Protokoll der Sitzung vom 13.12.2002

(Beifall Abg. Krauße, Abg. Tasch, CDU)

die den Liebreiz unserer Landschaften jedenfalls nur begrenzt unterstreichen. Nachdem nun bereits große Teile der in regionalen Raumordnungsplänen ausgewiesenen Vorrangflächen mit der Salamitaktik zugepflastert sind, möchten wir mit der Einführung der einzelnen Windkraftanlage ab 35 m Höhe bzw. 10 kW Leistung in die Anlagen wenigstens in Zukunft eine Überprüfung auf Um

weltverträglichkeit erreichen. Ich bin überzeugt, dass wir damit nicht nur dem Naturschutzbund. sondern dem Anliegen der meisten Menschen in unserem Freistaat Rechnung tragen.

(Beifall bei der CDU)

Zu den Anträgen der SPD ist eigentlich nur ein Interessantes zu sagen. Herr Höhn und auch Herr Clement berichteten in den letzten Tagen immer mehr und forderten Verwaltungsvereinfachung und Deregulierung. Offensichtlich haben Sie Ihre Anträge nicht gelesen, denn die beinhalten genau das Gegenteil. Sie erweitern hier die Anlage. Ich denke, aus meiner Sicht und aus Sicht unserer Fraktion bleibt es dabei, wir setzen diese Richtlinie nur eins zu eins um und werden sie nicht erweitern. Ich empfehle für meine Fraktion Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Umweltausschusses und Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort Herr Abgeordneter Kummer, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf europäisches und Bundesrecht in Landesrecht umgesetzt wurde, wurde schon ausgeführt. Dieser Gesetzentwurf ist notwendig und das Anliegen des Gesetzes wird von der PDS-Fraktion ausgesprochen positiv gesehen. Herr Carius, ich muss Ihnen sagen, ich wäre ausgesprochen froh darüber, wenn der Abbau der letzten Moore in Thüringen mit diesem Gesetzentwurf verhindert werden könnte.

(Beifall bei der PDS)

Die UVP ist kein eigenständiges Verfahren, das wurde hier auch schon ausgeführt, sondern an ein Trägerverfahren gebunden und mit ihr soll die fachlich zuständige Genehmigungsbehörde vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren Klarheit über die Umweltfolgen des Vorhabens schaffen. Ich denke, das ist eine Sache, die unserer Umwelt helfen wird. Es gab dazu eine schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf - ich möchte auch nochmals für die Zuschriften danken. Besonders die Zuschrift des Naturschutzbundes Thüringen hat mit vielen Änderungswünschen und sachlicher Kompetenz auch zu einer angemessenen Beratung des Gesetzentwurfs beigetragen. Wir haben einige Fragen aufgegriffen und als Änderungsanträge in den Ausschuss eingebracht. Uns ging es z.B. darum, dass die Baggerung in Flüssen und Seen UVP-pflichtig wird - also hier geht es um die Gewinnung von Mineralien - eine Sache, die schon einen ziemlichen Eingriff in ein Gewässer darstellt. Uns ging es darum, dass die Torfgewinnung

unabhängig von der Betriebsgröße UVP-pflichtig wird. Es ist schon darauf eingegangen worden von meiner Kollegin Becker, dass wir in Thüringen nur noch ca. 30 Hektar Moore haben und die von besonderer ökologischer Bedeutung sind. Unsere Anträge ließen sich nicht durchsetzen. Einiges davon findet sich aber in den Änderungsanträgen der Fraktion der SPD wieder, denen wir ausdrücklich zustimmen.

Und eins muss ich noch erwähnen, ich danke der CDUFraktion, dass sie die Sicherung der Beteiligung des Landtags bei der Änderung der Anhänge durchgebracht hat. Es war auch unsere Intention und das sehe ich schon als einen positiven Schritt. Also, Frau Lehmann, noch mal zu vorhin - ich sehe sie jetzt leider nicht -, es gibt auch eine vernünftige Zusammenarbeit in den Ausschüssen, manchmal ist das möglich. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Die Landesregierung möchte auch, ja? Herr Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfungen in Landesrecht ist ja, wie bereits hier ausgeführt, im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik und federführend im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt intensiv und eingehend diskutiert worden. Das wichtigste Ergebnis - auch das ist hier bereits gesagt worden - ist nach intensiver Debatte mit zahlreichen Änderungsanträgen die Schließung des Schlupfloches zur Umgehung der UVP bei Windkraftanlagen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind etwas in Zeitverzug gekommen, da, wie Sie ja wissen, EU-Politik über den Bund dann erst zu den Ländern kam. Der Bund hat sich schwer getan, diese Umweltverträglichkeitsprüfung in sein Gesetz zu gießen und das dann weiterzugeben. Aber wir haben es noch geschafft und das ist immerhin von Vorteil.

