Und wenn Sie von Kürzungen der Zukunft reden, dann ist das eine Vermutung von Ihnen, aber das beruht nicht auf den tatsächlichen Gegebenheiten. Frau Sojka, ich empfehle Ihnen hier ganz einfach wirklich einmal die Haushaltspläne nachzulesen, dann werden Sie sehen, wie exorbitant die Ausgaben für die Erwachsenenbildung im Freistaat in den letzten Jahren gestiegen sind.
Das hat auch etwas damit zu tun, dass das Angebot der Träger natürlich vielfältiger geworden ist, dass erheblich mehr Stunden auch angeboten werden, was eigentlich dafür spricht, dass in Thüringen die Erwachsenenbildung einen sehr hohen Stellenwert hat. Ich sage auch hier bewusst und das räumen auch alle Mitglieder des Kuratoriums der Erwachsenenbildung ein, was der Freistaat in den letzten Jahren geleistet hat, das ist deutschlandweit einmalig und vergleichenswert und viele andere Bundesländer könnten sich davon eine Scheibe abschneiden.
Ich will auch zu der Frage der Präambel, wo Sie sagen, wir hätten das nun, weil die SPD und die PDS das unbedingt wollte, dann endlich auch ins Gesetz aufgenommen. Wissen Sie, wir sind sicherlich auch für Vorschläge der Opposition immer wieder, wenn Inhalte damit verknüpft sind, die man auch vertreten kann, aufgeschlossen, aber die Präambel war schon in unserem Sinne mit Antrag formuliert, da lagen Ihre ganzen Anträge für den Ausschuss überhaupt noch nicht vor. Das heißt also, Anregung haben wir von Ihnen dafür wirklich nicht nötig gehabt.
Das Neue ist das Problem der Verlässlichkeit der Gefahr von Eingriffen, was Sie hier immer wieder beschreiben. Das sage ich ganz anders. Zwischen dem Kultusministerium, das die finanziellen Mittel zur Verfügung stellt, und den Trägern der Erwachsenenbildung herrscht ein Vertrauensverhältnis. Das ist über Jahre gewachsen. Alles, was jetzt neu geregelt ist, bedeutet auch - und auch diesen Antrag hat die CDU eingebracht -, dass eine Mindestabsicherung gewährleistet ist. Alles Weitere - das ist ein Rechtsanspruch - regelt eine Verordnung.
Ich würde Ihnen einfach mal empfehlen, auch ein bisschen Vertrauen in die Arbeit dieser Landesregierung zu haben,
dass das auch im Verordnungswege alles künftig geregelt werden wird. Ich versichere Ihnen, dass die Träger der Erwachsenenbildung, nachdem sie das das erste Mal - das wird im nächsten Haushaltsjahr sein - erlebt haben, auch mit dieser neuen Regelung hervorragend leben können und dass auch in Thüringen in Zukunft die Vielfalt der Erwachsenenbildung gewährleistet ist. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Entwurf des zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes ist auf den ersten Blick ein sehr unscheinbares Werk. Als Drucksache umfasst es gerade einmal dreieinhalb Seiten. Diese wenigen Drucksachen bergen aber ein beträchtliches Maß an bildungspolitischem Sprengstoff, wie nicht zuletzt die vehemente Ablehnung zeigt. Da weiß ich nicht, woraus Sie diese vehemente Zustimmung der Träger ableiten, denn es gab eine vehemente Ablehnung der Novelle durch das Landeskuratorium für Erwachsenenbildung und auch durch die einzelnen Träger. Das hat die Anhörung gezeigt und auch die Gespräche und Diskussionen mit den Trägern. Die Kritik richtet sich dabei nicht etwa gegen bloße Details des Entwurfs, sondern gegen dessen Kernpunkte. Deswegen will ich es gern noch mal sagen: Es war nicht nachvollziehbar, warum die Gesetzespräambel aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde, die ja bundesweit als beispielhaft anerkannt ist. Das wurde korrigiert, aber ebenso unangemessen ist - und das, glaube ich, ist der Kernpunkt die von der Landesregierung beabsichtigte Neufassung der Bestimmungen zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung.
