Protokoll der Sitzung vom 03.04.2003

munales Investitionsprogramm für Ostdeutschland. Und dazu, meine Damen und Herren der SPD, kann auch eine Arbeitsmarktpauschale, von Bund und Land finanziert, beitragen.

Kontraproduktiv ist es jedoch sich mit einer neuen Begriffswelt, mit Arbeitslosengeld II, Job-Centern, PersonalService-Agenturen und Ähnlichem im Bund und Land aus der Verantwortung zu stehlen. Diese Begriffswelt und diese Herangehensweise hilft den Betroffenen nicht. Die brauchen Arbeit und das kostet Geld. Und wer das nicht bereit ist bereitzustellen, meine Damen und Herren, der sollte diesen Leuten sagen, euch will man nicht und euch braucht man nicht. Man sollte sich allerdings überlegen, ob wir uns bei 5,6 Mio. Betroffenen dieses als politisch Verantwortliche und Sie insbesondere in Regierungsverantwortung leisten wollen und leisten können. Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Herr Abgeordneter Kretschmer, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, aus beiden Beiträgen von Frau Thierbach und Herrn Gerstenberger ist mir nicht klar geworden, warum die PDS die Aktuelle Stunde, also aus sachlichen Erwägungen, herausgezogen und auch sehr gedrechselt formuliert hat, damit wenigstens der Thüringenbezug noch herauskam. Denn, Frau Kollegin Vopel hat es gesagt, auch bei der Union ist es nichts Neues, es war in unserem Wahlprogramm, wir sind für die Zusammenlegung der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe.

Das ist ganz einfach zu erklären, meine Damen und Herren, 40 Jahre gibt es das BSHG, seit 1963. Und wenn ich mir die Zahlen anschaue, 1963 war der Zusammenhang in den kommunalen Finanzen zwischen Investition und Sozialausgaben 10 : 1, also 6 Mrd. Investitionen und 600 Mio. für Sozialleistungen. 2002 sind die Zahlen total umgekehrt. Das Verhältnis ist 0,8 : 1., das heißt, 24 Mrd. stehen für kommunale Investitionen zur Verfügung und dem stehen 29,5 Mrd. für Sozialausgaben gegenüber. Da, meine Damen und Herren, liegt doch die Crux. Wir müssen die Relation zum Erwerbseinkommen und zum Sozialtransfer wieder stimmig machen. Dass die PDS jetzt gegen jede Reform ist, und zwar um einerseits die Bedenkenträger zuzurüsten und zweitens bei den Betroffenen Ängste und Widerstände zu initiieren mit dem Todschlagargument Sozialabbau, das ist mir vollkommen klar. Bloß, meine Damen und Herren, da werden wir diese prinzipiellen Schwierigkeiten, die wir auf dem Tisch liegen haben, nicht klären können. Deutlich hat meine Frau Kollegin Vopel gesagt, wir werden für die Zusammenführung stimmen, aber nicht Strafaktion Ost- und Mitteldeutschland, Thüringen insbesondere, weil die Argumentation, die man partiell in Westdeutschland trifft, dass Arbeitsunwillige

sich unter dem Mantel der Sozialhilfe verpflichten, glaube ich, hier in Thüringen nicht zutreffend ist. Das als Erstes.

Zum Zweiten: Weil Sie die Zahl 5,6 Mio. bringen, ich habe mir die Zahl, und die ist hoffentlich unstrittig, aus den DGB-Papieren herausgeholt. Da steht immerhin, dass es 700.000 Sozialhilfeempfänger sind, die arbeitsfähig sind - DGB-Zahl. Da müssen Sie also nicht irgendwelche Kisten suchen, die will ich einfach nur mal vortragen. Und dass in den weiteren Zahlen auch sehr deutlich, zumindest in Westdeutschland, erkennbar ist, dass es so genannte Sozialhilfekarrieren gibt. Es gibt also Sozialhilfeempfänger in der zweiten, dritten Generation, die das Wort Kombilohn schon ganz anders definieren und durchführen, und zwar indem sie einmal den Sozialtransfer wahrnehmen und zum Zweiten in der Schattenwirtschaft mit Schwarzarbeit ihre Einkünfte bestreiten. Und da, denke ich, meine Damen und Herren, müsste doch eine Einigkeit bestehen. Wenn ich wirtschaftlichen Aufschwung wieder bringen will, müssen doch diese Tatbestände abgeschafft werden und es muss wieder eine ordentliche Relation zwischen Erwerbseinkommen und Sozialtransfer kommen.

