Das in § 29 ins Auge gefasste Verbot von Bleischrot, ich denke, es ist richtig, wenn wir hier europäisches Recht umsetzen. Es ist ein Stückchen Entgegenkommen, ich sehe es mal so, hier nehmen wir unsere Länderkompetenz wahr. Das halte ich für richtig. Die Straffung der Abschussmeldung, wie sie in Folge der Novellierung des § 32 eintritt, bedingt, wenn wir es so machen, aus Sicht meiner Fraktion parallel die verordnungsmäßige Einführung generell des Wildumsprungscheins, die Plakette, wie wir sie im Forst ja schon haben. Damit kann überhaupt nicht passieren, was Sie, Herr Kummer, befürchten. Bis jetzt muss nach sechs Tagen die Meldung des Abschusses erfolgen. Wir müssen im Ausschuss noch mal darüber reden, ob das schon der Stein des Weisen ist, dass wir das jetzt halbjährig machen oder ob wir da eine verkürzte Frist brauchen. Ich sehe es nicht in dem Zusammenhang, dass wir den Abschuss nicht erreichen, sondern ich sehe das im Zusammenhang, dass wir aufpassen, illegalen Wildhandel zu unterbinden und dass wir der Wilddieberei den Riegel vorschieben. Denn das scheint mir wichtig zu sein, es gibt da Anzeichen, dass wir ein Auge darauf werfen sollten.
Die Ermöglichung, meine Damen und Herren, der jagdbezirksübergreifenden Nachsuche durch bestätigte Schweißhundeführer in § 37 begrüße ich sehr. Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass wir darüber hinaus vielleicht sogar Schweißhundestationen für jeden Kreis in einem Forstamt eingeführt hätten. Das ist allerdings, das gebe ich offen zu, ein Wunsch, den ich da persönlich habe. Der ist aber nicht realisierbar, der fällt flach, das können wir uns finanziell in dieser Zeit nicht leisten. Darüber können wir in den nächsten Jahren vielleicht wieder diskutieren, aber im Moment ist das nicht möglich. Was natürlich die rechtliche Frage des Überschreitens der Jagdbezirksgrenze betrifft, Herr Kummer, da haben Sie schon Recht. Aber ich gehe davon aus, das ist rechtlich sauber zu klären im Gesetz und in der zuständigen Verordnung. Es ist überhaupt nicht möglich, es ungeklärt zu lassen und deshalb habe ich darauf Wert gelegt, es geht hier um einen bestätigten Schweißhundeführer. Das ist keine anonyme Person, der ist dann bekannt. Ich kann dann nicht einfach hinterherlaufen. Das darf nicht jeder, die Grenzen überschreiten. Es wäre dann eine Frage Richtung Wilddieberei, die zu klären ist. Das geht nicht. Deshalb ist großer Wert auf dieses Wort "bestätigter Schweißhundeführer" zu legen, denn nur so ist es möglich. Das müssen wir regeln im Gesetz und in der zuständigen Verordnung. Ich denke, das bekommen wir hin.
Hier werden wir vor allen Dingen, und das ist mir wichtig zu betonen, ein Stück der Weidgerechtigkeit und dem Tierschutz gerechter. Je schneller eine Nachsuche stattfinden kann, umso besser ist es. Ich denke, das sollten wir ruhig tun. Da kommen wir ein Stückchen weiter.
Wichtig ist auch in § 46 die Regelung "Schadensmeldung von Wildschäden". Hier geht es darum, dass wir die Verwaltungsgemeinschaften in die Pflicht nehmen. Im ursprünglichen Gesetz waren dafür nur die Bürgermeister verantwortlich. Wir haben auch ehrenamtliche Bürgermeister und Verwaltungsgemeinschaften. Das musste mal geregelt werden und es ist geregelt.
In § 2 geht es darum, Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigplantagen sinnvollerweise aus dem Waldbegriff herauszunehmen, weil diese Anlagen in gewerblicher Form genutzt werden und landwirtschaftliche Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe können gemäß Verordnung der Europäischen Kommission eine staatliche Förderung erhalten, was sie unter diesem Begriff jetzt nicht können. Ich denke, das ist positiv für die Betriebsinhaber und wird denke ich mal - den Schmuckreisiganbau vielleicht in Thüringen forcieren. Das ist eine Möglichkeit, die wir hier einräumen, und das ist, denke ich, wichtig.
