Protokoll der Sitzung vom 08.05.2003

(Beifall bei der PDS)

Jetzt der Abgeordnete Krauße, CDU-Fraktion, noch einmal.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kummer, es tut mir ja furchtbar Leid, wir haben eigentlich hier eine recht sachliche und kurze Debatte führen wollen. Sie wollten das offensichtlich nicht. Sie sind ein bischen verärgert, dass Sie sich im Ausschuss nicht durchsetzen konnten. Und dieser Verärgerung versuchen Sie nun hier Luft zu machen mit allen möglichen Sprüchen,

(Zwischenruf Abg. Kummer, PDS: Ausge- rechnet Sie!)

die wir eigentlich im Ausschuss ausführlich diskutiert und Ihnen nachgewiesen haben, dass es Unsinn ist. Ich darf Sie mal an die Wehranlagen erinnern, die Sie hier so ve

hement verteidigen. Erinnern Sie sich, als wir im Schokoladenwerk in Saalfeld waren oder als wir an der Ilm waren, da waren Sie ganz anderer Meinung; das muss alles weg, das muss alles raus, das muss alles zurückgebaut werden.

(Zwischenruf Abg. Kummer, PDS: Wenn es weg kommt, wollen Sie es dann entschädi- gen?)

Jetzt plötzlich wollen Sie alle Wehranlagen der Allgemeinheit übertragen. Genauso ist es, so steht es hier drin, bauliche Anlagen und andere feste Anlagen im Bett oberirdischer Gewässer sind Bestandteile des Gewässerbettes. Und wem das Gewässer gehört, dem gehört die Anlage. Das heißt aber im Klartext genau das, was Kollege Sonntag gesagt hat, der Wasserkraftnutzer nutzt diese Anlage, nutzt die Vorteile aus der Anlage, zahlt vielleicht noch eine Pacht, wenn das denn so käme, wie Sie es vorschlagen, und am Ende bleibt auf den Restkosten nach wie vor die Allgemeinheit sitzen. Und auch wenn speziell Ihr Auto dem Hochwasserschutz nicht dient, werden Sie die Entsorgung nach der Nutzungsdauer doch bezahlen müssen. Genauso ist es mit diesen Anlagen; dann muss halt ein Betreiber wissen, dass er gewisse Rückstellungen über die Betriebsdauer zu bilden hat

(Beifall bei der CDU)

und anschließend die Anlage notfalls auch zurückbaut. Und genau deshalb räumen wir ja diese Frist bis 2006 ein.

Herr Krauße, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kummer?

Herr Krauße, können Sie sich noch an die Ausführungen im Ausschuss erinnern, dass die meisten Wehranlagen auch gleichzeitig dem Hochwasserschutz dienen, so dass also ein Rückbau in diesem Fall überhaupt nicht zur Diskussion steht.

Also ich weiß nicht, woher Sie diese Erkenntnis geschöpft haben, dass die meisten Wehranlagen dem Hochwasserschutz dienen. Die Wehranlagen, die ich kenne, vor allen Dingen in Gewässern zweiter Ordnung, dienen in aller Regel der Wasserkraftnutzung.

(Zwischenruf Abg. Zitzmann, CDU: Jawohl, sehr richtig!)

Frau Becker, Bauen in Überschwemmungsgebieten: Dass Sie den unteren Behörden nicht trauen und ihnen pausenlos Mauscheleien unterstellen, das kennen wir ja schon. Dass die Baubehörde die untere Wasserbehörde überstimmt, das wissen wir ja. Zumindest ist das Ihre geschätzte Meinung, mag ja vielleicht in Ihrem Landkreis auch so sein, aber in aller Regel ist das anders.

(Zwischenruf aus der CDU-Fraktion: Was ich denk und tu, traue ich auch andern zu!)

Und weil das anders ist und weil wir eine gewisse Deregulierung ja anstreben und hoffentlich noch gemeinsam anstreben, sollen die unteren Behörden entscheiden und nicht, wie Herr Kummer sagt, neue Stellen schaffen in den oberen Behörden, oben den Kopf wieder etwas größer machen, um dann eventuell das Bauen zu verhindern. Im Übrigen, meine Damen und Herren, alle Abgeordneten sollen sich darüber im Klaren sein, wenn denn der Investor vor den Toren Ihrer Gemeinde steht und sagt, ich will genau hier bauen, und wenn ich hier nicht bauen darf, dann gehe ich woanders hin, und dann rennen plötzlich alle zum Minister und sagen, mein lieber Minister, sorg doch mal dafür, dass die eine Ausnahmegenehmigung kriegen, sonst rennt uns der Investor weg. Also dann müssen wir natürlich alle auch einen geraden Rücken behalten und müssen sagen, tut uns Leid, geht nicht.

