Protokoll der Sitzung vom 30.01.2003

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Da sind wir aber besonders dankbar!)

Die Möglichkeit, die eröffnet wird durch den Antrag, genau so interpretiert zu werden, wie es der Kollege Hahnemann hier getan hat, und den Inhalt der Begründung so zu lesen, wie es von Kollegin Groß hier dargestellt wurde, lässt mich tatsächlich an der redlichen Absicht des Antragstellers zweifeln. Es geht Ihnen nicht darum, den Verfassungsschutz als Instrument der wehrhaften Demokratie zu stärken; es geht Ihnen vielmehr darum - auch in den Formulierungen so zu erkennen - hier Politik zu betreiben und politisch zu punkten - ohne Zweifel, wenn man es genau interpretiert, vollkommen korrekte Formulierungen auch und pejorative Absichten dahinter zu verstecken.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Das muss einmal erklärt werden!)

Das dürften Sie als gelernter Lehrer auch so wissen, da besteht bei Ihnen kein Erklärungsbedarf. Wer ansonsten einen solchen hätte, dem würde ich gern im Nachgang an die Debatte zu einem Gespräch zur Verfügung stehen.

(Beifall bei der CDU)

Mein Petitum ist, diesen Antrag nicht weiter zu behandeln, weil er nicht die redliche Absicht, wirklich Politik für dieses Land zu gestalten, verrät. Dieser Antrag gehört abgelehnt und ich habe mir vorbehalten, auch in Absprache mit meiner Fraktion, der Überweisung dieses Antrags nicht zuzustimmen. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Dr. Hahnemann, PDS-Fraktion, Sie hatten auch noch einmal das Bedürfnis?

Meine Damen und Herren, da jetzt entgegen der Erwartung, die ich an eine erste Beratung eines Gesetzentwurfs habe, doch noch so eine kleine Runde der Erklärung der Grundpositionen eingeläutet ist, habe ich mich veranlasst gesehen, noch einmal hier nach vorn zu gehen, um ganz klar zu zwei Dingen etwas zu sagen. Also, Herr Böck, ich hoffe, dass ich im Grunde genommen vielleicht der Anlass gewesen bin, niemals aber mit dem, was ich gesagt habe, behauptet habe, dass die Absicht der SPD-Fraktion nicht redlich gewesen sei. Das werden Sie aus meinem Munde nicht ansatzweise haben hören können, das ist ein geschickter Schluss, aber er trifft nach meiner Auffassung nicht das Ansinnen der Kolleginnen und Kollegen der SPDFraktion. Ob das Ansinnen allerdings erfolgversprechend aufgegriffen worden ist, das habe ich hier deutlich in Zweifel gezogen.

Sie, Herr Pohl, haben mich gefragt, warum wir nicht einen Vorschlag machen, wie man das Problem verbessern kann. Darauf kann ich Ihnen nur zwei Antworten geben: Erstens haben wir kein Interesse, das Problem zu verbessern, und zweitens kann natürlich niemand von uns verlangen, dass wir bei der Ausgangsposition, die wir dem Geheimdienst und auch dem Verfassungsschutz gegenüber haben, uns jetzt daran machen und versuchen, das, was wir im Grunde genommen für rechtlich nicht beherrschbar und nicht für verbesserbar halten, in einem Antrag oder in einem Gesetzentwurf zu verbessern, und uns sogar noch dem Verdacht aussetzen, dass wir damit eine Einrichtung legitimieren würden, die wir ablehnen.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Kollege Dr. Hahnemann, es war doch vor Ihnen schon ein Kollege von Ihnen in der PKK drin.)

(Beifall bei der PDS)

Aber die Arbeit von Peter Dietl in der Parlamentarischen Kontrollkommission hat doch keinerlei den Verfassungsschutz legitimierende Komponente. Wir haben die Gesetzgebung im Thüringer Landtag nicht mitgetragen. Der Umstand, Herr Pohl, dass wir Verfassungsschutz ablehnen, dass wir Geheimdienste ablehnen, dass wir auch die entsprechende Gesetzgebung abgelehnt haben, entbindet oder entband doch den Abgeordneten Peter Dietl nicht von seiner mandatsbedingten Kontrollpflicht. Das doch nun aber nicht.

