2. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Fördermittel für die Anlage in Südthüringen ausgereicht?
4. Ist eine solche Förderung entgegen dem Beschluss des Landtags vom 12. Dezember 2002 zum Entschließungs
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Becker beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Vorbemerkung: Das Umweltministerium hat am 14.03.2003 nicht öffentlich erklärt, dass es für die Zweckabfallbehandlungsanlage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestthüringen 20 Prozent Förderung geben soll. Wir haben lediglich gesagt, dass eine Förderanfrage des ZASt im Grunde positiv beantwortet wurde.
Zu Frage 1: Der Zweckverband Abfallwirtschaft Nordthüringen hat im September 2002 eine Anfrage auf vorzeitigen förderunschädlichen Vorhabensbeginn gestellt. Diese stellte jedoch, bedingt durch das noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren des Verbandes, nicht auf ein konkretes Fördervorhaben mit den erforderlichen Antragsunterlagen ab. Diese Anfrage wurde inzwischen durch einen Antrag ersetzt. Die Landesregierung behandelt den Zweckverband Abfallwirtschaft Nordthüringen und den Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestthüringen gleich.
Die Fragen 2 und 3 beantworte ich gemeinsam: Dem ZASt wurde mitgeteilt, dass das Land die Absicht hat, ab dem Jahre 2005 eine Förderung von 20 Prozent möglich zu machen. Zu gegebener Zeit ist über die haushaltsmäßige Veranschlagung zu befinden.
Zu Frage 4: Dieser Beschluss ist auf die Haushaltsjahre 2003/2004 bezogen. Er greift einer Entscheidung für spätere Haushaltsjahre nicht vor.
Herr Minister, Sie sagten ja, dass es die Anfrage von Nordthüringen im September 2002 gab. Sie sagten, das war eine Vorabanfrage. Anders kann es bei Südwestthüringen auch nicht sein, weil die Vergabeentscheidung erst am Nachmittag gefallen ist. Ihre Pressemitteilung, Ihre Zusage für die Fördermittel ist früh gekommen, also kann es ja auch nur eine Vorabfrage von Südwestthüringen gewesen sein.
Wo die Ungleichbehandlung - Sie sagen, dem ZAN Nordthüringen mussten Sie absagen, weil es vorher eine Anfrage war. Von Südwestthüringen kann es auch vorher nur eine Anfrage gewesen sein, die Sie aber positiv gesehen haben. Stimmen Sie dem zu?
Frau Becker, ich habe gesagt, dass sowohl Nordthüringen als Südwestthüringen gleich behandelt wird. Das ist doch das Wichtigste an der ganzen Geschichte, alles andere ist Geschichte.
Herr Minister, Sie sagten, Sie hätten die Anfrage positiv beantwortet. Könnten Sie uns sagen, wie Sie die Anfrage positiv beantwortet haben? Mich würde schon der Inhalt der Antwort in dieser Richtung interessieren. Eine zweite Frage gleich noch: Sie sagten, jetzt hätte es einen Antrag des ZAN gegeben auf Förderung. Der ZAN hat aber eine VL-Vergabe gemacht und die Vergabe erfolgte ja an einen Betrieb in Sachsen-Anhalt. Da würde mich interessieren, wie hier eine Gleichbehandlung gegenüber einem Zweckverband möglich ist, der eine eigene Anlage baut. Irgendwie sind das ja unterschiedliche Förderinstrumentarien, die hier greifen müssten.
Zum Ersten, Herr Kummer, in meiner Beantwortung zu Fragen 2 und 3 habe ich wörtlich gesagt - und das ist die Beantwortung Ihrer ersten Frage -, dem ZASt wurde mitgeteilt, dass das Land die Absicht hat, ab dem Jahre 2005 eine Förderung von 20 Prozent möglich zu machen. So ist das dem ZASt mitgeteilt worden.
Zu dem Zweiten möchte ich nur so viel sagen: Wir haben uns das vorbehalten, dass wir beide Verbände in die Förderung, wenn eine Förderung nach 2005 kommen sollte, einbeziehen werden - wenn, ich muss immer sagen, wenn eine Förderung kommt.
