Fraktion der CDU 1. Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen 2. Thüringer Feuerwehrverband e.v.
Wird dazu die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl. Wir können durch Handzeichen abstimmen, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Wird dem widersprochen? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir durch Handzeichen ab. Wenn Sie sich bitte mal so gruppieren würden, dass wir dann die Stimmen zählen können.
Ich stimme als Erstes über den Wahlvorschlag der CDU ab. Wer diesem zustimmt, hält bitte seine Hände so lange hoch, bis die Schriftführer gezählt haben, eine Hand. Ich bitte die Schriftführer zu zählen. Das ist zweimal bestätigt worden: 43 Jastimmen.
Ich lasse jetzt abstimmen über den Wahlvorschlag der PDS, und zwar die Jastimmen. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen und dann auch die Schriftführer zu zählen. Das sind 34 Jastimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht.
Jetzt wird nach d'Hondt berechnet, auf wen die Wahlvorschläge entfallen. Ich gebe das Ergebnis bekannt. Gewählt wurden der Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen und der BUND Landesverband Thüringen e.V.
Ich hätte eigentlich ganz gern die Beratung der Tagesordnung fortgesetzt. Können Sie sich bitte entweder auf die Plätze setzen, oder dann, wenn Sie Ihre Gespräche doch führen müssen, den Saal verlassen, denn so ist ein Arbeiten in diesem Saal nicht möglich. Meine Kritik richtet sich an alle Fraktionen gleichermaßen.
Thüringer Gesetz zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden Breitenbach, Ferna, Gerstungen, Lauchröden, Stadt Leinefelde, Marktgölitz, Oberellen, Probstzella, Seifartsdorf, Silbitz, Unterellen, Wintzingerode und Stadt Worbis Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3562 ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Neugliederung der jetzt bereits genannten Städte und Gemeinden vor. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die landesweite Gemeindegebietsreform fort und berücksichtigen deshalb wie auch in der Vergangenheit die entsprechenden Leitbilder und Leitlinien.
Derartige Zusammenschlüsse zu größeren Einheiten führen mittel- und langfristig zu einer Verbesserung der Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Gemeinden insgesamt. Nach der flächendeckenden Anpassung der kommunalen Strukturen an die Mindestgrößen der Thüringer Kommunalordnung rückt jetzt insbesondere die Frage nach der Wirtschaftlichkeit unserer Kommunalverwaltungen in den Mittelpunkt.
Bei einer ganzen Reihe bestehender Verwaltungsgemeinschaften, insbesondere in allen Mitgliedsgemeinden, müssen wir an einer Verbesserung der inneren Struktur arbeiten. Das kann zum Beispiel durch freiwillige Zusammenschlüsse unter dem Dach der Verwaltungsgemeinschaft geschehen. Vorgesehene Strukturverbesserungen insofern ist der Gesetzentwurf richtungsweisend - dürfen jedoch nicht an der Blockadehaltung einzelner kleiner und kleinster Gemeinden scheitern.
In den hier zu regelnden Fällen haben Gemeinden, die bisher in Verwaltungsgemeinschaften arbeiten, offensichtlich die Zusammenarbeit genutzt, um Vertrauen zu schaffen, das nun erfreulicherweise in der Bildung von neuen, größeren Gemeinden mündet. Mit den Jahren der Verwaltungsarbeit kam bei einigen der antragstellenden Gemeinden auch die Erkenntnis hinzu, dass die effektivste Form der Kommunalverwaltung eben eine Einheitsgemeinde ab einer bestimmten Größenordnung ist.
Wir kommen mit diesem Gesetzentwurf weit gehend den Wünschen und Beschlüssen aller an der Gemeindeneubildung beteiligten Gemeinden nach. Die Landesregierung hat immer gesagt: Wir setzen auf das Freiwilligkeitsprinzip aller Beteiligten. Aber, wie gesagt, es sind auch zwei Gemeinden von einer Bestandsänderung betroffen, die diese nicht ausdrücklich beschlossen haben, wobei die eine Gemeinde eigentlich überhaupt keinen Lösungsansatz beschlossen hat.
Im Interesse der Mehrheit der antragstellenden Gemeinden sollen auch sie in die Neugliederungsmaßnahmen einbezogen werden. Zu den Details komme ich später. In Einwohnerversammlungen in den beteiligten Gemeinden äußerte eine große Mehrheit der teilnehmenden Bürger ihre Zustimmung zu den von den Gemeinden beschlossenen und hier per Gesetzentwurf zur Regelung vorgeschlagenen Strukturänderungen.
