Protokoll der Sitzung vom 30.01.2003

Dem Gesetzentwurf einschließlich seiner Begründung bleibt kaum etwas hinzuzufügen. Der Gedanke, Frau Klaubert, möglicherweise einen Vertreter des Thüringer Landtags oder der drei Fraktionen in ein Gremium zu entsenden, ist nicht ganz abwegig, darüber sollte im Ausschuss gesprochen werden.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, noch ein Wort. Im letzten Brief ihres Tagebuchs aus dem Jahre 1944 schreibt die 16-jährige Anne Frank: "Liebe Kitty, ich habe dir schon öfter erzählt, dass meine Seele zweigeteilt ist. Die eine beherbergt meine ausgelassene Fröhlichkeit, die Spöttereien über alles, Lebenslustigkeit und vor allem meine Art, alles von der leichten Seite zu nehmen. Darunter verstehe ich einen Flirt, einen Kuss, eine Umarmung, einen Witz. Die andere Seite ist viel schöner, reiner, tiefer. Doch die schöne Seite von Anne kennt niemand. In Gesellschaft ist die liebe Anne noch nicht ein einziges Mal zum Vorschein gekommen, aber beim Alleinsein führt sie fast immer das Wort. Dienstag, am 1. August 1944. Deine Anne M. Frank." Am 4. August 1944 hielt vormittags zwischen zehn und halb elf ein Auto vor dem Versteck der jüdischen Familie Frank im Haus Prinsengracht in Amsterdam. Ihm entstiegen SS-Oberscharführer Silberbauer sowie einige holländische Vasallen der SS. Das Versteck der Familie wurde verraten. Die meisten Freunde und Angehörigen wurden nach Auschwitz deportiert und ermordet. Margot Frank und ihre Schwester Anne kamen im März 1945 im KZ Bergen-Belsen ums Leben. Ihre sterblichen Überreste liegen vermutlich in den dortigen Massengräbern. Am 12. April 1945 wurde das Lager von englischen Truppen befreit.

(Beifall im Hause)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Schwäblein zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Vorbemerkung: So angenehm es für uns Abgeordnete ist, von diesem untauglichen Licht nicht mehr geblendet zu werden, so traurig ist es, dass das Interesse der Medien bei diesem wichtigen Punkt bereits fast auf null zurückgegangen ist.

(Beifall bei der CDU, SPD; Abg. Zimmer, PDS)

Die Vergangenheit wird uns ein Leben lang begleiten. Am Montag wurde dies deutlich und auch heute ist ein Tag, der kein gewöhnlicher ist. Heute vor 70 Jahren wurde Adolf Hitler Reichskanzler. Dies ist Anlass genug, auch darüber an das dunkelste Kapitel unserer gemeinsamen Geschichte zu erinnern. Wir in Thüringen werden exemplarisch auf dem Ettersberg immer wieder darauf hingeführt, ich will nicht sagen zurückgeworfen, weil wir uns erkennbar in diesem Hause nicht dagegen wehren, sondern alle Fraktionen sehr verantwortungsbewusst mit diesem Thema umgehen. Wir haben die Umgestaltung dieser Gedenkstätte begleitet, ohne politische Vorgaben zu machen. Wir haben den Wissenschaftlern Raum gegeben, das nach neuesten Erkenntnissen und mit sehr viel Verantwortung zu leisten. Hiermit möchte ich Gelegenheit nehmen, allen, die daran mitgewirkt haben, zu danken, dem ersten Leiter der Gedenkstätte, Herrn Hofmann, aber insbesondere auch dem jetzigen Direktor, Herrn Knigge.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies war keine leichte Arbeit, wurde doch eine Mahn- und Gedenkstätte vorgefunden, die ideologisch belastet und teilweise für Staatszwecke eingesetzt wurde - ich versuche jetzt Worte zu wählen, die möglichst nicht verletzen -, und man hat viel, viel Arbeit reinstecken müssen. Ich werde es nicht vollständig wiedergeben können, ich will nur ein paar Punkte erwähnen. Man hat das bis dahin beachtete Gelände erweitert auch um den Hauptsterbeort auf diesem Berg, das so genannte kleine Lager. Man hat teilweise mit archäologischen Methoden versucht, die Gesamtausdehnung deutlich werden zu lassen, um auch die Wohnstätten, Bürostätten der SS, des Aufsichtspersonals mit einzubeziehen. Man hat den Bahnhof wieder deutlich werden lassen, um zu zeigen, dass dort Zivilbevölkerung in den Gustloff-Werken gearbeitet hat, und sehr wohl ein beträchtlicher Teil der Öffentlichkeit hätte mitkriegen müssen, was dort abläuft. Dies zeigt wieder die Janusköpfigkeit Weimars in seiner Geschichte. Man hat dann als Nächstes etwas getan, was überfällig war, nämlich der einseitigen Opferrolle von Kommunisten auch das Gedenken an Juden und Sinti und Roma hinzugestellt. Dies ist so behutsam geschehen, dass das Gedenken möglich ist, ohne den Gesamteindruck dieses grauenvollen Ortes zu verändern. Dann wurde die Ausstellung nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten neu gestaltet, auch als Herausforderung an die Besucher. Da ist sehr viel Neuland betreten und beschritten worden. Und dann, das darf nicht vergessen werden, wurde der bis An