Das ist nicht die Frage. Nur die Mitarbeit eines Abgeordneten in der PKK ist keine Legitimierung des Verfassungsschutzes, es ist die Wahrnahme der parlamentarischen Kontrollpflicht. Wir stehen auch auf dem Boden des Grundgesetzes und der Landesverfassung, obwohl wir dem

(Unruhe bei der CDU)

nicht zugestimmt haben. Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Herr Abgeordneter Schemmel, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Böck, falls das Ihre ehrliche Meinung gewesen sein sollte, dass Sie uns unterstellen, wir hätten eine Steilvorlage für die PDS geliefert - ich sage es mal ein bisschen flachsig -, dann sollten Sie vielleicht doch öfter mal beobachtet werden, nicht vom Verfassungsschutz, sondern von anderen, die sich auch um Ihr geistiges Wohl vielleicht sorgen könnten.

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Frau Präsi- dentin, wenn Sie das weiter zulassen, dann werde ich Beschwerde gegen Sie einlegen.)

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Das war eine Unverschämtheit von Ihnen!)

(Unruhe im Hause)

Denn ich bin sicher, Herr Böck...

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Frau Präsi- dentin, ich fordere Sie auf unterbinden Sie das! Das ist eine persönliche Beleidigung.)

Herr Böck, ich weiß aber, dass Sie wider besseres Wissen...

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Frau Prä- sidentin, ich fordere Sie noch einmal auf, unterbinden Sie das.)

Dann hören Sie sich noch einmal an, was der Abgeordnete Schemmel tatsächlich gesagt hat, und dann werden Sie verstehen, warum ich hier nicht einschreite.

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Sie können sich ja selber zur Ordnung rufen!)

Herr Abgeordneter Böck, mäßigen Sie sich bitte!

Herr Abgeordneter Böck, mäßigen Sie sich bitte! Herr Abgeordneter Böck, ich weiß genau, dass Sie diese Unterstellung wider besseres Wissen gemacht haben, denn Sie haben jahrelang mit dem Kollegen Pohl und nun auch schon einige Jahre mit mir im Innenausschuss gesessen und Sie wissen genau, wie unsere Haltung zum Verfassungsschutz ist. Wir wollen hier klare Regularien, wenn Abgeordnete unter bestimmten Bedingungen natürlich auch beobachtet werden sollen. Es soll keine Ausnahmen geben und wir wollen die Transparenz des Verfassungsschutzes zumindest für die PKK-Mitglieder etwas verbessern. Das sind Grundanliegen, die wir schon immer vor uns tragen, denen unser Antrag im vorigen Jahr gegolten hat. Der Antrag ist zum Teil wieder aufgenommen, zum Teil schon ein Stückchen verbessert worden. Es kann ja eigentlich bloß sein, dass Ihr Auftritt dem diente, dass Sie Ihr von der Fraktion abweichendes Abstimmungsverhalten hier dokumentieren wollten. Das wird es gewesen sein und nicht mehr, aber dann bitte nicht mit Unterstellungen zu Lasten der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.