Herr Kollege Müller, wo ich noch etwas skeptisch bin, der Antrag wollte ja die Haltung der Landesregierung und vielleicht auch der Fraktion zu Vorschlägen der Bundesregierung wissen. Ich bin etwas skeptisch, weil die offensichtlich selber noch nicht wissen, wie es werden soll. Denn die von Ihnen angesprochene Kommission zur Reform der Kommunalfinanzen, die am 12. April ihren Bericht vorlegen soll, hat sich an dieser Stelle nicht geeinigt. Mit vier Modellen geht man ins Rennen, weil man sich nicht einigen konnte, wie will man denn Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zusammentun und weil man sich nicht einigen konnte beim Gemeinde- und Städtebund oder bei der Bundesanstalt für Arbeit. Also da will ich Herrn Minister Schuster nicht vorgreifen, aber wie soll man denn bei so einer diffusen Situation eine Stellung beziehen. Die Stellung der Union ist klar - zusammenlegen. Wir machen doch nicht Rätselraten, welches der vier Modelle wird denn im Herbst kommen. Wenn ich eine Haltung klarstellen will als Union oder auch als Landesregierung, dann muss ich doch zunächst die Vorschläge der Schröder-Regierung kennen und hier nicht über vier Modelle hin und her debattieren, meine Damen und Herren.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Was haben Sie denn beantragt?)

Nein, aber ich bin nur etwas unschlüssig, ob Ihre Terminschiene Hartz IV - wie auch immer - funktioniert, wenn die zuständige Kommission sich nicht einmal selber einig wird. Also, meine Damen und Herren, wir waren uns ja einig, dass es einen Handlungszwang gibt, aber Sie müssten dann auch ordentliche Vorschläge auf den Tisch legen, wo die Union darüber nachdenken kann, ob wir unterstützen oder nicht. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt Herr Minister Schuster bitte.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, im gegenwärtigen getrennten System der Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden erwerbsfähige Leistungsbezieher in vergleichbaren Lebenslagen unterschiedlich behandelt. Beide Leistungssysteme sind aus Steuermitteln finanziert und sollten zusammengeführt werden. Dies ist schon mehrfach hier gesagt worden. Nach Auffassung der Landesregierung ist eine solche Zusammenführung sinnvoll, um ein einheitliches Leistungsrecht mit gleichen Zugangschancen zu erreichen, um unwirtschaftliche Doppelstrukturen und Bürokratie abzubauen und um die Eingliederungschancen deutlich zu verbessern. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung vom 14. März die Zusammenlegung und das so genannte Arbeitslosengeld II für die künftigen Leistungsbezieher zum 1. Januar 2004 angekündigt. Als Höhe der neuen Leistung hat er das jetzige Sozialhilfeniveau genannt, auch um für den Bund Einsparpotenziale zu erschließen. Die Bundesregierung hat außerdem unter dem Druck der Länder und Kommunen eine Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen eingesetzt, die sich auch mit diesem Thema, nämlich der Trägerschaft für ein Arbeitslosengeld II, beschäftigt hat. In dieser Kommission vertritt die Bundesregierung das Modell Arbeitsämter als Trägerschaft. Der Deutsche Landkreistag fordert die örtlichen Sozialhilfeträger. Der Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag lehnen eine kommunale Trägerschaft ab. Sie verweisen auf Kosten- und Organisationsfragen, denn bei ihnen liegen die sozialen Brennpunkte. Letztlich hängen die Positionen aber davon ab, wie die Finanzströme auf Bundesebene neu geordnet werden. Aus Sicht der Landesregierung muss dafür Sorge getragen werden, dass eine finanzielle Mehrbelastung der kommunalen Sozialhilfeträger und der Länder ausgeschlossen wird. Man kann die Situation in den alten Ländern auch nicht vergleichen mit der in den neuen Ländern. Es gibt in Thüringen ca. 25.000 erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger und ca. 100.000 Arbeitslosenhilfeempfänger. Die Relation beträgt also 1 : 4. In den alten Ländern beträgt diese Relation 1 : 1 oder schlimmstenfalls 2 : 1. Wenn die Zuständigkeiten also in den kommunalen Bereich gegeben würden, käme es bei den Ländern und den Kommunen zu erheblichen zusätzlichen Finanzbelastungen und zu organisatorischen Problemen der Sozialhilfeträger. Die Landesregierung sieht demzufolge erhebliche finanzielle Risiken und die Verantwortung eher beim Bund. Wir befinden uns damit in guter Gesellschaft mit Ländern, mit anderen neuen Ländern, die dies ähnlich sehen. Man wird sich vernünftigerweise aber erst dann abschließend festlegen können, wenn die Finanzdatenlage klar ist und die künftigen Finanzstrukturen. Wir führen rechtzeitig die Diskussion mit den kommunalen Spitzenverbänden. Eine auf Landesebene

