Das weise ich zurück, Herr Wunderlich. Sie können ja vielleicht auch noch ein paar Worte reden und dann können Sie mir auch sagen, wo ich was anderes gesagt haben soll, Herr Wunderlich. Ich kann Ihnen nur sagen, wie die gegenwärtige Situation in Thüringen aussieht und dass ich das als unzureichend betrachte.
Natürlich ist es notwendig, dass unsere Landwirte bei den ständig steigenden Beschränkungen ihrer Nutzungsformen auch eine entsprechende Entschädigung bekommen und wir haben uns die ganze Zeit auch dafür eingesetzt, dass die Ausgleichszulagen im benachteiligten Gebiet erhalten bleiben. Die Kürzungen, die hier stattgefunden haben und die ein Beitrag dazu sind, dass es dort immer weiter zurückgeht, die sind doch aber Realität, Herr Wunderlich.
Also, wie gesagt, meine Damen und Herren, wir haben uns dafür eingesetzt, den Vorrang des Vertragsnaturschutzes im Gesetz zu streichen und dem wurde vom Ausschuss mehrheitlich nicht gefolgt. Wir haben Ihnen erspart, dann hier heute noch einmal einen Antrag zu stellen, weil wir ja wissen, wie Ihre Fraktion damit umgeht, dementsprechend werden wir diesen Gesetzentwurf leider ablehnen müssen.
Trotzdem möchte ich für das gute Beratungsklima im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt auch gerade im Zusammenhang mit der Zooparkrichtlinie danken und in dem Zusammenhang auch einen Dank an die vielen Anzuhörenden, die zu der Qualität der Beratung beigetragen haben.
Die Probleme mit europäischen und Bundesregelungen hat der Abgeordnete Sonntag ja bereits dargestellt. Auf einiges möchte ich hier noch mal eingehen, auch, weil die Aufmerksamkeit vorhin etwas gering war. So zum Beispiel auf die Frage, was von der Zoodefinition ausgenommen werden sollte. Hierzu hat es ja auch einen Änderungsantrag unserer Fraktion gegeben, über dessen Umgang Herr Sonntag berichtete. Der Bundesgesetzgeber hat sich entschlossen, die Haltung von Schalenwild, also von Rotwild, Dammwild und Ähnlichem, aus der Zoodefinition auszunehmen, gerade mit der Maßgabe, dass viele landwirtschaftliche Betriebe eine landwirtschaftliche Wildtierhaltung betreiben und die eben nicht in erster Linie dem Zweck der öffentlichen Zurschaustellung dient oder dem Zweck, ein Zoo zu sein, sondern dem Broterwerb, so dass hier andere Anforderungen gestellt werden müssen, als an Zoos. Nun gibt es allerdings in der Landwirtschaft nicht nur den Bereich der Schalenwildhaltung als landwirtschaftliche Wildtierhaltung, wir haben es inzwischen auch noch mit einigen anderen Tierarten zu tun, die dort gehalten werden. Ich möchte nur an die Frage der Straußenhaltung erinnern, auch das sind meiner Ansicht nach Wildtiere, und deshalb haben wir vorgeschlagen, hier generell landwirtschaftliche Wildtierhaltung aufzunehmen, um dort eine entsprechende Klarstellung zu bringen und uns ist zugesagt worden, dass das dann in der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz entsprechend vorgetragen werden soll.
Ich möchte auch auf die Frage der Falknereien noch einmal eingehen. Eine öffentlich zugängliche Falknerei mit mehr als fünf Tieren, die vielleicht auch noch öffentliche Präsentationen dieser Tiere vorführt, würde nach dieser Richtlinie eindeutig als Zoo gezählt werden. Das wäre ja soweit erstmal nicht dramatisch, wenn in der Zoorichtlinie nicht zum Beispiel stehen würde, dass dem Entweichen von Tieren vorzubeugen ist. Wenn ich dann noch
mit dem Falken auf Beizjagd gehen will, dann ist das ziemlich schwierig, denn ich lasse den ja dann einfach fliegen, und ihn zur Jagd an die Kette zu legen, ich glaube, das wäre kontraproduktiv. Deshalb müsste auch diese Regelung entsprechend geändert werden. Ich hoffe, dass die Landesregierung hier Erfolg hat und dem Ausschuss dann über ihre Erfolge auch berichten wird.