(Beifall Abg. Groß, CDU)

Die Aushebelung der Kommunalgesetzgebung und hier, Herr Kummer, des Anschluss- und Benutzungszwangs, das ist ein äußerst gefährliches Spiel, das Sie hier spielen wollen. Sie behaupten, dass dezentrale Kläranlagen billiger sind als zentrale Kläranlagen. Ich weiß nicht, wie lange Sie schon aktiv im Umweltausschuss mitarbeiten und mitdenken in diesem Ausschuss, denn dann müssten Sie wissen, dass gerade das Verhältnis Kläranlage zu Sammler ein ganz entscheidendes ist, nämlich in aller Regel 30 zu 70. Die Kläranlage ist also nicht der entscheidende Kostenfaktor in aller Regel. Das müssten Sie wissen. Und wenn Sie in Arnstadt auch am Nachmittag der Veranstaltung gefolgt sind, da war ein Professor aus Leipzig, der dort geredet hat über dezentrale Anlagen, deren Folgekosten, Unterhaltskosten, was alles dazugehört, und der eben klar festgestellt hat, dass in aller Regel dezentrale kleine Anlagen, die für ein Hausgrundstück gebaut werden, auf Dauer gesehen teuerer sind. Sie wollen hier den Zweckverbänden, die ohnehin schon Probleme haben, ich gebe Ihnen unbesehen Recht, dass es natürlich Schwierigkeiten in einigen Zweckverbänden gibt mit den Grundrechenarten offensichtlich und vor allen Dingen mit betriebswirtschaftlichen Problemen, das wissen wir. Aber das Problem ist doch, wir können nicht pauschal den Anschluss- und Benutzungszwang aushebeln. Wie soll dann ein Zweckverband überhaupt in Zukunft noch planen? Wie soll denn der überhaupt seine Investitionen noch planen, wie soll denn der überhaupt sein Verbandsgebiet ordentlich wasserwirtschaftlich, abwasserwirtschaftlich betreuen? Das

funktioniert nicht. Hier gibt es die Möglichkeit, wenn heute einer ein Haus baut, wenn heute jemand ein kleines Baugebiet erschließt und eine dezentrale Anlage bauen muss, denn das muss er ja, wenn keine andere vorhanden ist, dass er dann mit dem Zweckverband durchaus eine Vereinbarung für Jahre trifft, z.B. für die normale Nutzungsdauer der Anlage und dann für diese Zeit vom Anschlussund Benutzungszwang im Einvernehmen mit dem Zweckverband ausgenommen wird. Sie wissen, dass dieses alles möglich ist. Aus diesem Grunde halte ich eigentlich Ihren Antrag, wie der Herr Sonntag sagt, für mit sehr, sehr heißer Nadel gestrickt, und ich habe mir jetzt mal kurz die Mühe gemacht und habe mir den Antrag durchgelesen. Sie hatten ja nicht mal Zeit, den Namen Ihres Fraktionsvorsitzenden richtig zu schreiben. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

So, jetzt bitte Frau Abgeordnete Becker, SPD-Fraktion. Der Minister hat Geduld.

Frau Präsidentin, ich wollte eigentlich eine Zwischenfrage an Herrn Krauße stellen, aber ich dachte, wir sprechen so miteinander. Ich meine, Sie waren ja auch im Umweltausschuss, und ich glaube, von der Janusköpfigkeit der Behörden in den Landkreisen hat nicht die SPD-Fraktion gesprochen,