bereits eingerichtete innerministerielle Arbeitsgruppe hat dies neben der Klärung fachlicher Fragen auf der Agenda.

Meine Damen und Herren, bei allen Diskussionen, die wir zu diesen Themen "Arbeitsmarkt" hier führen, fällt immer wieder auf, die SPD befleißigt sich der Bundesregierung zu sagen, man sei mit den Entwürfen nicht einverstanden, man fordere mehr. Die PDS weist immer wieder auf notwendige Verstärkung des zweiten Arbeitsmarkts hin. Meine Damen und Herren, diese Situation macht eines ganz klar: Die Bundesregierung ist noch längst nicht zum Kern des Problems vorgedrungen, nämlich zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und zur Ankurbelung von Wachstum. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Damit kann ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde schließen und wir kommen zum zweiten Teil

b) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: "Die Auswirkungen der Ablehnung des Steuervergünstigungsabbaugesetzes durch die unionsgeführten Länder im Bundesrat auf die Einnahmesituation des Landes und der Thüringer Kommunen" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/3213

Wir kommen zum ersten Redner. Das ist der Abgeordnete Kallenbach, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, heute Vormittag wurden die Arbeitslosenzahlen für den Monat März in Nürnberg veröffentlicht. Es wurde bekannt gegeben, es gab im März 4,6 Mio. Arbeitslose in Deutschland. Das ist eine Quote von 11,1 Prozent und damit die höchste Märzquote seit der Wiedervereinigung Deutschlands, die höchste Märzquote, die es je gegeben hat. In dieser Situation bringt die Bundesregierung ein Gesetz ein mit 48 Steuererhöhungen. Dieser Gesetzentwurf löst keine dieser Probleme, es verschärft die vorhandenen und es schafft neue Probleme. Anstatt den Faktor Arbeit zu verbilligen, anstatt Investitionen in Deutschland zu erleichtern, schafft es neue Probleme. Und damit noch nicht genug. Inzwischen diskutiert man bei Rotgrün wieder um die Einführung der Vermögenssteuer, um die Erhöhung der Erbschaftssteuer und über erhöhte Rentenbeiträge wird auch wieder gesprochen. Das allein schafft wiederum erneute Verunsicherung bei den Unternehmen. Es ist natürlich wachstumshemmend und konjunkturfeindlich und damit wiederum tendenziell gegen Schaffung von Arbeits

