und eine solche Sicherheitsüberprüfung wäre nur auf freiwilliger Basis durchzuführen. Das ist mitnichten so, wenn man insbesondere die Rolle und die Position der Referenzpersonen im Gesetzentwurf betrachtet. Es ist auch nicht so, dass die Gründe für die Ablehnung einer Sicherheitsüberprüfung den Betroffenen mitgeteilt werden. Es ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn diese Sicherheitsüberprüfung erfolgt und ablehnend beschieden worden ist, wenn sich der Betroffene erst im Bewerbungsverfahren befindet und damit überhaupt keine Möglichkeit hat, zu erfahren, warum seine Bewerbung nicht zur Kenntnis genommen worden ist, warum seine Bewerbung nicht akzeptiert worden ist und warum auf seine Bewerbung hin keine Anstellung erfolgte. Er weiß nicht einmal, dass vielleicht ein Vorgang, der beispielsweise 15 Jahre zurückliegt, die Teilnahme an einer Demonstration gegen Atomtransporte, der Grund dafür ist, warum er dann zukünftig im Elektrizitätswerk oder auch im Bereich der Solarenergie nicht tätig sein kann. Dies ist für ihn nicht überprüfbar. Herr Pohl, Sie haben auch dann nicht Recht, wenn Sie sagen, der Betroffene erfährt die Gründe für die Ablehnung der Sicherheitsüberprüfung im Kündigungsschutzverfahren. Lesen Sie bitte § 14 Abs. 4 Satz 3: "Die Begründung unterbleibt, wenn sie einen erheblichen Nachteil für die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zur Folge hätte, insbesondere bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen, die sich beim Landesamt für Verfassungsschutz um Einstellung beworben haben." Letzteres will ich mal vernachlässigen. Ersteres impliziert doch schon, dass hier auch nur die Gefährdung der Sicherheit des Bundes behauptet werden muss, weil jede weitere Ausführung dieser Tatsache schon zur Gefährdung mit beiträgt. Also, es ist mitnichten so, dass Auskunft über die ablehnenden Gründe erteilt wird und das ist auch nicht zu begründen. Lesen Sie, Herr Pohl, weiter im Gesetzestext in § 24 Abs. 4: "Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit durch die Mitteilung der tatsächlichen und rechtlichen Gründe, auf die die Entscheidung gestützt wird, der mit der Auskunftsverweigerung verfolgte Zweck gefährdet würde." Auch hier ist der eindeutige Beleg dafür, Herr Pohl, dass Ihre Ausführungen auch in diesem Punkt nicht zutreffend sind, und da ist es für mich schon eine Unverschämtheit, aufgrund von falschen Tatsachenbehauptungen Abgeordnete meiner Fraktion als Demagogen zu bezeichnen.
Ich will Ihnen, Herr Pohl, in diesem Zusammenhang vielleicht auch noch mal ein Zitat eines Anzuhörenden zum Abschluss mitgeben, der, Herr Fiedler, nicht eben ein Klientel der PDS bedienen muss, sondern der als Vorstandsmitglied der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen zwar auf Vorschlag der PDS, aber durch den Innenausschuss des Thüringer Landtags angehört worden ist. Er schreibt in seinen Ausführungen zum Thema "Auskunftserteilung über die ablehnenden Gründe": "Im Zweifelsfall wird der Arbeitgeber die Erkenntnisse aus den Sicherheitsüberprüfungen auch für mögliche Kündigungen etc. verwenden können. Diese Einflussnahme ist aufgrund
des normierten Quellenschutzes nicht wirklich überprüfbar und setzt den Beschäftigten einer willkürlichen Behandlung aus. Rechtsschutz ist auch hier praktisch nicht zu erlangen. Ein Beschäftigter kann sich im Fall der Kündigung aus sicherheitspolitischen Überlegungen kaum wehren, wenn er im Kündigungsschutzverfahren nicht einmal die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung angreifen kann, da sie ihm nicht oder zumindest nur selten offen gelegt werden müssen." So viel, meine Damen und Herren, noch mal zu einzelnen Ausführungen. Wir bleiben dabei: Dieser Gesetzentwurf greift massiv in verbürgte Grundrechte ein. Grundrechte sind Schutzrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Deshalb sehen wir für uns keine Möglichkeit, diesen Gesetzentwurf auch nur mit Änderungsanträgen zu qualifizieren. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt hier eine Oppositionsfraktion, die erweckt den Eindruck, wir würden jetzt mit diesem Gesetz etwas ganz Neues machen
und wir würden jetzt beabsichtigen, die Bürger umfassend zu überprüfen. Jetzt gibt es auch noch Sicherheitsüberprüfungen in der Privatwirtschaft. Die böse Landesregierung und auch die andere Oppositionsfraktion, die so etwas zulässt!
