Protokoll der Sitzung vom 29.01.2004

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Vertreter auf den Regierungsbänken, verehrte Besucher auf der Besuchertribüne, verehrte Gäste, ich begrüße Sie herzlich zur heutigen 99. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 29. Januar 2004, die ich hiermit eröffne.

Neben mir haben als Schriftführer Platz genommen Frau Abgeordnete Sojka und Frau Abgeordnete Zitzmann. Frau Abgeordnete Sojka wird die Rednerliste führen. Es haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Minister Reinholz, Frau Ministerin Prof. Schipanski und Frau Abgeordnete Vopel. Ich darf noch einen Hinweis für den heutigen Abend geben, und zwar hat uns heute die Liga der Freien Wohlfahrtspflege zu einem parlamentarischen Abend eingeladen, der nach Ende der Plenarsitzung gegen 20.00 Uhr stattfindet.

Nun darf ich einige Hinweise zur Tagesordnung geben. Die Tagesordnung wird wie folgt ergänzt - ich bitte doch um ein bisschen mehr Aufmerksamkeit und Ruhe -, und zwar zu Punkt 2: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung "Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes" hat die Drucksachennummer 3/3950.

Zu Punkt 4 "Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung" - es handelt sich um den Gesetzentwurf der Landesregierung: Es wurden Änderungsanträge der Fraktion der PDS in Drucksache 3/3954 und der Fraktion der SPD in Drucksache 3/3959 sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/3960 verteilt.

Zu Punkt 5: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung "Thüringer Gesetz zur Änderung jagd-, wald-, fischerei- und naturschutzrechtlicher Vorschriften" hat die Drucksachennummer 3/3947. Dazu wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/3967 verteilt.

Der Punkt 6 wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da der Innenausschuss noch nicht abschließend beraten hat.

Zu Punkt 7: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung "Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen" hat die Drucksachennummer 3/3951. Der Änderungsantrag, den es dazu gab in Drucksache

3/3748, wurde von der CDU-Fraktion zurückgezogen. Auch diese Unterrichtung liegt Ihnen vor.

Zu Punkt 15: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Landesregierung "Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2003 bis 2007 für den Freistaat Thüringen" hat die Drucksachennummer 3/3952. Als Berichterstatter wurde Herr Abgeordneter von der Krone benannt.

Zu Punkt 23 a "Beratung des Abschlussberichts der Enquetekommission 3/1 'Wahrung der Würde des menschlichen Lebens in Grenzsituationen'" wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/3966 verteilt.

Zu Punkt 23 b "Umsetzung der Empfehlung des Abschlussberichts der Enquetekommission 3/1..." wurde eine Neufassung des Antrags in Drucksache 3/3934 verteilt.

Dann haben wir noch die Fragestunde in TOP 24. Da kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu, nämlich die Drucksachen 3/3943/3944/3946/3948/3949.

Darüber hinaus hat die Landesregierung angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 17, 18, 19, 21 und 22 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Soweit die Dinge, wie sie mir hier vorliegen. Gibt es noch Meldungen aus dem Haus? Herr Abgeordneter Stauch, bitte.

Frau Präsidentin, wir beantragen noch zur Aufnahme in die Tagesordnung die Drucksache 3/3937 "Thüringer Bestattungsgesetz". Des Weiteren beantragen wir die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 15, 17 und 18 sowie der Tagesordnungspunkte 21 und 22.

Gibt es weitere Wünsche aus der Mitte des Hauses? Das ist nicht der Fall. Dann würden wir darüber abstimmen. Wer für die Aufnahme der Drucksache 3/3937 ist, ein Gesetzentwurf der Landesregierung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gibt es Gegenstimmen? Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? Eine Anzahl von Enthaltungen. Aber mit Mehrheit ist dann die Aufnahme beschlossen. Wir würden es der Reihenfolge nach einordnen ans Ende der Gesetzesberatung, wo es um die erste Beratung geht, also nach TOP 14 gebe es dann einen Punkt 14 a.