Mit der Bezugnahme auf die Verfahrensvorschriften des Bundes und der strengen Begrenzung der Zahl von Projekten, die einer UVP oder einer Vorprüfung zur UVP unterworfen werden, haben wir zudem die Beschränkungen der von der UVP betroffenen Genehmigungsverfahren auf das EG- und bundesrechtlich notwendige und wirtschaftlich verträgliche Maß erreicht.

Ich möchte nur noch etwas zu den Änderungsanträgen der SPD sagen. Und hier komme ich zu I.: Flusskanalisierung und Stromkorrekturarbeiten in Verbindung mit wirtschaftlichen Infrastrukturprojekten kommen lediglich bei Bundeswasserstraßen in Betracht. Thüringen besitzt nur an der Werra ab der Ortschaft Falken, dicht an

der Landesgrenze also, noch ca. 5 km Bundeswasserstraße. Dort ist die Werra aber so flach, dass selbst die Touristenkanus im Sommer aufsetzen, so dass es hier eine Kanalisierung der Werra oder eine Stromkorrektur im Sinne der Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur ganz einfach nicht geben wird. Die Einführung einer Nummer 1.11 in den Anhang des Landesgesetzes macht unter diesen Voraussetzungen keinen Sinn. Was die Torfgewinnung betrifft, so muss man sagen, wenn die Gebiete, wo wir die Moore haben, noch nicht unter Schutz stehen, so sind sie sicher mit der Ausweisung der FFH-Richtlinie oder dem, was noch kommt, unter Schutz gestellt worden, so dass es auch hier aus unserer Richtung nicht zwingend notwendig ist, die Torfgewinnungsvorhaben einer UVP zu unterwerfen, denn bereits in den jetzt unter Nummer 5.4 der Anlage 1 aufgezeigten Allgemeinen Vorschriften gilt eine Vorprüfung und die ist allgemein ausreichend dafür. Und was III. betrifft: Die derzeitigen Regelungen in der Nummer 6.1 und 6.2 der Anlage 1 sind ausreichend, da die Umwandlung kleinerer Flächen als ein Hektar durch die naturschutzfachliche Ausgleichsregelung erfasst und damit eine angemessene Beurteilung durch die Genehmigungsbehörden gewährleistet wird. Herzlichen Dank für die konstruktive Arbeit an diesem Gesetz und ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU)

Weiteren Redebedarf sehe ich nicht, dann kann ich die Aussprache schließen. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drucksache 3/2967. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Dann mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt in Drucksache 3/2915. Wer gibt dem die Zustimmung? Danke. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei einer Anzahl von Enthaltungen dann mit Mehrheit so angenommen.

Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2536 in zweiter Beratung unter Annahme der eben gefassten Beschlussempfehlung ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Bei einer Anzahl von Enthaltungen ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer auch in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich aufzustehen. Danke. Gegenprobe? Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Bei einer Anzahl von Enthaltungen ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung mit Mehrheit genommen. Ich kann den Tagesordnungspunkt 4 schließen.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Rundfunkgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2556 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Medien - Drucksache 3/2914 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2965 Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2970 Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/3008 ZWEITE BERATUNG

Herr Kollege Emde, ich bitte um die Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, ich will zur Berichterstattung aus der Ausschussberatung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Rundfunkgesetzes reden. Wir haben dieses Gesetz im Ausschuss für Bildung und Medien zweimal beraten, zwischenzeitlich gab es auch eine Anhörung der Betroffenen. In der Novembersitzung des Ausschusses für Bildung und Medien wurde dann mehrheitlich die folgende Beschlussempfehlung angenommen und Änderungen vorgeschlagen. Ich will die wesentlichen Dinge in kurzen Sätzen erläutern:

In Punkt 1 der Beschlussempfehlung handelt es sich um den § 13 des Gesetzes, hier geht es um die Programmgrundsätze. Hier schlagen wir vor, dass der Informationsanteil von Hörfunkprogrammen einen höheren Stellenwert haben soll. Das wurde dann auch einstimmig von den Mitgliedern des Ausschusses empfohlen.

