Protokoll der Sitzung vom 11.09.2003

Ich denke, wir sollten in diesem Parlament mit offenem Visier und mit gutem Beispiel vorangehen und nicht vorrangig die Probleme auf anderen politischen Ebenen benennen, damit auch hier kein Missverständnis entsteht. Gibt es dort Probleme, dann sind sie anzusprechen. Aber auch unsere Probleme, denke ich, sind eine vernünftige Grundlage, zumindest für diesen Antrag, wo es um die Erweiterung der Befugnisse und eine andere Diskussion von Problemen in der Öffentlichkeit geht, die der Bürgerbeauftragte ansprechen soll, und auch das ist schon gesagt worden, wo er Lösungsstrategien aufweisen soll. Genau das betrachten wir als eine bürgerfreundliche Überlegung und eine Erweiterung der Kompetenzen. Genau das ist der Punkt, weshalb wir wollen, dass innerhalb der Ausschüsse des Landtags als die Arbeitsgremien des Parlaments eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Berichten des Bürgerbeauftragten eine Selbstverständlichkeit wird. Ich denke, dort sind die Grundlagen für Veränderungen im Sinne und auch im Interesse der Menschen in unserem Land zu erarbeiten. Das ist - nebenbei bemerkt - natürlich auch ein Beitrag zur Demokratie. Schließlich und endlich, auch

das habe ich das letzte Mal schon angesprochen, was nun mit unseren Anträgen untersetzt worden ist, geht es auch um den Schutz der Funktion des Bürgerbeauftragten, um gleich dem Eindruck entgegenzutreten, dass es sich hier um eine Hofberichterstattung handeln könnte - ich formuliere es bewusst so -, sondern dass der Bürgerbeauftragte frei auf Probleme und auf von ihm für gut befundene Lösungsansätze hinweisen kann.

Information, meine Damen und Herren, und differenzierte Auseinandersetzung mit Erkenntnissen unseres Bürgerbeauftragten mit den an ihn herangetragenen Problemen ist erforderlich, deshalb würde ich mir wünschen, dass Sie unsere Vorschläge, die zur Klarstellung der Aufgabenbereiche und der Diskussionsebenen beitragen sollen, zumindest an den Justizausschuss überweisen und dort die Diskussion mit uns führen. Vielleicht kämen wir ja auch dabei zu Überlegungen, die wir gemeinsam formulieren und dann auch hier gemeinsam beschließen, um allen noch einmal deutlich werden zu lassen, dass wir die Arbeit unseres Bürgerbeauftragten unterstützen und ihn im Hinblick auf Transparenz und Offenheit stärken und eine Lösungsansätzediskussion im Hinblick auf die Interessen unserer Bürger wollen. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zu den Abstimmungen. Es wurde Überweisung an den Justizausschuss beantragt. Ich lasse zunächst über die Überweisung an den Justizausschuss abstimmen, und zwar des Gesetzentwurfs in Drucksache 3/3418. Wer dieser Überweisung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Die Überweisung ist mit Mehrheit abgelehnt.

Der Überweisungsantrag gilt auch für den Antrag, den Sie gestellt haben. Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen. Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion der SPD in Drucksache 3/3419 an den Justizausschuss die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall, dann ist die Überweisung auch hier abgelehnt.

Bei dem Antrag stimmen wir jetzt allerdings unmittelbar über den Antrag in Drucksache 3/3419 ab. Wer dem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Eine Anzahl von Enthaltungen, dann mit Mehrheit abgelehnt.

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 5.

Ich kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 6

Thüringer Gesetz zur Änderung jagd-, wald-, fischerei- und naturschutzrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3440 ERSTE BERATUNG

Der Einreicher - die Landesregierung - Herr Minister Dr. Sklenar bittet, die Begründung geben zu dürfen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Dezember 2002 hat der Landtag das Gesetz zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Jagd-, Forst- und Fischereirechts beschlossen, welches am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist. Während sich dieses Gesetz ausschließlich mit der Neuordnung von Vollzugszuständigkeiten als Folge der Auflösung der Landesforstdirektion befasst, komplettiert der vorliegende Gesetzentwurf die Behördenstrukturreform aus fachlicher Sicht.