Im Folgenden werde ich auf die einzelnen Regelungstatbestände näher eingehen. Im Gesetzentwurf wird in § 1 die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Am Ohmgebirge" die Auflösung der kreisangehörigen Städte Leinefelde und Worbis und der Gemeinden Breitenbach, Ferna und Wintzingerode sowie die Bildung der neuen Stadt Leinefelde-Worbis vorgeschlagen. Durch die Bildung der neuen Stadt Leinefelde-Worbis wird eine leistungsfähige Gemeinde geschaffen, die mit 22.317 Einwohnern nach der letzten Statistik die größte kreisangehörige Stadt im Landkreis Eichsfeld sein wird.
Alle Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft "Am Ohmgebirge" stimmten der Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft zu. Der Gemeinderat der Gemeinde Ferna lehnte am 6. Juni 2003 eine Auflösung der Gemeinde und Beteiligung an der Bildung der neuen Stadt LeinefeldeWorbis mit 5 zu 4 Stimmen ab, stimmte jedoch mit Beschluss vom 24. Juni 2003 der Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Am Ohmgebirge" zu. Dem Beitritt zur angrenzenden Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld, der als Alternative zur Einbeziehung in die neue Stadt Leinefelde-Worbis in Betracht kommen würde, lehnte der Gemeinderat ebenfalls mehrheitlich ab. Eine andere Zuordnung von Ferna ist nicht möglich. An dieser Stelle ist daher der Gesetzgeber gefragt, eine Entscheidung im Interesse des öffentlichen Wohls zu treffen.
In § 2 des Gesetzentwurfs ist die Auflösung der Gemeinden Gerstungen, Lauchröden, Oberellen und Unterellen sowie der Verwaltungsgemeinschaft Gerstungen vorgesehen. Aus dem Gebiet der aufgelösten Gemeinden soll eine neue Gemeinde mit dem Namen "Gerstungen" gebildet werden, und die neue Gemeinde Gerstungen wird eine leistungsfähige Gemeinde mit 6.308 Einwohnern sein. Bis auf die Gemeinde Unterellen beschlossen alle Beteiligten ihre Auflösung und die Neubildung der Gemeinde Gerstungen. Die Gemeinde Unterellen soll trotz ihres gegenteiligen Be
schlusses in den Gemeindezusammenschluss einbezogen werden. Die historischen, infrastrukturellen, geografischen und verwaltungstechnischen Verflechtungsbeziehungen verdeutlichen die Zugehörigkeit zu den übrigen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gerstungen. Desweiteren wird die Bildung einer Exklave verhindert. Eine Zuordnung zu einer anderen benachbarten Verwaltungsstruktur wäre nicht sachgerecht.
In § 3 wird die Eingliederung der Gemeinde Marktgölitz in die Gemeinde Probstzella vorgeschlagen. Durch die Eingliederung erhöht sich die Einwohnerzahl der Gemeinde Probstzella auf 3.868 Einwohner und mit gleich lautenden zustimmenden Beschlüssen haben beide Gemeinden diese Gebiets- und Bestandsänderung beantragt. Ein Eingliederungsvertrag wurde ebenfalls beschlossen.
§ 4 sieht die Auflösung der Gemeinde Seifartsdorf und ihre Eingliederung in die Gemeinde Silbitz vor. Beide Gemeinden haben dies auf der Grundlage gleich lautender Beschlüsse beantragt. Durch die Eingliederung erhöht sich die Einwohnerzahl von Silbitz auf 713. Beide Gemeinden bleiben weiterhin Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal, zu der auch die Gemeinden Crossen an der Elster, Hartmannsdorf, Heideland, Rauda und Walpernhain gehören.