Punkt 2 der Änderung bezieht sich auf den § 17 im Gesetz und hier geht es um die Sicherung der Meinungsvielfalt im öffentlichen Rundfunk. Hier ist eine neue Regelung, zusätzliche Regelung aufgenommen worden, dass die Zulassung dann zu versagen ist, wenn ein Antragsteller bereits auf einen anderen Sender erheblichen Einfluss in der Programmgestaltung hat.

Die Nummer 3 des Änderungsantrags bezieht sich auf den § 35, hier geht es um die Offenen Kanäle. Hierzu gab es ja auch in den letzten Tagen öffentliche Debatten. Es ist jetzt möglich, dass diese Offenen Kanäle Beiträge untereinander austauschen können und auch die Nutzung von Beiträgen anderer wurde geregelt.

(Beifall im Hause)

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU:... aus- geleuchtet wie im Affenstall. Man wird aus- geleuchtet wie eine Ziege.)

Da will ich nun eben auf andere Art und Weise zur Erhellung des Plenums beitragen, wenn die Lampen jetzt abgeschaltet sind.

Der Beifall galt dem Abschalten der Scheinwerfer.

Der galt nicht mir.

Vielleicht kann das ja auch noch kommen.

Ich mache mir da nichts vor.

Es wurde ein Punkt aufgenommen, dass die Regelung abgeschafft wird, dass die Thüringer Landesmedienanstalt die Möglichkeit hat, Offene Kanäle in eigener Trägerschaft zu haben. Das war ein einstimmiges Abstimmungsergebnis. Dazu liegt aber jetzt ein anderer Änderungsantrag vor. Einig war man sich auch, dass die TLM Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchführen kann. Das erweitert ihren Auftrag und ist sicherlich im gemeinsamen Sinne.

In § 38 geht es um die Rangfolge bei analogen Rundfunkprogrammen, die soll sichern, dass ausreichend Sender mit einem entsprechenden Informationsgehalt empfangbar sein müssen, wenn man einen Kabelanschluss hat.

In der Nummer 5 des Änderungsantrags geht es um den § 45, das ist die Zusammensetzung der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt. Hier wurde der Bund der Vertriebenen neu aufgenommen.

Dies vielleicht zu den wichtigen Punkten des Änderungsantrags. Der Ausschuss für Bildung und Medien empfiehlt mehrheitlich die Annahme des Gesetzes mit den vorgetragenen Änderungen.

(Beifall bei der CDU)

Das war die Berichterstattung. Jetzt kommen wir zur Aussprache. Als Erste hat Frau Abgeordnete Nitzpon, PDSFraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nachdem der Ausschuss abschließend getagt hat, gab es einen großen Wirbel, wie ich es bei fast noch keinem anderen Gesetz erlebt habe, und das, wo in erster Lesung hier im Landtag alle Fraktionen, auch wir, von einer Verbesserung des jetzt gültigen Gesetzes sprachen. Wenn nach einer abschließenden Beratung so viel Unmut aufkommt, muss doch etwas falsch gemacht worden sein. Da Politiker auch nur Menschen sind, sollte es doch möglich sein, Fehler offen zuzugeben, das macht uns bei den Bürgerinnen und Bürgern menschlicher und sympathischer. Ich habe noch am Tag des Ausschusses meinen Fehler zugegeben und es ist auch heute noch nicht zu spät. Deshalb freut es mich auch, dass die CDU-Fraktion nach längerer Debatte nun selbst zu dem Schluss gekommen ist, dass die Überführung der TLM-getragenen Offenen Kanäle in vereinsgetragene Trägerschaft einen Verlust bedeuten würde. Nur so kann ich den heute zur Abstimmung stehenden Antrag der CDUFraktion deuten, die alte Variante im Gesetz zu belassen. Wie sagte doch gestern Herr Fiedler bei der Beratung der Kommunalordnung so schön: Wir entwickeln uns immer weiter und wir sind lernfähig. Nur, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, lange hat's gedauert.

