt werden.

(Beifall bei der CDU)

Die Kritik der kommunalen Spitzenverbände, dass der Kostenzuwachs nicht durch die im Gesetz geregelten Ausgleiche gedeckt ist, können wir nicht mittragen, denn der Aufgabenzuwachs in der unteren Fischerei- und Jagdbehörde hält sich in Grenzen. Die Mehrzahl der Aufgaben geht in die oberste Behörde und ein weiterer Teil der fachtechnischen Aufgaben einschließlich Personal wird der ehemaligen Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft zugewie

sen. Wir wollten auch mit unserem Antrag der Umbenennung dieser Behörde in Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei nach außen deutlich machen, dass wir diese fachtechnische Behörde in ihrem Wirkungsbereich stärken wollen. Damit erhalten auch die unteren Behörden einen Anlaufpunkt, der die fachtechnischen Grundlagen liefert, um zu einer fundierten Verwaltungsentscheidung zu gelangen. Ich denke auch, dass dies im Sinne der Thüringer Angel- und Fischereiverbände ist, da bisher keine Fachbehörde namentlich dieses Segment abgedeckt hat. Ich bitte Sie namens der CDU-Fraktion um Zustimmung zu diesem Gesetz.

(Beifall bei der CDU)

Nun zum Entschließungsantrag der PDS. Ich hatte es vorhin schon ausgeführt, da wurde im Ausschuss schon diskutiert und wir sind der Auffassung, jederzeit haben wir das Recht, uns mit Selbstbefassung einen Bericht geben zu lassen. Wir müssen das Ministerium tatsächlich nicht binden und uns sagen lassen, du musst uns in einem Jahr einen Bericht liefern, das können wir dann abfordern. Den zweiten Änderungsantrag der PDS-Fraktion, den Artikel 6 im Gesetzentwurf wieder zu streichen, das ist diese Geschichte mit dem Widerspruchsverfahren, lehnen wir auch ab aus den eben vorgetragenen Gründen. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Eines vielleicht noch, damit wir an dieser Stelle noch einen Hinweis geben. Wir brauchen natürlich selbstverständlich auch über alle Landratsämter und kreisfreien Städte bis hin zum Ministerium möglichst gleiche Software und die wird in Mecklenburg-Vorpommern derzeit umgesetzt. Ich habe mit dem Innenminister darüber schon gesprochen, das ist üblich, dass sich die einzelnen Dienststellen abstimmen und - wo gemeinsame Software möglich ist - diese auch anschaffen. Das würde ermöglichen, dass Verwaltungsentscheidungen, Herr Kummer, nicht eine so und eine so getroffen wird, wir kriegen das dann in Zukunft vernünftig hin. Das hält sich auch in einem sehr praktikablen Preis. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich kann die Aussprache schließen. Ich will nur noch etwas zur Ordnung im Saal sagen. Selbst wenn die Koffer der Minister oder der Ministerinnen noch so schwer sind und die Beamten noch so fleißig, sie dürfen nicht durch diesen Saal getragen werden.

(Beifall bei der CDU)

Unsere Beschaffenheit ist so, man muss dann andere Wege wählen. Noch ist es so, der Saal lässt das nicht anders zu.

Dann kommen wir zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/3005. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Mit Mehrheit abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 3/2930. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Mit Mehrheit angenommen.

Jetzt stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2729 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der eben angenommenen Beschlussempfehlung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Enthaltungen? Eine Anzahl von Enthaltungen. Mit Mehrheit angenommen.

Ich bitte jetzt um die Schlussabstimmung und die, die die Zustimmung geben, um Erhebung von den Plätzen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? 2 Enthaltungen. Gut, dann mit Mehrheit auch in der Schlussabstimmung angenommen.

Jetzt stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/3007. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Dann ist das abgelehnt. Damit kann ich den Tagesordnungspunkt 7 b schließen.

Wir kommen jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 8

Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes und der Thüringer Indirekteinleiterverordnung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2889 ERSTE BERATUNG

Die Landesregierung wünscht uns den Gesetzentwurf zu begründen, Herr Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit diesem Tagesordnungspunkt legt die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur ersten Lesung vor, mit dem vor allem das Thüringer Wassergesetz novelliert wird, aber am Rande auch Änderungen der Thüringer Indirekteinleiterverordnung erfolgen sollen.