fang der 90er-Jahre verschwiegene Geschichtsabschnitt nach 1945 bis 1950, das sowjetische Speziallager, verantwortlich aufgearbeitet, das Gräberfeld würdig sichtbar gemacht und eine separate Dokumentation außerhalb des ursprünglichen Lagers errichtet, um beiden Geschichtsabschnitten gerecht werden zu können. Man hat davor noch ich darf das aber nicht vergessen - den Friedhof als solchen deutlich werden lassen und die Anonymität aufgegeben, die dadurch entstanden war, dass Insassen - es sind die Insassen, die in 1945 nach der Befreiung noch verstorben sind, die so geschwächt waren, dass sie die Befreiung nur kurzzeitig überlebt haben. Da gab es anonyme Bestattungen, teilweise ideologisch motiviert, dort nicht möglicherweise solche Opfer und solche Opfer nebeneinander feststellbar haben zu wollen. Das ist jetzt glücklicherweise korrigiert, deshalb ist mir so sehr daran gelegen, auch dieses deutlich zu machen.

Man hat dann noch ein auf dem Buchenwald vorläufig Letztes getan und hat die Geschichtsaufarbeitung der DDR erstmalig wissenschaftlich gefasst in eine Ausstellung. Das ist absolutes Neuland und sollte uns mahnen, Geschichte nie durch eine ideologische Brille zu sehen, sondern zuerst den Historikern zu vertrauen und die Wissenschaftlichkeit nicht zu verlassen.

Und jetzt kommt ein neues Kapitel hinzu, nachdem schon die Zusammenarbeit gut vorangebracht wurde, indem die Nordhäuser Außenstelle Mittelbau-Dora offiziell in die Stiftung Buchenwald eingegliedert wird, mit der Konsequenz, dass sich auch der Bund jetzt offiziell an der Finanzierung dieser Arbeit beteiligt. Meine Vorredner haben es schon erwähnt, man wird dort das eine oder andere - ich vermute mal, mit der ähnlichen Gründlichkeit wie bisher schon auf dem Ettersberg - aufzubereiten haben. Man wird sich der Geschichte der Strafarbeiter weitaus mehr annehmen müssen, als das bisher geschehen ist. Und die wissenschaftliche Arbeit ist noch nicht zu Ende, denn die Rolle dieser Konzentrationslager als Massenvernichtungsstätten ist schon recht gut aufgearbeitet, aber die weiteren Aspekte, wie das mit den Zwangsarbeitern war, wie das auch in Verbindung mit den Zivilpersonen geschah, das ist noch ein weites Feld für die Wissenschaft.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang möchte ich auf den vorhin geäußerten Vorschlag der PDS eingehen. Vorab vielleicht noch eine Bemerkung: Die verschiedenen Opfergruppen haben vor 1990 vorrangig nur ihre Interessen vertreten und das Zusammenarbeiten nach 1990 hat sich nicht immer als sehr leicht herausgestellt. Es ist dann eine Form gewählt worden über die Beiräte, die die Mitwirkung gesichert hat, aber auch dadurch, dass man im Kuratorium auf die Vertretung von Wissenschaftlern Wert gelegt hat. Damit war schon eine Staatsferne erreicht, obwohl es eine nachgeordnete Einrichtung des Ministeriums war. Wir kommen heute oder nach Verabschiedung des Gesetzes zu einer neuen Qualität: Die Staatsferne wird steigen, wenn es eine rechtsfähige eigene Stiftung wird.