Lassen Sie mich noch einmal zu einigen Details kommen. Hauptschwerpunkt der Kritik nach der Ausschuss-Sitzung lag auf der Abschaffung der Offenen Kanäle ab dem 01.01.2006 in Trägerschaft der Landesmedienanstalt. Würde dieser Passus ins Gesetz aufgenommen, hieße das, entweder es gründet sich ein Verein, der die Trägerschaft übernimmt, und wenn nicht, dann würden die beiden Offenen Kanäle in Gera und Erfurt dicht gemacht. Eine andere Variante, Herr Seela, war nicht festgelegt. Mit der Übertragung der Trägerschaft auf einen Verein hätte das dann zur Folge gehabt, die Spezifika des Offenen Kinderkanals in Gera zum Beispiel stünde zur Disposition, weil ein Verein diese spezifische Orientierung nicht zwangsläufig einschlagen und fortführen muss. Die Impulsgebung für alle anderen Offenen Kanäle wäre auch nicht mehr gewährleistet. Die spezifische zusätzliche Aufgabe, für bundesweite Aus- und Fortbildung Angebote zu unterbreiten, wie es in Gera und Erfurt getan wird, würde wegbrechen. Ich denke, ein Verein kann dies gar nicht in diesem Umfang leisten, schon gar nicht, wenn er sich in einer Aufbauphase befindet, und das wäre dann bei einem neuen Verein der Fall.

Die weitere Beschäftigung Auszubildender wäre in Frage gestellt und nicht geklärt wäre auch der Umgang mit den auf unbefristete Zeit eingestellten Mitarbeitern. Am Offenen Kanal in Erfurt hängen da aber auch noch die Sender "Radio FREI" und "Radio Lotte". Ich gebe zu, dass es selbst für die Versammlung schwierig ist, zwischen Offenem Kanal Erfurt und den nicht kommerziellen lokalen Sendern zur Belegung der Sendezeiten zu vermitteln. Nach dem Gesetz ist dies eine Kannbestimmung, dann könnte ein Verein, der dann Träger z.B. des OK Erfurts wäre, diese

Sendezeiten dem nicht kommerziellen lokalen Rundfunk einräumen. Er muss es aber nicht zwangsläufig. Ein eingetragener Verein kann sich dem auch verweigern.

Überlegungen, das möchte ich zum Schluss auch noch sagen, und Aussagen, 1996 mit Beschluss des jetzt gültigen Rundfunkgesetzes wäre von vornherein mit der Festschreibung der Möglichkeit, dass die Landesmedienanstalt Offene Kanäle betreibt, eine zeitliche Begrenzung vorgesehen, gab es nicht. Zu keiner Zeit, weder in der Einbringung damals noch in der Diskussion im Ausschuss oder mit der Verabschiedung des Gesetzes war und ist von einer zeitlichen Begrenzung die Rede. Die Diskussion dazu, meine Damen und Herren, wurde erst später nach der Gründung der ersten Offenen Kanäle in Vereinsträgerschaft immer wieder in Insiderkreise gedrängt. Der mit dem Gesetz 1996 verabschiedete Grundsatz, dass eine vielfältige Trägerschaft bei den Offenen Kanälen vorhanden sein soll, ist in der Umsetzung des Gesetzes im Übrigen eingehalten worden. Von sieben Offenen Kanälen sind nur zwei TLMgetragen. Wir hätten mit unserem Ihnen vorliegenden Antrag gern die Tür zugemacht und höchstens zwei TLM-getragene Kanäle zugelassen, die jetzige Situation also festgeschrieben. Um aber der CDU-Fraktion entgegenzukommen und keine Abwehrhaltung zu erzeugen, ziehen wir in unserem Änderungsantrag den Punkt 3 zurück. Ich denke, dann bleibt es so, wie es ist, und das ist auch richtig so.

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Jawohl.)

Darüber hinaus hat meine Fraktion einen Änderungsantrag eingereicht, in dem wir die finanzielle Förderung beider möglicher Trägerschaften des Offenen Kanals gleichstellen wollen, gleich für die laufende Arbeit eines Offenen Kanals. Zusätzliche Arbeiten wie Durchführung von Fort- und Weiterbildung, Einstellung von Auszubildenden, spezifische Arbeit mit Kindern oder Behindertengruppen sollen auch zusätzlich gefördert werden, so wie es auch vereinsgetragene Offene Kanäle derzeit erhalten, die sich an dem Projekt "Rabatz" beteiligen oder sich beteiligen dürfen. Diese erhalten auch die Finanzierung einer medienpädagogischen Stelle zusätzlich zur laufenden Arbeit ihres Offenen Kanals.

Zu einem weiteren Problem: Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss beantragt und seitens ihrer Mehrheit auch durchgesetzt, dass der Bund der Vertriebenen, Landesverband Thüringen, einen eigenständigen Sitz in der Vollversammlung der Landesmedienanstalt erhält.