Was auch sehr wichtig ist, das sind die §§ 5, 7 und 9, wo noch mal Waldfunktionskartierung und Einfluss auf die Landesplanung geregelt wird. Was ist das für Wald? Schutzwald? Dient er hauptsächlich zum Trinkwasserschutz? Hat er Erholungsfunktion? Hier haben wir, das war bisher nicht möglich, diese Einzelfunktion dargestellt. Durch die gesetzliche Regelung haben wir das und ich den
Zu dem Naturschutzrecht wird mein Kollege sich noch mal äußern, das möchte ich jetzt mal auslassen. Die gute fachliche Praxis - Herr Kummer, die haben Sie ja auch angesprochen - im Fischereirecht, die haben wir natürlich auch schon in § 19 im Wald, wo wir definieren "ordnungsgemäße Forstwirtschaft", weil das Bundesnaturschutzgesetz uns da Vorschriften gibt: Was ist das im Detail? Da bin ich im Gegenteil zu Ihnen der Auffassung, je mehr ich da einzelne Details hineinschreibe, umso mehr binde ich mich. Das macht niemand, weder Frankreich noch England. Keiner bindet sich so definitiv, aber wir schreiben das im Detail bis zum Letzten auf und sind dann natürlich von der Kommission auch gebunden. Das sollten wir nicht tun. Hier ist die Vorsorge getroffen in dem Gesetz, dass wir sagen: gute fachliche Praxis. Das ist das, was auch gefordert wird und das soll dabei bleiben, wir sollten das nicht ändern. Das gilt sowohl für das Waldgesetz als auch für das Fischereigesetz.
Was sich sehr positiv aus meiner Sicht in diesem neuen Gesetz anlässt, sind die §§ 20, 24 und 36. Hier betreiben wir Daseinsvorsorge bei der Waldentwicklung. Herr Kummer, darauf müssen wir noch im Detail eingehen. Bisher konnte beim Plan bis auf 40 Prozent der Abhieb durchgeführt werden. Wir beschränken das jetzt auf 70. Das ist unheimlich positiv in meinem Sinne. Ich diskutiere schon mehrere Jahre darüber, dass wir ein bisschen aufpassen sollen, dass wir nicht so viel abhacken - das sage ich jetzt mal so einfach landläufig. Ich denke, dem wird Rechnung getragen. Ich bin sehr, sehr froh darüber. Das ist aus meiner Sicht genau das, was wir machen müssen als Daseinsvorsorge für die kommenden Generationen. Ich denke, das machen wir richtig. Der § 28 bedeutet Rechtssicherheit für die Wald besitzenden Gemeinden. Hier ist das nun klar geregelt. Das ist auch ein Stück Entgegenkommen für den Gemeinde- und Städtebund, die das ein Stückchen gefordert haben, dass man sagt, wenn vorsätzlich jemand im Beforstungsvertrag einen Fehler macht Holz einschlagen lässt, was anschließend nicht verkauft werden kann - vorsätzlich betone ich dabei, dann haftet er dafür. Das führen wir jetzt ein. Allerdings, ich betone dabei, das muss der Vorsatz sein. Es wird schon ein bisschen schwierig. Ich kenne auch keinen Förster, der vorsätzlich irgendetwas falsch macht. Aber es ist ein Stückchen Rechtssicherheit für die Kommune. Das ist auch wichtig, dass wir das machen.
Der § 40 Abs. 3 findet immer wenig Beachtung. Ich finde ihn aber sehr wichtig, hier versucht die Forstabteilung gemeinsam mit dem Ministerium, die Möglichkeit einzuräumen, dass wir finanzielle Möglichkeiten nutzen können, die dem Forst zur Verfügung stehen, um Behinderten, z.B. Förderschulen, die Möglichkeit einzuräumen, die Natur kennen zu lernen, den Wald zu besichtigen, also mal den Bus oder den Transport insgesamt zu bezahlen. Diese Möglichkeit räumen wir hier ein. Das, finde ich, ist eine wunderbare Sache, sie findet nur so wenig Resonanz.
Die Deregulierung im Waldgesetz bezüglich des § 17, also die Streichung des Waldvorkaufsrechts, ich denke, darüber müssen wir noch mal diskutieren. Wir haben die Erfahrung der BVVG, die Wald verkauft haben, ohne das Vorkaufsrecht anzuwenden, da dem rahmenrechtliche Bedingungen entgegenstanden. Das war so, die Erfahrung haben wir. Aber ich denke, wir sollten darüber noch mal reden, ob wir das wirklich so machen sollten.