Meine Damen und Herren, was machen wir denn eigentlich? Es gibt Sicherheitsrichtlinien des Bundes und der Länder und das ist eine Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 - das ist jetzt über 19 Jahre her - wegen des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht. Dass man solche Sicherheitsrichtlinien nicht ohne gesetztliche Grundlage machen kann, das ist doch der eigentliche Grund, warum wir dieses Gesetz machen.
Wir machen nichts anderes, als das - was gang und gäbe ist, nicht nur in Thüringen, sondern beim Bund und in anderen Ländern auch - entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.
Zu 90 Prozent des Gesetzes. Da haben Herr Pohl und Herr Fiedler schon Recht und Frau Präsidentin, das ist keine Beleidigung eines Abgeordneten, wenn man im Zusammenhang mit der Beratung dieses Gesetzes, was im Wesentlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nachvollzieht - der Bund hat ja selbst 11 Jahre gebraucht, bis er ein Bundesgesetz gemacht hat, dass es bei uns immer noch neun Jahre dauert, okay -, aber dass man im Rahmen der Beratung dieses Gesetzes ein Szenario hier öffentlich macht, ein Szenario für Deutschland, was ich eigentlich nur von Diktaturen kenne und was einem demokratischen Rechtsstaat abhold sein sollte, wer dann im Rahmen der Beratung dieses Gesetzes ein solches Szenario hier öffentlich äußert, das kann man nicht anders als mit diesem Begriff bezeichnen. Entschuldigung, Herr Dr. Hahnemann.
(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Die Sabota- geabwehr ist etwas völlig Neues, Herr Traut- vetter, tun Sie doch nicht so verlogen hier.)
Lassen Sie mich doch einmal zu Ende reden. Ich komme ja noch dazu, was neu ist. Bereits nach den derzeit anzuwendenden Regelungen werden unter den dort genannten Voraussetzungen auch Referenz- und Auskunftspersonen befragt. Auch das ist nicht neu und das ist nicht erst seit wenigen Wochen so, sondern in Thüringen seit 1991. Darüber hinaus sehen schon die Sicherheitsrichtlinien im Rahmen des personellen Geheimnisschutzes Sicherheitsüberprüfungen für Angehörige der Wirtschaft vor, wenn die zum Schutz von Verschlusssachen erforderlich sind. Insofern beinhalten die im Gesetzentwurf vorgesehenen Befragungen von Referenz- und Auskunftspersonen und die vorgesehenen Überprüfungen von Angehörigen der Wirtschaft keine Änderungen, die über die Regelungen der Sicherheitsrichtlinien hinausgehen. Sie haben Recht, neu ist der im Gesetz aufgenommene personelle Sabotageschutz, der eine Sicherheitsüberprüfung für Personen vorsieht, die an einer sicherheitsempfindlichen Stelle in einer lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtung beschäftigt werden sollen. Das wollen wir auch. Wir wollen es nicht erst machen, wenn die Leute auf dem Posten sitzen, sondern wir wollen es während der Bewerbung machen, damit sie erst gar nicht auf den Posten kommen.
Jetzt malen Sie ein Szenario auf: die Ablehnungen werden nicht begründet. Können Sie mir einmal sagen, wo überhaupt - wenn sich jemand bewirbt in der Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst - die Ablehnung einer Bewerbung begründet wird in Deutschland? Nirgendwo werden Ablehnungen von Bewerbungen begründet. Deswegen werden wir sie auch nicht in diesem Bereich einführen.