Das Landeskuratorium für Erwachsenenbildung hat wiederholt und zu Recht darauf hingewiesen, dass die Landesförderung trotz kontinuierlicher Leistungssteigerung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung in den letzten Jahren sich nur in geringem Maße erhöht hat, also nahezu unverändert geblieben ist. Faktisch haben sich die Förderbedingungen für die erbrachten Einzelleistungen damit deutlich verschlechtert.
Welche Schlüsse zieht die Landesregierung daraus? Sie straft die Träger der Erwachsenenbildung noch zusätzlich dadurch ab, dass sie die bisherige gesetzliche Festschreibung der Landeszuschüsse zu den Personal- und Sachkosten der Einrichtungen aufgeben will. Die im Gesetzentwurf festgeschriebenen Fördermodalitäten sind absolut unbefriedigend. Dies gewinnt weiter Brisanz dadurch, dass die konkrete Festschreibung und Aufteilung der Gesamtförderung künftig von der Landesregierung per Rechtsverordnung vorgenommen werden kann. Per Rechtsverordnung heißt, dass wir als Gesetzgeber darauf keinen Einfluss mehr haben. Das ist, meine Damen und Herren, für mich der Einstieg in den Ausstieg aus einer angemessenen Förderung der Erwachsenenbildung. Wir werden sehr wohl beobachten, wie sich das in den nächsten Jahren entwickelt.
Durch eine derartige Aufweichung der Förderbestimmungen droht die Erwachsenenbildung wirklich im nächsten Haushalt zu einem Steinbruch des Finanzministeriums zu werden. Wenn es nicht so ist und Sie mich Lügen strafen sollten, wäre ich in dem Fall sehr dankbar.
Auf die notwendige Planungssicherheit und Arbeitskontinuität der Einrichtungen wird dabei keine Rücksicht genommen, was sich nicht zuletzt auch in dem geplanten rückwirkenden In-Kraft-Treten der Novelle zum 1. Januar 2003 zeigt.
Meine Damen und Herren, die von mir genannten Kritikpunkte sind auch vom Landeskuratorium für Erwachsenenbildung und von einzelnen Trägern formuliert worden, und zwar schon zum frühstmöglichen Zeitpunkt des Gesetzgebungsverfahrens. Bereits der Referentenvorentwurf ist heftig kritisiert worden. Desgleichen der dann folgende Referentenentwurf. Genutzt hat das allerdings nichts. Obwohl im Erwachsenenbildungsgesetz als Aufgabe des Landeskuratoriums festgeschrieben ist - ich zitiere: "... die Landesregierung in Fragen der Erwachsenenbildung zu beraten" hat das Kultusministerium die Einwände und Vorschläge dieses Gremiums nicht beachtet. Vertreter des Kultusministeriums haben vielmehr versucht, die Kritik des Landeskuratoriums mit teilweise überaus fragwürdigen Argumentationen vom Tisch zu wischen. Ich möchte hier nur beispielhaft eine seitens des Kultusministeriums gemachte Äußerung erwähnen, dass die Gesetzespräambel gestrichen werden müsse, weil das Bundesrecht Präambeln in Landesgesetzen verbietet. Ich weiß nicht, wo solche Verbotsklausel enthalten sein soll, das konnte dann auch keiner erklären.
Der Umgang mit dem Landeskuratorium zeigt erneut, denke ich, die erschreckende Kommunikationsunfähigkeit des Kultusministeriums. Wir haben es ja schon bei der Schulgesetzesnovelle erlebt. Ich denke, wir müssen wirklich darüber nachdenken, dass gerade vom Kultusministerium hier nicht nur verwaltet und verbürokratisiert
wird, sondern wir brauchen zukunftsweisende Bildungspolitik. Das gilt auch und im besonderen Maße für das lebenslange Lernen, für das Erwachsenenbildungsgesetz.
