Protokoll der Sitzung vom 29.01.2009

- Gewerbesteuern 2008 11.500.000 €, das sind 263,60 € pro Einwohner,

- Grundsteuern 2008 4.292.000 €, das sind 98,38 € pro Einwohner und

- Nettoinvestitionsrate 1.658.015 €, das sind 38 € pro Einwohner.

Der Haushalt der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2008 war unter Berücksichtigung des genehmigten Kreditrahmens von 1,5 Mio. € ausgeglichen. Die beantragte Kreditgenehmigung konnte aufgrund der festgestellten dauernden Leistungsfähigkeit und einer freien Spitze in Höhe von 1,6 Mio. € erteilt werden.

Zu Frage 2: Dem Thüringer Landesverwaltungsamt liegt noch keine vom Stadtrat beschlossene Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2009 vor. Die Frage nach den gegenwärtigen von der Stadt Eisenach geplanten Investitionen in Schulgebäude kann daher zurzeit durch die Landesregierung nicht beantwortet werden.

Zu Frage 3: Diese Frage kann für das Jahr 2009 nicht beantwortet werden, da der Rechtsaufsichtsbehörde noch keine beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 vorliegt. In der Jahresrechnung 2007 - das sind die letzten verfügbaren Zahlen - betrugen die Ausgaben der örtlichen Sozialhilfe 17.107.612 €, das entsprach 392,14 € pro Einwohner. Im Haushaltsplan 2008 betrugen die veranschlagten Ausgaben der örtlichen Sozialhilfe 17.731.190 €, das entsprach 406,43 € pro Einwohner. Der Landesdurchschnitt der Ausgaben der örtlichen Sozialhilfe betrug 2007 pro Einwohner 283,27 €. Statistische Zahlen für das Jahr 2008 liegen noch nicht vor.

Zu Frage 4: Aufgrund der Haushaltsplandaten des Jahres 2008 ist im Haushalt der Stadt Eisenach kein strukturelles Defizit erkennbar, weil dem Vermögenshaushalt 3.550.915 € vom Verwaltungshaushalt zugeführt wurden. Nach den Ansätzen des Haus

haltsplans 2008 ist die ordentliche Tilgung von 1.892.900 € vollständig im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet und darüber hinaus eine freie Spitze in Höhe von 1.671.615 € ausgewiesen. Eine Bewertung des Haushaltsvollzugs im Haushaltsjahr 2008 im Hinblick auf die Frage strukturelles Defizit ist erst nach Vorlage der bislang noch nicht vorliegenden Jahresrechnung möglich. Vielen Dank.

Es gibt Nachfragen, Abgeordneter Kuschel, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Ich würde gleich beide Fragen stellen. In Frage 2 hatte ich nach dem Investitionsbedarf an den Schulgebäuden gefragt. Sie hatten gesagt, für 2009 liegt noch kein Haushalt vor, insofern kann ich nicht sagen, wie viel investiert wird. Deswegen noch einmal eine Nachfrage bei der Landesregierung, ist der Investitionsbedarf an den städtischen Schulen und den Schulgebäuden bekannt?

Die zweite Frage, da die Jahresrechnung 2008 noch nicht vorliegt, der 30.04. ist der Termin, wie hoch sind die Defizite aus den Jahren 2006 und 2007, mit denen die Jahresabschlüsse jeweils abgeschlossen wurden?

Der Investitionsbedarf in Schulgebäude für das Haushaltsjahr 2009 ist dem Thüringer Innenministerium bzw. der Rechtsaufsicht nicht bekannt. Die Defizite in den Jahren 2006/2007 kann ich nicht genau beziffern, ich weiß nur, dass es Defizite gab in den Jahren 2006 und 2007.

Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordnete Wolf, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4766.

Schlossanlage Wilhelmsthal

Die Schlossanlage Wilhelmsthal befindet sich im Besitz des Freistaats Thüringen. Der Verfall der historisch ausgesprochen wertvollen Immobilie schreitet unaufhörlich und scheinbar immer schneller voran. Es ist offensichtlich, dass der Verfall nicht mehr aufzuhalten ist, wenn nicht schnellstmöglich gehandelt wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der Anlage und welche Notsicherungen bzw. Sanierungsmaßnahmen sind 2009 geplant?

2. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung im Hinblick auf die Schlossanlage, sollte in absehbarer Zeit (innerhalb des nächsten halben Jahres) kein potenzieller Investor gefunden werden?

3. Wie ist der aktuelle Zustand des Telemannsaals?

4. Wie viele Gespräche mit möglichen Investoren sind 2008 mit welchem Ergebnis erfolgt?

Es antwortet Staatssekretär Dr. Spaeth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf wie folgt:

Zu Frage 1: Der sanierungsbedürftige Zustand der Schlossanlage Wilhelmsthal ist bekannt. Ohne ein nachhaltiges Nutzungskonzept können jedoch nur die zwingend erforderlichen Sicherungsmaßnahmen ausgeführt werden. Als erste dieser Maßnahmen ist am 20. Januar 2009 die Erneuerung der Fallrohre und Dachrinnen am Pavillongebäude sowie der Kolonnade mit geschätzten Kosten von 10.000 € beauftragt worden. Im Anschluss daran werden am Prinzessinnenhaus sowie an der Remise die Dachentwässerungen und Teile der Dacheindeckung erneuert. Die Kosten dieser Maßnahme werden mit rund 12.000 € veranschlagt. Am Marstallgebäude ist die Erneuerung von Teilen des Dachstuhls, der Mansarden, der Dachhaut und der Dachentwässerung erforderlich. Hierzu wird im ersten Halbjahr ein Gutachten erstellt, in dem auch der Kostenrahmen ermittelt wird. Weiter soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Sanierung der Brücke über die Elte durchgeführt werden. Über diese Brücke erfolgt die Zufahrt zum Schlossareal. Wegen der Arbeiten am Telemannsaal verweise ich auf die Antwort zu Frage 3.

Zu Frage 2: Wie bereits bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 322 in Drucksache 4/964 ausgeführt wurde, besteht kein Landesbedarf an der Schlossanlage Wilhelmsthal. Die Suche nach einem potenziellen Investor, der neben einem Nutzungskonzept auch ein tragfähiges Finanzierungskonzept vorlegt, bleibt deshalb Ziel der Vermarktungsbemühungen.

Zu Frage 3: Die Sanierung des Dachstuhls im Telemannsaalgebäude ist Anfang 2008 mit Kosten von rund 100.000 € abgeschlossen worden. Ende Mai 2008 wurden weitere Untersuchungen am freigelegten Mauerwerk der tragenden Längswände vorgenommen. Daraufhin wurden statische Sicherungen mit Kosten von rund 75.000 € ausgeführt. Im Zuge dieser Maßnahme ist Ende Dezember 2008 auch der weitere Notsicherungsbedarf aufgenommen worden. Die aufgrund dieser Erhebungen erforderlichen restauratorischen Sicherungsmaßnahmen zur Schwammsanierung werden nach Erhalt der Unterlagen ausgearbeitet.

Zu Frage 4: Im vergangenen Jahr wurden etwa 50 mündliche oder schriftliche Anfragen zum Schloss Wilhelmsthal bearbeitet. Fast die Hälfte der Interessenten wünschte weitere Gespräche und eine Besichtigung in der Schlossanlage. Von diesem Interessentenkreis wurden sieben Nutzungskonzepte, die leider nur sehr allgemein gehalten waren, vorgelegt. Die weiteren Verhandlungen verliefen ohne Ergebnis, da grundsätzlich die Finanzierung der Nutzungskonzepte und der Sanierungsaufwendung nicht nachgewiesen werden konnte. Danke.

Danke. Es gibt Nachfragen. Abgeordnete Wolf, bitte.

