Protokoll der Sitzung vom 30.01.2003

Meine Damen und Herren, ich denke, wir müssen uns mit dieser Frage intensiv im Ausschuss beschäftigen. Es sollte eine Anhörung geben, gerade, um auch die Betroffenheit der Landwirte in diesem Land zu klären, so dass wir diesen Gesetzentwurf auch nicht im März-Plenum behandeln werden, sondern erst im April-Plenum, das heißt, wir müssen wirklich diesen Termin des In-Kraft-Tretens verschieben. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Als Nächste hat das Wort Frau Abgeordnete Becker, SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in vielen Punkten ist der vorliegende Gesetzentwurf zu begrüßen. Es werden vor allem EU- und bundesrechtliche Regelungen umgesetzt, die bereits jetzt Geltung entfalten. Über einzelne Punkte - die sind auch schon angesprochen worden werden wir uns sicherlich im Ausschuss noch länger unterhalten oder dementsprechend auch streiten müssen. Ein wichtiger Kritikpunkt - auch der ist schon angesprochen worden - ist die Umsetzung der EU-Zoo-Richtlinie. Sie kommt leider viel zu spät und, Herr Minister, auch wenn

Sie Ihr Feindbild mit dem Bund wieder aufgebaut haben, andere Länder wie Baden-Württemberg haben die schon im letzten Jahr verabschiedet, aber wir hatten ja da zu tun mit Reiten im Wald und Kalistaatsverträgen und konnten vielleicht nicht die Richtlinie zu den Zootieren umsetzen. Nur der Bund ist nicht möglich, andere Länder waren etwas schneller als Thüringen. Auch zu der Frist hat Herr Kummer schon etwas gesagt; der 9. April steht im Gesetz, das ist nicht einzuhalten, darüber brauchen wir gar nicht nachzudenken. Dann als Nächstes die Schließung einiger Zoos in Thüringen, auch darüber müssen wir nachdenken, dass das nicht sein kann, weil die Landesregierung ihre Aufgaben nicht erledigt, dass dann Zoos in Thüringen mit einer Schließung bedroht werden. Das sind alles Punkte, worüber wir reden müssen, und wir können nichts dafür, wenn die EU die Fristen setzt und wir es nicht umgesetzt haben. Also inhaltlich können wir darüber reden. Herr Kummer hatte ja schon einige Punkte davon angesprochen.

Weniger problematisch dürfte der zweite Teil sein, wo es um die Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie geht. Da sind auch Vorgaben gemacht und das Wesentliche ist auch schon durch Bundesrecht abgedeckt. In einigen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf, zum Beispiel da, wo es keine FFH-Gebiete gibt und der Schutzstatus von einstweilig gesicherten Naturschutzgebieten nicht mehr gilt. Wir müssen darüber reden, was mit diesen Schutzgebieten zurzeit ist. Aber ich finde, da haben wir noch Zeit im Ausschuss darüber zu beraten. Wir müssen nur darüber nachdenken, was das mit dem 9. April werden soll, weil wir eine mündliche Anhörung im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt beantragen werden, die sicherlich dieses Mal auch Zustimmung finden wird, weil das so ein breites Thema ist und wir vielleicht den Zoodirektoren auch die Chance geben müssen, mit uns darüber zu reden, wie das umsetzbar ist in den einzelnen Punkten, was Herr Kummer angesprochen hat. Über die Zeitachse müssen wir reden, das geht so nicht und sonst wird das Gesetz ja sicherlich an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt überwiesen.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort Herr Abgeordneter Krauße, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich werden wir uns im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt tiefgründig mit den hier vorliegenden gesetzlichen Änderungen beschäftigen. Ich kann es eigentlich auch sehr kurz machen. Es ist weitgehend alles gesagt; es ist gesagt, weshalb diese Änderungen notwendig sind. Die terminliche Enge, Herr Kummer, das habe ich angesprochen, das ist mir auch aufgefallen. Ich habe auch ein