Meine Damen und Herren, angesichts der von mir skizzierten Dialogverweigerung des Kultusministeriums bin ich froh, dass der Ausschuss für Bildung und Medien wenigstens auf den Erhalt der Gesetzespräambel eingehen konnte und da tragen wir natürlich den Punkt 1 der Beschlussvorlage mit. Was wir aber nicht mittragen sind die wachsweichen Formulierungen in Punkt 2 der Beschlussempfehlung, die sich auf die Förderungsbestimmungen beziehen. Wir verlangen, dass hier wieder eine juristisch präzise und bedarfsgerechte gesetzliche Festschreibung der Landeszuschüsse zu den Personal- und Sachkosten der Einrichtungen vorgenommen wird. Wir fordern zudem, dass neben der im Gesetzentwurf vorgesehenen externen Evaluation der Einrichtungen der Erwachsenenbildung auch eine interne Evaluierung tritt. Zugleich sollten die Einrichtungen verpflichtet werden, die Resultate dieser Prüfungen auch tatsächlich im Sinne der Sicherung und ständigen Verbesserung der Qualität ihrer Bildungsarbeit zu berücksichtigen. Nur so machen Evaluationen einen Sinn. Durch eine bloße Dokumentation von Prüfungsergebnissen, wie Sie hier beabsichtigen, steigt noch lange nicht die Bildungsqualität. Wichtig ist uns an dieser Stelle aber auch, dass das Landeskuratorium in die Entwicklung der Evaluierungsverfahren einbezogen wird und dass zu den Evaluationskriterien ebenfalls zählt, inwieweit die in der Gesetzespräambel fixierten Zielsetzungen der Erwachsenenbildung den Niederschlag in der Praxis finden. Frau Friedenthal-Haase hat das in der Anhörung angeregt. Ich bedaure, dass das nicht von der CDUFraktion aufgenommen wurde.
Nicht zuletzt verlangen wir, dass das In-Kraft-Treten der Novelle auf den 1. Januar 2004 verschoben wird, um den Trägern der Erwachsenenbildung wirklich Rechts- und Planungssicherheit für das laufende Kalenderjahr zu bieten. Vielleicht kann so etwas von dem Vertrauen zurückgewonnen werden, das die Landesregierung und hier besonders das Kultusministerium durch ihr Vorgehen bei den von der Novelle Betroffenen eingebüßt hat.
Zu all den von mir genannten Punkten haben wir Änderungsanträge gestellt. Wenn sie keine Mehrheit finden, werden wir natürlich die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Medien und damit auch den Gesetzentwurf ablehnen. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die vorliegenden Anträge des Ausschusses für Bildung und Medien verstärken die Intentionen des Entwurfs der Landesregierung zum Erwachsenenbildungsgesetz. Intentionen, die übrigens im Vorfeld mit dem Kuratorium für die Erwachsenenbildung abgestimmt waren. Ich meine hier insbesondere die Frage der Einbringung der Elternbildung und die Regelungen, die Erwachsenenbildung mit Schule direkt vernetzen. Ich erinnere auch daran, dass eine Intention von Landeskuratorium und Landesregierung war, die Qualitätssicherungspflicht und die Testierung durch Dritte einzuführen. Ich denke, gerade dieser Punkt beweist, dass die Gesetzesnovelle insgesamt in dieser Zeit erforderlich war und dass es eine breite Basis dafür in Thüringen gibt, im Bereich der Erwachsenenbildung Qualität zu leisten. Nun gibt es Sorgen und Ängste, was die finanzielle Förderung betrifft. Ich möchte daran erinnern, dass bei der derzeitig noch gültigen Gesetzeslage das Erwachsenenbildungsgesetz allein nicht die Finanzierung regelt, sondern das Erwachsenenbildungsgesetz, die entsprechende Verordnung und das Haushaltsgesetz insgesamt das Konzept zur Finanzierung der Erwachsenenbildung darstellen. So wird dies auch in Zukunft sein.
Die jetzt vorgelegten Regelungen im Gesetz sind so angelegt, dass alle ins Einzelne gehenden Festlegungen in die Verordnung der Landesregierung verlegt wurden. Das führt aber auch dazu, dass die Spielräume der Träger erweitert werden, dass z.B. in Zukunft Rückzahlungen der Träger im Personalförderbereich weitestgehend unnötig werden. Auch der unterschiedlichen Kostenstruktur von kleinen und größeren Einrichtungen kann man mit dem vorgelegten Entwurf besser gerecht werden, wenn man denn eine vernünftige Verordnung erlässt. Hier schließe ich an die Ausführungen von Abgeordneten Wehner an. Ich denke, das Vertrauensverhältnis, was in der Vergangenheit zwischen Landesregierung und den Trägern der Erwachsenenbildung bestanden hat, sollte auch in Zukunft tragfähig sein.
