Protokoll der Sitzung vom 16.10.2003

Meine sehr verehrten Damen und Herren, außerdem, Frau Dr. Wildauer, ist ja nun der Gesetzentwurf wirklich überfällig und überflüssig. Sie wissen, wann die neuen Kommunalwahlen sein werden, ich sage mal: "Springer läuft", es wird sich nichts mehr ändern. Bleiben Sie bei Ihrer Geduld, vielleicht schaffen Sie es irgendwann einmal, dass Sie wieder die Möglichkeit haben, dass wir dort einiges ändern. Ich habe Ihnen das beim letzten Mal schon gesagt, fachlich, technisch, ob jetzt mit Briefumschlägen - wir könnten viele Dinge durchdeklinieren, die zu ändern sind. Da gibt es einiges, was zu machen ist, auch das haben wir gesagt, das muss sofort im nächsten Jahr geändert werden, dass auch das dann mit einfließen kann. Aber es ist zu spät und wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ganz klar ab.

Herr Abgeordneter Fiedler, lassen Sie eine Zwischenfrage oder Nachfrage in diesem Fall zu?

Herr Abgeordneter Fiedler, Sie haben gerade ausgeführt, dass unsere Vorschläge, z.B. den Briefumschlag betreffend, zu spät seien, weil ja die Uhr jetzt laufen würde. Wenn ich richtig informiert bin, ist zuerst die Landtagswahl und dann die Kommunalwahl. Können Sie mir erklären, wieso wir dann heute einvernehmlich noch die Vorschriften für die Landtagswahl genau betreffend des Briefumschlags gemeinsam auf Ihre Initiative hin ändern?

Herr Kollege Ramelow, ich habe Ihnen schon das letzte Mal gesagt und ich sage es noch einmal, es gibt technische Umsetzungsmöglichkeiten, nicht nur mit dem Briefumschlag, der dort gemacht werden muss, und wir sagen, das muss man generell insgesamt nach der Wahl dann angehen und nach der Wahl das Ganze durchziehen. Da geht es nicht darum jetzt einen Punkt rauszugreifen, das war nicht unsere Absicht. Ich habe nur beispielhaft deswegen den Punkt mit angesprochen.

Herr Abgeordneter Schemmel, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Dr. Wildauer, dass Sie in diesem Haus an diesem schönen Tag traurig sind, das erfüllt natürlich auch mein Herz mit Traurigkeit. Ich werde versuchen Sie vielleicht hie und da etwas aufzuheitern. Aber Sie müssen mir dafür versprechen, dass Ihr 53-Prozent-Bürgermeister, den Sie eben beschrieben haben, keine Scheinkandidatur eingeht in seiner Gemeinde. Das wäre natürlich dann ein tüchtiges Ding.

Ich möchte über zwei Sachen reden. Es ist ein Gesetzentwurf mit 15, 16, 17 Änderungsvorschlägen. Ich hätte einigen sofort zustimmen können, ich hätte einige prinzipiell abgelehnt, und es wäre schön, wenn wir über einige hätten sprechen können. Soweit sind wir uns völlig einig. Ich möchte doch zu zwei Sachen speziell sprechen. Einmal zur 5-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen, und da ist in Mecklenburg-Vorpommern, das war mir sogar neu, dass die inzwischen diesen Schritt getan haben,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das prüfen wir noch.)

aber dann ist das natürlich in Mecklenburg-Vorpommern nicht ein vorwärts gehender Schritt der zwei Parteien, er ist es auch, aber er ist natürlich in erster Linie

Ausfluss des dortigen Urteils des Verfassungsgerichts des Landes, dass nämlich gerade diese 5-Prozent-Klausel bei Kommunalverfassungen in Frage gestellt hat, wenn es das Prinzip der Urwahl gibt. Ich hatte das versucht beim letzten Mal schon zu erläutern, und dies wäre ein Punkt gewesen, wenn wir im Innenausschuss auch mal über dieses Problem hätten tiefgründig sprechen können, vielleicht Gutachten heranzuziehen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die 5-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht fallen muss. Aber ich bin der Meinung, dass dies nicht nur ein politischer Akt ist, sondern dass es auch ein Akt der rechtlichen Bewertung sein soll. Das schreibe ich auch meinen Kollegen hier in der Mitte ins Stammbuch. Ich glaube, das müssen wir zu Beginn der nächsten Legislaturperiode irgendwie prüfen im Innenausschuss durch Selbstbefassung und dann uns mal mit dieser Sache wirklich auseinander setzen, damit wir hier auf der Höhe der rechtlichen Bewertung - es gibt ja eine fortlaufende Rechtsprechung - sind. Dabei geht es mir nicht um viele Parteien, um Vielfältigkeit. Ich hatte dargelegt, welch geringe Relevanz dieser Wegfall der 5-ProzentKlausel hat, dass das in allen Gemeinden bis 10.000 Einwohner überhaupt keine Rolle spielt, und das ist die überwiegende Mehrzahl in Thüringen, dass praktisch selbst in Erfurt diese Klausel nur eine Absenkung von 5 auf 2 Prozent wäre, und unter diese 2 Prozent können Sie in Thüringen bei keiner Kommunalwahl überhaupt kommen. Die 2-Prozent-Klausel steht rechnerisch hinter jedem Abgeordneten, der gewählt wird, also hinter jedem Kreistags- oder Stadtratsmitglied, das gewählt wird. Da braucht man sich keinen großen Kopf zu machen.