(Beifall bei der SPD)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Minister Trautvetter, bitte, Sie haben das Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Hahnemann, wie unredlich Sie sind, das merkt man allein aus der Aussage, dass Sie die wahrheitsgemäße Berichterstattung der Landesregierung in einem Untersuchungsausschuss, dass Unterlagen vorhanden sind, heute hier darstellen als aktive Ausforschungstätigkeit des Amtes. Wissen Sie eigentlich, was Sie da sagen, was der Unterschied ist zwischen der einen Sache und der anderen Tätigkeit? Das kennzeichnet Ihre gesamte Unredlichkeit, wie Sie in solchen Themen immer und immer wieder hier im Thüringer Landtag auftreten.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, es ist nicht das erste Mal, dass wir uns mit dem Thüringer Verfassungsschutzgesetz befassen. Zuletzt haben wir dies getan im Zusammenhang mit dem Thüringer Gesetz zur Änderung des Polizei- und Sicherheitsrechts. Anlass für die von der SPD-Fraktion jüngst vorgelegten Gesetzesänderungen sind offensichtlich die durch den Abgeordneten Ramelow verursachten Irritationen. Einen anderen Grund für die Vorlage zum jetzigen Zeitpunkt vermag ich nicht zu erkennen. Diese aktuelle Diskussion halte ich allerdings für wenig geeignet, in aller Eile eine erneute Änderung des Verfassungsschutzgesetzes zu bearbeiten, zumal in dem Gesetzentwurf - entschuldigen Sie, wenn ich den Begriff sage - auch wieder alte Kamellen hervorgeholt werden, die das Parlament bereits im Zusammenhang mit dem oben genannten Gesetz mit großer Mehrheit abgelehnt hat und die heute ebenso falsch sind wie damals. Ich kann nicht erkennen, dass wir heute eine neue Situation vorfinden, die eine andere Beurteilung als damals rechtfertigen würde. Wo ist denn der aktuelle Handlungsbedarf? Ich werde Ihnen im Folgenden darlegen, dass schon Ihre Prämisse, von der Sie bei Ihren Vorschlägen ausgehen, falsch ist. Sie gehen von Missbrauch und anderen rechtswidrigen Handlungen aus, von denen in Wahrheit keine Rede sein kann. Insbesondere Ihre immer wieder vorgetragene Forderung nach mehr Kontrolle geht ins Leere.

(Beifall Abg. Dittes, PDS)

Es wird suggeriert, der Verfassungsschutz habe unrechtmäßig gehandelt und eine angeblich wirksamere Kontrolle hätte dies verhindern können. Ich sage hier ganz eindeutig, der Verfassungsschutz hat rechtmäßig gehandelt und die Forderung nach mehr Kontrolle lässt sich damit jedenfalls nicht begründen.

Und ich will noch etwas sagen: Im Vorblatt des Gesetzentwurfs steht, dass der Thüringer Innenminister vor wenigen Tagen hat einräumen müssen, dass der Verfassungsschutz Daten über Landtagsabgeordnete gesammelt hat. Meine Damen und Herren, die Behauptung ist einfach falsch. Die Auskunft wurde den von der Datenspeicherung betroffenen Abgeordneten auf entsprechenden Antrag hin bereits vor über einem halben Jahr erteilt.

Ich will hier noch etwas sagen: Im Übrigen hätte der Innenminister kein Recht, den Umstand einer Auskunftserteilung von sich aus publik zu machen. Was glauben Sie eigentlich, was im Thüringer Landtag los gewesen wäre, hätte der Innenminister von sich aus die Öffentlichkeit informiert. Auch stellt sich für mich die Frage, ob nach dem Verständnis der Antragsteller unbewiesene und zum Teil sogar durch unabhängige Institutionen eindeutig wiederlegte Behauptungen geeignet sind, eine Person oder eine behördliche Einrichtung öffentlich in Misskredit zu bringen, was hier ganz offensichtlich wieder einmal versucht wird.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD gibt vor, einen eventuellen Missbrauch nachrichtendienstlicher Instrumentarien durch die Landesregierung verhindern und dabei den Schutz parlamentarischer Tätigkeit verbessern zu wollen. Zudem soll er der Verbesserung der Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit durch die Parlamentarische Kontrollkommission dienen. Die ablehnende Haltung der Landesregierung zu dem Gesetzentwurf erläutere ich Ihnen, wobei ich mit den letztgenannten Regelungen des Gesetzentwurfs einer angeblichen Verbesserung der Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragte und die Parlamentarische Kontrollkommission beginnen möchte. Dies betrifft die Ziffern 5 und 6 des Gesetzentwurfs. Bereits im September 2001 wurden diese in den genannten Ziffern verankerten Änderungswünsche durch die Fraktion der SPD in den Landtag eingebracht. Sie wurden in den zuständigen Ausschüssen intensiv behandelt und schließlich auch aufgrund der Stellungnahme des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Peter Frisch, und den Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission des Bundes mehrheitlich abgelehnt. Es besteht keine Veranlassung für die Landesregierung ihre damalige Einschätzung aufzugeben. Und, wie gesagt, für die Landesregierung hat sich die Sachlage in keiner Weise geändert.