Beim Fischereirecht, Herr Kummer, will ich das, was Sie gesagt haben, nicht noch mal wiederholen. Allerdings denke ich, die Hege, darüber können wir reden, über die Pflicht. Wir haben es im Jagdgesetz schon drin. Bei der Fischerei können wir darüber reden, da habe ich im Ausschuss kein Problem damit. Hier gilt das, was ich vorhin gesagt habe, auch noch mal bezüglich des § 19 Jagdgesetz. Allerdings müssen wir uns klar sein darüber, dass wir natürlich auch noch mal reden müssen, das halte ich für wichtig, das ist hier nicht geregelt. Wir müssen noch reden über Regelungen zu den Kormoranen und Fischreihern. Das wird nicht ausbleiben, denn das ist ein riesiges Ärgernis, was wir ständig vor uns herschieben. Ich denke, es ist wichtig, dass wir noch mal richtig dazwischengehen und das endgültig klären.
Dass wir nun den Waldgenossenschaften in §§ 12 und 16 die notwendige Novellierung zukommen lassen, halte ich für unheimlich wichtig, denn da ist nun klar geregelt, was Stichtag ist, 8. Mai 1945. Alles, was bis dahin war, kommt da rein. Das war die Klarstellung, die uns noch fehlte, damit haben wir dann das Recht, dass die Forstbehörde beim Grundbuch den Einfluss nehmen kann, dass die Waldgenossenschaften eingetragen werden und das ist wichtig.
Insgesamt sollten wir noch mal über alles diskutieren. Wir wollen die Ausschussüberweisung und beantragen sie, das mache ich hiermit für die Fraktion, federführend an den Ausschuss Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und begleitend an den Umweltausschuss. Um es vorweg auch zu sagen, wir werden natürlich beantragen, eine Anhörung durchzuführen. Ursprünglich, das sage ich offen dazu, habe ich wegen dem Zeitverlust darüber nachgedacht, das nur schriftlich zu machen, aber wir sollten doch den Betroffenen die Möglichkeit geben, darüber mit allen zu diskutieren. Da ist es keine Einschränkung, Herr Kummer, da müssen nicht alle zu allem reden, ich halte es für überhaupt kein Problem. Die einzelnen Verbände werden nur zu dem reden, was sie betrifft. Alles andere machen sie eh nicht.
Das werden wir dann sehen, das kriegen wir hin. Ich denke mal, das werden wir dann tun. Ich bitte also um Über
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gebe meinem Vorredner durchaus Recht, dass man sicher die Anzahl der hier vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nicht so einfach als Sammelsurium bezeichnen sollte. Aber wir sind uns natürlich einig, das glaube ich schon, dass es durchaus ein Paket von unterschiedlichen politischen Gewichten ist, das wir hier auf dem Tisch haben.
Da mein Vorredner auf alle anderen Punkte auch ausführlich eingegangen ist, möchte ich das hier nicht alles wiederholen. Ich glaube auch nicht, dass wir uns - bis auf den einen Punkt, auf den ich sicher etwas länger eingehe - sehr schwer im Ausschuss tun werden.
