Protokoll der Sitzung vom 29.01.2009

Ich sage es deutlich: Die schwerwiegenden Probleme liegen auch auf der Ebene des Gesetzestextes des SGB II. So sind z.B. das seltsam und entmündigende Konstrukt Bedarfsgemeinschaft, Fragen der Einkommensanrechnung und der Höhe der Übernahme von Kosten der Unterkunft, Höhe und Regelungsumfang der Regelsätze und die Fragen der Rangfolge von Sozialleistungsansprüchen inhaltliche Schwerpunkte von Hartz-IV-Prozessen. Die Liste der gesetzlichen Problemfelder ist nicht abschließend. So wundert es auch nicht, dass mittlerweile sich die Justizministerkonferenz im Rahmen einer Arbeitsgruppe auch mit Änderungsbedarf am materiellen Recht befasst.

Das Bundessozialgericht hat vor wenigen Tagen anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts 2008 solche Änderungen verlangt, vorgestern die Regelsätze für Kinder in dem Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Ich denke, das ist erneut, meine Damen und Herren, eine schallende Ohrfeige für die Regierenden im Bund, weil genau an diesem Punkt deutlich wird, wie respektlos und menschenunwürdig mit Bedürfnissen unserer Kinder umgegangen wird. Es ist Zeit für zeitnahe Gesetzesänderungen zugunsten Hartz-IV-Betroffener. Aber

wir wollen kein Hartz-IV-light, wir wollen mittelfristig das Ziel - die Abschaffung von Hartz IV. Ich danke.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat Abgeordneter Höhn, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Titel der Aktuellen Stunden „Hartz-IV-Gesetzgebung und Klageflut an Thüringer Sozialgerichten“ versucht der Antragsteller durchaus berechtigt, sage ich an dieser Stelle, einen Zusammenhang herzustellen. Man muss ganz nüchtern konstatieren, ja, diese Klageflut ist unbestreitbar. Herr Kollege, ich weiß nicht, ob Sie es versäumt haben, aber ich will es an dieser Stelle nicht versäumen, einmal die Zahl der momentan anhängigen Verfahren hier vorzutragen. Nach meinen Informationen liegen derzeit an Thüringer Sozialgerichten 16.865 Verfahren an. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt knapp 17 Monate. Glaubt man den Verlautbarungen des Verbandes der Thüringer Sozialrichter, dann ist der Verfahrenseingang im Januar 2009 im Vergleich zum Vorjahresmonat um mehr als 50 Prozent noch einmal gestiegen.

Meine Damen und Herren, zwei Fragen drängen sich auf, zumindest mir an dieser Stelle. Erstens: Was sind die Ursachen dafür? Und zweitens - das ist, glaube ich, auch nicht ganz unerheblich, mit Blick auf Frau Ministerin: Wie geht die Justiz mit der Problematik um? Zu den Fragen der Ursachen sind wir uns, glaube ich, in der Einschätzung einig, reicht die Zeit in dieser Aktuellen Stunde nicht aus, um alle zu beleuchten. Zum einen will ich noch einmal darauf aufmerksam machen, weil das gerne in der Debatte, auch jetzt eben war das wieder deutlich Herr Kollege, wenn Sie die Abschaffung des „Systems des SGB II“ fordern, lassen Sie vermissen, welche Alternativen Sie dafür aufzeigen. Zwei Systeme, ehemals autarke Systeme - einerseits des Bundes die Arbeitslosenhilfe und zum anderen das der kommunalen Sozialhilfe als Grundsicherung, die ohnehin aus einer Quelle gespeist worden sind, nämlich aus Steuergeldern - zu einem System zusammenzuführen, halte ich nach wie vor im Grundsatz für richtig. Damit erübrigt sich auch die Frage nach der Abschaffung von Hartz IV. In dieser Einschätzung sind wir uns wieder einig. Was die Gesetzgebung selbst im Detail betrifft, ist es, glaube ich, müßig, hier nicht zu konstatieren, dass diese Gesetzgebung in der Umsetzung mit allerlei Problemen behaftet ist.

Der zweite Aspekt in der Beantwortung der ersten Frage über die Ursachen ist die Frage der Qualität der Bearbeitung in diesen neu geschaffenen Institutionen. Wir alle wissen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über diese sogenannte Auftragsverwaltung erleichtert nicht unbedingt die Umsetzung innerhalb dieses Systems. Ich will gerne konstatieren, dass die ARGEn - ich versuche mal eine saloppe Formulierung zu gebrauchen - durchaus ein selbst lernendes System darstellen. Sie haben die Aufgabe, die Gesetzgebung en détail gerichtsfest zu machen. Das ist das Problem, wo sich die Schnittstelle zu der Gerichtsbarkeit ergibt. An dieser Stelle sei erwähnt, dass sich in Thüringen momentan 54 Sozialrichter mit dieser von mir eingangs erwähnten Zahl von Verfahren beschäftigen. Dazu muss man wissen, dass von diesen 54 genau 27 „echte Sozialrichter“ sind. Die andere Hälfte besteht aus sogenannten Richtern auf Probe oder kraft Auftrags, die dorthin abgeordnet worden sind. Wir alle kennen die Problematik der Versetzbarkeit von Richtern, das ist ein verfassungsrechtliches Problem, haben wir an anderer Stelle schon erörtert, das will ich gar nicht erst aufgreifen.