Als Folge der vorgeschlagenen Bestandsänderungen werden weitere Strukturänderungen erforderlich, die ebenfalls in dem Gesetzentwurf geregelt werden. Die Bildung der neuen Gemeinden führt in jedem Fall zu einer Verbesserung der Leistungskraft, weil eine Bündelung der vorhandenen Ressourcen der bisher selbstständigen Gemeinden stattfinden kann, teure und aufwändige Parallelentwicklungen, für die die Gefahr bei vielen kleinen benachbarten Gemeinden oft bestehen, können vermieden und gemeinsame Ressourcen wirtschaftlicher und damit auch wirksamer verwendet werden. Überdies ist eine einheitliche und abgestimmte Planung über ein wesentlich größeres Gebiet möglich, was letztlich allen zu Gute kommt. Ich freue mich auf angehende Beratungen im Innenausschuss. Ich hoffe, dass es uns gelingt die notwendigen Anhörungen sehr zügig durchzuführen, vielleicht auch aus dem Grund, weil das Finanzausgleichsgesetz die finanziellen Zuwendungen immer auf der Basis des Bestands der Einwohnerzahl am 01.01. regelt. Wir sollten die freiwilligen Zusammenschlüsse damit begünstigen, dass es uns vielleicht gelingt, dieses Gesetz entsprechend frühzeitig hier im Landtag zu verabschieden, ohne dass ich den Beratungen des Innenausschusses da zeitlich vorgreifen will, denn es bedarf sicherlich einer tiefgründigen Beratung mit allen Beteiligten. Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Schemmel, SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte eigentlich vor, an dieser Stelle einige grundsätzliche Fragen zu erläutern über Gemeindegebietsreform in Thüringen, da ich wie auch der Innenminister der Meinung bin, dass wir uns diesem Problem, selbstverständlich unter Berücksichtigung der Freiwilligkeit als vorrangiges Prinzip, aber auch mit einem möglichen gesetzgeberischen Aspekt nähern müssen in Thüringen. Wir sehen, dass wir auch bei diesem Vorschlag schon um einen gesetzgeberischen Aspekt nicht herum kommen. Ich erinnere an die Situation Oberellen/Unterellen bei der Eingliederung. Ich wollte eigentlich etwas sagen, auch wie wir die Landesplanung und Freiwilligkeit mit etwas zielführenden Korsettstangen in Einklang bringen müssen, denn ich erinnere die Kollegen im Innenausschuss, dass wir in dieser Legislaturperiode auch einer freiwilligen Eingemeindung gefolgt sind, die eigentlich nicht ursächlich mit den Zielen der Landesplanung übereinstimmte, so dass man sich also über die Prinzipien Freiwilligkeit, Landesplanung und Anreize, wie man diese Freiwilligkeit befördern kann, über diese Prinzipien müssen wir uns einmal grundsätzlich unterhalten. Das wollte ich eigentlich heute tun, aber vor diesem geringen Publikum ist mir das jetzt nicht der richtige Moment. Ich denke aber, wir sollten uns anhand dieses Gesetzentwurfs auch einmal über grundsätzliche Sachen im Innenausschuss unterhalten. Ich freue mich, dass der Innenminister offensichlich der gleichen Meinung an dieser Stelle ist, dass wir uns grundsätzlich mit diesem Problem, sicher nicht vor der Landtagswahl im nächsten Jahr, dazu eignet sich die Zeit wahrscheinlich nicht so sehr, beschäftigen müssen. Ansonsten bin ich auch genau wie der Innenminister der Meinung, dass wir sehr gründlich diese betroffenen Gemeinden anhören sollten, sehr gründlich beraten sollten und dass wir trotzdem uns das Ziel stellen sollten, sehr zügig zu diesen Zusammenschlüssen zu kommen, eben auch weil der kleine positive Aspekt noch für diese Gemeinden in der Sache liegt, dass man durch die Schlüsselzuweisung des kommunalen Finanzausgleichs durch Zusammenschlüsse in eine höhere Gewichtsklasse kommt, mithin an einer Schlüsselzuweisung und den dazugehörigen kofinanzierenden Hilfen aus Strukturmitteln und ähnlichem noch weiter partizipieren kann. Deswegen also unterstütze ich die Bitte des Innenministers, zügig, genau und gewissenhaft anzuhören und dann schnell zu entscheiden. Danke.
Ja, Herr Minister, bei so viel Unterstützung, wahrscheinlich kriegen Sie Unterstützung jetzt von allen. Aber dennoch möchte ich noch ein bisschen ausholen. Ein paar Fragen sind noch offen, die können wir auch heute nicht klären. Ich denke, es ist sicher notwendig, dass wir in althergebrachter Weise doch auch wieder die Betroffenen anhören und uns dann eine wirkliche Meinung bilden und zum Beschluss des Gesetzes kommen.
