Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/3534 der Abgeordneten Frau Sojka und Frau Klaubert. Frau Sojka wird vortragen. Bitte schön.
Auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lippmann (SPD) zum Applikationszentrum Präzisionskunststofftechnik Thüringen antwortete die Landesregierung vor der Sommerpause 2003, dass die Standortentscheidung in der nächsten Kuratoriumssitzung der STIFT erfolgen und mit der Realisierung des Vorhabens noch in diesem Jahr begonnen werden soll. In der Osterländer Volkszeitung vom 23. August 2003 riet der Wirtschaftsminister zur Einigung in der Ostthüringer Region und meinte damit offensichtlich drei Orte.
In der Altenburger Region erfolgte diese Einigung zwischen dem Landkreis und der Stadt Altenburg. Am 25. August 2003 erklärten der Altenburger Oberbürgermeister und der Landrat des Altenburger Landes, dass als Standort Altenburg vorgeschlagen werde. Der Altenburger Oberbürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden aller im Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppierungen bekundeten ihren Willen, bei einer Entscheidung für Altenburg das Vorhaben mit 1 Mio. zen. Auch der Landkreis sucht derzeit nach Unterstützungsmöglichkeiten.
1. Bleibt die Landesregierung bei ihrer Aussage, das Vorhaben in diesem Jahr zu beginnen und die Fertigstellung für 2004 zu planen?
2. Wann erfolgt die tatsächliche Entscheidung über Ort und Zeit der genannten Infrastrukturmaßnahme?
3. Welche konkreten Positionen der Kunststoffindustrie berücksichtigt die Landesregierung bei ihrer Entscheidung?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Position und das Engagement der Kommunalpolitiker und wie wird sie diese bei ihrer Entscheidungsfindung würdigen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sojka und Frau Dr. Klaubert für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Thüringer Landesregierung hält weiterhin grundsätzlich an ihrer Absicht fest, das in der Technologiekonzeption Thüringen 2002 benannte und von ihr als vordringlich zu realisieren angesehene Technologieinfrastrukturprojekt Applikationszentrum Präzisionskunststofftechnik umzusetzen. Aufgrund der bekannten Gesamtsituation des Landeshaushalts ist jedoch davon auszugehen, dass es bei der Umsetzung zu einer zeitlichen Verschiebung kommen wird.
Zu Frage 2: Das Kuratorium der STIFT und das zuständige Ressort werden sich hierzu eine Meinung bilden. Zunächst habe ich jedoch die Akteure in der Region gebeten, sich über den Standort zu einigen.
Zu Frage 3: Seitens der Thüringer Landesregierung hat es eine Reihe von Gesprächen mit Unternehmen und Verbänden der kunststoffverarbeitenden Industrie gegeben, zuletzt das Branchengespräch Kunststoffindustrie meines Hauses am 15. August 2003. Anlässlich dieser Sitzung habe ich die Vertreter von Unternehmen und Verbänden, die Mitglieder in der Arbeitsgruppe Präzisionskunststofftechnik Thüringen sind, aufgefordert, die offensichtlichen Auffassungsunterschiede zu diskutieren. Diese Sitzung hat am 26.08.2003 stattgefunden.
Zu Frage 4: Die Thüringer Landesregierung hat sich von Beginn an darauf festgelegt, dass das APT auch aus strukturpolitischen Gründen in Ostthüringen errichtet werden soll. Die mit der Projektrealisierung beauftragte STIFT hat hierzu drei mögliche Standorte - Altenburg, Gera, Schmölln - untersucht und wird ihrem Kuratorium einen Standortvorschlag unterbreiten. Um nach der Entscheidung des STIFT-Kuratoriums weitere Standortdiskussionen zu vermeiden, habe ich mich - wie bereits in Frage 2 ausgeführt - dafür ausgesprochen, dass sich die in Ostthüringen kommunalpolitisch Verantwortlichen noch vor der Sitzung des STIFT-Kuratoriums zusammensetzen und möglichst einen gemeinsamen Standortvorschlag unterbreiten. Vielen Dank.
Herr Minister, könnten Sie einen etwaigen Zeitraum benennen, in dem das Kuratorium der STIFT sich zu diesen Fragen verständigen wird?
Am 26. September dieses Jahres wird das STIFT-Kuratorium tagen und ich gehe weiterhin davon aus, dass sich bis dahin die regionalen Akteure auch geeinigt haben.
Sie sagen zu Frage 1, dass es zu einer zeitlichen Verschiebung kommt, und wissen sicher, dass in der Antwort vom Juli, glaube ich, oder Juni gesagt worden ist, Beginn 2003 und Fertigstellung 2004. Könnten Sie bitte präzisieren, was zeitliche Verschiebung bedeutet? Bedeutet das auch gleichzeitig Streckung über mehrere Jahre? Das ist die eine Frage.