Das zentrale Anliegen der vorliegenden Novellierung besteht in der weiteren Vereinfachung von Verwaltungsabläufen und damit einer Erleichterung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie in der Konfliktminderung zwischen Eigentümer- und Nutzerinteressen. Speziell bei der Wiederherstellung der Wald-Feld-Grenze tritt dies zu Tage, weshalb im Thüringer Waldgesetz darauf einzugehen war. Dieser Konflikt hat seinen Ursprung in der zentralen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Grundflächen zur Zeit der ehemaligen DDR, die es den Grundeigentümern verwehrte, den fortschreitenden natürlichen Ausbreitungen von waldartigen Randstrukturen auf landwirtschaftlichen Flächen entgegenzuwirken. Im Verlaufe der Jahre hat dies zu einer nicht unerheblichen Verkleinerung der landwirtschaftlichen Nutzfläche geführt. Zur Bereinigung dieses Missstandes werden die wald- und naturschutzrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um zeitlich befristet - entsprechende Anträge können bis 31. Dezember 2004 gestellt werden - die ehemalige Wald-FeldGrenze wiederherzustellen. Entgegen der teilweise bereits öffentlich geäußerten Kritik einiger Verbände geht es hier keineswegs darum, auf einfache Art und Weise Hecken- und Feldelemente in der freien Feldflur beseitigen zu können. Diese erfüllen aus natur- und artenschutzfachlicher Sicht wichtige Funktionen und sind als solche auch künftig besonders gesetzlich geschützt.

Des Weiteren sollte im Waldgesetz die Bestimmung über die forstliche Rahmenplanung ergänzt und insgesamt vereinfacht werden. Die forstliche Rahmenplanung dient insbesondere dazu, auf planungstechnischer Ebene die Rahmenbedingungen der Forstwirtschaft im Sinne von Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes zu optimie

ren. Mit der Einführung des Landeswaldprogramms als forstlicher Rahmenplan auf der Ebene des gesamten Landes wird eine bislang bestehende Lücke innerhalb der Planungshierarchie geschlossen.

Im Bereich des Jagdrechts konzentriert sich der Novellierungsbedarf auf das Verbot der Verwendung von Bleischrot bei der Jagd auf Federwild an Gewässern, die Komprimierung der bislang einjährigen Jägerausbildung sowie die Einführung eines bestätigten Schweißhundeführers. Letzteres ermöglicht einem bestätigten Schweißhundeführung die Nachsuche mit Jagdhund und Schusswaffe auch über die Reviergrenze hinweg. Den Maßgaben des Bundesjagdgesetzes, wonach krank geschossenes Wild unverzüglich zu erlegen ist, kann hierdurch künftig effektiver und somit tierschutzgerechter als bisher entsprochen werden.

Ferner, meine sehr verehrten Damen und Herren, soll die Abschussmeldung deutlich vereinfacht werden, indem diese künftig nicht mehr wöchentlich, sondern halbjährlich bei den unteren Jagdbehörden zu erfolgen hat.

Änderungen des Fischereigesetzes beinhalten unter anderem die Einführung des Begriffes der "guten fachlichen Praxis" für den gesamten Bereich der Fischerei, den Verzicht auf Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen als Vertragspartner eines Fischereipachtvertrages und die generelle Einführung eines Jahresfischereischeines für Personen, die keinen Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.

In die Änderung des Waldgenossenschaftsgesetzes sind schließlich diejenigen Praxiserfahrungen eingeflossen, die seit dessen In-Kraft-Treten am 16. April 1999 gesammelt wurden. Diese betreffen unter anderem Regelungen über den Geltungsbereich des Gesetzes, die Bildung des Vorstandes und die namentliche Eintragung der Mitglieder von Waldgenossenschaften ins Grundbuch sowie auch den umgekehrten Fall, nämlich die Löschung der namentlichen Eintragung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte um Beratung. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Damit kommen wir zur Aussprache. Als erster Redner hat Abgeordneter Kummer, PDS-Fraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Minister hat es eben bereits gesagt, es geht um das Thüringer Gesetz zur Änderung jagd-, wald-, fischerei- und naturschutzrechtlicher Vorschriften. Dass das Waldgenossenschaftsgesetz auch noch geändert wird, das hat man gar

nicht mehr in diese Überschrift hineingenommen, bei der so viele Gesetze aneinander gereiht werden.

