Protokoll der Sitzung vom 11.12.2003

Wurzel und nehmen Sie die Kürzungen bei der Bildung im Landeshaushalt zurück, und dann - würde ich auch unserem Herrn Ministerpräsidenten sagen - geht es in Thüringen wirklich vorwärts. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Herr Abgeordneter Emde, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. Wildauer, ich dachte eigentlich, dass dieses Gesetz zur Schulfinanzierung nicht geeignet ist, um Polemik anzufangen. Ich weiß auch nicht, woher Sie jetzt die Dinge nehmen, wir kürzen bei der Bildung, das sagen Sie so pauschal daher, können es überhaupt nicht untermauern. Ich könnte Ihnen jetzt noch mal die Zahlen sagen, wo Thüringen bei der Finanzierung von Schulen steht, nämlich spitze unter den neuen Ländern, Spitze in Deutschland, und das bleibt auch so.

(Beifall bei der CDU)

Ich will aber etwas zum Schulfinanzierungsgesetz sagen. Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass der Gemeinde- und Städtebund sich ausdrücklich dafür ausgesprochen hat, dass wir eine Regelung im Sinne dieser acht Kommunen, die nämlich auch Schulträger sind, vornehmen. Und das hat er für alle Kommunen einheitlich so gesagt. Wir wollen also hier nicht verschiedene Kommunen benachteiligen so, wie Sie das herauskehren. Richtig ist, dass wir das Schulfinanzierungsgesetz vor nicht allzu langer Zeit geändert hatten und dass wir jetzt etwas korrigieren. Dazu stehe ich aber auch. Wenn man einen Fehler begangen hat, dann kann man den auch so aussprechen und kann ihn dann aber auch ändern. Da muss man sich für nichts schämen.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben also gesagt, wir ändern im Sinne dieser acht kreisangehörigen Schulträgergemeinden das Schulfinanzierungsgesetz, haben dazu auch den Landkreistag und den Gemeinde- und Städtebund angehört. Im Ergebnis sind die Formulierungen, die wir als CDU eingebracht hatten, noch mal etwas abgeändert worden, um dann einen juristisch sinnvollen und mit den Beteiligten abgestimmten Vorschlag zu haben.

(Beifall bei der CDU)

Und noch mal etwas zu der Frage: Wird hier jemand benachteiligt oder nicht benachteiligt? Ich denke, es haben alle etwas davon, auch die Gemeinden im Kreis, die nicht Schulträger sind und die im Übrigen ansonsten eben beteiligt sind oder vom Landkreis zu den Kosten von Schule

und natürlich auch zu den hier angesprochenen Kosten zur Schülerbeförderung herangezogen werden. Ich sage Ihnen aber auch, diese kreisangehörigen Gemeinden, die Schulen in ihrer Trägerschaft freiwillig übernommen haben, die tun etwas für Schule und nicht nur für die Schüler dann in ihrer Stadt, sondern auch im Umfeld, also ist es doch nicht so, dass wir den anderen Gemeinden irgendetwas wegnehmen. Insofern halte ich das für vollkommen gerechtfertigt, wie diese Regelung jetzt ist. Sie wird von den Beteiligten getragen und sie unterstützt auch noch einmal die einhellige Meinung im Lande, dass es sinnvoll ist, zwar generell die Schulträgerschaft bei den Landkreisen zu haben, andererseits aber Kommunen, die sich das zutrauen und die potent sind, ebenso eine Schulträgerschaft auch zuzuweisen. Und das, was diese acht Gemeinden aus ihren Schulen gemacht haben, das lässt sich eben auch sehen. So trägt unser Gesetzentwurf diesen sehr guten und potenten Schulträgern Rechnung.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann kann ich die Aussprache schließen. Wir kommen zur Abstimmung zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Medien in Drucksache 3/3793. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ein paar Enthaltungen gibt es, aber ansonsten ist die Beschlussempfehlung mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in Drucksache 3/3639 unter Berücksichtigung eben dieser Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Ein paar Stimmenthaltungen gibt es. Der Gesetzentwurf ist mit ziemlich großer Mehrheit angenommen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Pietzsch, CDU:... empfohlen.)

Wir kommen zur - freuen Sie sich doch, Herr Fraktionsvorsitzender, dass das so ist - Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich von den Plätzen zu erheben. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Genauso wie bei der Handabstimmung ist dem Gesetzentwurf mit großer Mehrheit zugestimmt worden. Ich schließe Tagesordnungspunkt 3.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 19

Fragestunde

Zunächst rufe ich die Mündliche Anfrage in Drucksache 3/3750 auf, eine Frage des Herrn Abgeordneten Hahnemann.

