Ist mir nicht bekannt, dass wir dort ohne Eingriff in Waldeigentum eine landeseigene Liegenschaft hätten, ansonsten müssten wir wahrscheinlich Wald abholzen.
Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/3897. Bitte, Herr Abgeordneter Buse.
Die baulichen Unzulänglichkeiten des Klinikums der FSU und der daraus resultierende Umzugsverzug rufen immer mehr öffentliches Interesse hervor.
1. Wenn Referenzobjekte für den Bau und die Ausrüstung des Klinikums der FSU vereinbart wurden, welche Standards und Kriterien sollen im Falle von Streitigkeiten bezüglich Planungsinhalt, Planungsumfang und Bauausführung zugrunde gelegt werden?
2. Gab es im bisherigen Realisierungsablauf Zweifel, dass die Standards der Referenzobjekte realisiert wurden?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buse beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Grundlagen und Inhalte der schlüsselfertigen Errichtung des ersten Bauabschnitts einschließlich der Qualitätssicherung folgen den Regelungen des Generalübernehmervertrags. Soweit Leistungen funktional oder in ihrer Qualität nicht hinreichend eindeutig definiert sind oder aber nutzungsspezifische Besonderheiten zu klären sind, sieht der Generalübernehmervertrag vor, dass anhand festgelegter Referenzobjekte für die jeweiligen Referenzbereiche die maßgebliche Ausführung festzulegen ist. Im Zweifel gilt das vereinbart, was für den jeweiligen Referenzbereich im jeweiligen Referenzobjekt in Bezug auf Funktionalität, Qualität oder nutzungsspezifische Besonderheit ausgeführt worden ist.
Zu Frage 2: Nein. Die im OP-Bereich aufgetretenen Hygieneprobleme im Stützbereich der OP-Lüftungsdecken sind möglicherweise auf mangelnde Abstimmungen des Generalübernehmers mit den zuständigen Behörden zurückzuführen. Abschließend wird die Verantwortlichkeit im Schiedsgerichtsverfahren geklärt werden.
Ich sehe keine Nachfragen. Danke schön. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/3898. Bitte, Frau Abgeordnete Kaschuba.
Der Bau des Klinikums 2000 der Friedrich-Schiller-Universität Jena sorgte in den vergangenen Monaten immer wieder für öffentlichen Diskussionsstoff.
1. Auf welcher Grundlage wurden die zu erbringenden Leistungen für den Bau des Klinikums funktional oder in ihrer Qualität eindeutig definiert und nutzungsspezifische Besonderheiten geklärt, und wenn ja, welche?
2. Wurden Referenzobjekte für die maßgebliche Ausführung der jeweils angegebenen Referenzbereiche, wie den OP-Trakt, benannt, und wenn ja, welche?
3. Wurde ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hinzugezogen, um den konkret geschuldeten Leistungsinhalt und Leistungsumfang zu prüfen?
4. Gab es für die Bestellung des Sachverständigen bei einer nicht auszuräumenden Unklarheit oder nicht zu beseitigenden Differenz in der Sache (z.B. OP-Säle) eine zeitliche Frist, und wenn ja, welche?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Kaschuba beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Leistungen des Auftragnehmers beinhalten gemäß Generalübernehmervertrag die schlüsselfertige Errichtung des ersten Bauabschnitts im Sinne einer sachgemäßen, funktionsfähigen und termingerechten Ausführung der beschriebenen Bauteile, technischen und betrieblichen Einrichtungen sowie der beschriebenen Ausbauqualitäten entsprechend dem zum Zeitpunkt der Ausführung neuesten technischen Stand und den betrieblichen Anforderungen des Klinikums der FSU Jena hinsichtlich Krankenversorgung, Forschung und Lehre. Leistungsprogramm und qualitative Bedarfsanforderungen sind als so genannte vollständige HU Bau Bestandteil des Generalübernehmervertrags. Die Beachtung aller einschlägigen technischen Normen, Richtlinien und jeweilig ver
1. Chirurgische Klinik an der Universität Gießen, 2. Herzchirurgische Klinik Stuttgart, 3. Neuro-Reha-Zentrum Greifswald, 4. Tierexperimentelles Forschungszentrum Freiburg, 5. Laborgebäude Beutenberg Jena, 6. Neurologische Klinik der FSU Jena.