Aber, meine Damen und Herren, der Hauptdiskussionspunkt zu diesem Gesetz ist die geplante, bis Ende 2004 befristete Möglichkeit, auf natürliche Weise seit 1960 entstandene Gehölzstrukturen entlang der Wald- und Feldgrenze oder einer linearen Waldstruktur zu entfernen, ohne die sonst gesetzlich vorgesehene funktionsgleiche Ausgleichsforstung durchführen zu müssen. Begründet wird diese Regelung damit, dass nach der Übertragung der landwirtschaftlichen Flächen auf die LPG Anfang der 60erJahre die Eigentümer der Flächen keine Möglichkeit hatten, die Gehölzausbreitung auf ihren Flächen zu verhindern. Das ist meistens eine richtige Einschätzung, im Großen und Ganzen stimme ich der auch zu. Im Haus sitzen ja auch noch Vertreter, die das viel besser beschreiben können, weil sie es auch noch mit erlebt haben, wie das damals war. Dennoch eine Anmerkung an der Stelle, denn der eine oder andere Eigentümer, und nicht nur damaliger Genossenschaftsvorsitzender, sondern auch Eigentümer, manchmal bis heute auch durchgängig Geschäftsführer von Agrarunternehmen, ist durchaus eine Persönlichkeit gewesen, die darauf in diesen vergangenen Jahrzehnten etwas Einfluss hatte. Eigentlicher Hintergrund der Regelung dürften aber - und an der Stelle ist zumindest von Seiten der Landesregierung kaum darauf eingegangen worden - Probleme bei der Bewilligung von europäischen Prämienzahlungen für landwirtschaftlich genutzte Flächen sein, die in der Regel nur für die tatsächlich landwirtschaftlich genutzte Fläche gelten. Und das, meine Damen und Herren, ist seit Anfang der 90er-Jahre wiederum genau diesem Personenkreis sehr gut bekannt gewesen, woraus ich natürlich hier keinen Vorwurf konstruieren will, weil die sich sehr oft wieder auf andere Dinge verlassen muss
ten und verlassen haben. Aber, ich glaube, wenn wir hier in der ersten Lesung diese Problematik behandeln, müssen wir die Dinge schon so ansprechen wie sie sind. Viele Verbände befürchten nun, dass es durch die geplante Regelung, die ja mit Absicht befristet ist und letzten Endes, einfach gesprochen, einen Ausnahmezustand schaffen will, zu einer weiteren Ausräumung oder man kann auch sagen einer an der einen oder anderen Stelle wiederholten Ausräumung der Landschaft kommen kann. Anlass für solche Befürchtungen, sehr geehrter Herr Minister, meine sehr geehrten Kollegen, gibt es. Ich will das jetzt hier nicht aufzählen. Aber es gibt leider schon Betriebsleiter von Unternehmen, die, ich weiß nicht auf welcher gesetzlichen Grundlage, aber sich einfach Kraft ihrer Wassersuppe das Recht genommen haben, auf dieses Gesetz nicht zu warten und dementsprechend zu handeln. Leute, die Gelegenheit hatten zu sehen, wie das Ergebnis des Handelns aussieht, denen kann man weiß Gott nicht vorwerfen, dass hier doch genauer hingeschaut werden muss, was wir als Gesetzgeber wem befristet ermöglichen. Wir sind der Auffassung, dass die geplante Regelung in den bereits stark ausgeräumten Flächen des Thüringer Beckens im Hinblick auf die Erhaltung des Biotopverbundes äußerst problematisch ist. Zwar geht es nach der Gesetzgebung um das Zurückschneiden von Wald und nicht primär um Hecken, in der Praxis dürfte die Abgrenzung insbesondere von linearer Waldstruktur und Hecke aber sehr schwierig sein. Auch die Feststellung der 1960 bestandenen Aufteilung bzw. Abgrenzung zwischen Wald- und Feldfläche wird nicht überall problemlos und schnell zu realisieren sein. Insbesondere in manchen Grünlandgebieten kann allerdings der hereingewachsene Wald für die Landwirte ein erhebliches förderrechtliches Problem darstellen. Das ist in der Tat so. Ich persönlich lebe unmittelbar in einer Umgebung, in der das auf diesen Betrieb sehr stark zutrifft, und ich kann und muss das leider bestätigen. In diesem Bereich ist der Anteil - und das ist ein erhebliches Problem - der Förderung, gerade von Seiten der EU, am Betriebseinkommen oft sehr hoch. Im Unterschied zur Ackerebene dürften in vielen Fällen hier die geplanten Eingriffe nicht eine derart schwer wiegende Auswirkung auf den Biotopverbund haben.