kleines Problem mit dem § 57 Abs. 4, mit den Genehmigungen, die die Zoos haben müssen bis zum 9. April, denn bis dahin kann es durchaus sein, dass das Gesetz noch gar nicht in Kraft ist. Aber ich habe natürlich - das sage ich Ihnen auch ganz klar - keinerlei Bedenken, dass Ihr privates Aquarium zu Hause zum Zoo erklärt wird, denn Sie haben sich die Frage eigentlich schon selbst beantwortet. Sie müssten dann Ihre Fische öffentlich zur Schau stellen wollen, gegen Eintrittsgeld nehme ich an, aber das will ich hier nicht bewerten. Es war ja auch in der "Ostthüringer Zeitung" zu lesen, dass man Bedenken habe bei sehr enger Auslegung der Vorschriften, dass dann zum Beispiel ein Chinarestaurant sein Aquarium - weil ja dort Publikumsverkehr herrscht, die sich die Fische auch anschauen - zum Zoo erklären müsste. Ich denke, diese Dinge werden wir im Ausschuss noch eingehend besprechen können. Schließungsandrohung gegen Zoos sehe ich insofern nicht, da auch hier drin eine Übergangsfrist bei festgestellten Mängeln bis zu zwei Jahren besteht, also die Möglichkeit der Abstellung vorgefundener Mängel durchaus in einer angemessenen Zeit erfolgen kann. Auf der anderen Seite habe ich natürlich ein bisschen die Befürchtung, da mit Sicherheit in einigen Bereichen Kosten auf die Betreiber von solchen zoologischen Einrichtungen zukommen können, dass dort das Geld oder der Geldmangel doch zu Einschnitten führen könnte.

Aber über all diese Dinge, denke ich, können wir uns im Ausschuss eingehend und ausführlich unterhalten. Das Interesse an dem Thema scheint ohnehin hier in diesem hohen Hause nicht so groß zu sein. Deshalb empfehle ich namens meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich kann damit die Aussprache schließen. Es wurde Überweisung beantragt an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenprobe. Das ist nicht der Fall. Enthaltungen gibt es auch nicht. Dann ist der Antrag somit überwiesen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 8.

Ehe ich zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 9 komme, möchte ich einen Gast auf der Besuchertribüne begrüßen, und zwar Herrn Landesbischof Prof. Kähler. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Sie haben nicht zuletzt auch bei dem Adventsempfang eine kritisch-freundlich nachfragende Begleitung der Politik versprochen und wollen damit auch ein Zeichen hier setzen. Dazu geben wir Ihnen jetzt auch gleich Gelegenheit, indem wir Tagesordnungspunkt 9 aufrufen

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3078 ERSTE BERATUNG

Die Landesregierung wird den Gesetzentwurf begründen, Herr Minister Dr. Pietzsch.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung fördert soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen übrigens nicht erst seit dem Jahr der Behinderten 2003. Wir haben bekanntermaßen bereits im Jahre 1991 ein Landesblindengeld in Thüringen eingeführt, was mit dem 01.01. des Jahres 1992 in Kraft getreten ist.

Meine Damen und Herren, vielleicht soll man auch darauf hinweisen, trotz der desolaten Einnahmesituation der Länder, die wir uns nicht selber zuzuschreiben haben, hält der Freistaat Thüringen an seinen notwendigen und gerechtfertigten Landesleistungen im Wesentlichen fest. Ich erinnere, in meinem Ressort gibt es eine Reihe von Leistungsgesetzen - Blindengeldgesetz, Landeserziehungsgeld, Kindertagesstättengesetz - und trotz der schwierigen Finanzsituation ist daran nichts geändert worden,

(Beifall bei der CDU)

auch was die Leistungen des Blindengelds angeht. Es dürfte aber gerade vor dem Hintergrund der Einnahmeentwicklung unstreitig und leider notwendig sein, dass dort, wo mehrere Sozialleistungen aufeinander treffen, eine gewisse gegenseitige Anrechnung erfolgen muss. Wir können nicht Leistungen, die uns zwar wünschenswert erscheinen, weiter zahlen, wenn sie zusammentreffen. Diesem Umstand haben wir übrigens mit einer Gesetzesänderung, wenn Sie sich entsinnen, zum Landesblindengeldgesetz im Jahre 2000 bereits Rechnung getragen. Die Novellierung des Landesblindengeldgesetzes im Jahre 2000 umfasste zwei Schritte. Der zweite Schritt dieser Gesetzesnovellierung von damals ist zum 01.01.2003 in Kraft getreten. Schwerpunkt damals war die Anrechnung von Leistungen der Pflegeversicherung an Blindengeldempfänger, also auf einer Seite Blindengeld, auf der anderen Seite Leistungen der Pflegeversicherung. Bereits mit dieser Gesetzesänderung wurde die Anrechnung von Leistungen bei häuslicher Pflege bei der Pflegestufe I mit 50 Prozent, bei der Pflegestufe II mit 31 Prozent, ich sage rund, und bei der Pflegestufe III mit 23 Prozent angerechnet.