Seit der letzten bedeutenden Änderung des Thüringer Wassergesetzes im Jahre 1999 durch das Gesetz zur Änderung

umweltrechtlicher Vorschriften ist erheblicher Novellierungsbedarf entstanden. Die Hauptursache hierfür liegt in der bundesstaatlichen Verpflichtung des Landes zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften.

Für diesen Zweck sind folgende beiden EG-Richtlinien in das Landesrecht zu transformieren:

1. die Richtlinie 96/61 EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, die so genannte IVU-Richtlinie;

2. die Richtlinie 97/11 EG des Rates zur Änderung der Richtlinie 85/337 EBG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, die so genannte UVP-Änderungsrichtlinie.

Wegen des Ablaufes der Umsetzungsfristen, die der europäische Gesetzgeber den Mitgliedstaaten eingeräumt hat, ist diesbezüglich dringender Handlungsbedarf gegeben. Eine weitere europarechtliche Vorschrift, die zur Änderung am Thüringer Wassergesetz führt, ist die Verordnung EG-Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung. Aufgrund dieser so genannten EMAS-Verordnung, weithin auch als Öko-AuditVerordnung bezeichnet, sollen im Thüringer Wassergesetz die Grundlagen zur überwachungsrechtlichen Erleichterung für diejenigen Unternehmen verbessert werden, die aus privater Eigeninitiative heraus im Rahmen des EMASSystems zur Verbesserung ihrer Umweltleistungen beitragen. Schließlich haben auch die Vollzugsbehörden und die Rechtsprechung die zahlreichen Hinweise auf Regelungslücken oder Verbesserungsmöglichkeiten dazu beigetragen, dass ein Änderungsbedarf am Thüringer Wassergesetz entstanden ist.

Lassen Sie mich auf folgende Eckpunkte des Gesetzentwurfs besonders hinweisen. Zur Umsetzung der IVURichtlinie wird ein neuer fünfter Abschnitt in das Thüringer Wassergesetz eingefügt und enthält ausschließlich Bestimmungen für bestimmte industrielle Vorhaben. Ausgehend von dem so genannten integrierten Ansatz der IVU-Richtlinie sind hier Regelungen aufzunehmen, die der Koordinierung der Zulassungsverfahren für ein solches industrielles Vorhaben dienen. Ziel dieser Koordinierung ist es, die Zulassung der Vorhaben unter verschiedenen umweltrechtlichen Blickpunkten besser aufeinander abzustimmen, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Zu diesem Zweck sind einheitliche Anforderungen an die Antragsunterlagen und an den Mindestinhalt der zu erteilenden Erlaubnis oder Genehmigung zu regeln. Auch für die anschießende Überwachung der Erlaubnis oder Genehmigung gelten bei Industrieanlagen besondere Anforderungen. Die Verfahren für derartige Vorhaben sind unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu führen.

Zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie sind nur einige einzelne Vorschriften anzupassen oder neu aufzunehmen. Diese Bestimmungen sind im Zusammenhang mit dem Thüringer Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu sehen, welches sich ebenfalls im Gesetzgebungsverfahren befindet. Daneben muss im Thüringer Wassergesetz sowohl für Tiefbohrungen als auch für Kläranlagen größeren Ausmaßes die Möglichkeit eröffnet werden, im Zulassungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, soweit dies nach Einschätzung der zuständigen Behörden notwendig ist. Gleiches gilt für Anlagen zur künstlichen Schneeerzeugung. Für diese war bislang in Thüringen kein Zulassungsverfahren vorgesehen, das den Besonderheiten der unter Umständen schützenswerten und empfindlichen Umgebung Rechnung trägt. Diese Lücke wird durch Einfügung eines neuen § 118 in das Thüringer Wassergesetz geschlossen. Gleichwohl wird erwartet, dass nur sehr wenige Verfahren auf dieser Grundlage durchgeführt werden müssen. Die bislang erwähnten Änderungen gehen allesamt auf die bereits erwähnten europarechtlichen Vorschriften zurück, für die im Landesrecht noch keine ausreichende Rechtsgrundlage geschaffen ist. Das Land steht hier in der Pflicht, die entsprechenden Bestimmungen einzuführen.