Ich rate davon ab, das Kuratorium zusätzlich mit Politikern zu besetzen, um auch nicht den Anschein der Politisierung dieser Arbeit zuzulassen. Der Aspekt, das Parlament zu beteiligen, muss gleichwohl gewürdigt werden. Ich mache hier den Vorschlag, nachdem auch wir für die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst plädieren, dort darüber nachzudenken, ob wir nicht in das Gesetz eine Regelung aufnehmen, nach der das Ministerium, das ja weiterhin die Aufsicht über die Arbeit dort führt, jährlich dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst einen Bericht über die Arbeit dieser Stiftung Buchenwald und Mittelbau-Dora abgibt. Und falls dieser Bericht von der einen oder anderen Fraktion dann als nicht hinreichend angesehen wird, gibt es immer noch die Möglichkeit, dass das mit einem Parlamentsantrag in diesem hohen Haus thematisiert werden kann. Also, unsere Begleitung dieser wichtigen Arbeit können wir anders absichern als durch zusätzliche Entsendung von Vertretern dieses hohen Hauses in das Kuratorium, was das fragile Gleichgewicht der Interessengruppen möglicherweise gefährdet. Davor würde ich eindringlich warnen.

Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns der Überweisung zustimmen und der Regierung durchaus auch Dank abstatten, dass sie die Arbeit über Jahre so verantwortlich begleitet hat - ich sage das bewusst wieder - über alle politischen Phasen seit 1990, also auch an der Spitze des Ministeriums mit wechselnder Besetzung. Es hat über Buchenwald erfreulicherweise nie Streit gegeben. In diesem Geiste wünsche ich, dass wir diese Beratung im Ausschuss fortführen können. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall im Hause)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist somit an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst überwiesen und ich kann den Tagesordnungspunkt 7 schließen.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 8

Gesetz zur Umsetzung von bundesund europarechtlichen Vorschriften in Thüringer Naturschutzrecht Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3069 ERSTE BERATUNG

Herr Minister Dr. Sklenar wird diesen Gesetzentwurf begründen.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden insbesondere zwei Richtlinien der EU im Bereich des Naturschutzes in Landesrecht umgesetzt. Bei der ersten handelt es sich um die Zoo-Richtlinie. Ihr Ziel ist der Schutz wild lebender Tiere und die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Zoos sind dabei Einrichtungen, die über eine Bagatellgrenze hinaus Wildtierarten zur Schau stellen. Die Zoo-Richtlinie enthält Vorgaben für die Betriebserlaubnis und die Überwachung von Zoos. Danach ist ein Genehmigungsverfahren für den Betrieb eines Zoos erforderlich. Die Anforderung an Zoos im Bereich Artenschutz geht dabei über das hinaus, was bereits jetzt im Thüringer Naturschutzgesetz zu Tiergehegen geregelt ist.

So muss sich ein Zoo, um die Genehmigung zu erhalten, zumindest an einer der nachfolgend genannten Aufgaben beteiligen:

a) Forschungsaktivitäten, die zur Erhaltung der Arten beitragen, einschließlich dem Austausch von Informationen über die Arterhaltung,

b) der Aufzucht in Gefangenschaft, der Bestandserneuerung oder der Wiedereinbürgerung von Arten in ihrem natürlichen Lebensraum oder

c) der Ausbildung in erhaltungsspezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten.