Zu Frage 3: Für den Fall streitiger Auseinandersetzungen sieht der Vertrag Schiedsverfahren vor, in deren Rahmen natürlich auch Sachverständige eingesetzt werden können. Im Zusammenhang mit Defiziten im Schutzbereich der Lüftungsdecken in den OP-Sälen wurde als Sachverständiger Herr Dr. Seip, Staatliches Untersuchungsamt Hessen, eingeschaltet.
Zu Frage 4: Es ist eine Frist von 14 Tagen nach Fertigstellung einer nicht auszuräumenden Unklarheit im so genannten GÜ-Vertrag festgelegt. Im angesprochenen Fall der OP-Lüftungsdecken gab es folgende Zeitabläufe: Untersuchungsergebnis des Thüringer Landesamts für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz zur Hygieneabnahme am 19. Mai 2003, Ergebnisauswertung mit dem seitens Generalübernehmer eingeschalteten Hygieniker Prof. Marschner am 28. Mai 2003, Benennung von Herrn Dr. Seip, Staatliches Untersuchungsamt Hessen, durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit als oberste Gesundheitsbehörde und zuständige Fachbehörde als Gutachter zur Erstellung eines fachärztlichen Hygienegutachtens am 6. Juni 2003.
Ich hätte zu Ihrer Antwort zu Frage 1 noch eine Nachfrage. Sie hatten sich noch einmal auf die zu erbringenden Leistungen bezogen, hatten sie definiert und hatten unter anderem definiert, dass die betrieblichen Anforderungen in Forschung und Lehre mit definiert wurden. Meine Frage ist, in welchem Umfang wurde das getan bezüglich Betriebsorganisation, Betriebsplanung und wie wurde das im Verlaufe des Baus umgesetzt? Danke.
Frau Dr. Kaschuba, ich hatte dieses nicht definiert, sondern ich hatte ausgeführt, dass auch diese betrieblichen Einrichtungen Teil der Anforderung der schlüsselfertigen Errichtung des ersten Bauabschnitts waren. Andere Ausführungen habe ich dazu nicht gemacht.
Herr Staatssekretär, wer war rechtsverbindlich für den Freistaat Thüringen als Auftraggeber gegenüber und rechtsverbindlich endvertreten gegenüber dem GÜ, wenn Umplanungen, um die es hier geht, zu veranlassen waren? Wer war endvertretend, das TFM oder das TMSFG, also das Fachministerium? Wie war die verbindliche Regelung gegenüber dem GÜ, wer konnte für den Auftraggeber die Veranlassung treffen und musste damit auch die Verantwortung übernehmen?
Für alle bauliche Fragen, und das ist die Umsetzung des GÜ natürlich, die Staatliche Hochbauverwaltung, die, wie Sie wissen, beim Finanzministerium ressortiert.
Sie haben die Frage nach den Referenzobjekten beantwortet und haben unter anderem das Klinikum in Gießen benannt. Meine Frage: Entsprechen die dort definierten Standards den jetzt nachgebesserten Standards in den OPs oder sind es andere Standards?
Die jetzt nachgebesserten Standards bei den OPs, ich nehme an, Sie meinen die Lüftungsdecken, orientieren sich an dem Gutachten von dem Sachverständigen aus Hessen. Dafür ist er eingeschaltet worden und nach dessen Aussagen ist gebaut.
Herr Staatssekretär, können Sie erläutern, welche Rolle und Funktion Herr Schwarz bei dem gesamten Baukomplex in der Rechtsvertretung, in der Endverantwortung gegenüber dem GÜ hatte?
Dann werden Sie das nachreichen. Vielen Dank. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/3899. Herr Abgeordneter Kummer, bitte schön.
Zur Liquiditätshilfe für die von der Trockenheit in diesem Sommer besonders betroffenen Thüringer Landwirtschaftsbetriebe hatten Bundes- und Landesregierung 8,8 Mio. zugesagt. Während die Auszahlung der Bundesmittel zum großen Teil schon erfolgt sein soll, wurden die Landesmittel bisher noch nicht bereitgestellt.
1. Bis wann werden Landes- und Bundesmittel vollständig an die Landwirtschaftsunternehmen ausgezahlt sein?
2. Aus welchen Titeln des Landeshaushalts werden die auf das Land entfallenden 4,4 Mio. $ bracht (bitte Einzelplan, Titel und daraus bereitgestellte Sum- me angeben) ?
3. Reicht die bereitgestellte Summe von 8,8 Mio. $ aus, um allen eingegangenen Anträgen auf Liquiditätshilfe zu entsprechen?