Dennoch möchte ich einige wesentliche Punkte hier noch einmal aufgreifen. Der bisher die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission kennzeichnende Grundsatz der Geheimhaltung würde nach den Vorschlägen der SPDFraktion aufgehoben. Im Wesentlichen geht es darum, dass sowohl die Berichterstattung der Landesregierung als auch die Beratung der Parlamentarischen Kontrollkommission nach dem SPD-Antrag in Umkehrung des Regelausnahmeprinzips künftig nicht mehr von Gesetzes wegen geheim sein sollen, sondern nur noch dann, wenn die Kommission dies ausdrücklich beschließt. Sofern ein solcher Beschluss nicht gefasst wird, würde die Sitzung ledig

lich als nicht öffentlich eingestuft. In Sitzungen der Kommission werden jedoch regelmäßig tatsächlich geheimhaltungsbedürftige Erkenntnisse mitgeteilt bzw. erörtert; schon deshalb ist an der bisherigen Regelung festzuhalten. Auch die Verfahrensabläufe der Parlamentarische Kontrollkommissionwürden erheblich komplizierter, denn die Parlamentarische Kontrollkommissionmüsste zu den einzelnen Erörterungspunkten jeweils Beschlüsse zur Geheimhaltung fassen und dies wäre so gut wie immer der Fall, das liegt nun mal in der Besonderheit der Tätigkeit dieser Kommission.

Zu nennen ist auch noch einmal das Argument, dass die Landesregierung in der Sitzung der Parlamentarische Kontrollkommission auch Erkenntnisse anderer Behörden für den Verfassungsschutz mitteilt. Diese Behörden gehen mit ihren Informationen gemäß den Verschlusssachenanweisungen des Bundes und der Länder um, also auf einem gleich hohen Schutzniveau, und vertrauen entsprechendem Umgang bei der Weiterleitung von Erkenntnissen. Würde dieses Niveau in Thüringen heruntergeschraubt, bestünde die Gefahr, von wichtigen Erkenntnissen der Dienste anderer Länder unter Umständen künftig ausgeschlossen zu werden. Das Ergebnis einer solchen Regelung könnte sein, dass die Landesregierung der Parlamentarische Kontrollkommission die Erkenntnisse anderer Verfassungsschutzbehörden nicht mehr mitteilen kann, weil sie diese Informationen eben nicht hat. Ich weiß nicht, ob das auch von der Opposition gewollt ist. Im Übrigen wäre die Verfahrensweise auch nicht praktikabel, da erst nach der Berichterstattung der Landesregierung und der sich anschließenden Erörterung beschlossen werden soll, inwieweit diese der Geheimhaltung unterliegen. Informationen, die objektiv der Geheimhaltung unterliegen, könnten also faktisch der Öffentlichkeit bekannt werden.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf schlägt auch wieder die Unterrichtung der Fraktionsvorsitzenden vor. Hier hat die SPD immerhin dazugelernt und will dies nicht mehr unabhängig von ihrer Fraktionszugehörigkeit zulassen, sondern bindet dies an die Mitgliedschaft innerhalb der Kommission. Dennoch, die Unterrichtung des Fraktionsvorsitzenden durch seine Mitglieder in der Parlamentarischen Kontrollkommission würde den Personenkreis, der Kenntnis von einer Angelegenheit des Verfassungsschutzes hat, ohne Notwendigkeit erweitern. Inwieweit dies der Verbesserung der Rechte und der Position der Parlamentarische Kontrollkommissionund vor allem ihrer Kontrollfunktion dienen soll, wird nicht gesagt.