Die vorgesehene Umsetzung in das Thüringer Naturschutzgesetz lehnt sich an einen Mustergesetzentwurf, der mit der EU-Kommission abgestimmt wurde. Dieses Gesetzgebungsverfahren ist dringlich, die Zoo-Richtlinie hätte bereits 2002 umgesetzt werden müssen. Da jedoch lange Zeit auf Bundesebene nicht geklärt war, ob die Thematik in den Zuständigkeitsbereich des Bundesumweltministeriums oder den des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft gehört bzw. wie weit die Gesetzgebungskompetenz des Bundes reicht, verzögerte sich die Umsetzung in bundesdeutsches Recht.

Inzwischen hat die EU-Kommission wegen der nicht termingerechten Umsetzung ein Beschwerdeverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Als Gegengewicht für die neuen Genehmigungsverfahren, die die Zoo-Richtlinie erfordert, soll künftig eine Tiergehegegenehmigung nur noch erforderlich sein, wenn besonders oder streng geschützte Tiere gehalten werden. Damit fallen insbesondere die landwirtschaftlichen Tiergehege aus dieser Genehmigungspflicht. Damit ist ein wichtiger Schritt zur Deregulierung getan.

Zweiter Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der FFH-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Sie wurde 1998 in Bundesrecht umgesetzt. Bereits diese

Umsetzung war zu spät. Im Bundesnaturschutzgesetz wurde den Ländern aufgegeben, bestimmte Bereiche ihrerseits bis zum 8. Mai 2003 zu regeln. Nur so lange gelten die entsprechenden bundesrechtlichen Regelungen unmittelbar.

Der vorgelegte Gesetzentwurf hält sich eng an die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, betont aber gleichzeitig den Vorrang des Vertragsnaturschutzes bei der Sicherung der FFH-Gebiete. Neue Aufwendungen für Thüringen ergeben sich aus der landesrechtlichen Regelung selbst nicht. Die Notwendigkeit von Verträglichkeitsprüfungen oder des Monitoring beruhen bereits auf der Richtlinie selbst oder auf den bundesrechtlichen Regelungen. Auch hier muss darauf geachtet werden, dass die Umsetzung in Landesrecht termingerecht erfolgt. Sonst entsteht eine Regelungslücke, die ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren der EU nach sich ziehen kann.

Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich noch auf den dritten Regelungsbereich des Gesetzentwurfs hinweisen. Hierbei wird der Vertragsnaturschutz als wesentliches Element des Handelns der Naturschutzverwaltung verankert. Es soll festgelegt werden, damit die Naturschutzbehörden mit den Mitteln des Vertragsnaturschutzes arbeiten sollen, soweit sie dem Ziel in gleicher Weise dienen und nicht zu einer unangemessenen Verzögerung führen. Dies kann z.B. Verbote in Schutzgebietsverordnungen betreffen, auf die wegen vertraglicher Abmachungen zwischen der Behörde und dem Flächennutzer im Einzelfall verzichtet werden kann. Dies gilt auch, wie oben erwähnt, bei der Sicherung von FFH-Gebieten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Damit kommen wir zur Aussprache. Als erster hat das Wort der Abgeordnete Kummer, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben einen Gesetzentwurf zur Umsetzung bundes- und europarechtlicher Vorschriften im Thüringer Naturschutzrecht vorliegen, der schon durch mehrere Hände gegangen ist. Deshalb und weil heute in der Südthüringer Zeitung eine so nette Karikatur zu sehen war, wollte ich am Anfang mal ganz kurz ein paar Worte zur Verständlichkeit von Gesetzen verlieren.

Und zwar gibt es da "Allgemeine Empfehlungen für das Formulieren von Rechtsvorschriften", die sich u.a. mit der sprachlichen Gestaltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen beschäftigen und woraus ich mal kurz vorlesen möchte. Ich zitiere: "Vorschriftentexte sollten", so die Zielsetzung, "so weit wie möglich für jeden verständlich gefasst sein. Die Sprachwissenschaft beurteilt die Verständ

lichkeit von Texten nach folgenden Merkmalen: Einfachheit, Kürze und Prägnanz, Gliederung und Ordnung."