Und zum Zweiten - die Antworten, die Sie gegeben haben, sind ja eigentlich denjenigen, die sich mit der Materie befassen, bekannt. Die Frage, wie Sie das Engagement aus der Kommunalpolitik bewerten, welches ja einen Investitionszuschuss vorsieht, kommt von zwei Standorten. Könnten Sie noch einmal darauf eingehen, wie Sie solches Engagement im Allgemeinen bewerten?
Zu Frage 1 - zeitliche Verschiebung: Sollten sich die regionalen Akteure kurzfristig darüber einigen, wo der Standort sein soll, gehe ich davon aus, dass die entsprechenden Planungen dieses Jahr weiterbetrieben und in 2004 begonnen werden können und es nach einer Verschiebung dann eine Realisierung in 2005 gibt.
Zu Frage 2 - Investitionszuschuss durch die Kommunen: Das ist sicher ein sehr löbliches Ansinnen der Stadt Altenburg, setzt aber definitiv voraus, dass der Standort auch Altenburg ist, und das wiederum setzt definitiv voraus, dass sich die Ostthüringer Akteure dazu einig werden.
Die Werra hat sich dank vielfältiger Aktivitäten auf dem Gebiet des Tourismus zu einem Anziehungspunkt in Thüringen entwickelt. Insbesondere Rad- und Wasserwanderer kommen gern an die Werra. Dem Anspruch als Tourismusattraktion wird die Sauberkeit des Flusslaufs und der Ufer jedoch nicht gerecht. Der niedrige Wasserstand in diesem Sommer hat zur Bildung zahlreicher Unratflächen beigetragen. Andererseits ermöglicht - oder inzwischen muss man sagen ermöglichte - dieser niedrige Wasserstand auch eine schnelle und unkomplizierte Reinigung des Flusslaufs. Als Gewässer erster Ordnung obliegt diese Aufgabe für die Werra dem Land.
1. Wer ist vom Land bzw. vom staatlichen Umweltamt in Suhl mit der Reinigung der Werra und des Uferbereichs beauftragt?
4. Welche Maßnahmen sind seitens der Landesregierung zur Verbesserung der Sauberkeit der Werra und ihrer Uferbereiche und damit auch indirekt zur Tourismusförderung angedacht?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage von Frau Abgeordneten Doht beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Für die Reinhaltung des Gewässers und seiner Uferbereiche erfolgte weder vom Land noch vom zuständigen unterhaltungspflichtigen Umweltamt Suhl eine Auftragserteilung. Das Land, vertreten durch das Staatliche Umweltamt Suhl, ist nach § 68 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Wassergesetz Unterhaltungspflichtiger der Gewässer
erster Ordnung. Diese Pflichten bestehen nach § 67 Thüringer Wassergesetz darin, das natürliche Erscheinungsbild und die ökologischen Funktionen des Gewässers, insbesondere aber auch die ordnungsgemäße Vorflut zu erhalten, zu schaffen oder zu sichern. Konkret ist in der Richtlinie zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von Fließgewässern ausgeführt, welche Grundsätze bei der Unterhaltung der Gewässer zu befolgen sind. Im Falle einer Abflussbehinderung werden im Zuge der Unterhaltungsarbeiten durch deren Beseitigung auch die sonstigen Verunreinigungen wie Treibzeug, Flaschen, Plastikabfälle durch die Flussarbeiter der Staatlichen Umweltämter aus dem Gewässerlauf entfernt und entsorgt.
Zu Frage 3: Das Staatliche Umweltamt hat im Zusammenhang mit dem bestehenden Niedrigwasser keine besonderen Aufträge zur Reinigung des Gewässers ausgelöst. Auch seitens der Kommunen oder der Landkreise erfolgte nach meinem Kenntnisstand keine derartige Auftragserteilung. Gründe hierfür sind einmal die finanzielle Belastung der Genannten, zweitens, dass keine Gefahr im Verzug ist, und drittens, dass die vorhandene Personalausstattung nicht ausreicht, um hier regelmäßige Flussfegen zur Beseitigung von Unrat durchzuführen.