Ich reiße diese Themen, meine Damen und Herren, nur deshalb an, um zwei Dinge klarzustellen: Einmal, Thüringen ist, wenn man sich dieses Problems dann annimmt, wieder keine homogenes Gebilde wie in ganz vielen anderen Bereichen auch, sondern es gibt sehr viele standörtlich begründete Unterschiede. Das heißt, man muss genauer hinschauen, muss Betroffenen die Gelegenheit geben, dass wir als Gesetzgeber wirklich zuhören und nicht Gefahr laufen, zu pauschal irgendwelche kurzfristigen Entscheidungen zu treffen. Im Gesetzgebungsverfahren muss geprüft werden, inwieweit das EU-Förderrecht gerade im Grünlandbereich die Förderung auch so genannter überschirmter Flächen zulässt. Hinsichtlich der geplanten Regelung ist fraglich, ob der Landesgesetzgeber überhaupt die beabsichtigten Ausnahmen von der bundesrahmenrechtlich vorgesehenen naturschutzrechtlichen Eingriffsre
So weit nur zu einigen Punkten, ohne das jetzt heute in der ersten Lesung zu weit auszudehnen, die uns guten Anlass geben zu gründlichen Beratungen, meine Damen und Herren. Meine Fraktion vertritt die Auffassung, dass wir neben der Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unbedingt, aus Gründen, die ich nur kurz angerissen habe, eine Mitberatung im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt beschließen sollten. Wenn wir klug sind, meine Damen und Herren, sollten wir das wirklich tun. Da es sich im Zusammenhang mit dieser Heckenproblematik in der Tat um eine sehr vielschichtige Problemlage handelt, halten wir es für unbedingt erforderlich, allen betroffenen Verbänden die Möglichkeit der mündlichen Anhörung einzuräumen. Meine Damen und Herren, so viel Zeit muss sein. Abgeholzt ist schnell, eine ökologisch wertvolle Vernetzung von Biotopen, wie wir sie mit großer, oft öffentlicher Kraftanstrengung auch gerade in den letzten Jahren auf den Weg gebracht haben, braucht dagegen oft Jahrzehnte.
Meine Damen und Herren, abschließend als ein Mitglied des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möchte ich hier sagen, dass die Anerkennung unserer Landwirte als Dienstleister in Sachen Umwelt und Ökologie in den letzten Jahren Gott sei Dank gegen viele Widerstände, ich erinnere nur an mediale Darstellungen usw., wieder gewachsen ist, nicht zuletzt auch durch die verbesserte Zusammenarbeit mit den Verbänden. Herr Minister, viele Akteure in Ihrem Haus und in den diesem Haus nachgeordneten Behörden haben daran auch ein hartes Stück Arbeit mit geleistet. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Art und Weise, wie Sie, Herr Minister, das vorhin so ausgedrückt haben, einen Missstand bereinigen zu wollen, uns hier ungewollt wieder Meilen zurückwirft. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben hier, und ich rede nur über den Bereich Naturschutz, wieder mal einen Kompromiss zu finden, der sowohl den Belangen des Naturschutzes als aber auch den berechtigten Interessen der Grundeigentümer und der Nutzer der landwirtschaftlichen Flächen gerecht werden soll. Dass das nicht einfach ist, dessen sind wir uns voll und ganz bewusst. Meine Vorredner haben es ja schon betont, wir müssen uns in den betreffenden Ausschüssen ein
gehend damit befassen. Eine Anhörung ist hier sicher sinnvoll, da natürlich dann zum einen unsere gezielten Fragen und zum anderen aber auch die unterschiedlichen Meinungen und Auffassungen der Befragten uns hoffentlich den Weg dahin weisen werden, dass wir eine vernünftige und gute Entscheidung bei diesem Gesetz treffen. Sicher, Herr Kummer, Sie sagen, die Waldränder, es wird oft auch von Hecken gesprochen, das ist eine Frage, die naturschutzrechtlich sehr wichtig ist. Da gebe ich Ihnen Recht, nur müssen wir hier wirklich unterscheiden zwischen Waldrändern, Hecken und Feldgehölzen, die ohnehin unter Schutz stehen. Diese Unterscheidung, Herr Dr. Botz hat sie auch noch einmal angesprochen, wird die Forstbehörde nach eingehender Prüfung treffen müssen, so ist es zumindest vorgesehen. Mir ist auch vollkommen klar, dass wir hier nicht leichtfertig vorgehen dürfen, sondern dass hier genau hingeschaut werden muss. Es geht keineswegs um eine Ausräumung der Landschaft.