Staatliche Beobachtung von ATTAC

Anfang November wurde bekannt, dass der sächsische Staatsschutz die globalisierungskritische Organisation ATTAC in sein Visier genommen hat. Die gesamte Organisation sei Bestandteil des behördeninternen "Lagebildes Staatsschutz" geworden, antwortete der zuständige Innenminister auf eine Kleine Anfrage der sächsischen PDS-Fraktion.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist ATTAC Gegenstand von Thüringer Staatsschutzermittlungen?

2. Wird ATTAC vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet?

Herr Innenminister, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Nein.

Zu Frage 2: Nein.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU)

Das war direkt mal so, wie man sich das eigentlich gelegentlich wünscht, in aller Kürze. Es gibt auch keine Nachfragen, so dass wir zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Müller in Drucksache 3/3776 kommen können.

Frau Präsidentin, das wird wahrscheinlich nicht so schnell gehen, womöglich bekomme ich hinterher sogar noch etwas Schriftliches.

Barmittelabfluss im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (GA) "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" stehen im jeweiligen Haushaltsjahr regelmäßig so viele Barmittel zur Verfügung, wie in den jeweils vorangegangenen drei Jahren an Verpflichtungsermächtigungen (VE) für das betreffende Jahr belegt wurden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch war jeweils die Belegung von Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in den Jahren 2000, 2001 und 2002 für das Haushaltsjahr 2003?

2. Waren bzw. sind die laut Haushaltsplan 2003 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Haushaltsvollzug irgendwelchen Reglementierungen unterworfen, wenn ja, welchen?

3. In welchem absoluten und prozentualen Umfang flossen die im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Kapitel 07 02, Titelgruppe 83) zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit Stichtag 30. November 2003 tatsächlich ab?

4. Wie schätzt die Landesregierung den aktuellen Mittelabfluss in der Titelgruppe 83 in Kapitel 07 02 ein und sieht sie die Gefahr, dass für den Freistaat Thüringen für 2003 gebundene Bundesmittel mangels Mittelabfluss an den Bund zurückfließen?

Herr Staatssekretär Richwien, bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Müller für die Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer 1. Frage: Die Belegung der in den Jahren 2000 bis 2002 zu Lasten des Jahres 2003 zur Verfügung gestellten Verpflichtungsermächtigungen betrug im Jahr 2000 ca. 81,3 Mio. %&''( :60)  % 2002 ca. 70,2 Mio.     (''1  des Volumens.

Zu Ihrer 2. Frage: Ja, Reglementierungen ergaben sich durch die im Juni 2003 verfügte haushaltswirtschaftliche Sperre. So waren bis zum 15.09.2003 Verpflichtungsermächtigungen in der GA zu Lasten der Haushaltsjahre 2004 bis 2006 nur zu 85 Prozent verfügbar. Des Weiteren konnten keine Neubewilligungen von nichtinvestiven Vorhaben auf den Ansatz des Jahres 2003 und die VE zu Lasten des Jahres 2004 mehr erfolgen. Zusätzlich konnten frei werdende GA-Barmittel nicht neu belegt werden.

Zu Ihrer 3. Frage: Per 30.11.2003 flossen insgesamt 150 Mio.   ,   ;/ -    , deshaushalt ab. Dies sind etwa 61 Prozent des Haushaltsansatzes. Von diesen Mitteln entfielen ca. 114 Mio. 

Maßnahmen der gewerblichen Wirtschaft.

Zu Ihrer letzten Frage: Die gegenwärtige Mittelabflussquote in der GA ist unbefriedigend. Tatsache ist, dass Thüringen Bundesmittel wegen des schlechten Mittelabflusses nicht in Anspruch nehmen kann. Bereits mit Schreiben vom 13.11.2003 musste dem Bund mitgeteilt werden, dass Thüringen in diesem Jahr Barmittel des Bundes in Höhe von mindestens 23,5 Mio.   / spruch nehmen wird.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke schön. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/3777. Bitte, Herr Abgeordneter Höhn.

Mittelbewilligungen und Mittelabfluss im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (GA) "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" stehen im jeweiligen Haushaltsjahr regelmäßig so viele Barmittel zur Verfügung, wie in den jeweils vorangegangenen drei Jahren an Verpflichtungsermächtigungen (VE) für das betreffende Jahr belegt wurden.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang stehen für die jeweils folgenden Jahre 2004 bis 2006 Verpflichtungsermächtigungen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zur Verfügung?

2. In welchem absoluten und prozentualen Umfang konnten die zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2004 bis 2006 jeweils zum Stichtag 30. November 2003 tatsächlich belegt werden?