Zu Frage 4: Grundsätzlich ist es Aufgabe jedes Einzelnen für Sauberkeit und Ordnung seiner Umwelt zu sorgen. Insbesondere haben auch die Benutzer von Gewässern und seiner Uferbereiche alles zu unterlassen, was Verunreinigung herbeiführt. So z.B. ist das Wegwerfen und Liegenlassen von Müll ein Ordnungswidrigkeitstatbestand, der von den zuständigen Behörden zu verfolgen und zu ahnden ist. Darüber hinaus kann der Staat nur unterstützend oder schadenbeseitigend tätig werden. Als unterstützende Maßnahmen kommen das Aufstellen von Abfallsammelbehältnissen oder Hinweisschildern, die Beratung z.B. des Tourismusgewerbes als auch die Verpflichtung exponierter Nutzungen, z.B. Abfallsammlungen, in Betracht. Als nachgelagerte Maßnahme kann hinsichtlich einer Beräumung auch ein Tätigwerden von öffentlich-rechtlichen Pflichtigen in Betracht kommen. Dies können zum einen die Gewässerunterhaltungspflichtigen als auch die allgemein abfallbeseitigungspflichtigen Körperschaften sein. In Anbetracht der stark vom jeweiligen Einzelfall abhängigen Ausgangslage bieten nach § 88 Thüringer Wassergesetz vorzunehmende Gewässerschauen ein geeignetes Instrument, um zwischen den Unterhaltungspflichtigen, dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, der Fischerei oder sonstigen Nutzern und Bevorteilten eine einvernehmliche Lösung bei der Bereinigung der Gewässer von Unrat und Abfällen zu erzielen.
Ich habe zwei Nachfragen. Sie haben darauf hingewiesen, dass Müll und Unrat entfernt werden, wenn sie eine Abflussbehinderung darstellen. Kann ich dann daraus schlussfolgern, dass alles, was keine Abflussbehinderung ist, dort liegen bleiben kann und dass es dafür keine Regelung gibt? Die zweite Frage wäre, wie wollen wir denn in Thüringen mit anderen Tourismusregionen, z.B. dem Donauradweg, konkurrieren, wenn wir es nicht schaffen, in den Bereichen Ordnung und Sauberkeit zu gewährleisten?
Liebe Frau Doht, ich fange mal mit dem Letzten an. Jeder von uns hat die Pflicht, wer den Fluss benutzt und wer sich dort in diesen Bereichen aufhält, keinen Unrat hinzuschmeißen, sondern das Zeug selber wegzuräumen, wieder mit einzupacken.
Und das klappt komischerweise in anderen Urlaubsländern viel besser als in Thüringen. Das ist das Erste. Und das Zweite ist, natürlich gibt es, und ich weiß das, dass die Naturfreunde, und vor allen Dingen auch die Angler und Fischer jedes Jahr große Aktionen in dieser Richtung durchführen, jedesmal säckeweise den Müll dort zusammensammeln, wegkarren, uns sagen und sich darüber beschweren, wie unvernünftig die Bevölkerung oder einige in unserem Land sind und immer wieder das Zeug dort in die Flussauen, in die Uferauen schmeißen. Wir haben nicht die Kraft, das sage ich auch ganz ehrlich, extra Reinigungstrupps aufzustellen, die hier an den Flüssen, an den Uferregionen langmarschieren, um dort das Zeug einzusammeln. Ich weiß aber, dass es eine Reihe von Kommunen, eine Reihe von Städten gibt, die das Ganze einfach machen, auch der Tourismusverband ist da mit angebunden, die das von sich aus dann tun, wo dann diese Arbeiten durchgeführt werden.
Herr Minister, hier ging es aber wirklich darum, dass die Ablagerungen durch das Hochwasser entstanden sind. Das ist nicht so, dass einer da hochgegangen ist und hat das oben an den Baum gehangen. Es wäre ja jetzt so, dass es möglich wäre, das im Rahmen des Niedrigwassers zu reinigen. Und es wäre ja nichts, was man jahrelang tun müsste, sondern einmalig, darum geht es jetzt, Herr Minister. Und es geht auch nicht um die Dose, die da am Rand liegt.
Ja, die Frage ist, ob Sie sich nicht dazu durchringen könnten, etwas anzuordnen, dass da eingegriffen werden kann.
Also meine liebe Frau Becker, was sollen wir denn noch alles machen? Soll denn das Land alles machen? Sie verlangen ja hier, dass wir alles anordnen, alles sauber machen, überall kehren und alles fegen. Ich gebe Ihnen ja Recht, mir gefällt das auch nicht. Bloß wenn jeder ein bisschen von sich aus darauf achten würde, dass er gar nicht erst das Zeug wegschmeißt, dann würde so etwas auch nicht passieren. Das kostet viel Geld, wenn das von den Gemeindearbeitern oder von anderen, wenn das angeordnet werden muss, dann gemacht werden soll. Wenn Gefahr im Verzug ist, wird es natürlich gemacht, das ist gar keine Frage. Das ist ja das A und das O, wenn Durchgänge usw. versperrt werden, aber für alle anderen Sachen muss man sich wirklich überlegen, wie ist der Aufwand zum Nutzen.