Ich möchte jedoch auch einige weitere Eckpunkte hervorheben, die in dem Gesetzentwurf enthalten sind. Zum einen geht es darum, an vielen Stellen des Gesetzes dessen praktische Handhabbarkeit zu verbessern. Ich verweise hier beispielhaft auf die §§ 42, 58, 103, 115 und 131. In all diesen Fällen werden gesetzliche Unklarheiten beseitigt und damit die Anwendung und Durchführung des Gesetzes im Sinne der Behörden und der betroffenen Bürger erleichtert. Vergleichbares gilt, soweit geregelt wird, dass wasserrechtliche Genehmigungen entbehrlich sind, soweit die nötigen Festlegungen auch in anderen, daneben notwendigen Genehmigungen getroffen werden können. Zu diesem Zweck werden die §§ 17 und 79 angepasst. Die Bestimmungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden überarbeitet, um Rechtsklarheit über das Anzeigeverfahren zu erzeugen, das für solche Anlagen durchzuführen ist. Dazu wird zunächst klargestellt, dass die notwendige Anzeige in allen Fällen rechtzeitig vor dem Einbau oder der Inbetriebnahme einer derartigen Anlage bei der Behörde zu erstatten ist. Im Gegenzug wird zugunsten der Betreiber eine verkürzte Bearbeitungsfrist für die Behörden eingeführt, um den Betreibern schnellere Rechtssicherheit darüber zu geben, ob und wann sie ihre Anlage errichten oder betreiben können.

Ich möchte schließlich auch auf die umfassende Überarbeitung der Vorschriften für Überschwemmungsgebiete hinweisen. Die katastrophalen Hochwasserereignisse an Elbe und Mulde im vergangenen Sommer haben deutlich gemacht, welche Bedeutung dem vorbeugenden Hochwasserschutz zukommt. Die bisher noch bestehenden Regelungen sollten daher so umgestaltet werden, dass insbesondere im Außenbereich die Möglichkeit zum Erhalt natürlicher Hochwasserrückhalteräume verbessert wird.

Hierfür sind Einzelbauvorhaben, mit denen immer eine weitere Bodenversiegelung einhergeht, nach Möglichkeit zu unterbinden. Dies entspricht auch den baurechtlichen Zielstellungen, die in die gleiche Richtung weisen. Im innerörtlichen Bereich kann andererseits künftig davon ausgegangen werden, dass dort, wo ohnehin bereits Bebauung vorzufinden ist, noch bestehende Baulücken leichter geschlossen werden können. Der tatsächliche Verlust an Retentionsraum durch innerörtliche Baumaßnahmen ist in der Regel nicht so bedeutend, dass dies noch ein grundsätzliches Bauverbot rechtfertigen würde. Dieser Ansatz kommt den von den Kommunen verfolgten Zielen zur Verbesserung der Siedlungsstruktur entgegen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es würde zu weit führen, auf jeden einzelnen Punkt der Gesetzesänderung einzeln einzugehen.

(Beifall bei der CDU)

Ich darf daher nochmals die grundsätzliche Zielstellung in Erinnerung rufen, neben den europarechtlich vorgegebenen Änderungen weitgehende Klarheit und Vereinfachung der geltenden Bestimmungen zu erreichen. Zu diesem Zweck waren die kommunalen Spitzenverbände und die in Thüringen vertretenen Interessenverbände auf breiter Basis an der Entstehung des Gesetzentwurfs beteiligt. Die verschiedenen Interessen wurden, wo immer dies möglich war, in diesem Entwurf berücksichtigt. Bezüglich der Richtlinienumsetzung steht das Land in der Pflicht, das Wasserrecht an die europäischen Vorhaben und die Rahmenvorschriften des Bundes anzupassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie daher bitten, die Beratung zu dem Gesetzentwurf aufzunehmen. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Wie mir signalisiert wurde, gibt es eine interfraktionelle Übereinstimmung, dass, wenn der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt und den Innenausschuss überwiesen wird, man auf eine Aussprache verzichten würde. Ist das richtig?

(Zurufe aus dem Hause: Ja.)