Meine Damen und Herren, es ist offenkundig, dass die im Entwurf angestrebten Änderungen eher kontraproduktiv im Hinblick auf die Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit wären.

Ich komme nun zu den Änderungen, die neu sind gegenüber den Vorschlägen aus früherer Diskussion: Sie schlagen vor, Abgeordnete unter besonderen Schutz bei der Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten

zu stellen. Zu der grundsätzlichen Frage, ob Daten zu Abgeordneten gespeichert werden dürfen, wird im Vorblatt ausgeführt, dass es sich bei den Sonderregelungen für Abgeordnete nicht um eine Privilegierung, sondern um den notwendigen Schutz parlamentarischer Tätigkeit handeln soll. Die Behauptung wird auch in der Folge nicht weiter substantiiert. Es ist weder grundsätzlich noch in Bezug auf den in Rede stehenden Abgeordneten erkennbar, inwieweit durch eine eventuelle Speicherung von Daten Abgeordneter bei einer Verfassungsschutzbehörde die parlamentarische Tätigkeit beeinträchtigt würde. Die Tatsache der Speicherung im konkreten Fall ist auch durch den Betroffenen selbst publik gemacht worden, so dass der Vorwurf eines Missbrauchs der Information oder der Speicherung als solcher zu Zwecken einer politischen Kampagne von vornherein jeglicher Grundlage entbehrt. Würde eine Erhebung und Speicherung von Daten die parlamentarische Tätigkeit tatsächlich behindern, so wäre eine solche Vorgehensweise bereits schon jetzt rechtswidrig. Davor steht die verfassungsrechtlich garantierte Immunität des Abgeordneten, die insoweit einen wirksamen, aber hinsichtlich des Schutzes der parlamentarischen Tätigkeit auch abschließenden Schutz bietet. Nach ganz unbestrittener Rechtsauffassung stellt die Speicherung personenbezogener Daten eines Abgeordneten bei einer Verfassungsschutzbehörde keine Verletzung seiner Immunität dar.

Lassen Sie mich hier auf das durch die Landtagspräsidentin beim Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtags in Auftrag gegebene Gutachten vom 11. März 2002 verweisen. Nach Einschätzung der Landesregierung führen die in Ziffer 1, 2 und 4 angeregten Gesetzesänderungen sehr wohl zu einer Privilegierung von Abgeordneten, die sachlich nicht gerechtfertigt und zudem einmalig in Deutschland wäre. Ich weiß nicht - ist von Ihnen ein Sonderweg Thüringens gewollt? Vielleicht sollten Sie auch einmal Ihre Kollegen im baden-württembergischen oder sachsenanhaltinischen Landtag zu der angedachten Regelung befragen, die es etwa Parlamentsvertretern rechtsextremistischer Parteien ermöglichen würde, im Verborgenen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehen zu können.

(Beifall bei der CDU)

Und ihre sachliche Berechtigung unterstellt, wäre die Regelung in Ziffer 1 des Gesetzentwurfs auch nicht praktikabel. Sie geht zudem von der unzutreffenden Annahme aus, dass nachrichtendienstliche Mittel regelmäßig gezielt gegen Abgeordnete eingesetzt werden. Die Praxis ist jedoch vielmehr die, dass personenbezogene Daten von Abgeordneten bei der Beobachtung extremistischer Organisationen anfallen. In diesem Zusammenhang weiß eine Verfassungsschutzbehörde jedoch nicht im Voraus, dass sich ein Abgeordneter an einer extremistisch geprägten Aktion beteiligen wird bzw. dass einer der Teilnehmer später einmal Mitglied einer demokratisch gewählten Volksvertretung werden könnte. Und erlauben Sie mir den Hinweis: Wenn ein Abgeordneter im extremistischen Milieu