Ein weiteres Problem für uns war die Formulierung, dass den biologischen und Erhaltungsbedürfnissen der Arten im Zoo Rechnung getragen werden muss. Da ist eben der Schluss eigentlich eindeutig, dass mit den Erhaltungsbedürfnissen die Vermehrung gemeint ist. Da stellen sich dann natürlich wieder einige Fragen, zum Beispiel: Wo will ich denn hin mit den vielen kleinen Elefanten, wenn mein Gehege bloß eine gewisse Zahl von Elefanten zulässt? Ich meine, wie schwierig das in Thüringen ist, einen Elefanten im Zirkus irgendwo vom Aufenthalt zu orten, das wissen wir ja schon. Ich möchte mir dann nicht vorstellen müssen, wie das ist, die ganzen Elefanten unterzubringen, die bei dieser Arterhaltung entstanden sind. Von der Warte her, denke ich, muss auch dieser Passus raus. Mal abgesehen davon, dass wir natürlich auch Zoos haben, wo es eine Einzeltierhaltung gibt, so also einzelne Tiere in den Bestand des Zoos gekommen sind
und die können sich auch nicht vermehren. Dann kann ich Ihnen auch noch sagen: Es gibt Tiere, die vermehren sich einfach unter den Bedingungen der Gefangenschaft nicht, also kann auch dieser Erhaltung der Art hier nicht Rechnung getragen werden. Ich kann Ihnen als Fischereiingenieur mal ein Beispiel des Graskarpfens sagen. Der braucht zum Beispiel große Flüsse mit sehr warmem Wasser. Das kriegt man einfach in einem Zoo nicht geregelt, den könnte ich in einem Aquarium in Thüringen nicht ausstellen und ich denke, das wäre kontraproduktiv. Deshalb hier unsere Hoffnung, dass die Berichterstattung, die der Abgeordnete Sonntag vorgetragen hat, einen Beitrag dazu leistet, um hier eine gewisse Gerichtsfestigkeit unserer Auffassung hinzubekommen, dass eben gerade diese Haltungen trotz allem möglich sind und wir den Erhaltungsbedarf nicht so verstanden wissen wollen, dass hier eine Fortpflanzung im Zoo in jedem Falle notwendig sein muss.
Das Hauptproblem bei der Umsetzung der Zoorichtlinie war aber für uns hauptsächlich die Frist. Beim ersten Blick auf den Gesetzentwurf dachte ich, ich bräuchte eine
Ein Jahr später hätte für alle Zoos eine Genehmigung vorliegen müssen. Das heißt also, wir befinden uns jetzt in einem rechtswidrigen Zustand, was die Genehmigung unserer Zoos anbelangt, und dementsprechend, denke ich, sollten sich unsere Behörden, die jetzt mit dem Gesetzentwurf dann entsprechend konfrontiert werden oder mit dem Gesetz, sich alle Mühe geben, diesen Zustand so schnell wie möglich zu beenden. Die Genehmigung muss mit Auflagen erfolgen, dort, wo es noch Probleme gibt.