Wir wollen eben mit dieser Regelung die Funktionsfähigkeit der genannten Einrichtungen gewährleisten.
Der Innenausschuss hat sich eingehend mit dem Gesetzentwurf und den Stellungnahmen auseinander gesetzt und im Ergebnis dieser Erörterung wurden nicht nur die Forderungen unserer Landesbeauftragten für den Datenschutz vollständig berücksichtigt, sondern auch klarstellend die sicherheitsempfindliche Stelle in einer lebensund verteidigungswichtigen Einrichtung entsprechend den Anregungen des Bundesministeriums des Inneren definiert und die vom Innenausschuss angeregten Änderungen begrüßt die Landesregierung ausdrücklich. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.
Herr Minister, ich wollte nur auch Ihnen sagen, dass man bestimmte Sachen und bestimmte Vorgänge mit bestimmten Begriffen belegen kann, ist nicht der Streitpunkt, aber bei der Personifizierung, da gelten eben deutlich andere Maßstäbe hier im Landtag. Das muss ich hier als Präsidentin sagen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will nicht einfallen in die Phalanx der genannten und ungenannten oder unausgesprochenen Beleidigungen. Ich halte es trotzdem für unlauter, Herr Minister, wenn Sie hier den Eindruck erwecken, dass dieses Gesetz so zu 90 Prozent etwas gänzlich Übliches ist und dann wahrscheinlich zu 10 Prozent ein bisschen irgendwie etwas Neues enthält. Die Darstellung ist falsch. Hier gilt genau das Gleiche, was Herr Dittes vorhin gesagt hat, es ist keine Frage der Quantität, sondern wenn in den 10 Prozent ein erheblicher Eingriff vorliegt, dann muss man aus bestimmten Gründen auch dagegen sein dürfen. Wir stellen doch überhaupt nicht in Zweifel, dass es günstiger ist, diese Sicherheitsüberprüfung auf der Grundlage eines Gesetzes zu machen, so wie die langanhaltenden Forderungen der Datenschutzbeauftragten immer gewesen sind. Tatsache ist, der personelle Sabotageschutz ist neu und wir haben hinsichtlich dieses personellen Sabotageschutzes festgestellt, er ist ungeeignet und er attackiert die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern. Es ist genauso kein Argument, wenn Sie sich hier vorn hinstellen und sagen, ja wem gegenüber wird denn eine Ablehnung auf eine Bewerbung hin begründet. Die Bewerbungen, mit denen wir es generell zu tun haben, sind von einer qualitativ anderen Art. Hier handelt es sich dann um eine Ablehnung auf der Grundlage eines Verwaltungsvorgangs des Staates.
Ja, aber selbstverständlich. Die Teilung zwischen Überprüfungsvorgang und Ablehnung der Bewerbung als vielleicht der ganz privatrechtlichen Seite ist doch an den Haaren herbeigezogen und deswegen denke ich schon, dass das qualitativ etwas anderes ist und der Bürger oder die Bürgerin hätten Anspruch auf Auskunft. Genau aus diesem Grunde, weil das so ist, was ich hier sage, ist es ja ausdrücklich im Gesetz ausgeschlossen, in den meisten Fällen die Begründung auch vorzunehmen. Was die Szenarien angeht, Herr Trautvetter, die ich hier genannt habe: Ich habe ganz klar gesagt, das befindet sich noch weit weg von der bundesdeutschen Wirklichkeit, aber es gibt - deswegen hat sich doch auch Herr Baum so geäußert - die Verpflichtung der Politik, dafür zu sorgen, dass solche Zustände nicht eintreten. Unsere Forderung gerade im Zusammenhang mit dieser Frage des Sicherheitsdenkens, der Sicherheitsapologetik und der Vernachlässigung der Freiheitsrechte in dieser Gesellschaft ist eben, dass man Politik ändert, damit vermieden wird, dass solche Horrorszenarien in die Wirklichkeit treten. Danke schön.