Aber jetzt zu dieser Sache Scheinkandidatur: Sie merken, dass man dieses Problem nicht lösen kann, indem man jemanden seines passiven Wahlrechts beraubt. Jetzt versuchen Sie das dadurch zu lösen, dass Sie die Legislaturperiode zwischen dem Bürgermeister und dem Gemeinderat angleichen. Bloß, was passiert den dann? Dann kandidiert der Bürgermeister natürlich, wenn am gleichen Tag die Wahl ist, sowohl für den Gemeinderat und auch für den Bürgermeisterposten, und dann ist diese Scheinkandidatur, die Sie beklagen, sogar noch durch Ihre Änderung legalisiert. Überlegen Sie doch mal, wie absurd das ist, Sie merken, dass Sie rechtlich nicht an dieses Problem rankommen, bringen eine Lösung, und diese Lösung legalisiert dann dieses, was Sie eigentlich nicht wollen und wo Sie rankommen wollen. Da müssen wir uns wirklich mal entschieden drüber unterhalten. Das ist ja eine absurde Lösung. Ich möchte Ihnen jetzt aber wieder ein bisschen Mut machen, damit Ihre Traurigkeit wieder aufgehellt wird. Ich gebe Ihnen Recht, dass das Thüringer Kommunalwahlrecht auch Änderungen bedarf. Man könnte die Sache mit den Umschlägen wahrscheinlich sogar noch ganz kurzfristig erschlagen. Das wäre wirklich eine Hilfe, und man sollte das vielleicht im Innenausschuss anregen. Das würde auch nicht in die Wahlvorbereitung oder irgendetwas hineingreifen. Man sollte sich einige andere Punkte, und dazu zähle ich ganz prinzipiell, weil es um das Demokratieprinzip geht, die

5-Prozent-Klausel, die sollte man sich umgehend in der nächsten Legislaturperiode vornehmen, um dann mit dieser Änderung und einigen anderen Änderungen vielleicht das Kommunalwahlrecht in Thüringen zu novellieren. Danke.

Gibt es weiteren Redebedarf? Das ist nicht der Fall. Dann können wir die Aussprache schließen. Jetzt gab es einen Antrag der PDS-Fraktion. Herr Abgeordneter Kummer, würden Sie das noch mal wiederholen bitte?

Die PDS-Fraktion beantragt eine namentliche Abstimmung der Punkte 3 und 5 des Gesetzentwurfs. Die anderen Punkte des Gesetzentwurfs sollen gemeinsam abgestimmt werden.

Gut, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt, dann werden wir das so tun. Wir stimmen also über die Punkte 3 und 5 in Artikel 1 des Gesetzentwurfs jeweils namentlich ab, und dann über den ganzen Rest zusammen. Gut, dann werden wir erst die namentlichen Abstimmungen machen, zunächst zu Punkt 3 des Gesetzentwurfs, und ich bitte die Wahlhelfer die Stimmkarten einzusammeln.

Hat jeder seine Stimmkarte abgeben können? Dann bitte ich um Auszählung. Wir haben jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu Punkt 3 Artikel 1 des Gesetzentwurfs in Drucksache 3/3548.

Es wurden 54 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 9 gestimmt, mit Nein haben 45 Abgeordnete gestimmt. Damit ist dieser Punkt abgelehnt (namentliche Abstim- mung siehe Anlage 5).

Jetzt kommen wir zum zweiten Punkt, den wir namentlich abstimmen. Das ist Punkt 5 ebenfalls Artikel 1 und wir beginnen mit der Abstimmungshandlung.

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmkarte abgeben? Das scheint der Fall zu sein. Ich bitte um Auszählung der Stimmkarten.

Zu Punkt 5 Artikel 1 sieht die Abstimmung folgendermaßen aus: Abgegeben wurden 65 Stimmen, davon 20 Jastimmen, 44 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist dieser Punkt ebenfalls abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 6).

Jetzt kommen wir zur Abstimmung aller übrigen Punkte des Gesetzentwurfs und wir stimmen jetzt wieder mit Handzeichen ab. Wer also dem übrigen Teil des Gesetzentwurfs zustimmen will, den bitte ich um das Handzei

chen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die übrigen Teile des Gesetzentwurfs sind auch mit großer Mehrheit abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 24

Fragestunde

Die erste Frage hat Frau Abgeordnete Dr. Kaschuba in Drucksache 3/3587. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Bekanntlich wird die Wirtschaft Thüringens geprägt durch kleine und mittlere Unternehmen, die kaum oder nur wenige Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten entfalten können und deren Produkte oft wegen mangelnder Innovation in ihren Marktchancen gefährdet sind. Unterstützung sollen sie durch die STIFT erhalten, welche aber in die öffentliche Kritik von Presse und Politik geraten ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie erfüllt die STIFT ihre Verantwortung für die Verwirklichung der "Technologiekonzeption Thüringen 2000"?

