ist wirklich entstanden aufgrund nochmaliger intensiver Beratung in unserer Fraktion. Und es ist so,
nüchtern betrachtet, die paar Worte, die hier stehen, sind für die meisten nicht nachzuvollziehen, es ist halt so, dass wir den ursprünglichen Abs. 4 in § 71 so stehen lassen wollen, wie er bisher im Gesetz gestanden hat.
noch weitere große Aufgaben zu schultern und wir befürchten zum anderen, dass, wenn die Kommunen diese Aufgabenlast nicht ohne weiteres schultern können, dann in einer Art von Umlagen oder Beiträgen die Lasten auf die Bürger, auf die Anlieger umgelegt werden könnten. Das kann nicht unser Ziel sein.
Wir haben natürlich auch, das muss ich an dieser Stelle nochmals betonen, die große Hoffnung, dass, wenn die Kosten im Jahr 2006 dann festgestellt sind, es dann dem Bund und damit uns als Land und den Kommunen wieder wesentlich besser geht als heute, so dass wir dann doch in der Lage sind, auch diese Lasten gemeinsam besser zu tragen. Vielen Dank.
Entschuldigung, das Wichtigste hätte ich beinahe vergessen: Ich bitte, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, den Änderungsantrag der SPD abzulehnen und den Entschließungsantrag der PDS ebenfalls abzulehnen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich all denen danken, die an der Erarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfs konstruktiv mitgewirkt haben. Es ist bedauerlich, Herr Kummer, Sie haben auch aktiv viel mit daran gearbeitet, haben Ihre Gedanken mit einfließen lassen und jetzt wollen Sie nicht zustimmen. Das finde ich bedauerlich.
Dank der zügigen Behandlung in diesem Hause wird Thüringen eines der ersten Länder sein, das die fristgerechte Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Landesrecht vornehmen kann. Natürlich ist die Voraussetzung dafür, dass dann dem Gesetz auch zugestimmt wird. Wir alle wissen, gerade die fristgerechte Umsetzung einer europäischen Richtlinie in deutsches Recht ist nicht immer eine Selbstverständlichkeit. Deshalb, glaube ich, können wir doch etwas stolz sein, dass wir uns in Thüringen europarechtskonform zeigen können. Auch dafür noch mal meinen herzlichen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der vorliegenden Änderung des Thüringer Wassergesetzes wird die Europäische Wasserrahmenrichtlinie in Thüringer Landesrecht umgesetzt. Lassen Sie mich noch einmal kurz erläutern, worum es aus Sicht der Landesregierung im Wesentlichen geht:
Zunächst möchte ich nochmals betonen, dass wir die europäischen Vorgaben nur insoweit in das Wassergesetz aufnehmen, als es zwingend notwendig ist. Die Vorgaben werden also 1 : 1 in Thüringer Recht überführt. Und das, Herr Kummer, ist eben auch die Frage bei der Fütterung und bei der Düngung, die Sie hier so ausgebreitet haben. Das europäische Recht sieht das in dieser Richtung so vor. Das machen andere Länder auch so und es ist vor allem aus Gründen eines bundeseinheitlichen Gesetzesvollzugs auch erforderlich, denn entsprechend den europäischen Vorgaben soll der Gesetzentwurf dazu beitragen, eine umfassende integrierte Bewirtschaftung aller Gewässer in Deutschland zu ermöglichen. Dazu wird zukünftig die Bewirtschaftung länderübergreifend nach Flussgebietseinheiten erfolgen. Der Freistaat Thüringen ist dabei an den Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein beteiligt.
Eine weitere Neuerung, auf die ich hinweisen möchte, ist die Einführung neuer wasserwirtschaftlicher Bewirtschaftungsinstrumente. In Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmeprogrammen für die Flussgebietseinheiten werden die Maßnahmen aufgeführt, die ergriffen werden müssen, um die Zielvorgabe eines guten Zustands der Gewässer zu erreichen. Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmeprogramme müssen bis spätestens 22. Dezember 2009 aufgestellt sein. Spätestens ab Dezember 2009 sollen sich des
halb alle wasserrechtlichen Genehmigungen an den Bewirtschaftungsplänen und den Maßnahmeprogrammen ausrichten.