Dass dieses Problem seit Anfang der 90er-Jahre bekannt ist, Herr Kollege Dr. Botz, glaube ich Ihnen gern. Nur wir müssen auch einfach konstatieren, welche Mess- und Feststellungsmöglichkeiten damals vorhanden waren und mit welchen technischen Möglichkeiten man heute hier agieren kann. Was nun die Möglichkeit von Förderung und Ausgleich anbelangt, diese Gedanken habe ich auch schon verschiedentlich gehört, vor allen Dingen auch von den Naturschutzverbänden, dass man da sowohl mit dem Bund als auch mit der EU Gespräche führen könne. Ich kann nur sagen, unsere Unterstützung dazu wollen wir gern geben. Mir ist auch jedes Gehölz, das stehen bleiben kann, lieber als eines, das unbedingt abgeschnitten werden muss. Aber ich bitte dann auch die Naturschutz- und Umweltverbände, uns genau in diesem Anliegen massiv zu unterstützen. Denn klar ist eins, wir müssen - wie ich am Anfang gesagt habe - neben den berechtigten Interessen des Umwelt- und Naturschutzes auch die Interessen der Eigentümer und Landnutzer berücksichtigen. Wie verschieden das manchmal so zugeht, das erlebe ich immer wieder in Jena an den Orchideenhängen. Wenn man dort vorbeifährt und schaut mal hin, so von der Autobahn, wenn man nicht so schnell fahren kann und ein bisschen Zeit zum Sehen hat, was da an Hecken und Gehölzen, an Büschen herausgeschnitten wird, um Lebensraum für die Orchideen zu schaffen. Oder ein Beispiel, das ich aus meiner Ecke kenne; dort mussten am Waldrand Gehölze massiv entfernt werden, um eine in ihrem Bestand bedrohte Erikaart zu retten. Das alles sind Dinge, die kann man zwar in der Größe und in der Massivität mit den jetzigen eventuell anstehenden Eingriffen nicht vergleichen, aber sie zeigen doch wie diffizil Naturschutz, Umweltschutz, Landschaftsschutz oftmals ist. Ich meine auch, eine Anhörung, eine Behandlung in unseren Ausschüssen ist hier nötig, aber - mein Kollege Primas hat es ganz am Anfang gesagt - es besteht auch eine gewisse Eilbedürftigkeit und deshalb bitte ich alle Kolleginnen und Kollegen, dass wir uns mit der Sache zügig und eingehend beschäftigen, um am Ende ein möglichst gutes Ergebnis für alle Beteiligten zu erreichen. Vielen Dank.
Es gibt weitere Wortmeldungen. Der Abgeordnete Wunderlich, CDU-Fraktion, und dann der Abgeordnete Scheringer, PDS-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich deswegen noch einmal gemeldet, weil Dr. Botz gesagt hat, wir sollten darauf achten, um eventuell beim Waldgesetz oder Naturschutzgesetz keinen Meilenstein zurückzufallen. Ich bin der Auffassung, dass wir uns mit der Novellierung des Waldgesetzes einen großen Meilenstein nach vorn bewegen. Das ist heute überhaupt gar nicht angesprochen worden und da denke ich vor allem an die Novellierung des § 9 "Geschützte Waldgebiete" und § 19 "Grundsätze ordnungsgemäßer Waldwirtschaft und guter fachlicher Praxis". Da hat Thüringen, ich glaube, wenn nicht sogar als einziges Bundesland, ganz präzise die FFH-Kriterien berücksichtigt und was noch viel wichtiger ist, darüber diskutieren meines Erachtens auch die Naturschutzverbände nicht, die Kriterien von Rio und Helsinki genau präzisiert. Nennen Sie mir mal ein Waldgesetz in Deutschland, das auf die Kriterien von Helsinki und Rio so eindeutig eingeht wie das Thüringer Waldgesetz. Was hier in der Öffentlichkeit diskutiert wird mit diesen Hecken, das ist ein Nebenschauplatz, der ist einfach nicht nachvollziehbar. Hecken gehören gar nicht zum Wald, darüber haben wir uns schon unterhalten. Dann noch etwas anderes, mein Kollege Krauße hat es schon einmal kurz angesprochen: Allein die Diskussion innerhalb der Naturschutzverbände zwischen denjenigen, die Biotopschutz oder Artenschutz machen wollen, ist ja besonders groß und da denke ich an die Bergwiesen. Herr Dr. Botz, Sie wohnen ja dort, Sie haben das ja auch richtigerweise angesprochen. Ich wünsche mir eine Bergwiese in Thüringen wie sie vor einigen Jahrzehnten war, mit der Vielfalt an Pflanzen und Tieren. Da denke ich gerade mehr an Schmetterlinge als an eine verbuschte Bergwiese, oder, Frau Dr. Klaus, die Diskussion bei Ihnen in Jena um die Muschelkalkhänge, die Orchideen. Die Diskussion kennen wir ja genauso, Herr Krauße hat es angesprochen. Also lasst uns doch wirklich die hauptsächlichen Dinge des Waldgesetzes diskutieren und nicht diese Nebensächlichkeiten, die bestimmt auch mitdiskutiert werden müssen, aber das hat doch mit dem Naturschutz oder modernes oder unmodernes Waldgesetz am wenigsten zu tun. Herr Kummer, um noch einmal auf die Waldränder zurückzukommen, jeder Forstwirt lernt es in der Schule, lernt es beim Studium, dass stabile Waldränder die Voraussetzung stabiler Waldbestände und nachhaltiger Forstwirtschaft ist.