Dann bitte, Herr Abgeordneter Schemmel, SPD-Fraktion. Es hätte ja sein können, Sie wollten eine Frage stellen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt verstehe ich eigentlich die Kollegen von der PDS überhaupt nicht mehr. Was gibt Ihnen denn eigentlich - bleiben wir einmal bei den 90 Prozent, obwohl ich natürlich mit Ihnen einer Meinung bin, dass Prozente hier überhaupt keine Maßgabe sind - das Recht, zu unterscheiden zwischen den 90 Prozent Staatsbediensteten, die hier untersucht werden - da sagen Sie, okay, deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung akzeptieren wir -, und diese 10 Prozent, die jetzt in der freien Wirtschaft, festgelegt nach Maßgabe des Parlaments, überprüft werden? Bei den Menschen sehe ich überhaupt keinen Unterschied. Sie müssten viel konsequenter sein, meine Damen und Herren. Sie müssten jegliche Sicherheitsüberprüfung konsequent ablehnen, das auch für die Staatsbediensteten und Staatsbeamten, denn der Beamte... Ich bin "Ü 3" überprüft worden. Warum sollte denn in meine Grundrechte anders eingegriffen werden können als bei dem Mann in der Privatwirtschaft?
Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Das heißt, Sie müssten konsequent jegliche Sicherheitsüberprüfung
ablehnen, aber dann müssten Sie auch den Leuten draußen erklären, auf was Sie verzichten und was Sie gewillt sind zuzulassen. Also, überlegen Sie doch mal, ob wir die Leute da draußen so teilen können oder ob - das ist ja absurd - also dann sind Sie ganz konsequent dagegen. Stellen Sie mir eine Frage, Herr Hahnemann?
Herr Schemmel, wie konnte es Ihnen - ausgerechnet Ihnen passieren, zu überhören oder zu übersehen, dass wir nicht gesagt haben, dass wir gegen jede Sicherheitsüberprüfung sind, sondern deshalb, weil wir die Sicherheitsüberprüfung insbesondere im Bereich des personellen Sabotageschutzes zusätzlich zu der Art und Weise der Überprüfung auch noch als völlig ungeeignet erachten. Sie müssen doch die komplette Argumentation nehmen und nicht nur eine Komponente daraus.
Ist denn eigentlich die Überprüfung der Staatsbeamten anders als personeller Sabotageschutz im weitesten Sinne?
Ich überprüfe doch nicht die Leute aus Lust und Tollerei und aus Lust zum Leben, sondern ich überprüfe doch und es ist ein Eingriff selbstverständlich in die persönliche Freiheit und auch der Mensch dort muss um seinen Job an dieser Stelle bangen. Wenn ich damals als Staatssekretär den drei Überprüfungen nicht standgehalten hätte, wäre das ausreichend Grund gewesen, mich aus dieser Position zu entlassen. Warum soll ich denn schlechter gestellt sein als irgendjemand, der an einem sicherheitsrelevanten Teil in der freien Wirtschaft arbeitet?
Also, dann lehnen Sie das bitte konsequent ab, sagen so konsequent, Sie wollen keine Sicherheitsüberprüfung und dann sagen Sie bitte schön auch, was daraus die Konsequenzen sind bei einem Staat und dann wägen Sie bitte ab, inwieweit man Grundrechte einschränken kann verhältnismäßig zum Wohl der Allgemeinheit und sagen Sie dann Ihren Leuten, worauf Sie alles verzichten.
Herr Kollege Schemmel, die Argumentationslinie meines Vorredners Herrn Dr. Hahnemann, dass diese Überprüfungen aus seiner Sicht ja völlig zwecklos wären, liegt fördernd in dem Sinne, um das es geht. Ließe diese Argumentationslinie nicht dann den Schluss zu, dass der Herr Kollege eigentlich noch viel weiter gehende Überprüfungen mittragen müsste, um das Ziel, was er ja unbestritten mit befürwortet, auch entsprechend umsetzen zu können?