Meine Damen und Herren, übrigens sehen Sie auch daran, dass wir sehr wohl der Schwere der Behinderung in besonderer Weise Rechnung getragen haben, indem die leichtere Behinderung stärker angerechnet wurde als die schwerere Behinderung. Ich hatte schon gesagt, das In

Kraft-Treten dieser Anrechnungsbeträge wurde auf den 01.01.2003 festgesetzt.

Im vergangenen Jahr nun, vor Inkrafttreten dieses Gesetzes, gab es dann verschiedene Gespräche mit Betroffenen, insbesondere auch mit dem Thüringer Blinden- und Sehbehindertenverband. Daraus entwickelten sich dann Verbesserungsvorschläge für das Thüringer Blindengeldgesetz, u.a. auch für das in Rede stehende Anrechnungsverfahren. Als Beispiel möchte ich die Anrechnung von Pflegeleistungen bei minderjährigen Blinden oder Sehbehinderten nennen. Diese erhalten nach der derzeitigen Gesetzeslage nur das hälftige Blindengeld, dennoch wird die Pflegeleistung voll gegengerechnet. Dieses ist sicherlich nicht korrekt. Des Weiteren wurde eine Vereinfachung des Verfahrens angeregt, da derzeit 18 verschiedene Anrechnungsvarianten bestehen. Diese Änderungen, über die wir heute sprechen wollen, bessern in diesen Bereichen nach. Ich will eines deutlich machen: Eine Schlechterstellung der Betroffenen ergibt sich aus der heutigen Novellierung nicht. Diese Feststellung möchte ich insbesondere Ihnen, Herr Abgeordneter Nothnagel, ans Herz legen. Die rund 600 betroffenen Heimbewohner werden von dieser Novelle übrigens auch nicht erfasst, da stationäre Pflegeleistungen nicht betroffen sind. Zuletzt noch den Hinweis, dass wir mit der heutigen Änderung nicht über eine Haushaltskonsolidierung sprechen. In diesem Fall hätten wir wohl kaum die eingeführte Besitzstandswahrung ins Gesetz aufgenommen. Wie sehen nun die tatsächlichen Änderungen aus:

1. Wir reduzieren die Anrechnungsvarianten bei Leistungen der häuslichen Pflege auf das Blindengeld von derzeit 18 auf vier verschiedene Anrechnungsvarianten.

2. Wir ändern die Bezugsgröße für das Anrechnungsverfahren und gleichen uns mit den Größenordnungen an die Mehrheit aller Länder an.

3. Wir halbieren den Anrechnungsbetrag von Pflegeleistungen bei Minderjährigen, da diese auch nur hälftiges Blindengeld erhalten.

4. Wir schaffen mehr Gerechtigkeit, gerade bei den unterschiedlichen Bezugsformen von Pflegeleistungen, also die Frage der Sach-, Geld- und Kombinationsleistungen, letzten Endes nehmen wir eine Besitzstandsregelung für erwachsene Blindengeldempfänger auf, bei denen bereits vor dem 31.12.2002 Leistungen angerechnet wurden. Hierbei vermeiden wir finanzielle Einbußen.

Den von den Blindenverbänden im vergangenen Jahr richtigerweise genannten Ungerechtigkeiten tragen wir mit der vorliegenden Novelle Rechnung. Die mit der Gesetzesänderung 2000 verbundene Ausgabenreduzierung bei dem Landesblindengeld in Höhe von ca. 1 Mio.   durch die heutige Novelle nur geringfügig geschmälert. In der Summe wirken sich die Korrekturen auf den Haushalt nicht aus. Es wird durch die Verschiebung innerhalb der

Gruppen ausgeglichen. Dafür sorgt aber die Novelle für eine größere Gerechtigkeit im Kreis der Betroffenen. Ich denke, dieses wird sich insbesondere auch langfristig spürbar auswirken.