Darüber zu diskutieren, ich verstehe es nicht. Wir sollten uns fachlich und sachlich mit den Dingen im Ausschuss und dann bei der Anhörung auseinander setzen. Aber bitte schön, wir sollten darauf zurückkommen, was wirklich für die Waldgesetzgebung und die Naturschutzgesetzgebung in Thüringen wichtig ist. Wir werden uns nicht mit solchen Nebensächlichkeiten beschäftigen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist richtig, dass man sich mit den neuen Gegebenheiten befasst und dass man sich auch noch einmal mit den Verbänden und allen anderen verständigt, die da was zu sagen haben. Wir müssen vielmehr aufpassen, es ist ein neues Jagdgesetz von der Regierung in Arbeit. Das ist viel schlimmer als alles, was wir hier bisher gemacht haben und diskutieren. Ich bin richtig froh, dass hier schon einige unterschiedliche Auffassungen sind und dass die alle sagen, überweist das zu den Leuten, die etwas davon verstehen und hört die anderen an. Da sind natürlich Sachen dabei, ich will nicht auf irgendeinen Paragraphen eingehen oder einen Absatz oder so was, wo man sagt, grenzüberschreitend mit einem geprüften Schweißhund gehen, das ist auf alle Fälle richtig, aber die Praxis sagt, der Schweißhund ist vielleicht 15 Kilometer weg, da kann man auch den Nachbarn anrufen und sagen, du ich will dahin, kommst du am besten mit. Ich will ja nur zu der Sache sagen, zur Sicherheit, wenn ich jetzt da rüber gehe in das andere Gebiet und ich muss ja immer darauf achten, dass ich mich mit meinem Gebietsnachbarn vertrage, sonst schießt der eine das und der andere das, deswegen sage ich, der Nachbar muss verständigt werden und dann ist das alles, was hier gesagt worden ist, richtig. Aber mit dem Eisenschrot und Bleischrot, ich habe vor Jahren schon einmal eine Studie aus Amerika gesehen, an bestimmten Flüssen ist so viel Blei, dass das ganze Federwild nicht mehr gegessen werden kann. Eisenschrot ist genauso, das ist überhaupt kein Thema. Was ich aber noch mal sagen muss: Wenn Sie, meine Damen und Herren, wissen, dass ich Jagdgenossenschaftsvorsitzender bin, Bewirtschafter, Jagdpächter und alles in einem - Dr. Botz hat es ja beinahe schon gewusst -, da meine ich,
wenn einer zwischen Zeigefinger und so macht, das ist in der Regel Ehrenamt. Natürlich habe ich somit im Territorium in den einzelnen Gremien auch was zu sagen, aber sonst ist das alles Ehrenamt und das behindert mich in meiner Tätigkeit in anderen Sachen eben auch ein bisschen. Ich will nur sagen, die vier Sachen müssen unter ei
nen Hut gebracht werden. Und Waldrand ist keine Hecke, das ist hier schon mal gesagt worden. Er ist eben der Forstmann, wenn er das von der Seite sieht. Von der Jagd versteht er das nicht so, aber da hat er Recht, Waldrand ist keine Hecke. Und Waldrand ist ein Gebiet, wo das Wild austritt, um auch Wildschaden zu verhindern, weil das da langsam kommt. Aber Waldrand und Wiese sind zweierlei. Und ich muss Ihnen sagen, Heckenroder bin ich nicht, sondern wir haben bei uns, wie ihr wisst, 16 ha Windschutzstreifen, wo wir die Pacht bezahlen, wo wir gar nichts haben. Das ist ein Haufen Zeug, das ist manchem sein Ganzes. Aber neben dieser Geschichte haben wir auch 6 km Waldrand und da ist es so, da gibt es am Waldrand entlang diese Bäume, Zwetschgenbäume und alte und dürre und die dürfen wir nicht absägen, weil das so ist. Haben wir auch gar nicht vor. Dann ist da aber eine große Esche drin, dann sagt bei der Kontrolle die verantwortliche Leiterin von Gotha, der Baum muss raus, sonst kriegt ihr das mit dem KULAP nicht genehmigt, weil das die EU so sagt. Ihr habt da zwar gesagt, früher habt ihr das nicht so gemacht, vor 1990. Wir hatten da immer unsere drei Schafherden. Heute haben wir nur noch eine, da ist es schwierig. Der Verbiss am Waldrand war da schon gegeben. Ich meine, da gibt es vieles, über das man sich noch mal unterhalten kann. Wichtig ist, es gibt auch so was, Kollege Wunderlich, die haben bei Neuanpflanzungen Fördermittel gekriegt.