Meine Damen und Herren, die Zoos in Thüringen sind in kommunaler Trägerschaft. Sie werden bei der Erfüllung der Auflagen immense Kosten haben und hierbei müssen wir daran denken, dass gerade bei der Knappheit kommunaler Kassen eine Landesunterstützung notwendig ist, um die Zoos entsprechend zu unterstützen, um ein Schließen von Zoos zu verhindern
und um zu verhindern, was der § 39 Abs. 4 dieser Richtlinie festlegt, und den möchte ich Ihnen mal vorlesen: "Werden Zoos oder Tiergehege, die nach Absatz 3 einer Genehmigung bedürfen, entgegen dieser Bestimmung errichtet, wesentlich geändert oder betrieben, so trifft die obere Naturschutzbehörde geeignete Anordnungen, die die Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb einer angemessenen Frist sicherstellen. Sie kann während dieser Frist auch anordnen, die Einrichtung ganz oder teilweise für die Öffentlichkeit zu schließen. Kommt der Betreiber den Anordnungen nicht nach, so ist innerhalb eines Zeitraums von höchstens zwei Jahren nach deren Erlass die Schließung der Einrichtung oder eines Teils davon zu verfügen. In diesem Fall sind die erforderlichen Maßnahmen anzuordnen, um die betroffenen Tiere im Einklang mit den Bestimmungen des Arten- und Tierschutzrechts anderweitig unterzubringen oder zu beseitigen." So eindeutig ist diese Richtlinie, meine Damen und Herren, und ich denke, der Beseitigung unserer Zootiere sollten wir auf jeden Fall vorbeugen, das sollte unser aller Anliegen sein. Hier brauchen wir die Unterstützung auch von Seiten der Landesregierung, deshalb bitte ich Sie um die Zustimmung zu unserem diesbezüglich vorliegenden Entschließungsantrag. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, angesichts der Tatsache, dass wir auf 16.00 Uhr zuschreiten, beim Tagesordnungspunkt 4 sind und dank der sehr ausführlichen Berichterstattung des Abgeordneten Sonntag, kann ich mir jetzt die Aufzählung unserer Änderungsanträge ersparen.
Ich will nur noch mal darauf hinweisen, dass die Tatsache, dass das Monitoring jetzt mal in den Blick des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt gerät in einer der nächsten Sitzungen, uns sehr wichtig erscheint, weil ich denke, hier wird sehr viel Geld in die Hand genommen, insbesondere auch mit den Verkehrsprojekten in Zusammenhang stehend. Wir sind auch in gewissem Umfang als Parlament verpflichtet, die Wirksamkeit dieser Methoden, die dort angewandt wurden, was Ausgleich und Ersatz betrifft, in angemessener Frist wirklich einmal zu überprüfen. Wir bedauern es sehr, dass der Vorrang des Vertragsnaturschutzes im Zusammenhang mit FFH hier festgeschrieben wurde und sehen hier eine deutliche Diskrepanz zu dem, was der Bundesgesetzgeber gewollt hat. Wir bedauern auch, dass die Naturschutzverbände nicht so umfänglich beteiligt werden, wie wir das für richtig gehalten hätten. Beide Vorschläge, wie gesagt, fanden keine Mehrheit.
Ich möchte aber zu dem zweiten Teil des Gesetzes, was Zoos und Tiergehege betrifft, noch etwas sagen. Wir haben im Rahmen der Anhörung und auch in der Auswertung der Anhörung feststellen können, dass die in der Regel kommunalen Träger in den vergangenen Jahren sehr große Anstrengungen unternommen haben, ihre zum Teil doch in sehr problematischem Zustand befindlichen Gehege auf Vordermann zu bringen, neue Konzepte für ihre Tierparke zu entwickeln und damit als Besuchermagneten in ihrer Region zu fungieren. Ich möchte noch einmal ausdrücklich sagen, dass wir den kommunalen Trägern danken für dieses Engagement, was sie geleistet haben, denn ich denke, eine freiwillige Aufgabe steht auch immer im Blick von Kürzungen und dass es eben diese vielfältigen Einrichtungen gibt, das ist uns wirklich wichtig. Sie tragen dazu bei, dass nicht nur Tier- und Artenschutz in Thüringen weiterentwickelt werden, sondern sind auch ein wesentlicher Faktor bei der Umweltbildung. Nicht zuletzt sind sie auch ein Standbein für Erholung und Tourismus, denn jede Familie weiß, wie schön es ist, wenn man eine solche Einrichtung in der Region hat und sie nutzen kann. Bei dem Text, wo wir auch Änderungsbedarf sahen und uns eigentlich im Ausschuss etwas unglücklich angeschaut haben, wurde dann festgestellt, dass es sehr schwer oder praktisch unmöglich ist, diesen Text zu ändern. Deswegen, denke ich, ist es wichtig noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir der Auffassung sind, es sollte sehr genau geschaut werden, bevor hier vielleicht
Wir sind eindeutig der Auffassung, dass eben eine Falknerei kein Zoo ist. Was soll dieser Unfug? Wenn im Betreiben des Ganzen immanent das Entweichen des Tieres vorgesehen ist, dann kann es diesem Passus nicht unterfallen. Wir sehen die Umsetzung dieser Richtlinie als Prozess über mehrere Jahre an, denn auch die Anwendung dieses Absatzes 4 bezieht sich ja letztendlich auf eine Betreibung eines Zoos oder Tiergeheges, die im Widerspruch zu dieser Richtlinie steht. Genau das ist ja bis jetzt in Thüringen überhaupt nicht festgestellt worden. Insofern denke ich, ist die Behörde jetzt gefragt sowohl in Beratungsfunktion zu fungieren als auch diejenigen, die diese Aufgabe haben, letztendlich bei der Entwicklung ihres Profils weiter zu unterstützen. Wir sollten nicht den Versuch unternehmen, alles und jedes, also möglichst jedes Gehege, wo ein Tier ist, zum Zoo zu erklären, denn das ist barer Unsinn. Tierschutz muss auch andernorts stattfinden. Das steht so in der Thüringer Verfassung und ist unabhängig davon, ob das Tier in einem Zoo, in einem Tiergehege oder in einem Privathaushalt lebt.