Meine Damen und Herren, ich möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich den konstruktiven Vorschlägen der Betroffenenverbände für die Mitarbeit herzlich danken und ich denke, dass wir diese Novelle des Blindengeldgesetzes im Ausschuss intensiv erörtern werden. Danke sehr.

(Beifall bei der CDU)

Damit kommen wir zur Aussprache. Als Erster hat das Wort Herr Abgeordneter Nothnagel, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen ist ja heute schon mehrfach erwähnt worden, nicht nur in der Fragestunde, sondern jetzt auch vom Minister noch einmal persönlich, dem, wie ich annehme, auch die Landesregierung eine große Bedeutung beimisst. Zwar war gerade dieses Jahr wenige Stunden alt, da flatterte den Fraktionen des hohen Hauses der Referentenentwurf auf den Tisch mit dem Inhalt, das Thüringer Blindengeldgesetz abermals zu novellieren. Es ist schon makaber, Herr Minister Dr. Pietzsch, dass dies zu Beginn des bereits erwähnten EU-Jahres geschieht. Nach meiner Auffassung

(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für So- ziales, Familie und Gesundheit: Unsinn!)

zeugt diese Handlung von wenig handwerklicher Fertigkeit, von Dilettantismus in Ihrem Hause, wie man mit solchen Gesetzen umgeht.

Meine Damen und Herren, ich will meine Kritik nochmals verdeutlichen. Es geht um die Änderungen in § 4 Abs. 2 ff., also um die Anrechnung von Leistungen aus der Pflegeversicherung auf das Blindengeld. Genau dieser Paragraf ist in der jetzigen Fassung erst 30 Tage in Kraft und schon bevor er rechtswirksam wurde, also vor dem 01.01. dieses Jahres, hat die Landesregierung diesen uns heute zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf geschrieben. Die Kritik der PDS-Fraktion bezieht sich vor allem auf das Entstehen dieser 1. Novelle. In Windeseile mit der Einbringung des Doppelhaushalts 2001 und 2002 wurde im so genannten Haushaltsbegleitgesetz eine Vielzahl von Thüringer Leistungsgesetzen wie auch das Blindengeldgesetz drastisch gekürzt. Da die Streichorgien vor gut zwei Jahren nur unter fiskalischen Aspekten gesehen wurden und eine inhaltliche Diskussion in den zuständigen Fachausschüssen aufgrund der bestehenden Mehrheiten in diesem Hause strikt abgelehnt wurde, ist es kein Wunder, dass

die fachlichen Aspekte unter den Tisch fielen. Denn bei näherer Betrachtung sowie inhaltlicher Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit den zuständigen Fachexperten hätten die heute angeblich ins Feld geführten Fehler von 18 Anrechnungsvarianten bei Beiträgen, die sich aus der Pflegeversicherung ergeben, bemerkt werden können. Aber Sie, meine Damen und Herren von der CDU, hatten nur eines im Sinn, nämlich kürzen, kürzen und abermals kürzen - koste es, was es wolle. Der damalige Finanzminister gab die Marschrichtungszahl vor, die da lautet: Einsparung von 1 Mio.  ( dem heutigen Gesetzentwurf soll eine verwaltungstechnische Vereinfachung der Anrechnung von Pflegeleistungen auf das Blindengeld erfolgen. Alle jetzt pflegebedürftigen blinden Menschen sollen Bestandsschutz erhalten. Dieser wird jedoch außer Kraft gesetzt, sobald es zu einer Höherstufung in der Pflegeversicherung kommt. Dies, meine Damen und Herren von der CDU-Mehrheit, kann schon einmal passieren, auch wenn es systembedingt ist, dass Höhereinstufungen nicht unproblematisch sind.

Meine Damen und Herren, in den Augen der PDS-Fraktion wird aufgrund dieses Gesetzes der harte Einsparungskurs zu Lasten von blinden, pflegebedürftigen Menschen im jetzigen Diezel-Ministerium konsequent fortgesetzt. In der Begründung Ihres Gesetzentwurfs ist zu lesen, dass es aufgrund der pauschalen Anrechnung der häuslichen, teilstationären Kurzeitpflege auf das Blindengeld, verbunden mit einer sachgerechten Leistung bei den Kindern sowie einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands, zu einer weiteren Kostenersparnis auf Seiten des Landes kommen wird, und zwar abermals in Höhe von 1 Mio.   Klartext betreffen diese Änderungen immerhin ca. 4.900 blinde Bürgerinnen und Bürger, davon 1.000 Kinder.