Jetzt noch die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 15, 17 und 18. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Ja, Herr Buse erhebt Widerspruch. Dann stimmen wir darüber ab. Wer mit dieser gemeinsamen Beratung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke.

Gegenstimmen? 2 Gegenstimmen. Enthaltungen? Doch mehr Gegenstimmen, eine Anzahl von Enthaltungen, aber mit Mehrheit so beschlossen.

Dann die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 21 und 22. Wer stimmt dem zu, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Einige Enthaltungen. Dann ist das mit Mehrheit auch so beschlossen.

Damit haben wir dann die Tagesordnung für den heutigen Tag festgestellt. Wir können in die Beratung einsteigen. Der Tagesordnungspunkt 1 - das war die Regierungserklärung - wird morgen aufgerufen. Wir kommen jetzt unmittelbar zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2424 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/3950 ZWEITE BERATUNG

Vom Ausschuss wurde Herr Abgeordneter Pohl als Berichterstatter bestimmt. Ich bitte, die Berichterstattung vorzunehmen.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf in Drucksache 3/2424 wurde auf Beschluss des Landtags vom 23. Mai 2002 an den Innenausschuss federführend und begleitend an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat nach vorangegangenen drei Beratungen in seiner 69. Sitzung am 09.01.2004 abschließend beraten und dieser abschließenden Beratung lag auch eine schriftliche Anhörung zugrunde. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde mit den Ihnen vorliegenden Änderungen mehrheitlich im Innenausschuss angenommen.

Eine Bemerkung sei mir noch erlaubt. Ursprünglich hatte der Innenausschuss geplant, vor Ort die inhaltlichen und rechtlichen Probleme zu beraten. Dabei wollten wir nicht nur zu irgendeiner ausländischen Spielbank fahren, sondern uns an einem Nachmittag die Spielbank Kassel-Wilhelmshöhe, die nach einem ähnlichen Modell arbeitet wie die künftige Thüringer Spielbank, besuchen.

(Beifall bei der CDU)

Leider wurde dieses Vorhaben aus formalrechtlichen Gründen vom Ältestenrat abgelehnt. Vielleicht war das Ziel zu nah. Das bedeutete eben, dass wir uns mit dieser durchaus praktischen Materie leider nur sehr theoretisch beschäftigen konnten. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Das war eine knappe Berichterstattung. Wenn es eine ordentliche Begründung gegeben hätte, wäre auch die Entscheidung des Ältestenrats anders verlaufen.

(Heiterkeit im Hause)