Letztendlich hat Tierschutz flächendeckend stattzufinden. Wir denken mit unserer Entschließung, dass wir das noch einmal verdeutlicht haben und möchten darauf hinweisen, wir wollen hier keine unrealistischen Versprechungen machen, aber im Einzelfall, bei ganz gravierenden Problemen, sollten wir uns auch in der Pflicht sehen, nach finanzieller Unterstützung - wirklich nur im Einzelfall - als Land uns umzusehen und das zu ermöglichen. In dem Sinne, glaube ich, auch mit einer entsprechenden Berichterstattung, was die Umsetzung durch das Ministerium betrifft, wäre dieser Teil des Gesetzes sicher ganz gut abzuarbeiten. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag in der von mir geschilderten Hinsicht. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe das Raunen im Saal vernommen, als der Kollege Sonntag seinen ausführlichen Bericht aus dem Umweltausschuss gegeben hat. Mancher war der Meinung, dies sei zu ausführlich und zu lang gewesen.
Sehr richtig, Herr Schemmel, ganz im Gegenteil. Auch wir im Ausschuss waren der Meinung, dieser Bericht solle so ausführlich sein. Der Hintergrund ist eigentlich ganz einfach. Wir konnten viele Formulierungen, Fristen und Ähnliches in diesem Gesetz nicht ändern, da das EU- oder Bundesvorgaben sind. Um aber unsere Intentionen und unsere Bedenken, die wir in manchen Dingen hatten - seien es Formulierungen, seien es Fristen - festgehalten zu bekommen, haben wir gesagt, einen ausführlichen Bericht im Plenum, denn wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen sollte, dann werden die Gerichte in aller Regel erforschen, welche Intentionen denn der Gesetzgeber hier hatte. Da waren wir der Auffassung, dass es wichtig ist, dies in einem öffentlich zugänglichen Dokument noch einmal ganz explizit, ganz ausführlich festgehalten zu haben. Deshalb diese ausführliche Berichterstattung.