Meine Damen und Herren, ich denke, wir sollten uns daran messen lassen, denn für Bürger sollte auch verständlich sein, was wir in Gesetze fassen. Ich muss ganz ehrlich sagen, beim Lesen dieses Gesetzentwurfs hatte ich auch einige Schwierigkeiten zu verstehen, was gemeint ist.

Nun zum Inhalt des vorliegenden Gesetzes. Zuerst möchte ich ganz kurz etwas zu den Kosten sagen. Die prekäre Finanzlage des Freistaats Thüringen hat heute u.a. auch schon in dem Nachtragshaushalt eine Rolle gespielt. In diesem Gesetzestext ist einfach mal so formuliert: "Der Mehraufwand des Landes kann mit den vorhandenen Mitteln inklusive Personal abgedeckt werden." Da frage ich mich schon, meine Damen und Herren, wie viel Reserven wir denn da noch haben. Ich denke, das müsste doch auch etwas ehrlicher beleuchtet werden.

Andere Kosten kommen natürlich gerade auch auf die Betreiber von Zoos zu, die bisher nicht eine Tiergehegegenehmigung brauchten. Hier frage ich mich: Welche Auswirkungen wird der vorliegende Gesetzentwurf haben? Noch dazu, wenn ich das Gesetz richtig verstehe, gehöre auch ich, da ich ein Aquarium habe, in Zukunft zu den Zoobesitzern.

Aber bevor wir zu den Zoos kommen, zu den anderen Fragen im Gesetz: Da gibt es schon einige Bereiche, wo ich ein paar Probleme anmelden möchte. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung müssen z.B. nicht als Schutzgebiet ausgewiesen werden, wenn durch vertragliche Vereinbarungen ein gleicher Schutz gewährleistet werden kann.

Meine Damen und Herren, wenn ich denn dann so einen Vertrag aufgesetzt habe - was ich mir nicht so ganz einfach vorstelle -, was ist denn dann, wenn der Eigentümer wechselt? Machen wir dann einen neuen Vertrag?

(Zwischenruf Abg. Wackernagel, CDU: Haben wir doch schon.)

Es geht hier um die Ausweisung von Schutzgebieten und nicht um Vertragsnaturschutz. Hier habe ich einige Bauchschmerzen. Es steht auch drin - § 26 b Abs. 4 -, dass trotz erheblicher Beeinträchtigung von Gebieten mit gemeinschaftlicher Bedeutung und von Vogelschutzgebieten Projekte aus wirtschaftlichen Gründen oder weil keine zumutbaren Alternativen existieren, zugelassen werden können. Also ich stelle mir jetzt nur mal das Beispiel vor, da möchte jemand einen Windpark errichten, der eine wirtschaftliche Bedeutung hat und für ihn auch einen wirtschaftlichen Grund darstellt, vielleicht auch einen sozialen Grund - der will für sich auch damit Geld verdienen, vielleicht seine Altersversorgung sichern -, und diesen Windpark möchte er auf seinem Grund und Boden errichten. Da ist es ihm natürlich auch nicht zumutbar, diesen Windpark woanders zu errichten, wo er nicht Grund und

Boden hat. Also dieser Mensch wäre prädestiniert dafür, diesen Windpark in ein Vogelschutzgebiet stellen zu können, wo er seinen Grund und Boden hat. Ich denke, das wäre kontraproduktiv, wenn das wirklich ginge. Über diese Möglichkeiten müssen wir uns unterhalten.

(Unruhe im Hause)

Nun zu dem Problem Zoos und Tiergehege. Ich denke, das ist ein Problem.

Ich bitte, die Unruhe etwas einzustellen. Man kann hier wirklich kaum noch etwas verfolgen.