Doch noch einige Bemerkungen: Es ist so, dass sich offenbar doch eine Reihe von Gemeinden zur Notwendigkeit einer zweiten Gebietsreform in Thüringen bekennen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist dafür ein Beleg. Und sie tun selbst, was in meinen Augen die Landesregierung und die CDU versäumt haben, nämlich bis zu den Wahlen 2004 eine weitere Gebietsreform, aber auch eine Funktionalund Verwaltungsreform auf den Weg zu bringen. Zum Glück, möchte ich sagen, sind hier die Gemeinden weiter. Wir begrüßen das Vorhaben der in dem Gesetz benannten Gemeinden, sich zu größeren und leistungsfähigeren Verwaltungseinheiten freiwillig zusammenzuschließen. Diese Bewertung ändert natürlich nicht die Tatsache, dass die Gemeinderäte von Ferna und Unterellen bisher, wie wir auch hörten durch den Minister, die Zustimmung nicht erteilt haben. Nach unseren Informationen sind die Bürger von Ferna sehr wohl für die Bildung der neuen Stadt Leinefelde-Worbis. Aber wie die Bürger von Unterellen zur Bildung der Einheitsgemeinde Gerstungen stehen, wird sich sicher im Gesetzgebungsverfahren zeigen müssen.
Meine Damen und Herren, wir haben mehrfach erklärt, dass es zu einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen eigentlich keine vernünftige Alternative gibt. Es ist auch bekannt, dass die PDS-Fraktion bei der Gebietsreform den Grundsatz der Freiwilligkeit favorisiert. Ich sagte schon, dass wir auch deshalb den vorliegenden Gesetzentwurf begrüßen. Wenn Sie allerdings auch unsere Forderungen aufgegriffen und beispielsweise durch eine Regelung im kommunalen Finanzausgleich den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden finanziell gefördert hätten, hätten sich vielleicht doch noch mehr Gemeinden für eine Neugliederung im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen 2004 entschieden.
Im Grundsatz begrüßt die PDS-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf. Ich möchte aber noch eine Reihe von Fragen und einige Vorschläge bringen. Wir halten es nicht für sachdienlich, dass dieses Gesetz zum 1. Februar 2004 in Kraft treten soll. Einen Grund hat der Minister genannt; einen zweiten möchte ich hier bringen, und zwar: Derartige Übergangsbestimmungen wie die Erweiterung von Gemeinderäten im Falle der Eingemeindungen und die Bildung von Super-Gemeinderäten, bestehend aus den bisherigen Gemeinderäten im Falle der Gemeindeneubildung müssen, glaube ich, nicht sein. Gleiches trifft auf den Einsatz von Beauftragten zu, die für den Übergangszeitraum Aufgaben des Bürgermeisters der neu gebildeten
Gemeinde wahrnehmen. Bevor hier die Arbeitsfähigkeit hergestellt ist, ist der Übergangszeitraum vorüber. Deshalb geben wir zu überlegen, ob da nicht der 1. Juli besser wäre, weil es in der Vergangenheit in ähnlicher Weise so geregelt wurde. Da ich mir sicher bin, dass diesem Vorschlag nicht gefolgt wird, bin ich doch der Auffassung, dass auf jeden Fall darüber nachgedacht werden sollte, das Gesetz zum 1. Januar in Kraft treten zu lassen. Aber im Zusammenhang mit den Übergangsregelungen stellt sich auch die Frage, was mit den hauptamtlichen Bürgermeistern von Leinefelde und Worbis geschieht. Deren Wahlperiode geht noch bis zum 30.06.2006 bzw. bis zum 30.06.2005. Hier muss aus unserer Sicht eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, die auch die Kosten für den Ruhestand der betroffenen Bürgermeister bis zum Ende der Amtszeit einschließt. Es ist zu hinterfragen, meine Damen und Herren, weshalb beim Fortbestehen des bisherigen Ortsrechts der beteiligten Gemeinden unterschiedliche Zeiträume vorgegeben werden. Im Falle Leinefelde-Worbis soll das alte Ortsrecht bis spätestens 31.12.2005 aufgehoben werden. Das gilt auch für die Eingemeindung von Marktgölitz nach Probstzella und Seifartsdorf nach Silbitz. Im Fall Gerstungen hingegen soll dieser Zeitraum bis Ende 2007 gefasst werden. Hier wären wir für eine Harmonisierung oder es müsste genau erläutert werden warum. Im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Ortsrechts wäre es hilfreich, wenn in der Gesetzesbegründung eine Darstellung des jetzt in den einzelnen Gemeinden existierenden Ortsrechts enthalten wäre. Die Gesetzesbegründung verweist auf viele Fakten, die für die jeweilige Gemeindeneugliederung sprechen, doch gerade hinsichtlich des Ortsrechts - unserer Auffassung nach eine sehr bedeutsame Sache - fehlen solche Darstellungen.