(Beifall bei der SPD; Abg. Kummer, PDS)

sondern diese Landesregierung, Herr Krauße. Ich möchte, dass Sie diese Unterstellungen, dass wir den unteren Wasserbehörden und den Landkreisen das nicht zutrauen, lassen. Wir sagen nur, es gab in den letzten Wochen und Monaten seit 1990 so viele Ausnahmen, wo der Minister dann im Januar gesagt hat, ich würde es ja gerne verbieten, aber die Grundlage ist nicht da, die gesetzliche Grundlage gibt es nicht, also machen die Gemeinden was sie wollen. Jetzt ändern wir das Wassergesetz. Auch auf die Bundesregierung ist Herr Sonntag schon eingegangen. Die Bundesregierung sagt, wir müssen das als oberste Behörde überplanen, das ist vollkommen richtig, aber sie fordert gleichzeitig die Länder auf, es in den Wassergesetzen zu regeln. Sachsen hat es getan. Es ist keine Unterstellung, dass wir Landratsämtern nichts zutrauen, sondern das ist eine Regelung, die im Allgemeinwohl von allen Thüringern ist, damit wir solche Bilder wie diese Überschwemmungen im letzten August vom Altenburger Land nicht wieder haben. Wir wissen ja, ein großes Beispiel ist auch schon öfter beredet worden, Opel steht auch in einem Überschwemmungsgebiet. Dass das da ist, ist eine Sache, aber dass wir das wiederholen müssen, ist eine ganz andere Sache, und dass wir als Landtagsabgeordnete dann natürlich zusammenstehen müssen, wenn wir sagen können, da können wir nicht hinbauen. Herr Schemmel hat mir erklärt, im

Justizausschuss ist das schon passiert, dass sie das abgelehnt haben, in einem Überschwemmungsgebiet zu bauen. Das ist doch selbstverständlich und da müssen wir alle zusammenstehen. Aber wir haben nicht unterstellt, dass die unteren Behörden sich da irgendwie nicht kooperativ verhalten oder so, oder sich auch nicht bestechlich zeigen, will ich mal sagen.

(Beifall bei der SPD)

So, jetzt hat der Herr Minister das Wort. Herr Minister Sklenar, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zu Beginn herzlichen Dank all denen, die sich aktiv und sehr konstruktiv bei der Erarbeitung dieser Novellierung des Gesetzes eingesetzt und die sehr schnell auch diese Novellierung durchgeführt haben. Es ist ja immer wieder angesprochen und bedauert worden, dass man die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in ein Landesgesetz mit der Novellierung dieses Gesetzes zusammen erledigt. Ich denke, für die Änderung und die Einbringung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in das Landesgesetz brauchen wir etwas mehr Zeit und es hat einen größeren Umfang. Das wäre in der jetzigen Zeit ganz einfach nicht zu schaffen gewesen. Dazu müssen wir uns ganz einfach etwas mehr Zeit lassen, weil ja dieses Gesetz auch in die Zukunft geht. Die Wasserrahmenrichtlinie geht ja mindestens bis zum Jahre 2015 in ihrer Umsetzung und soll darüber hinaus ja noch weiter wirken.

Der Hauptgrund für die Novellierung des Thüringer Wassergesetzes ist die Verpflichtung zur Umsetzung der EGRichtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung der so genannten IVURichtlinie und der UVP-Änderungsrichtlinie. Weiterhin sollen gleichzeitig aufgrund der europarechtlichen EMASVerordnung im Thüringer Wassergesetz die Grundlagen für überwachungsrechtliche Erleichterung für diejenigen Unternehmen geschaffen werden, die sich EMAS angeschlossen haben, die dieses System zur Verbesserung der Umweltleistungen auch mit nutzen.

Jetzt hat es eine Reihe von Schwerpunkten gegeben, die hier noch mal herausgestellt worden sind und zu denen es auch Änderungs- und Entschließungsanträge gibt. Ich will noch mal aus der Sicht der Landesregierung einiges zu den einzelnen Punkten sagen, wobei sicher der Punkt in § 4 Abs. 3 derjenige ist, der am meisten die Gemüter erhitzt hat und auch in der Zukunft weiter beschäftigen wird. Es geht also darum, die Eigentumslagen der alten Wehranlagen und der dazugehörenden Grundstücke - und hierbei geht es regelmäßig um Mühlengrundstücke - eindeutig zu regeln. Wir kennen ja aus der Vergangenheit,