Da kommen wir zu dem Thema, dass Thüringen verzögert hat, um vielleicht noch den einen oder anderen Euro von der EU zu ergattern. Diesem Thema wird sich der Minister in seiner Rede noch einmal annehmen. Wir haben es im Ausschuss ausführlich besprochen. Ich muss es hier nicht wiederholen. Es würde eh auf taube Ohren stoßen. Was die Elefantenschwemme in Thüringen anbelangt, ich denke, da kann ich Sie beruhigen, denn überlegen wir doch einmal ganz einfach, welcher Presserummel um jeden kleinen Elefanten - und letztes Jahr war das in Thüringen auch der Fall - gemacht wird. Man würde sich sicher freuen. Ich denke, da ist Ihre Sorge unbegründet. Da wird nichts passieren. Den Vertragsnaturschutz und die Lauffristen von Verträgen mit landwirtschaftlichen und Landpachtverträgen zu vergleichen, halte ich für äußerst gewagt. Wir haben nicht hier umsonst dem Vertragsnaturschutz den Vorrang gegeben und wir als CDU-Fraktion sind der Meinung, Vertragsnaturschutz soll hier Vorrang haben. Was die Überprüfungen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und deren Wirksamkeit anbelangt, sind wir uns soweit auch einig gewesen. Es gibt jetzt schon genügend gesetzliche Regularien, vertragliche Verpflichtungen derjenigen, die die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu leisten haben und es gibt Überprüfungen dazu. Ich kenne das aus der Wismut. Ich habe das Beispiel auch im Ausschuss angeführt. An und für sich eine Sache, die selbstverständlich ist. Zu den Falknereien haben wir die gleiche Auffassung. Da gibt es an sich keine Probleme. Was Ihren Änderungsantrag anbelangt, Herr Kummer, der Entschließungsantrag zum Gesetz, der Punkt 1 ist für mich schon einmal widersinnig. Wenn wir feststellen, dass wir der Zeitvorgabe bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in Landesrecht nicht rechtzeitig gefolgt sind, Sie kennen die Gründe, das ist schon ein Punkt, weshalb ich nur sagen kann, ablehnen. Die finanzielle Unterstützung, die Sie fordern, natürlich wird das Land da, wo es kann und in dem Rahmen, wie es bis jetzt auch geleistet wurde, versuchen, Unterstützung zu geben. Wir können aber keine ungedeckten Schecks für die Zukunft ausstellen. Wir kennen alle die Landeshaushaltssituation.
Von daher kann ich ganz klar sagen, ich bitte namens meiner Fraktion um Ablehnung Ihres Entschließungsantrags. Ähnliches trifft auf den Antrag der SPD zu. Dort ist zwar mit etwas anderen Worten aber im Grunde der gleiche Sachverhalt geschrieben. Ich finde, wenn man sich so lang und so ausführlich im Ausschuss mit dieser Thematik beschäftigt hat, und das haben wir wohlweislich getan, dann sollte man doch versuchen, sich im Plenum wenigstens annähernd daran zu halten, was wir im Ausschuss besprochen und letztlich auch, wenn zum Teil auch mehrheitlich, vereinbart haben. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, erst einmal herzlichen Dank den Abgeordneten des Ausschusses, die hier in sehr akribischer Arbeit sehr fleißig diskutiert haben, um herauszufinden, was ist nun ein Zoo und was ist kein Zoo. Ich habe gar nicht gewusst, dass man so lange über die Definition diskutieren kann und dass es da so große Differenzen gibt. Aber man sieht, es ist notwendig, es ist sicher auch richtig, diesen Entwicklungsprozess durchzuführen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will nur ganz wenige Worte sagen.
Als Erstes noch mal zur Zeit: Herr Kummer, ich muss leider sagen, es lag wirklich nicht an uns. Welchen Einfluss haben wir, wenn sich der Herr Trittin und die Frau Künast darum streiten, in welchen Bereich es nun gehört. Ich meine, man hat sich dann geeinigt, und es ist leider so, dass eben die EU-Vorgaben erst in nationales Recht beim Bund und dann vom Bund, wenn der Bund die umgesetzt hat, dann erst in Länderrecht umgesetzt werden können. Deswegen hat es ein bisschen lange gedauert bei der ganzen Geschichte. Ich bedaure das ja auch, weil wir jetzt große Probleme haben und jetzt Druck machen müssen auf die Beamtinnen und Beamten, dass sie jetzt schnell reagieren, damit wir die Genehmigungen dementsprechend für die Zoos in diese Richtung dann auch bekommen. Aber da bin ich optimistisch, dass wir das kriegen können.
Ein Wort zum Vertragsnaturschutz, da kann ich mich nicht enthalten in dieser Richtung. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn der Vertragsnaturschutz in dem novellierten Bundesnaturschutzgesetz mit verankert worden wäre. Denn dann hätten wir eine vernünftige Handhabe gehabt und dann hätten wir auch Geld. So ist das natürlich schwierig. Trotzdem bin ich für den Vertragsnaturschutz im Rahmen der Möglichkeiten, die wir haben, und ich bin auch weiter dafür, dass wir stärker versuchen, dass individuell, also freiwillig eingestiegen wird. Es nützt mir nichts, wenn