Gestatten Sie mir noch ein Wort zu Herrn Abgeordneten Panse: Ich habe mit Interesse Ihre Äußerungen in der "Thüringischen Landeszeitung" in der letzten Woche verfolgt, wo Sie unserer Kommunalabgeordneten, der Genossin Stange aus der Stadt Erfurt, unterstellten, Angst zu schüren, und ihr Panikmache in Bezug auf Änderung des Blindengeldgesetzes vorgeworfen haben.

(Zwischenruf Abg. Arenhövel, CDU: Wider besseres Wissen!)

Ich als Mensch mit Behinderung war vor vier Jahren, als ich noch nicht in der Politik war, über jegliche Transparenz in Bezug auf anstehende gesetzliche Änderungen glücklich

(Zwischenruf Abg. Panse, CDU: Man darf dabei aber nicht schwindeln.)

und habe solche Informationen mit Interesse aufgenommen. Nur diejenigen, so wie Sie, Herr Panse, die im Glashaus sitzen, also alle Leistungskürzungen in den letzten Jahren mit beschlossen haben, sollten nicht mit Steinen werfen, wenn die PDS frühzeitig Bürgerinnen und Bürger über Abläufe im Landtag informiert.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Das hätten Sie mal zu DDR-Zeiten machen sol- len.)

Sie auch, Herr Bergemann, Ihre Handlungsweise ist unredlich und unehrlich und in keinster Weise mit dem Motto des Europäischen Jahrs der Menschen mit Behinderung, welches da lautet: "Teilhabe verwirklichen, Gleichstellung durchsetzen und Selbstbestimmung ermöglichen", in Einklang zu bringen.

(Beifall bei der PDS)

Als Nächste hat das Wort Frau Abgeordnete Bechthum, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem hier von der Landesregierung vorgelegten Änderungsgesetz zum Thüringer Blindengeldgesetz wird das Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2001/2002 in Artikel 10 geändert. Betrachtet man sich die Änderungen, so liegt der Schluss nahe, dass das Haushaltsbegleitgesetz mit heißer Nadel gestrickt wurde. Weiterhin ist die Frage zu stellen, ob es jetzt durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit zur Regel wird, Gesetze wie dieses und das Ausführungsgesetz zum Grundsicherungsgesetz erst einzubringen, wenn es schon längst Gültigkeit haben soll. In Thüringen wie auch in den anderen Bundesländern erhalten Blinde für ihren blindheitsbedingten Mehraufwand nach landesrechtlichen Regelungen ein Blindengeld. Seit Einführung der sozialen Pflegeversicherung, Sozialgesetzbuch XI, wird ein Teil des dort erhaltenen Pflegegelds, so es aufgrund der Blindheit zu einer Pflegeversicherungsleistung kommt, auf das Blindengeld angerechnet. Das ist keine Thüringer Eigenheit, sondern wird auch in den anderen Bundesländern in gleicher oder ähnlicher Art und Weise gehandhabt. Die Änderungen sehen vor, dass als Bezugsgröße die Leistungen nach § 37 - Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen - Abs. 1 bzw. Abs. 3 des Sozialgesetzbuches XI dienen und die prozentuale Anrechnung 60 Prozent in der Pflegestufe 1 bzw. 40 Prozent in den Stufen 2 und 3 beträgt. Dies führt zu einer großen Verwaltungsvereinfachung. Man kann annehmen, dass sogar Nichtverwaltungsangestellte diese Berechnung nachvollziehen können. Übrigens kann man diese Gesetzesregelung wortgleich auch in den Blindengeldgesetzen anderer Länder wie z.B. Sachsen-Anhalt, Hamburg oder auch Niedersachsen finden. Da in Thüringen das Blindengeld nur in halber Höhe an Jugendliche unter 18 Jahren gezahlt wird, so ist es nur gerecht und verständlich, dass bei diesen auch nur das halbe Pflegegeld zur Anrechnung kommt - eine Regelung, die wir begrüßen.