Meine Damen und Herren, das ist ein Sammelsurium von zu ändernden Gesetzen ohne gemeinsamen Bezug. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, meiner Ansicht nach hätten Jagd- und Fischereigesetz separat behandelt werden müssen. Das wäre auch im künftigen Bearbeitungsverfahren klarer für die Anzuhörenden gewesen. Jetzt werden wir es mit einer Riesenliste von Anzuhörenden zu tun haben und es wird eine sehr umfangreiche Sache werden, mit der sich viele Leute mit Dingen beschäftigen müssen, die sie eigentlich gar nicht interessieren.

Von dieser Warte her, meine Damen und Herren, möchte ich nur an die letzte Anhörung zum Wassergesetz verweisen, wo wir schon durch viel Verunsicherung bei den Anzuhörenden auch dafür gesorgt haben, dass einige gar nicht mehr zur Anhörung gekommen sind. Ich bitte darum, dass wir in Zukunft auch darauf Rücksicht nehmen, dass wir die beteiligten Ehrenamtlichen an den Gesetzesberatungen nicht durch solche Sammelsurien überfordern.

Nun kurz ein paar Bemerkungen zu den einzelnen Gesetzen. Als Erstes möchte ich zu dem Jagdgesetz kommen. Das Jagdgesetz soll in seiner Änderung den Verzicht auf die einjährige Jägerausbildung mit sich bringen. Das soll dazu führen, dass in Thüringen Jagdschulen entstehen können. Nun habe ich generell immer ein paar Zweifel, ob die Privatisierung von solchen Dingen so sonderlich nützlich ist. Aber darüber werden wir sicher in der Anhörung reden können. Fakt ist für mich eins, es darf hier keine Schnellausbildung geben, die zu Qualitätseinbußen führt und das muss eindeutig im Gesetzgebungsverfahren geklärt werden. Weiter beschäftigt sich das Jagdgesetz mit dem Wegfall von Bleischrot an Gewässern, eine positive Sache, wobei ich denke, dass die Formulierung vielleicht noch verändert werden müsste, um klarer zu sein. Außerdem soll die Streckenliste von den Jägern nur noch zweimal im Jahr vorgelegt werden. Hier ist mir bereits angetragen worden, dass man befürchtet, dass damit der Überblick verloren geht, wie viel Wild bereits geschossen wurde und dass es dann zum Jahresende Probleme geben könnte, wenn man dann feststellt, von den 500 Füchsen, die geschossen werden sollten, sind bisher erst 5 geschossen worden. Dann bekommt man das einfach im Jahresverlauf nicht mehr hin, die entsprechenden Pflichten zu erfüllen, so dass man hier wirklich prüfen sollte, ob das der richtige Weg ist, ich bin hier sehr skeptisch.

Zur Frage der Nachsuche in fremden Jagdrevieren: Sicherlich müssen wir hier den Tierartenschutz berücksichtigen, auf der anderen Seite ist aber auch die Sicherheitsfrage für den Jäger, der die Nachsuche durchführt, zu berücksichtigen, so dass meiner Ansicht nach hier auf jeden Fall eine Informationspflicht für den Nachbarrevierinhaber dazugehört, denn sonst könnte es schon dazu führen, dass, wenn der eine Jäger auf Ansitz ist und der andere hinter einem verwundeten Tier herläuft, es zu Un

fällen kommen könnte, die vermieden werden müssen.