Herr Minister, Sie gehen also davon aus, dass der Zweckverband Südwestthüringen erst nach 2005 bauen wird?
Nein. Frau Becker, ich sage es noch mal: Fakt ist, die werden jetzt bauen, aber eine Förderung können sie erst nach 2005 bekommen. Das ist doch nicht so schwer.
Überarbeitung der Richtlinie zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes im öffentlichen Dienst vorgesehen?
Mit Datum vom 19. April 1994 wurde die Richtlinie zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes im öffentlichen Dienst des Landes Thüringen von der Landesregierung beschlossen.
1. Beabsichtigt die Landesregierung, die oben genannte Richtlinie aufgrund des In-Kraft-Tretens anderer Gesetzlichkeiten in den letzten Jahren außer Kraft zu setzen bzw. zu überarbeiten?
2. Falls eine Überarbeitung der oben genannten Richtlinie seitens der Landesregierung angestrebt wird, welche Inhalte sollen neu geregelt werden und wann soll diese Richtlinie neu in Kraft treten?
3. Welche Ministerien und nachgeordneten Einrichtungen haben Rahmenvereinbarungen entsprechend dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch mit den zuständigen Schwerbehindertenvertretungen abgeschlossen?
4. Welches sind die Hauptgründe seitens der Ministerien und nachgeordneten Einrichtungen, die zurzeit zum Nichtabschluss von Rahmenvereinbarungen führten bzw. führen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Fragen 1 und 2: Die Richtlinien zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes im öffentlichen Dienst des Landes Thüringen vom 6. Juni 1994 wurden auf der Grundlage des bis zum 30.06.2001 geltenden Schwerbehindertengesetzes erlassen. Das Schwerbehindertengesetz wurde mit Wirkung vom 01.07.2001 durch den Teil II des SGB IX "Besondere Regelung zur Teilhabe schwer behinderter Menschen" abgelöst. Zur Umsetzung der Neuregelung des SGB IX läuft derzeit noch der Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung. Hierzu gehört auch die Anhörung der Schwerbehindertenvertretungen sowie des Integrationsamtes nach § 95 Abs. 2 des SGB IX. Dieser Prozess soll bis zum 31.12.2003 abgeschlossen sein.
Zu Fragen 3 und 4: Rahmenintegrationsvereinbarungen für Geschäftsbereiche wurden abgeschlossen in der Thüringer Staatskanzlei, im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt und im Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Integrationsvereinbarungen im nachgeordneten Bereich wurden abgeschlossen für die Friedrich-Schiller-Universität Jena, das Klinikum der Friedrich-Schiller-Universität, die Bauhaus-Universität Weimar, das Versorgungsamt Erfurt und das Landesamt für Soziales und Familie. In den weiteren Bereichen der Landesverwaltung befinden sich die Vereinbarungen in Vorbereitung. Auf Antrag der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 83 Abs. 1 Satz 2 SGB IX können zusätzliche Verhandlungen zum Abschluss aufgenommen werden.
Im Bereich Kirchgandern und Arenshausen ist im Einzelplan 07 des Landeshaushaltsplans der Bau einer Umgehungsstraße vorgesehen. Für den gleichen Bereich soll aber bereits die im Bau befindliche A 38 eine wesentliche Entlastung für die Ortslage Kirchgandern bringen.
3. Aus welchen Gründen ist die Landesregierung der Auffassung, dass die zurzeit im Bau befindliche A 38 keine ausreichende Entlastung für den Ort Kirchgandern bringt?
4. Warum wird die L 1001 nicht entlang des zu umgehenden Ortes auf dem neu anzulegenden Deich rechts der Leine geführt?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Becker wie folgt:
Zu Frage 1: Aus der Verkehrsmengenkarte 2000 des Freistaats Thüringen ergibt sich eine Verkehrsbelegung von 4.678 Kfz pro 24 Stunden, davon 139 Lkw. Wegen des Durchfahrverbots für Lkw in der Ortslage dürfte es sich nur um Zubringerverkehr zum Gewerbegebiet handeln.