Im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt und auch in der vom Ausschuss durchgeführten örtlichen Anhörung hat es Diskussionen über die Frage gegeben, welche Kosten den Beteiligten - egal, ob Land, Gemeinde, Wirtschaft oder auch Privaten - durch die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie entstehen. Lassen Sie mich deshalb noch mal auf diese Frage eingehen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann über die Kostenbelastung noch keine seriöse Angabe gemacht werden und ich erläutere auch gern, warum das so ist. Bei der Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmeprogrammen handelt es sich um einen bis zum Jahr 2009 andauernden Prozess. In der jetzt beginnenden Phase ermitteln die Behörden im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt die fachlichen Grundlagen, um eine Bestandsaufnahme der Gewässer erstellen zu können. Erst mit der abgeschlossenen Bestandsaufnahme - das wird nach jetzigem Erkenntnisstand Ende 2004 sein - kann von dem dann festgestellten Gewässerzustand auf mögliche notwendige Maßnahmen geschlossen werden, die erforderlich sind, um den guten Zustand zu erreichen. Erst diese Maßnahmen werden kostenträchtig. Welche das aber sein werden, kann heute noch niemand sagen. Man muss also den Prozess zweiteilig sehen: Bis Ende 2004 Abschluss der Bestandsaufnahme und dann bis Ende 2009 die Erarbeitung der sich daraus ableitenden Maßnahmen. Wenn andere Länder glauben, zum jetzigen Zeitpunkt bereits Zahlen nennen zu können, halte ich das aufgrund der dargestellten Unwägbarkeiten für nicht weiterführend. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, läuft auch der Entschließungsantrag der PDS-Fraktion 3/3761 ins Leere. Ich betone nochmals, zurzeit sind keine konkreten und seriösen Zahlen vorhanden. Erst wenn wir wissen, was es kostet, kann man auch dementsprechend handeln und dann können wir auch in die einzelnen Beratungen gehen. Die Finanzierungspläne werden im Zeitraum 2005 bis 2009 erstellt und dann werden wir uns mit dem Bund auch darüber verständigen. Ich muss hier noch mal sagen: Es ist immer eine irrige Ansicht die Landesregierung aufzufordern mit der EU zu verhandeln. Wir können mit der EU sprechen, wir können uns dort einen Rat holen, wir können auch mal nachfragen, nur Verhandlungen mit den einzelnen Kommissionen der Europäischen Union kann nur der Bund selbst führen, also nur die Bundesrepublik Deutschland, denn die sind Mitgliedstaat,
und nicht Thüringen, Bayern, Sachsen-Anhalt oder Sachsen. Einen weiteren Schwerpunkt der Gesetzesänderung stellt die Beteiligung der Öffentlichkeit dar. Insbesondere bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne soll die Öffentlichkeit umfassend einbezogen werden. Hier, denke ich, Herr Kummer, werden wir auch die Angler und Fischer mit einbeziehen.
Nein, das ist noch nicht zu spät, es beginnt erst. Man kann doch nicht immer den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Zeitplan, Arbeitsprogramm, Anhörungsmaßnahmen, die wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen und schließlich der Entwurf des Bewirtschaftungsplans selbst sollen frühzeitig mit der Möglichkeit zur Stellungnahme bekannt gegeben werden. Neben dieser formellen Beteiligung ist aber auch ganz wichtig, dass die oberste Wasserbehörde die Beteiligung aller interessierten Kreise in jeder Phase des Umsetzungsprozesses fördert. Ich weise darauf hin, dass die Auftaktveranstaltungen zu den drei Gewässerforen bereits stattgefunden haben. Damit wurde ein Prozess eingeleitet, der einen intensiven Dialog mit den interessierten Kreisen ergeben wird. Außerdem findet in der nächsten Woche die erste Sitzung des Gewässerbeirates statt und dort haben maßgebende Verbände die Möglichkeit ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit der obersten Landesbehörde auszutauschen. Und es ist nicht verkehrt, dass wir bereits damit begonnen haben, hier diese Foren durchzuführen, weil gerade dadurch diese doch sehr komplizierte und schwierige Materie schon in die Öffentlichkeit gebracht wird und die Öffentlichkeit sich damit auseinander setzen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ziel des Gesetzentwurfs und der Wasserrahmenrichtlinie ist das Erreichen eines guten Zustands der Gewässer bis zum 22. Dezember 2015. Das heißt jetzt nicht, und ich hatte dies bereits bei meinen Ausführungen zur ersten Lesung gesagt, dass die Gewässer in Thüringen in einem schlechten Zustand sind, ganz im Gegenteil. Sie wissen, dass wir in den vergangenen Jahren enorme Verbesserungen erreicht haben. Aber es gilt nun, die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie mit einzubeziehen. Erlauben Sie mir noch auf eine Beschlussempfehlung des Ausschuss für Naturschutz und Umwelt einzugehen. Dort wird unter Ziffer A Nr. 3 eine Änderung des § 117 vorgeschlagen. Ich halte diesen Vorschlag für sinnvoll. Er würde Vereinfachungen für Verwaltung und Bürger mit sich bringen. Mein Vorschlag wäre es deshalb, dass Sie diese Änderung hier so beschließen.
Zum Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion in der Drucksache 3/3753 ist Folgendes zu sagen, und Gleiches in etwa gilt auch für den Änderungsantrag der PDS in Drucksache 3/3759. Mit der Änderung in § 75 soll offensichtlich eine grundlegend andere Regelung hinsichtlich der Unterhaltungslast von Deichen erreicht werden. Das Land soll nach diesem Vorschlag sowohl für die Unterhaltung der Deiche an Gewässern 1. als auch 2. Ordnung zuständig sein. Ansonsten sollen bevorteilte Private die Unterhaltungslast tragen. Eine solche Lösung halte ich für nicht sachgerecht. Sie entlässt die Kommunen völlig aus der Verantwortung für die Deichunterhaltung und überträgt ansonsten die Lasten auf Bürger, Landwirtschaft und Unternehmen.