Nun zum Waldgesetz: Ich finde es sehr positiv, dass die gute fachliche Praxis hier eingeführt wird. Aber, meine Damen und Herren, eine Frage muss ich in diesem Zusammenhang schon stellen: Warum wird hier generell die Entwicklung reich strukturierter Waldränder aus dieser guten fachlichen Praxis herausgenommen? Das ist im bisherigen Gesetz noch enthalten und wird hier einfach gestrichen. Ist das die Einleitung zu der Heckenproblematik, die der Minister eben schon angesprochen hat? Ich denke, das können wir uns nicht leisten.

Nun noch einmal zu dieser Frage, die im Vorfeld auch so besonders heftig diskutiert wurde, die Frage der Waldrandproblematik. Was ist bisher passiert? Sicherlich, bedingt durch die Bewirtschaftung zu DDR-Zeiten, hat es nicht so sehr die Rolle gespielt, ob der Waldrand nun Waldrand bleibt oder ob da das eine oder andere Stück, was sich vielleicht ein bisschen schwerer bewirtschaften ließ, dann entsprechend mit Bäumen bewächst. Man hat jetzt auf einmal den großen Schreck bekommen, die Agrargenossenschaften, die Landwirtschaftsbetriebe haben nach den Katasterflächen einfach an die EU gemeldet, welche Flächen sie bewirtschaften und darauf ihre Fördermittel beantragt. Die EU kam dann und hat mit moderner Technologie nachgemessen - das eine oder andere war sicherlich auch ein Problem im Kataster, wo vielleicht die Messungen nicht so genau waren, weil damals andere Technologien zur Verfügung standen. Ich möchte nur daran erinnern, dass der Rennsteig jetzt einen Kilometer länger geworden ist, und der ist ja nun schon sehr oft gemessen worden. Aber es lag eben auch daran, dass die Waldränder an einigen Stellen hinausgewachsen sind und dass dadurch die Flächen geringer geworden sind. Dann hat die EU natürlich berechtigt gesagt, Flächen die nicht bewirtschaftet werden, die können auch keine Fördermittel erhalten. Aber, meine Damen und Herren, ich bezweifle, dass es jetzt die richtige Lösung ist, diese herausgewachsenen Waldränder einfach niederzumachen, nur um dann hier die ursprüngliche Flächengröße wieder herzustellen. Es ist sicherlich für die Rechtfertigung vor der EU das Einfachste, die Frage ist aber, ob die Geschichte Sinn macht und ob sie sich nicht auch vermeiden lässt. Fakt ist eins, wenn wir gar nichts tun, droht natürlich dem Flächenbesitzer, dass der Landwirt ihm die Fläche zurückgibt, weil er sagt, ich bekomme ja kein Geld dafür, warum soll ich sie weiter pachten. Daraufhin droht dem Landwirt dann eine Klage des Flächenbesitzers, weil der Flächenbesitzer ja in seinem Pachtvertrag mit dem Landwirt stehen hat, ich habe Wiese oder Acker verpachtet und jetzt bekomme ich es als Wald zurück. Der Pächter hat sich aber verpflichtet, die Qualität des Grundstücks zu erhalten. Dementsprechend ist es sicherlich eine Klagemöglichkeit für den Grundstückseigentümer, der ja nicht unbedingt immer Wald haben will, denn Wald ist mit Pflichten verbunden, Wald ist damit verbunden, dass man erst einmal eine Weile Grundsteuer zahlen muss, bevor man den Erlös davon hat, so dass das durchaus dem einen oder

anderen Besitzer nicht gefällt.

Aber, meine Damen und Herren, gerade diese herausgewachsenen Waldränder haben eine naturschutzfachlich große Bedeutung und sind eben kein Missstand, Herr Minister. Von dieser Warte aus, denke ich, werden wir in der Anhörung nach einem Kompromiss suchen müssen. Es gibt auch schon gute Angebote, gerade auch von Seiten der Naturschutzverbänden, die besagen, dass es durchaus Fördermöglichkeiten für solche Waldrandstrukturen gibt. Ich denke, wenn wir über solche Fördermöglichkeiten den bisherigen Bewirtschaftern die Möglichkeit eröffnen, hier auch wieder Einnahmen mit diesen Flächen zu erzielen, dann könnten diese Flächen als solche als reich strukturierte Waldränder erhalten bleiben und wir hätten für den Naturschutz auch etwas Positives geleistet. Die Änderung im Naturschutzgesetz wäre dann gleichfalls nicht mehr nötig.

Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt nur noch auf das Fischereigesetz eingehen, weil ich denke, auch hier ist ein weiterer Schwerpunkt in dieser Gesetzesberatung. Im Fischereigesetz wird ebenfalls die gute fachliche Praxis eingeführt, auch ein Umstand den ich als positiv einschätzen möchte. Aber, meine Damen und Herren, er wird dann im Gesetz nicht definiert und das, denke ich, ist nicht ausreichend. Wir sollten hier als Gesetzgeber durchaus auch unsere Meinung sagen, was für uns gute fachliche Praxis in der Fischerei ist - in den anderen Bereichen haben wir es auch definiert - und wir sollten es nicht der Regierung überlassen, dass per Rechtsverordnung zu klären. Außerdem, wenn wir jetzt das Fischereigesetz schon einmal aufmachen, dann sollten wir es auch aktualisieren und eine solche Aktualisierung ist dringend notwendig. Ich möchte nur daran erinnern, dass wir gegenwärtig die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie hier im hohen Haus beraten und diese europäische Wasserrahmenrichtlinie hat auch Einfluss auf die Fischerei. Es kann nicht sein, dass wir in Zukunft sagen, Gewässer werden übergreifend betrachtet, also ein Fließgewässer, das ist von der Quelle bis zur Mündung des Flusses ein System, wird übergreifend betrachtet. Es gibt einen übergreifenden Maßnahmenplan für dieses Gewässersystem, aber in der fischereilichen Bewirtschaftung akzeptieren wir es weiterhin, wenn dieses Gewässer in winzige Stückchen aufgeteilt ist. Am Ende der Wasserrahmenrichtlinie, also im Jahr 2015, wenn der gute ökologische Zustand vorgeschrieben ist, wird von uns erwartet, dass in unseren Thüringer Gewässern der typische Fischartenbestand vorhanden ist, der eben in so ein Gewässer gehört. Dazu gehören auch abgestimmte Bewirtschaftungspläne und dementsprechend denke ich, dass wir im Fischereigesetz die Pflicht, Hegegemeinschaften aufzustellen, auch festschreiben müssen. Wir haben eine solche Pflicht bei den Jagdpächtern schon geregelt und im Fischereigesetz soll es nicht gemacht werden, ich denke das ist ein Fehler. Ich glaube, die beste Lösung wäre, einfach zu sagen, bis zum Jahr 2009 haben sich diese Hegegemeinschaften zu bilden, da gibt es ausreichend Zeit, um sich gütlich da

rüber zu einigen, wie das zu laufen hat. Aber es weiß eben auch jeder, der bisher nicht gewillt war, sich an solchen Hegegemeinschaften zu beteiligen, dass er ab dem Jahr 2009 die gesetzliche Pflicht dazu hat und dass es dann eine übergreifende Gewässerbewirtschaftung gibt.

Meine Damen und Herren, ich hoffe, die Landesregierung kann sich dieser Meinung von mir auch anschließen. Herr Staatssekretär Baldus soll ja in Creuzburg zur Gründung der Hegegemeinschaft an der Werra gesagt haben, die Pflicht zur Hegegemeinschaft wird es nur über seine Leiche geben. Man sollte so etwas nicht sagen, und wir nehmen es ihm auch nicht übel, wenn er da über seinen Schatten springen kann und das wieder zurücknehmen soll.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

Ich hoffe, wir kommen hier im Gesetzentwurf weiter.

Es gibt aber noch anderen Aktualisierungsbedarf beim Fischereigesetz. Ich denke hier zum Beispiel an die Umsetzung der FHH-Richtlinie, wo man sich Gedanken machen muss, wie das im Fischereigesetz seine Widerspiegelung finden kann, und außerdem an solche Dinge wie die Anerkennung von DDR-Angelscheinen. Wer 13 Jahre nicht geangelt hat, meine Damen und Herren, der sollte jetzt seine ursprüngliche Qualifikation von vor 13 Jahren auch nicht mehr anerkannt bekommen, noch dazu, wo die Prüfungsregelungen für den heutigen Fischereischein ganz andere sind, als sie damals vor 13 Jahren waren. Solche Dinge gehören meiner Ansicht nach auch aus dem Gesetz.