Meine Damen und Herren, damit ist die Geduld, oder noch objektiver gesagt, die Leistungsfähigkeit von vielen Unternehmen objektiv erschöpft. Wir haben es gestern Abend mit dem Thüringer Handwerk diskutiert. Die Handwerker sind aber ortsgebunden. Sie können nicht einfach ihr Ränzlein packen und weiterziehen. Aber viele Unternehmen in Deutschland überlegen, ob sie den Standort Deutschland verlassen. Immerhin 7 Prozent, hat eine jüngste Umfrage ergeben, sind eigentlich entschlossen Deutschland zu verlassen und ein Drittel der deutschen Unternehmen prüft einen Wegzug. Allein wenn das noch eintreten würde, dann wären die Folgen noch katastrophaler, als ohnehin schon die Situation in Deutschland sich darstellt. Besonders schädlich bei diesem Gesetzentwurf ist eben die Kumulation der verschiedenen Maßnahmen. Ich nenne mal nur drei Beispiele: die Einschränkung der Abschreibungsmöglichkeit, der Wegfall von Rücklagen für Jubiläen, die Begünstigung von Verlustverrechnungen. Jede einzelne Maßnahme kann man vielleicht diskutieren, kann man sicherlich auch einen Kompromiss finden, wie z.B. jetzt auch hoffentlich in den nächsten Tagen bei der Körperschaftssteuer ein Kompromiss gefunden wird, aber die Summe dessen ist eben das, was so schädlich wirkt. Meine Damen und Herren, und das Ganze vor einer immer noch zu hohen Mindestbesteuerung. Wenn das nur einzeln wirken würde vor einer Absenkung der Grundbesteuerung, dann wäre das zu vertreten, aber nein, es kommt noch oben drauf. Das hat wiederum zur Folge, dass die Eigenkapitalquote eigentlich sinkt, obwohl wir wissen, dass wir im internationalen Vergleich bei den deutschen Unternehmen, insbesondere bei den ostdeutschen Unternehmen, eine viel zu geringe Eigenkapitalquote haben.

Deutschland, lassen Sie mich das abschließend sagen, befindet sich in einer Wachstums-, in einer Steuer- und in einer Haushaltsfalle. Wir müssen aus dieser Stagnation, die wir immerhin seit drei Jahren haben, herauskommen, und das schaffen wir nur durch einen entschlossenen Strukturwandel und tendenziell durch Steuersenkungen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Huster, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen der SPD, der Sinn dieser Aktuellen Stunde erscheint mir genauso fragwürdig wie die Aktuelle Stunde Anfang des Jahres, von der CDU beantragt. Damals haben wir diskutiert zu den Auswirkungen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes auf Thüringen und die Thüringer Wirtschaft. Jetzt diskutieren wir, welche Auswirkungen die Ablehnung dieses Gesetzes auf die Einnahmesituation

in Thüringen hat. Ich bin im Zweifel, ob wir in fünf Minuten hier tatsächlich uns neue Fakten mitteilen können, die in der Sache dienlich sind.

Meine Damen und Herren, ich habe die Position der PDS schon letztes Mal dargestellt. Einzelne Maßnahmen des geplanten Gesetzes sind durchaus überlegenswert. Herr Kallenbach, Körperschaftssteuer ist ein Thema, der Ministerpräsident hat im Bundesrat in seiner Rede signalisiert, dass es hier Bewegung geben könnte. Ich will das hoffen, dass das auch so gemeint ist, wie es gesagt wurde. Andere Maßnahmen im geplanten Gesetz sind natürlich kritisch zu hinterfragen, wie beispielsweise die Mehrwertsteuererhöhung im Bereich der Landwirtschaft. Auch das haben wir hier im Plenum diskutiert.

Meine Damen und Herren, der SPD, wenn ich es wohlwollend interpretiere, geht es darum, dass wir hier im Haus diskutieren, wie sich die Einnahmesituation in den Ländern und den Kommunen tatsächlich verbessern kann. Da bin ich der Meinung, dass es neben dem Gesetz, dass ja nun so keine Zukunft haben wird, andere Möglichkeiten gibt. Aus Sicht der Kommunen wäre eine notwendige Sofortmaßnahme z.B. die Rücknahme der Gewerbesteuerumlage auf das Niveau von 1999. Ein entsprechender Antrag der PDS im Bundestag vor Jahresfrist ist abgelehnt worden durch die Regierungskoalition. Wir brauchen weiterhin endlich Ergebnisse aus der Gemeindefinanzreformkommission. Mittelpunkt ist hierbei die Reform der Gewerbesteuer. Ich will hier auch sagen, ganz klar, dass wir die Gewerbesteuer erhalten wollen, dass sie die wichtigste Gemeindesteuer ist. Sie muss natürlich modernisiert werden, da derzeit nur 20 Prozent der Unternehmen Gewerbesteuern überhaupt zahlen. Eichels Ankündigung, durch Verknüpfung der beiden Problemkreise Gewerbesteuern einerseits und andererseits Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe und es würde aus diesem Gesamtpaket nicht mehr Geld für die Kommunen geben, ist also in dieser Hinsicht kein gutes Zeichen und lässt mich tatsächlich hinterfragen, ob die Kommunen am Schluss nicht weiter belastet werden, was völlig kontraproduktiv wäre.