Danke. Die Nachfrage zu Frage 2: Sie haben ausgeführt, dass es keinen Landesbedarf gibt. Meine Frage bezieht sich aber darauf, was die Landesregierung für eine Strategie hat, wenn in nächster Zeit kein Investor gefunden ist. Heißt das, dass Sie als Land die Schlossanlage weiter dem Verfall damit preisgeben oder gibt es einen sogenannten Plan B? In dem Zusammenhang die Nachfrage: Wird der Gedanke der Freunde zum Erhalt der Schlossanlage Wilhelmsthal, diese in eine eigenständige Stiftung zu geben, vonseiten des Landes unterstützt?

Zur ersten Nachfrage: Die Strategie ist doch klar. Ich meine, das ist nicht die erste Mündliche Anfrage zu diesem Thema und die Sanierungsmaßnahmen können Sie ja aufaddieren über die Jahre, wenn Sie die Protokolle lesen, also wird sie nicht dem Verfall freigegeben, sondern wir sind immer dabei, möglichst das Gebäude zu erhalten. Es ist eben noch kein Investor gefunden worden. Er werden viele Gespräche geführt, aber keiner hat ein tragfähiges Konzept. Zu der Stiftung kann ich Ihnen aus dem Stehgreif jetzt nichts sagen.

Gibt es jetzt noch irgendeinen Wunsch? Eine weitere Frage geht nicht.

Eine weitere Frage geht nicht, das weiß ich. Aber wenn Sie die Frage im Moment nicht beantworten können, kann ich aber davon ausgehen, dass es möglich ist, die Antwort schriftlich zugearbeitet zu bekommen.

Ja, klar.

Danke.

Danke dafür. Jetzt gibt es eine Nachfrage des Abgeordneten Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, mit welcher Förderung könnte denn ein potenzieller Investor rechnen?

Herr Kuschel, das kann man so nicht beantworten. Da muss man den Antrag lesen. Da gibt es zig Förderprogramme. Ich bitte um Verständnis, dass ich die nicht alle auswendig runterrasseln kann.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, Abgeordneter Dr. Schubert, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/4770.

Bau der Ortsumgehung Gößnitz (B 93)

Im Arbeitsplatzprogramm Bau und Verkehr der Bundesregierung ist als einzige Thüringer Maßnahme im Straßenbaubereich mit 16 Mio. € der Neubau der Ortsumgehung Gößnitz-Löhmigen enthalten. Damit dürfte dem Baubeginn 2009 nichts mehr im Wege stehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann kann nach dem derzeitigen Stand mit dem Bau der Ortsumgehung Gößnitz begonnen werden?

2. Welche konkreten Einzelprojekte sind für die Jahre 2009 und 2010 vorgesehen?

3. Wie ist der weitere zeitliche Ablauf bis zur Fertigstellung der Ortsumgehung geplant?

Es antwortet Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schubert beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Mit dem Bau der Ortsumgehung Gößnitz kann nach derzeitigem Stand voraussichtlich Ende August in diesem Jahr begonnen werden.

Zu Frage 2: Im Jahr 2009 erfolgt der Baubeginn am Bauwerk 03 - Meerchentalbrücke. Im Jahr 2010 soll mit weiteren Brückenbauwerken und dem Streckenbau begonnen werden. Den konkreten Bauablauf, das kennen Sie, bestimmt natürlich der Auftragnehmer.

Zu Frage 3: Voraussichtlich im März 2010 wird im zweiten Bauabschnitt am sogenannten Dreierhäuschen bis nördlich des Nauendorfer Grunds mit dem Strecken- und Ingenieurbau begonnen. Für den südlichen Um- und Ausbauabschnitt soll der Baubeginn im August 2010 erfolgen. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist für das Jahr 2012 geplant.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann folgt die nächste Mündliche Anfrage, Abgeordneter Kubitzki, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4776.

Frau Präsidentin, Forschungsprojekte „Optimierte Abbildung des Pflegeprozesses in Pflegepraxis und Pflegedokumentation“ der Fachhochschule Jena

In den zurückliegenden Jahren wurde seitens der Landesregierung mehrmals über das o.g. Forschungsprojekt informiert.