Sie sehen, es gibt viel zu tun. Ich bitte darum, dass dieser Gesetzentwurf im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und im Umweltausschuss beraten wird. Federführend sollte der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sein. Ich bitte auch darum, dass wir uns dann auf eine mündliche Anhörung einigen können, denn ich denke, die Dinge, die hier angesprochen worden sind, sind brisant genug und wir brauchen Kompromisse, dementsprechend müssten diese in einer solchen Anhörung geklärt werden. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Primas, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es wäre schöner gewesen, wir hätten vor dem Sommer schon mal die erste Lesung diesbezüglich gemacht, um ein bisschen Zeit zu sparen. Aber heute haben wir es auf der Tagesordnung und wir sind froh darüber, dass wir endlich darüber reden können. Die jetzt anstehenden

Änderungen beruhen auf der Tatsache, dass sich Personen, Verbände, Vereine an die Verwaltung und auch an uns Abgeordnete gewandt haben, um im Detail Verbesserungen der einzelnen Gesetze zu erreichen. Selbstverständlich sind hierbei im Gesetz die Erfahrungen, Erkenntnisse der Landesregierung mit eingeflossen. Eine möglichst schlanke Verwaltung bietet die Gewähr für ein bürgernahes Handeln und die noch zu verstärkende Entbürokratisierung wird vorangebracht. An dieser Stelle erinnere ich mal an den 13. Dezember vergangenen Jahres, als wir über die Zweistufigkeit der Verwaltung gesprochen haben. Unsere Oppositionsparteien waren damals der Auffassung, das funktioniert nicht, das wird alles scheitern. Heute können wir sagen, das Gegenteil ist eingetreten, die Verwaltungsreform ist reibungslos über die Bühne gegangen und ich denke, mit der Zeit werden auch Einsparungseffekte, wie wir sie gerne hätten, nicht ausbleiben.

(Zwischenruf Abg. Dr. Botz, SPD: Was heißt, wie wir sie gern hätten?)

Meine Fraktion hat immer wieder betont, dass die Grundeigentümer, die Landnutzer auf die Erhaltung des Status quo ein Stückchen auch bauen können. Man kann nicht über Nacht bewährte Strukturen über den Haufen werfen. Das betrifft insbesondere in diesem Falle das Gemeinschaftsforstamt inklusive seiner Funktion als untere Forstbehörde. Sie ist eine stabile Säule des Thüringer Forstwesens und an dieser dürfen wir in keinem Fall rütteln.

(Beifall Abg. Wunderlich, Abg. Sonntag, CDU)

Auch die Zuständigkeiten für Jagd und Fischerei bei den Landkreisen und kreisfreien Städten haben ihre Feuertaufe, denke ich, bestanden, weshalb hier organisationsseitig, denke ich mal, keinerlei Handlungsbedarf besteht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das vorliegende Änderungsgesetz ist kein Sammelsurium, Herr Kummer, sondern enthält sechs Artikel, neben Jagd-, Wald-, Fischereirecht auch ein Fall im Naturschutzrecht. In Artikel 1 sind 11 Positionen enthalten, auf die ich versuche teilweise in zusammengefasster Form einzugehen. Die Änderungen in den §§ 14 und 18 bedeuten für das Innenverhältnis von Verpächter und Pächter wesentliche Klarstellungen. Hier ist endlich mal geregelt, dass auch die Pachtverlängerungen genehmigungspflichtig sind. Das war wichtig, dass das mal deutlich klargestellt wird. Auch ist jetzt geklärt, wie es mit Jagderlaubnisscheinen, mit entgeltlichen, ist. Es ist geklärt, wie viele Jagdpächter auf der Pachtfläche sein dürfen. Hier ist eine Begrenzung vorgenommen worden, das ist im Sinne der Jagd positiv zu bewerten. Die Anpassung der Jungjägerausbildung und die Jägerprüfung, wie sie hier in § 25 erfolgen soll, ist im Sinne des unabdingbaren Jägernachwuchses zwingend, absolut zwingend. Wer in die Kreisjägerschaften geht und sich die Mühe macht, an den Veranstaltungen teilzunehmen, wird feststellen, hier ist dringend Handlungsbedarf.