Meine Damen und Herren, die an den Gemeindeneugliederungsmaßnahmen beteiligten Gemeinden gehören unterschiedlichen Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung an. Die neue Stadt Leinefelde-Worbis wird mit ihrer Entstehung zunächst Mitglied bei vier Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung sein. Der Gesetzentwurf sieht zwar ein außerordentliches rechtsaufsichtlich zu genehmigendes Kündigungsrecht für die Zweckverbandsmitgliedschaft vor, dies muss jedoch nicht zwingend zur Anwendung kommen. Bisherige Erfahrungen, z.B. bei der Einheitsgemeinde Werther, haben gezeigt, dass Mehrfachmitgliedschaften in Zweckverbänden sehr langwierig und für Gemeinden mitunter kaum beherrschbar sind. Deshalb regen wir an, im Gesetz eine verbindliche Lösung aufzunehmen. Ziel muss es sein, dass die neue Stadt Leinefelde-Worbis möglichst zeitnah nur noch einem Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung angehört. Geprüft werden sollte auch, ob die neue Gemeinde Gerstungen die Aufgaben der Wasserver- und Abwasserentsorgung dauerhaft in Form eines Eigenbetriebs wahrnehmen kann. Auch hier bietet sich die Schaffung einer nachhaltigen Struktur im Zusammenhang mit der Gemeindeneugliederung an. Eine spätere Strukturveränderung ist unstrittig mit höheren Aufwendungen verbunden.
Zu einem letzten Komplex, meine Damen und Herren: Wie bei vielen Dingen, so geht es auch bei Gemeindeneugliederungsmaßnahmen um das Geld. Doch auch hier sind im Gesetzentwurf nur sehr wenige Hinweise enthalten. So wäre doch äußerst interessant, wie hoch z.B. die einzelnen beteiligten Gemeinden verschuldet sind und wie sich die Verschuldung nach der Neugliederung darstellt. Gleiches trifft auf die Frage der dauernden finanziellen Leistungskraft zu. Unsere Fraktion geht davon aus, dass unsere Fragen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, besonders auch in einer Anhörung, beantwortet und unsere Hinweise geprüft werden.
Ich möchte aber abschließend den beteiligten Gemeinden für ihre Initiative zur freiwilligen Neugliederung danken und ihnen auch unsere Anerkennung aussprechen. Sie haben einen Willen zur Veränderung und zum Handeln zum Ausdruck gebracht, den wir auf Landesebene oftmals vermissen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, nachdem nun Frau Dr. Wildauer die Landesregierung und den Innenminister so gelobt hat und auch die SPD in wahre Jubelstürme ausgebrochen ist, will ich versuchen, doch noch zwei, drei Dinge mit beizutragen. Als Erstes möchte ich festhalten, meine Damen und Herren, dass das ein kontinuierlicher Prozess ist, der im Lande stattfindet. Wir haben in diesem Haus immer eindeutig
- ach, wissen Sie, kümmern Sie sich um die Bildungspolitik, lassen Sie Innenpolitik uns machen - gesagt, dass wir natürlich für freiwillige Zusammenschlüsse sind und das wird auch so bleiben. Wir haben immer in diesem Haus auch gemeinsam mit der Landesregierung gesagt, dass es keine Gebietsreform geben wird, auch nicht durch die Hintertür, Frau Dr. Wildauer. Ich glaube, ich habe nicht gehört, dass der Innenminister in dieser Richtung etwas gesagt hätte. Ich will auch in diesem Zusammenhang vielleicht auf das manchmal unterschiedliche Wahrnehmungsvermögen der PDS-Fraktion insbesondere hinweisen, dass sie sich immer gerade das aussucht, wie es ihr passt.
Wir haben immer gesagt, wir werden uns bemühen, so schnell wie möglich das durchzuziehen, wenn freiwillige