dass wir nicht nur auf dem Gebiet noch eine Menge aufzuarbeiten haben, sondern darüber hinaus auch eigentumsrechtlich eine ganze Reihe weiterer Probleme lösen müssen. Ich erinnere hier nur an die Frage der Feldwege, an die Frage der Speicher oder an die Frage der Flächengrößen in der Landwirtschaft. Zu diesem Zweck sollen durch die Gesetzesänderung nach einer etwa zweieinhalbjährigen Übergangsphase die Wehranlagen eigentumsmäßig dem Grundstück zugeschrieben werden, dem sie einmal gedient haben oder immer noch dienen und wo grundbuchrechtlich nicht mehr nachvollziehbar ist, wem das Wehr gehört und wer es errichtet hat. Hintergrund, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das sollte man wissen, sind Fälle, in denen von Interessenten zwar ein Mühlengrundstück gekauft wurde, die sich jedoch nicht an der Unterhaltung der dazugehörigen Wehranlagen beteiligen wollen und die Kosten dafür dem Lande zufallen. Dieser Tendenz will die Landesregierung entgegenwirken, um - und dies möchte ich nochmals betonen - Klarheit über die Eigentumslage und die Unterhaltungspflicht herzustellen. Ich denke, der Übergangszeitraum von zweieinhalb Jahren bis zum 01.01.2006 kann durch öffentliche und amtliche Informationen in den Medien und darüber hinaus im Staatsanzeiger umfassend genutzt werden, um hier alle, die sich dafür interessieren und alle, die ein Interesse daran haben, auch dementsprechend wachzurütteln, dass sie dann ihr Recht entweder zurückgeben oder es bestätigen. Wir werden von unserer Seite, so wie wir das in der Vergangenheit getan haben, alles tun, um hier zu helfen und zu unterstützen.

Herr Kummer, es war ein schlechter Vergleich mit den Gewässern zweiter Ordnung. Es ist ein bisschen etwas anderes, wir wissen das beide, und man kann beides nicht miteinander vermischen.

Was jetzt die Änderungen oder Ergänzungen zu § 49 Abs. 1 betreffen, also die Grundwasserentnahme, denke ich, sind wir uns alle darüber einig, dass das Grundwasser ein wichtiger Faktor ist, dem wir eine besondere Bedeutung zukommen lassen müssen.

(Beifall bei der CDU)

Dazu gehört auch, dass wir wissen, wer entnimmt Grundwasser und in welchen Mengen wird Grundwasser entnommen. Das bedeutet nicht, dass wir mit diesem jetzigen Gesetz denjenigen, die bisher das Grundwasser genutzt haben, hier einen Riegel vorschieben wollen. Es geht lediglich darum, hier erstmal eine Registrierung zu haben, um zu wissen, wer nutzt Grundwasser, die gleichzeitig so sehe ich das jedenfalls - verbunden ist mit einer weiteren dauerhaften Benutzung des Grundwassers und dass natürlich für diejenigen, die neu den Grundwasserleiter anbohren möchten, die neu in den Grundwassernutzen wollen, dafür eine Erlaubnis notwendig ist, also Anträge dementsprechend dann auch zu stellen sind.

Was die Abwasserbeseitigungspflicht betrifft, denke ich mal, ist dies sehr ordentlich in § 58 Abs. 3 geregelt. Der Gesetzentwurf stellt somit lediglich klar, dass für die Einleitung von Niederschlagswasser von nicht gewerblich genutzten Flächen die Abwasserbeseitigungspflicht entfällt. Die Einleitung selbst bedarf in diesen Fällen keiner Zulassung, da sie als Gemeingebrauchsausübung nach § 37 Thüringer Wassergesetz ohnehin zulassungsfrei ist. Sofern in Einzelfällen wasserwirtschaftliche Gründe einer Einleitung entgegenstehen, z.B. eine zu geringe Kapazität des aufzunehmenden Gewässers, kann die Wasserbehörde den Gemeingebrauch einschränken. Bei § 58 ist ja auch noch mal von Seiten der PDS der Änderungsantrag gekommen, Regelungen zu schaffen für den ländlichen Raum, was die Kleinkläranlagen und die biologischen Kläranlagen betrifft.