Ich fasse zusammen: Ich denke, dass mit dem Vorschlag einschließlich der Anträge des Bildungsausschusses diese Regelungen den Erfordernissen unserer Zeit angepasst werden, dass die Spielräume der Träger erweitert werden, dass die Qualitätssicherung definitiv in das System eingeführt wird und dass die Vernetzung der Erwachsenenbildung mit der Schulbildung verstärkt wird. Vielen Dank.
Weiteren Redebedarf sehe ich nicht. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zu den Abstimmungen. Zunächst stimmen wir ab über die Änderungsanträge, das
ist einmal der Änderungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/3435 in der korrigierten Neufassung. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Dann mit einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt.
Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/3443. Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Dann auch mit einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt.
Jetzt stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Medien in Drucksache 3/3399 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann mit Mehrheit angenommen.
Jetzt stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung unter Berücksichtigung der eben angenommenen Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf in dieser Fassung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Keine Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Dann mit Mehrheit angenommen.
Jetzt kommen wir damit zur Schlussabstimmung. Wer auch in der Schlussabstimmung dem Gesetz die Zustimmung gibt, den bitte ich aufzustehen. Danke. Gegenstimmen. Danke. Enthaltungen? Keiner mehr übrig, keine Enthaltungen. Dann auch mit Mehrheit in der Schlussabstimmung angenommen. Damit ist dieser Gesetzentwurf verabschiedet.
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den befriedeten Raum des Thüringer Landtags Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 3/3410 ERSTE BERATUNG
Begründung durch den Einreicher wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Aussprache und da hat Herr Abgeordneter Fiedler, CDU-Fraktion, das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihnen liegt der Gesetzentwurf in der Drucksache 3/3410 "Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den befriedeten Raum des Thüringer Landtags" vor. Wir haben hier den Gesetzentwurf eingebracht, weil wir schon in zwei Legislaturperioden dieses Gesetz im Landtag hatten und auch bis jetzt haben, aber durch die baulichen Veränderungen, die sicher auch der Opposition nicht entgangen
sind, ist es notwendig, dass dieses Gesetz an die baulichen Veränderungen angepasst wird. Wir haben hier den Gesetzentwurf vorgelegt, z.B. die Garagen, die schon abgerissen wurden und dadurch ist am Haupteingang neu zu regeln, dass man die Straßenseite als entsprechende Grenze nimmt. Ich denke, das ist so übersichtlich, dass wir das getrost an den Innenausschuss überweisen können. Dort würde es beraten und wird dann dem hohen Haus wieder vorgelegt. Von der PDS erwarte ich sowieso keine Zustimmung, deswegen gebe ich mir gar nicht erst Mühe. Ich hoffe, von der staatstragenden Partei SPD, dass sie das weiter, wie bisher, mit durchführt. Schönen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, natürlich, Herr Fiedler, ich bin nicht hier vorgegangen, um Sie zu enttäuschen, darauf konnten Sie sich natürlich verlassen.
Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion hat scheinbar einen einfachen Zweck. Herr Fiedler hat es auch so scheinbar einfach dargestellt. Mit den entstehenden Neubauten des Landtags sollen offensichtlich die Grenzen des so genannten befriedeten Raums neu beschrieben werden, innerhalb derer an Tagen von parlamentarischen Sitzungen keine Aufzüge oder Versammlungen unter freiem Himmel erlaubt sein sollen. Nun ist es aber nicht so, wie z.B. Herr Pietzsch hat verlauten lassen, dass es sich dabei um eine Formalie handelt und es ist auch nicht so, wie ich von Herrn Gentzel in der Zeitung gelesen habe, dass das Problem sei, dass die Bannmeile nicht größer werden dürfe, sondern das Problem ist, dass wir diese Bannmeile überhaupt haben.
Die bisherigen Fraktionen der PDS haben eine Bannmeile um das Parlament immer abgelehnt. Diejenigen, die 1991 oder 1995 dabei waren, werden sich sicherlich lebhaft daran erinnern.
Wir haben im Frühjahr 1995 einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Abschaffung der Bannmeile um den Thüringer Landtag zum Inhalt hatte. Es gab einfach keinen Grund für ein solches Gesetz. Herr Fiedler, Ihre Darstellung eben, dass man das Gesetz jetzt anpassen müsse, weil es ja nun schon zwei Legislaturen existiere, ist im Grun
de genommen auch kein tatsächliches Argument für die Beibehaltung der Bannmeile um den Thüringer Landtag.