Ich denke, das Problem der Zoos und Tiergehege wird sicher einige Wogen in diesem Land schlagen. Zuerst möchte ich ein kleines Zitat bringen aus dem Gesetz, und zwar § 33 Abs. 1: "Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen lebende Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Nicht als Zoos gelten 1. Zirkusse, 2. Tierhandlungen oder 3. Gehege zur Haltung von nicht mehr als fünf Arten des im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes heimischen Schalenwilds oder Einrichtungen, in denen nicht mehr als fünf Individuen anderer wild lebender Arten gehalten werden." Meine Damen und Herren, der Minister sagte vorhin schön. Die landwirtschaftlichen Tiergehege sind raus. Was das heimische Schalenwild angeht, ja, aber da würde mich schon interessieren: Wie sieht das aus mit Fasanenzuchten, mit Wachtelzuchten, mit einer Straußenfarm oder mit einer Pelztierfarm und - für den privaten Gebrauch - mit Katzen? Für mich ist der Artbegriff immer so definiert, die Art bildet eine Fortpflanzungsgemeinschaft. Also Katzen könnte ich durchaus mit der Wildkatze als eine Art gemeinsam darstellen. Wie sieht es aus mit Kaninchen? Sind fünf Kaninchen oder sechs Kaninchen in einem Käfig zusammen ein Zoo? Diese Frage muss man stellen. Oder ist ein Aquarium ein Zoo? Also, meine Damen und Herren, ich habe damit ein paar Bauchschmerzen. Ich denke, das sollten wir auch klarstellen.

Zum nächsten Punkt, zur Frage der Erteilung von Genehmigungen: Hier ist ja schon kurz angesprochen worden, wie das mit der Terminleiste aussieht. Das ist also sehr knapp, aber es gibt auch noch ein paar andere Punkte. Im Gesetz steht zum Beispiel: Genehmigungen dürfen nur erteilt werden, wenn "Belange des Artenschutzes nicht entgegenstehen" - das finde ich sehr sinnvoll -, "dem Entweichen von Tieren vorgebeugt wird" - auch in Ordnung -, "dem Eindringen von Schadorganismen vorgebeugt wird" meine Damen und Herren, wie wollen wir denn verhindern, dass Bakterien in ein Tiergehege eintreten, das kann ich mir auch schwierig vorstellen -, "... der Zugang zur freien Landschaft durch die Anlage nicht in unangemesse

ner Weise eingeschränkt wird." Auch das ist eine sehr merkwürdige Regelung, wenn ich mir dann ansehe, was passiert, wenn diese Anforderungen nicht eingehalten werden. Hierzu möchte ich auch nur einen Satz vorlesen. Erst gibt es Auflagen und wenn diese Auflagen nicht erfüllt werden, steht dann hier drin: "In diesem Fall sind die erforderlichen Maßnahmen anzuordnen, um die betroffenen Tiere im Einklang mit den Bestimmungen des Arten- und Tierschutzes anderweitig unterzubringen oder zu beseitigen." Also sprich, wenn ich dem Eindringen von Schadorganismen nicht vorbeuge, die Tiere sich also eine Krankheit zuziehen könnten, dann bringe ich sie lieber um. Auch das, denke ich, sollten wir sicherlich nicht so stehen lassen und gemeinsam überarbeiten.

Zum Schluss muss ich sagen, ich bin dankbar, dass das Gesetz zumindest deutlich macht, dass ein fischereiliches Netzgehege kein Zoo ist im Sinne dieses Gesetzes, obwohl ich gehört habe, auch da gibt es schon Änderungsvorschläge. Ich hoffe, wir kriegen einige Klarheiten noch hin zu den Problemen, die ich angesprochen habe. Herr Krauße, hatte ich gelesen, forderte in der "Ostthüringer Zeitung" mehr Zeit für die Genehmigung. Das wäre eine Sache, der ich mich sehr dringend anschließen möchte, ich denke, dieser 9. April, der, glaube ich, als Zeitpunkt des InKraft-Tretens drinsteht, der sollte auf jeden Fall nach hinten verschoben werden, denn innerhalb von wenigen Tagen ist es nicht machbar, für die Zoos in unserem Land und diese, die es werden wollen, die entsprechenden Genehmigungen zu beschaffen.