Nach meiner Auffassung sollten die Kommunen aber in ihren örtlichen Lagen die Verantwortung für den Hochwasserschutz tragen. Hochwasserschutz, denke ich, geht alle an. Die Verantwortung sollte nicht nur auf staatlichen Institutionen oder Privaten lasten. Im Übrigen muss man sehen, dass die Deichunterhaltung keineswegs technische Spezialkenntnisse voraussetzt, wie Sie unterstellen. Sie erschöpft sich regelmäßig in der Deichmahd, in der Bekämpfung von Bisamratten. Zudem überschätzt auch der Antrag die personellen und sächlichen Kapazitäten des Landes. Ihr Vorschlag würde beim Land Mehrkosten von geschätzten 1,1 Mio. jährlich für die laufende Unterhaltung verursachen. Bei dieser Schätzung sind allerdings mögliche Fördermittel des Bundes und der EU berücksichtigt. Auch der Antrag auf Einführung eines Verbots von Baugebieten im Überschwemmungsgebiet sollte abgelehnt werden. Zwar geht er prinzipiell in die richtige Richtung, aber rechtssystematisch passt ein solches Verbot nicht in das Thüringer Wasserrecht. Wie Sie vielleicht wissen, hat der Bund ein Gesetz zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vorgelegt. Er sieht eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vor, wonach die Bauleitplanungen in Überschwemmungsgebieten, abgesehen vom Hafenbau, ausnahmslos verboten werden. Die vom Bund vorgeschlagenen Regelungen gehen weiter als Ihr Antrag. Eine solche Regelung gehört ins Bundesrecht und wir sollten abwarten, was im Bund dann beschlossen wird. Wir vermeiden so auch eine Diskrepanz zwischen Bundes- und Landesrecht. Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Danke.
Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor, so dass ich die Aussprache schließen kann. Wir kommen zur Abstimmung, als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/3753. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Und die Stimmenthaltungen? Es gibt einige Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen als Zweites zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 3/3758. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen.
Als Nächstes kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/3759. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um
das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Und die Stimmenthaltungen? Es gibt hier einige Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt in der Drucksache 3/3704 unter Berücksichtigung dessen, dass wir den Änderungsantrag der CDU angenommen haben. Wer dieser nun zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt einige Gegenstimmen. Und Stimmenthaltungen? Es gibt auch einige Stimmenthaltungen. Mit einer großen Mehrheit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/3412 nach zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Es gibt auch einige Stimmenthaltungen. Mit einer großen Mehrheit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Ich bitte das in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, der möge sich von den Plätzen erheben. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Und die Stimmenthaltungen. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/3761. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden, demzufolge werden wir sofort darüber abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist der Entschließungsantrag der Fraktion der PDS abgelehnt.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3609 ZWEITE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe für meine Fraktion in der ersten Lesung dieses Gesetzes deutlich gemacht, dass wir keine Notwendigkeit sehen, das Landesplanungsgesetz im Sinne des Entwurfs der Fraktion der SPD zu ändern. Wir haben das auch sehr deutlich vorgetragen, so dass auch eine Ausschussüberweisung für uns nicht notwendig war. Ich möchte heute nicht allzu viele Neuigkeiten zu diesem Ablehnungsstandpunkt hinzufügen. Wir haben uns nur noch erkundigt, in den wenigen Ländern, in denen das Landesplanungsgesetz in der Art, wie es die SPD-Fraktion begehrt, der Plan als Vorlage in den Landtag genommen wird, gibt es erhebliche Schwierigkeiten, weil das, was wir vermutet haben, auch eintritt. Es ist zu inflexibel. Der Plan muss geändert werden, das kommt ab und an vor und die Frage, es dann ständig durch einen Beschluss im Landtag zu ändern, ist also nicht förderlich. Das bekräftigt eigentlich unsere Position, es wie bisher auch insbesondere durch die Landesregierung in der Zusammenarbeit mit den kommunalen Gebietskörperschaften durchzuführen. Meine Fraktion bleibt bei der Ablehnung dieses Gesetzentwurfs.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte zu diesem Gesetzentwurf nur einige Worte sagen und sie richten sich eigentlich weniger an den Gesetzentwurf, als dass sie sich mit dem Umgang mit diesem Gesetzentwurf beschäftigen. Heute früh haben wir eine Verfassungsänderung zum Volksbegehren verabschiedet und damit etwas für mehr Demokratie in Thüringen getan. Der demokratische Umgang hier in unserem Haus lässt aber auch zu wünschen übrig.
Für mich gehört eben gerade - Herr Schwäblein, so viel zu dieser Unverschämtheit von Bemerkungen hier im Haus - zu einem demokratischen Umgang, dass man respektiert, wenn andere Fraktionen einen Beratungsbedarf haben, und diesem Beratungsbedarf,