Wenn ich mich recht erinnere, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir bereits 1994 dieses leidige Sammlerproblem beerdigt. Wir haben uns davon getrennt, weil abzusehen war, dass unheimliche Kosten letzten Endes in dem dünn besiedelten ländlichen Raum entstehen würden, die in keinem Verhältnis zum Nutzen der Abwasserbeseitigung stehen. Es sind von Seiten der Landesregierung eine ganze Reihe von Möglichkeiten und Voraussetzungen geschaffen worden, um Kleinkläranlagen entweder - wenn sie den gesetzlichen Bestimmungen noch nicht gerecht werden - noch vorübergehend nutzen können, oder - wenn sie den Voraussetzungen entsprechen auch weiterhin dauerhaft zu nutzen. Ich denke, das ist doch eine gute Sache, die wir auch in Zukunft so fortführen werden. Was jetzt die Bebauung in Überschwemmungsgebieten betrifft, sage ich Ihnen nach wie vor meine Meinung: Ich bin dagegen, dass in diesen Überschwemmungsgebieten gebaut wird.

(Beifall bei der CDU)

Das kann nicht sein. Aber, wir leben in einem Rechtsstaat, und in einem Rechtsstaat ist es genau geregelt, wo was zu stehen hat. Da können wir uns natürlich streiten und andere Auffassungen dazu haben, Fakt ist, dass das Baurecht im Baugesetzbuch geregelt ist und dass es dort verankert werden muss. Ich bin dem Bund sehr dankbar, dass er dieses Problem jetzt aufgreift und in das Baugesetzbuch mit einbringen möchte und dort eine Änderung auch bringen wird. Ich wünschte mir nur, dass es schnell genug geht, damit wir sehr schnell diesen Schutz bekommen und diese Änderungen dann auch dementsprechend durchführen können.

Wovon ich wirklich nichts halte, meine sehr verehrten Damen und Herren, wäre, wenn wir wirklich sagen würden, wir nehmen die Entscheidung von den unteren Behörden weg und geben das der Oberen Wasserbehörde. Ich denke, wir wollen doch gerade eine gewisse Bürgernähe, eine gewisse Ortsnähe haben. Wir wollen doch gerade, dass ortsnah entschieden wird. Das können meines Erachtens die unteren Behörden am besten und nicht die

übergeordnete Behörden.

Ein Letztes zur durchzuführenden Kartierung der bestehenden Wasserbenutzungsrechte und Wasserbenutzungsbefugnisse: Ich denke, wir von der Landesregierung sind der Meinung, dass eine Kartierung nicht erforderlich ist, denn nach § 37 WAG sind die Erlaubnisse, Bewilligungen sowie alte Rechte und Befugnisse in das bei der Oberen Wasserbehörde geführte Wasserbuch einzutragen und können dort von jedermann eingesehen werden. Eine zusätzliche Kartierung wäre demzufolge eine Doppelarbeit und würde zusätzliche Mittel und Personal binden, die wir dringend für andere Aufgaben brauchen. Ich denke auch, dass wir hier mit der Übergangsfrist von zweieinhalb Jahren die Möglichkeit geschaffen haben, dass sich jeder, der es wünscht, auch einen Überblick über die betreffenden Eintragungen verschaffen kann.

Sehr verehrte Damen und Herren, ich darf Sie herzlich bitten, diesem Gesetzesentwurf zuzustimmen. Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Damit ist der Redebedarf erschöpft. Ich kann die Aussprache schließen und wir kommen zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2889 ab und da zunächst über die Änderungsanträge, und zwar zuerst über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in Drucksache 3/3300. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe? Danke. Enthaltungen? Dann mit Mehrheit bei einer Anzahl von Enthaltungen abgelehnt.

Dann der Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/3302. Auch hier bitte ich um die Abstimmung. Wer stimmt zu? Danke. Gegenprobe? Danke. Enthaltungen? Keine Enthaltung, dann mit Mehrheit abgelehnt.

Jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt in Drucksache 3/3291. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Dann mit Mehrheit angenommen.

Jetzt stimmen wir über den Gesetzentwurf, und zwar unter Berücksichtigung der eben getroffenen Beschlussempfehlung ab. Wer dem Gesetzentwurf in dieser Form in Drucksache 3/2889 die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe? Danke. Enthaltungen? Keine Enthaltungen, eine Reihe von Gegenstimmen, aber mit Mehrheit angenommen.

Dann kommen wir zur Schlussabstimmung, wer auch in der Schlussabstimmung die Zustimmung gibt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke. Jetzt die Gegenstimmen, die bitte ich ebenfalls sich von den Plätzen zu