Meine Damen und Herren, weitere Möglichkeit zur Verbesserung der Einnahmesituation wäre die Einführung einer Vermögenssteuer. Für uns ist dieses Thema nicht gegessen. Die geplante Zinsabgeltungssteuer der Bundesregierung ist kein Ersatz für die Vermögenssteuer. Des Weiteren halten wir Veränderungen im Erbschaftssteuerrecht und bei der Schenkungssteuer für notwendig.

Zusammenfassend will ich sagen an beide Fraktionen hier im Haus gerichtet: Bisher gab es lediglich Ankündigung von beiden Parteien zur Verbesserung der Finanzsituation. Es ist nun wirklich Zeit, dass Sie sich auch auf bestimmte Projekte einigen können, die die Einnahmesituation unserer Haushalte verbessern und die Gerechtigkeitsfrage darf dabei nicht außer Acht gelassen werden vor dem Hintergrund, dass wir eigentlich alle wissen, dass lediglich durch Ausgabenkürzungen unsere Haushalte nicht zu sa

nieren sind, nicht auszugleichen sind; ich rede noch gar nicht vom notwendigen Schuldenabbau.

Meine Damen und Herren, vom Vorwurf, dass Sie sich in der letzten Zeit zunehmend gegenseitig blockiert haben, im Bundesrat spätestens, kann und will ich Sie auch nicht freisprechen. Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Höhn, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zur allgemeinen Erhellung über den Sinn dieser heutigen Aktuellen Stunde Teil 2: Der Anlass für diese Aktuelle Stunde sind aktuelle Äußerungen von unserer verehrten Frau Finanzministerin. Deshalb haben wir diesen Antrag hier in das Plenum eingebracht. Die Frau Finanzministerin beklagt sich oder hat sich beklagt, das ist ihre Aufgabe, das ist ihr Job, über die Einnahmeverluste, die Steuereinnahmeverluste, Steuermindereinnahmen des Landes im laufenden Haushaltsjahr - das Recht hat jeder Finanzminister oder jede Finanzministerin. Aber, und das lief eben gerade zeitgleich ab, die von der Union geführten Bundesländer haben im Bundesrat fast exakt am gleichen Tag konkrete Maßnahmen zur Verbesserung dieser Einnahmesituation abgelehnt.

Das Steuervergünstigungsabbaugesetz zielt auf Subventionsabbau. Sie wissen das. Und im Übrigen, immer dann, wenn es konkret wird, dann gibt es das große Gejaule. Auch bei Steuern, Frau Ministerin oder verehrter Kollege Kallenbach, kann man lieb gewonnene Subventionen abbauen. Nun will ich Ihnen mal ganz klar sagen, weil ich den Eindruck hatte aus Ihren bisherigen Äußerungen, dass Sie gar nicht so genau wissen, was eigentlich der Inhalt dieses Gesetzes ist. Das sind im Übrigen nicht mehr 48, sondern es sind 40 Maßnahmen, aber das nur nebenbei.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das macht es aber nicht besser.)

Dieses Gesetz besteht aus drei Teilen: Es sieht den Abbau steuerlicher Vergünstigungen im Einkommenssteuerbereich vor, bei der Umsatzsteuer und im Unternehmensbereich. Alle Maßnahmen, das können ja noch nicht mal Sie als Fachmann verhehlen, zielen auf eine Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Erinnern Sie sich mal an Ihr Petersberger Programm, worauf das abgestellt ist, Frau Ministerin. Keine Maßnahme sieht irgendeine Erhöhung eines Steuertarifs vor, keine einzige. Die Behauptungen von Ihnen oder eventuell von interessierten Verbänden, diese Maßnahmen führen zu immensen steuerlichen Mehrbelastungen, sind schlichtweg falsch. Es wird nämlich immer bei diesen Berechnungen gern eins ge

macht: Es wird ein konstruiertes Beispiel eines Mustersteuerpflichtigen, auf den all diese Maßnahmen zur gleichen Zeit zutreffen, ausgerechnet und dann kommen solche Ergebnisse raus. Das ist nicht redlich, meine Damen und Herren.