2. Welche Entscheidungen der STIFT (zur Errichtung des Centrums für intelligentes Bauen in Weimar und des Medienapplikationszentrums in Erfurt) werden als fragwürdig bewertet?

3. Was ist an der Zusammenarbeit von STIFT, Thüringer Aufbaubank und Landesentwicklungsgesellschaft verbesserungswürdig?

4. Welche personellen Voraussetzungen der STIFT werden für nötig befunden?

Herr Minister Reinholz, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kaschuba für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Frau Dr. Kaschuba, eingangs möchte ich darauf hinweisen, dass die Technologiekonzeption nicht aus dem Jahr 2000, sondern von 2002 ist. Sie enthält einerseits generelle Empfehlungen, andererseits spezifische Empfehlungen hinsichtlich prioritärer und vorrangiger Infrastruk

turmaßnahmen. Die generellen Empfehlungen enthalten u.a. das Ziel, wettbewerbsfähige Cluster auf der Basis bestehender Kompetenzen zu bilden. Die STIFT begleitet und fördert den Prozess. Ein wesentlicher Teil der Technologiekonzeption ist in den Facharbeitsgruppen entstanden. Die STIFT ist bereit, die Diskussion in den Facharbeitsgruppen auch weiterhin zu unterstützen.

Zu Frage 2: Entscheidungen der STIFT im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Planung des Zentrums für intelligentes Bauen in Weimar sowie des Medienapplikationszentrums in Erfurt werden nicht als fragwürdig bewertet. Angesichts der aktuellen und absehbaren Haushaltssituation sollen bis zum Dezember 2003 sämtliche geplanten Infrastrukturprojekte, insbesondere mit Blick auf Effizienz und Wirtschaftlichkeit, durch die STIFT nochmals untersucht werden.

Zu Frage 3: Bei dem Vollzug der Richtlinien im Bereich der Technologieförderung kooperieren TAB und STIFT Management GmbH. Die Zusammenarbeit hat sich bewährt. Soweit in Einzelfällen die Dauer der Antragsbearbeitung gerügt wird, ist dies auf die Schwierigkeiten der jeweiligen Materie zurückzuführen. Konzeption, Bau und Betrieb von Infrastrukturprojekten sollen zukünftig zwischen LEG und STIFT abgestimmt werden, d.h. Konzeption weitestgehend durch die STIFT, Bau durch die LEG und Betrieb weitestgehend durch die LEG oder durch eine gemeinsame Betreibergesellschaft.

Zu Frage 4: Wie Ihnen ja bekannt ist als Kuratoriumsmitglied, hat das Kuratorim der STIFT in der 37. Sitzung am 26. September 2003 Herrn Dr. Westerhausen als bisheriges Vorstandsmitglied abberufen und mit Wirkung zum 1. Oktober 2003 Herrn Prof. Dr. Ing. Bornkessel als neues Vorstandsmitglied bestellt.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete.

Herr Minister, zu Frage 2, ich hatte nicht gefragt, ob die Entscheidungen der STIFT fragwürdig sind, sondern welche Entscheidung fragwürdig - also nicht, ob die Entscheidung an sich zur Errichtung der Zentren fragwürdig ist, sondern welche Entscheidungen in Bezug auf diese Zentren fragwürdig sind. Sie hatten eben selbst noch mal gesagt, dass die Konzeptionen noch mal begutachtet, überarbeitet werden und darüber nachgedacht wird. Vielleicht können Sie das in bestimmter Weise verifizieren, ob es um die Größe der Vorhaben geht. Vielleicht können Sie dazu eine inhaltliche Aussage treffen.

Es geht unter den haushaltsrechtlichen Aspekten um eine wirtschaftliche Bewertung aller Vorhaben zu Größe und Inhalt.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister.

Wir kommen zur Frage 3/3597. Herr Abgeordneter Huster und Herr Abgeordneter Ramelow, Sie werden die Frage stellen. Bitte schön.

Medienapplikations- und -gründerzentrum (MAGZ) in Erfurt

Für den Medienstandort Erfurt ist der Bau des Medienapplikations- und -gründerzentrums (MAGZ) von herausragender Bedeutung. Erste Aktivitäten zur Errichtung des Zentrums erfolgten im Jahr 2001.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der gegenwärtige Stand der Errichtung des MAGZ?

2. Wurden Förderbescheide beantragt und positiv beschieden?

3. Erfolgte inzwischen eine Baugenehmigung?