Das ist kein Freibrief, Herr Kummer, absolut nicht. Hier geht es auch nicht darum, dass wir bewährte Formen der Ausbildung über den Haufen werfen wollen. Bloß, wir sind so ziemlich die Einzigen in Thüringen, die das noch antiquiert in der Form voranbringen. Wir werden das auch europarechtlich und länderrechtlich überhaupt nicht mehr durchhalten können. Es kommt der Druck von außen. Wenn wir es jetzt nicht gesetzlich regeln, wird es eingeklagt und dann haben wir nichts davon. Jetzt haben wir die Möglichkeit, es vernünftig zu regeln und dabei sage ich Ihnen ganz offen in diesem Zusammenhang, das komplette Jahr der Jägerausbildung ist nicht notwendig. Es hatte mal den Grund im Hinterköpfchen, man braucht im Herbst auch noch Leute, die man zur Ausbildung hat, um zu den bestimmten Jagden auch noch Leute dabei zu haben. Das brauchen wir alles nicht mehr, weil die Treibjagden in Thüringen nicht durchgeführt werden. Das ist hinfällig. Wir können das wirklich anpassen, und zwar vernünftig. Deswegen leidet darunter überhaupt nicht die Qualität und dafür müssen wir sorgen. Natürlich ist auch die Frage, die dabei immer gestellt wird: Wie ist das mit dem Waffenrecht in dieser Beziehung? Da kann man auch nur sagen, das Waffenrecht in der Jägerausbildung ist einer der Punkte, für die am meisten Zeit aufgebracht wird und da werden richtig Prüfungen gemacht. Es ist nicht so wie die Eignungsprüfung beim Schützenverein. Hier wird ein richtiger Lehrgang gemacht, mehrfache Prüfungen sind abzulegen, es ist also relativ kompliziert. Und was hier in diesem Fall noch geregelt werden soll, auch bei der Jungjägerausbildung zukünftig, ist, dass hier verbindlich für alle noch mal geregelt wird, wie wird diese Ausbildung an den Waffen mit den Waffen und mit dem Waffenrecht in Zukunft durchgeführt für alle, die Ausbildung machen. Das ist auch ein Positives, worüber wir natürlich im Ausschuss dann reden können. Ich denke, es ist vernünftig, dass wir das hier verbindlich regeln.

Das in § 29 ins Auge gefasste Verbot von Bleischrot, ich denke, es ist richtig, wenn wir hier europäisches Recht umsetzen. Es ist ein Stückchen Entgegenkommen, ich sehe es mal so, hier nehmen wir unsere Länderkompetenz wahr. Das halte ich für richtig. Die Straffung der Abschussmeldung, wie sie in Folge der Novellierung des § 32 eintritt, bedingt, wenn wir es so machen, aus Sicht meiner Fraktion parallel die verordnungsmäßige Einführung generell des Wildumsprungscheins, die Plakette, wie wir sie im Forst ja schon haben. Damit kann überhaupt nicht passieren, was Sie, Herr Kummer, befürchten. Bis jetzt muss nach sechs Tagen die Meldung des Abschusses erfolgen. Wir müssen im Ausschuss noch mal darüber reden, ob das schon der Stein des Weisen ist, dass wir das jetzt halbjährig machen oder ob wir da eine verkürzte Frist brauchen. Ich sehe es nicht in dem Zusammenhang, dass wir den Abschuss nicht erreichen, sondern ich sehe das im Zusammenhang, dass wir aufpassen, illegalen Wildhandel zu unterbinden und dass wir der Wilddieberei den Riegel vorschieben. Denn das scheint mir wichtig zu sein, es gibt da Anzeichen, dass wir ein Auge darauf werfen sollten.