Was machen Sie? Sie nennen es populistisch, ideologisch, wie auch immer, Steuererhöhung. Das ist Ihre Lesart, das geht aber völlig an der Realität vorbei. Alternativen, Herr Kallenbach, Frau Ministerin, von der Union - keine. Die eine oder andere verschämte Äußerung von Ministerpräsidenten der Union auf eventuelle Mehrwertsteuerhöhung - ja, ist das keine Steuererhöhung? Also konkret die Kollegen Müller und Böhme haben das geändert und andere MP's der unionsgeführten Länder haben Einnahmen in ihren Haushalten konkret eingestellt, wie der Herr Ministerpräsident Koch in Hessen und der Herr Ministerpräsident Müller im Saarland. Im Übrigen ist es eine Verfahrensweise, die Sie bei unserer Haushaltsdebatte kritisiert haben, weil wir Ähnliches oder das Gleiche getan haben. Dieser Herr Koch scheint mir ein ziemliches Cleverle zu sein, denn er weiß natürlich ganz genau, wenn er jetzt den Kompromiss als Verhandlungsführer aushandelt. Im Übrigen sollten sie sich wundern, oder ich habe den Eindruck, man sägt nämlich auch schon an seinem Stuhl von der Union, also zumindest, was diese Verhandlungen betrifft, weil man das schon wieder als viel zu weit gehend empfindet. Es ist interessant, was da im Moment läuft. Die Einnahmen werden gebraucht, meine Damen und Herren, auch in Thüringen, um die Praxis, die jetzt einschleicht bei uns, nämlich die nicht mehr volle Kofinanzierung von Bundes- und EU-Mitteln zu kompensieren, denn es trifft die GA, die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschafts- und Agrarstruktur, das sind direkte konjunkturfördernde Maßnahmen, die wir uns damit durch die Lappen gehen lassen, wenn wir das nicht tun.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Die GA hat der Bund ja gekürzt.)

Wir haben berechnet, halbwegs seriös, dass die Einnahmen für Thüringen auf der Grundlage dieses Gesetzes in etwa 20 Mio.  !  *   +  ! zierung dieser Programme eingesetzt, würde uns in Thüringen ein Stück weiterhelfen. Also, meine Damen und Herren, ich appelliere an die Union, an die Regierung hier in Thüringen, geben Sie Ihre Blockadehaltung bezüglich dieses Gesetzes auf, beenden Sie Ihre Politik der Widersprüche, ich habe es Ihnen schon mal gesagt, es ist schlichtweg nicht nachvollziehbar, wie Sie hier argumentieren. Letztendlich schaden Sie damit auch dem Land. Danke, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Mohring, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, unsere Position ist an der Stelle ziemlich klar. Es ist gut, dass der Bundesrat mit Mehrheit das Steuersubventionsabbaugesetz abgelehnt hat.

(Beifall bei der CDU)

Und es ist gut, dass kein formelles Vermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Dieses Gesetz darf in Deutschland keine Zukunft haben.

Meine Damen und Herren, und, Uwe Höhn, mit Verlaub, aber zu Ihren Äußerungen fehlt eine Menge Hintergrund zur aktuellen Debatte. Sie sagen zum einen, im Steuersubventionsabbaugesetz gibt es nicht eine Steuerhöhung, die vorgeschlagen wird. Ich will Ihnen nur eine nennen, weil die auch Thüringen betrifft, und zwar ist das die Dienstwagenbesteuerung, die in ihrer Pauschale von 1 Prozent auf 1,5 Prozent erhöht wurde und genau dazu führt, das auch auf den Automobilstandort Deutschland mit Blick nach Eisenach gerichtet natürlich, dass weniger Dienstwagen möglicherweise in Anspruch genommen werden und das zu Ausfällen führt.

(Beifall bei der CDU)