Das sei mir gestattet an diesem Punkt. Wir kommen zur Aussprache. Jetzt hat Herr Abgeordneter Fiedler, CDUFraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit bahnbrechenden Gesetzen fangen wir heute hier an. Frau Präsidentin, man soll ja Präsidentinnen eigentlich überhaupt nicht widersprechen, aber ich kann meinem Kollegen Pohl nur in seinen Ausführungen, die er hier am Pult für uns alle gemacht hat, zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Vor geraumer Zeit hatten wir uns mit der Novellierung des Thüringer Spielbankgesetzes in erster Lesung befasst. Ich glaube, zu dem Gesetz selbst bedarf es keiner weiteren eingehenden Ausführungen. In der Plenarsitzung am 23.05.2002, damals noch durch Minister Köckert, wurden die unterschiedlichen Sichtweisen bereits dargestellt. Ich möchte dieses heute nicht noch einmal wiederholen. Auch wenn wir uns gern vor Ort - ich lasse das jetzt mit Kassel weg - das noch einmal angeschaut hätten, mit unserem Änderungsantrag in Vorlage 3/2141 haben wir zumeist redaktionelle Korrekturen am Gesetzentwurf vorgenommen. Eine im Rahmen der Anhörung erfolgte materielle Anregung der NDSC - Neue Deutsche Spielcasino GmbH - haben wir aber gern aufgegriffen. Die Gesellschaft hat uns zu Recht darauf hingewiesen, dass ein Spielbankbetreiber nicht gleichzeitig, in welcher Form auch immer, zugleich Spielgeräte oder -technik herstellen sollte, denn das führt unweigerlich zu einer Interessenkollision. Daher möchten wir mit unserem Änderungsantrag unter Nummer 1 eine Regelung im Gesetz aufgenommen wissen, die dieses unterbindet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gemeinsam mit der Landesregierung hoffen wir, dass mit der Errichtung der Spielbank die erforderlichen Gelder eingenommen werden, die ein erfolgreiches Arbeiten der Thüringer Ehrenamtsstiftung ermöglicht. Auch wenn zumindest in diesem Jahr noch nicht mit einem nennenswerten Kapitalzufluss zu rechnen ist, sind wir doch zuversichtlich, dass sich dies in den Folgejahren im beabsichtigten Sinne ändern wird. Wir setzen da auf die Weisheit der Landesregierung, die das so vorgesehen hat, und hoffen, dass sie das auch alles umsetzt im Interesse der Ehrenamtsstiftung für Thüringen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Pohl, jetzt noch einmal eine Wortmeldung in der Aussprache? Bitte, Herr Abgeordneter Pohl für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, heute lesen wir in der zweiten Lesung das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes. Obwohl das Thüringer Spielbankgesetz aus der 1. Legislaturperiode stammt, gibt es in Thüringen bisher noch keine Spielbank. Das hat wohl meines Erachtens auch Gründe. Aus den Erfahrungen anderer Bundesländer wurde einem schnell klar, dass Spielbanken in den neuen Bundesländern sich nur schwer lohnen. Zwischenzeitlich haben Spielbanken in Dresden und Leipzig auch schon geschlossen. Vom Anspruch her sind wir auch schon etwas bescheidener geworden. Ging man bisher beim ersten Gesetz noch von drei Standorten in Thüringen aus, wollte man bei der zweiten Änderung nur noch bis zu drei und jetzt sprechen wir nur noch von einem Standort.

Der Gesetzesvorgang wirft natürlich auch einige Fragen auf. Wieso hat beispielsweise das Kabinett im Oktober 2001 sich für den Standort Erfurt schon entschieden und erst sieben Monate später eine Gesetzesänderung vorgelegt? Zwei Monate vor Einreichung des Gesetzes im Parlament hat der damalige Finanzminister und heutige Innenminister eine Patronatserklärung abgegeben, wonach sich die erste Thüringer Spielbankgesellschaft verpflichtet, sich im neu entstehenden Domhotel einzumieten. Im Klartext, meine Damen und Herren, die Landesregierung hat den Standort vor Beschlussfassung durch das Parlament festgelegt. Ein Blick in den Änderungsantrag des vorliegenden Gesetzentwurfs zeigt, dass die Landesregierung durch die Vorgaben eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts gezwungen war, ein Ausschreibungsverfahren für die Erteilung der Erlaubnis einer Spielbank ins Gesetz aufzunehmen. Wäre diese Änderung des Spielbankgesetzes zu diesem Zeitpunkt schon verabschiedet gewesen, dann hätte die Landesregierung ausschreiben müssen. Ein Ausschreibungsverfahren und auch das Parlament hat man damit auch bewusst hintergangen.

Meine Damen und Herren, ob sich die Spielbank in Thüringen rechnet, steht auch noch in den Sternen. Das wissen zumindest alle, die wie ich in der letzten Legislaturperiode umfängliche Beratungen im Innenausschuss mitgemacht haben. Der einzigen über das Bundesland Thüringen gehenden auswärtigen Sitzung des Innenausschusses in Mainz folgte damals auch eine bestimmte Ernüchterung, sowohl was die Zahl der Standorte als auch die Ergebnisse betraf.