Das ist der Wald. Und wenn man Wald daraus macht, muss es Fördermittel geben, dann geht es, das wäre so eine Möglichkeit, nur mal so eine Idee. Wenn da gar nichts bezahlt wird, muss ich das machen, was das Amt mir vorschreibt, sonst kriege ich kein KULAP. Ich habe ungefähr 35 ha KULAP auf die Pacht. Ich zahle auf die Pacht für 20 Jahre ordentliches Geld und das Geld sollen die Eigentümer auch weiter behalten. Darauf müsstet ihr im Ausschuss - ich bin ja dann nicht mehr da - noch mal eingehen. Ich würde sagen, es ist alles richtig. Es gibt natürlich von der fachlichen Seite, Genosse Kummer, da hast du schon Recht, verstehen tun die einen das, die anderen das, die Dritten das. Wenn das hier zusammengefasst ist, mein Minister, dann sehe ich da eigentlich, und Sie passen ja eigentlich hier bei vielen Sachen gut auf, da bin ich eigentlich zufrieden, wenn das so gemacht wird. Es darf keine Interessen gegen den - das ist ja immer gesagt worden, Bewirtschafter, Pächter, Jäger, Naturschützer müssen unter einen Hut. Wenn das nicht geht, da muss der, der das meiste Theater macht, zurückstecken, denke ich. Und Geld, Sie wissen ja, wer Geld hat, der regiert, also, wer nichts hat, den tun die in dem Staat sowieso wer weiß wohin richten, also muss jeder Geld haben. Das ist eigentlich richtig. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, trotz der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs ist es kein Grund, bei Hecken nun gleich hier verbales Gestrüpp zu hinterlassen. Das ist also ein großer Unterschied. Ich glaube, man muss unterscheiden zwischen den Regelungen, die im Gesetz angesprochen werden und die auch aus unserer Sicht durchaus regelungsbedürftig und sinnvoll sind, und den Regelungen, die natürlich politisch auch hoch umstritten sind. Dazu gehört, dass es einfach nicht sein kann, dass in Form einer gebundenen Entscheidung mehr oder weniger ein Freibrief für Abholzungen und Rodungen erstellt wird. Wer es nicht glaubt, dass es so etwas in Thüringen schon gibt, der kann wie ich locker mal im Sommer einen Kanzlerurlaub einschieben und hier in Thüringen bleiben und sich dann mal in den Betrieben umsehen, wie das ist und wie das aussieht. Gerade diese wichtigen Biotope, die uns schützenswert sind, werden dort massiv zum Teil zurückgedrängt. Wenn man die Leute dann fragt und sagt, seid ihr armen Bauern denn zu DDR-Zeiten gehindert worden, seit 1960, dort die Pflege vorzunehmen, dann kommt nämlich genau ein anderes Argument, da kommt nämlich nicht, leider ist das bis Anfang der 90er-Jahre zugewachsen, sondern es kommt, seither ist es zugewachsen und nicht gepflegt worden, sei es die Bergwiese, sei es auch die Streuobstwiese. Woran liegt das unter anderem? Zum Beispiel daran, dass die Landesregierung in den vergangenen Haushalten die Mittel für Landschaftspflege drastisch reduziert hat und damit z.B. selbst ein Problem produziert hat. Das hat aber nichts mit der Regelung zu tun, die hier das Ministerium vorgesehen hat. Ich bin der Auffassung, dass gerade in der Zeit zu DDR-Zeiten der Druck darauf, jeden Hektar Land zu nutzen, weitaus höher war als heute. Also, es ist viel mehr dort bewirtschaftet worden. Wenn ich jetzt sage, gut, man will mit was für Urkunden auch immer den ursprünglichen Zustand wieder herstellen, dann frage ich mich, kommen denn dann die Hecken in der Ackerebene auch wieder, denn die hat es da gegeben und da gibt es Lichtbilder,