Meine Damen und Herren, zurück zu den betriebswirtschaftlichen Ergebnissen. Es ist bekannt, dass das Aufkommen einer Spielbank auf drei Säulen basiert, einmal der Spielbankabgabe, dann zweitens weiteren Leistungen und drittens der Troncabgabe. So kann das für das Spielbankwesen zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für die Finanzen zuständigen Ministerium die mit 60 Prozent schon niedriger als vorher angesetzte Spielbankabgabe auf 40 oder 30 Prozent vom Hundert senken. Insgesamt, meine Damen und Herren, dürfte die gesamte Spielbankabgabe einschließlich der weiteren Leistungen nicht höher als zwischen 50 und 55 Prozent liegen. Auch die Troncabgabe als dritte Säule wird von Experten als irrelevant eingeschätzt, da das Troncaufkommen in den bundesdeutschen Spielbanken nur noch in den seltensten Fällen zur Deckung der Personalkosten ausreicht. Gerade in den neuen Bundesländern liegt das Troncverhalten meist weit unter dem Niveau vergleichbarer Spielbanken.

Fazit, meine Damen und Herren, die Errichtung einer Spielbank in Thüringen steht unter keinem guten Stern. Zumal ich diese Woche auch schon in der "Thüringer Allgemeinen" gelesen habe, dass in dem künftigen Fünfsternehotel nur das kleine Spiel, sprich Automaten, praktiziert werden soll. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Aus der Mitte des Hauses liegen keine Meldungen vor, aber von der Landesregierung Herr Innenminister Trautvetter, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine kurze Bemerkung zum Beitrag von Herrn Abgeordneten Pohl. Man muss schon einmal die Historie hier auch deutlich darstellen, wie das jetzt noch aktuelle Spielbankgesetz entstanden ist und wie die Standorte entstanden sind.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das ist ja schon ein Uraltgesetz.)

Ja, natürlich ist das uralt. Aber das ist eben auch so ein Nachteil von Koalitionsregierungen, denn die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, auch 1997, haben schon auf den Tisch gebracht, dass sich in Thüringen nur ein Standort rechnet. Aber wie das ist in einer großen Koalition bei Standortbestimmungen, muss sich jeder Partner wiederfinden und so hatte die Landesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht mit bis zu zwei Standorten, den der Landtag dann erhöht hat auf bis zu drei Standorte. Wir haben eine staatliche Spielbankgesellschaft gehabt, die hat dieses Gesetz umgesetzt und hat den wirtschaftlichsten Standort vorbereitet und so hat auch das Finanzministerium, sprich die Thüringer Spielbankgesellschaft,

dann den Mietvertrag und die entsprechenden Vorbereitungen dort abgeschlossen.

Heute kommen wir nun zu einem Gesetzentwurf, der eigentlich zwei wesentliche Inhalte hat. Erstens, wir tragen der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rechnung. Wenn man einen privaten Betreiber zulassen will, dann muss man ausschreiben. Die Ausschreibung wird vorbereitet, wird nach Beschlussfassung durch den Thüringer Landtag dann auch veröffentlicht. Wir haben die Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte dort mit berücksichtigt. Das heißt, wir haben uns nur auf einen Standort festgelegt und der ist Erfurt, so steht es im Gesetz. Ich glaube, das sind die wesentlichen Punkte dieses Gesetzentwurfs. Ich bedanke mich für die zügige theoretische Beratung im Innenausschuss.

(Beifall bei der CDU)

Ich hoffe, dass wir natürlich jetzt auch zügig drangehen können, dieses Gesetz umzusetzen. Es wird im Jahr 2004 nicht mehr möglich sein, dass irgendein Ertrag in die Stiftung Ehrenamt kommen kann. Wir müssen ausschreiben, es muss investiert werden. Das heißt, bevor überhaupt die Betreibung losgeht, wird es sicherlich Ende des Jahres, vielleicht auch erst Anfang 2005. Aber ich glaube, die Zielrichtung des Gesetzes, dass man damit dann auch das Ehrenamt stärkt, ist richtig. Ich bedanke mich, dass dieses Gesetz heute seinen Abschluss hier im Thüringer Landtag findet.

(Beifall bei der CDU)

Damit sind die Redemeldungen abgearbeitet. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung, zunächst über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 3/3950. Wer dieser Empfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? Eine Anzahl von Enthaltungen. Dann ist die Beschlussempfehlung mit Mehrheit so beschlossen.