Aber, Frau Ministerin, ich glaube - auch wenn ich in der letzten Ausschuss-Sitzung nicht persönlich anwesend war, so ist es mir doch übermittelt worden -, dass Sie die Problematik durchaus zur Kenntnis nehmen, aber Ihre Konsequenzen - das sage ich auch offen - reichen mir an dieser Stelle nicht aus. Der Verband der Sozialrichter konstatiert nach meinen Informationen nicht zehn zusätzliche, sondern 13 zusätzliche Sozialrichterstellen.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Da haben Sie vermutlich zwei Tage später angerufen.)

Abgeordneter Höhn, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Den letzten Satz, ich habe das schon gesehen. Ich will darauf hinweisen, wie man das erreichen kann. Sorgen Sie dafür durch eine verbesserte Anreizwirkung, Richterinnen und Richter in die Sozialgerichtsbarkeit zu bewegen, schnellere Laufbahnentwicklung, verbesserte Beförderungsmöglichkeiten. Das sind durchaus Ermessensspielräume, die auch die Justiz in Thüringen hat. Auf diese Mittel sollte man durchaus zurückgreifen. Vielen Dank.

Das Wort hat Abgeordneter Bergemann, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Hauboldt hat es ja richtig gesagt, schon wieder Thüringer Sozialgerichtsbarkeit. Aber da gibt es so ein altes römisches Sprichwort: „Wiederholung ist die Mutter des Lernens“. Vielleicht hilft es Ihnen ja ein bisschen, weil wir so viele Anträge bisher dazu gehabt haben, Mündliche Anfragen, im Ausschuss, in Plenarsitzungen haben wir vor zwei Jahren lang und breit darüber diskutiert. Ich denke mal, es ist vielleicht ein Vorteil - Sie konnten ja vorige Woche im Ausschuss dabei sein, Kollege Höhn ja nicht. Ich finde jedenfalls, bei all den Diskussionen ist immer für Klarheit gesorgt worden in dieser Frage. Es ist da immer Rede und Antwort gegeben worden. Die ganze Geschichte hat sich dann auf zwei Punkte fokussiert, denn seit der Zahlung von ALG II und damit der Überleitung in die Sozialgerichtsbarkeit der Verfahren zum Januar 2005 hat es natürlich eine Klagelawine gegeben. Die ist ins Rollen gekommen, die hat auch keiner von allen Beteiligten so vorhersehen können, das ist erst mal Fakt. Das ist auch richtig, dass unsere vier Sozialgerichte natürlich über Gebühr personell gefordert sind, das ist auch unstreitig. Ich glaube schon, dass die Landesregierung - da habe ich eine völlig andere Meinung - in Gestalt Frau Ministerin Walsmann - sie hat das ja nicht nur in ihrer Regierungserklärung im Sommer letzten Jahres deutlich gemacht und gesagt, was sie tun wird, weil der Kollege das jetzt noch mal angesprochen hatte - Wort gehalten hat. Man muss die Zahlen anschauen, allein in 2008 personelle Aufstockung um 20, im Jahr 2009 sind noch mal sechs Bedienstete in der Form dazugekommen - das ist genau der richtige Weg. Ich glaube, da gibt es auch nichts zu kritisieren. Diesen Erfolg sieht man, im Vergleich zu den Jahren davor ist hier reagiert worden und zu Recht reagiert worden.

(Beifall CDU)

Ich will vielleicht noch mal an der Stelle zwei Worte verlieren, warum die Zahl der Verfahren angestiegen ist. Kollege Höhn hat es ja gesagt - die Qualität ist angesprochen worden, völlig richtig -, es gibt komplizierte Antragsverfahren. Wenn man vor Ort mit den Leuten spricht, das Zusammenspiel zwischen ARGEn und Kommunen lässt auch an manchen Stellen zu wünschen übrig. Es gibt Unklarheit bei Anrechnungen von Miete und von Einkommen, Vermögen und all die Dinge.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das Gesetz trägt auch dazu bei.)

Da sind natürlich auch fehlerhafte Berechnungen, das wiederholt sich ja in vielen dieser Verfahren. Am Ende hat man, glaube ich, auch durchaus Gelegen

heit, mal darüber nachzudenken, wie man das optimieren kann, weil die Gründe häufig die gleichen sind. Dass die Betroffenen ihr Recht wahrnehmen zu klagen, das ist mehr als legitim und auch richtig, dass man das tut. Aber das hat natürlich im Umkehrschluss schon die Folge, dass es mehr Verfahren gibt. An der Stelle danke ich einfach auch mal den Bediensteten in den Sozialgerichten, allen Beteiligten für die engagierte und aufopferungsvolle Arbeit, die dort geleistet wird. Denn es ist ja auch nicht immer einfach, wir wissen alle, wie die Rechtslage ist, auch Menschen zu bewegen, sich von dem einen Arbeitsplatz zum anderen zu begeben, dort zu helfen - aller Ehren wert, an der Stelle von meiner Fraktion noch mal herzlichen Dank.

Was den Bereich der Hartz-IV-Gesetzgebung angeht, gab es eine Pressemitteilung. Herr Hauboldt, da teile ich natürlich Ihre Meinung überhaupt nicht mit dem Slogan, der da heißt: „Hartz IV - Armut per Gesetz“. Da erlaube ich mir, Ihnen mal aus der heutigen FAZ - wenn ich zitieren darf, Frau Präsidentin - zu sagen: Das IAB, also das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus Nürnberg, hat heute dazu eine vierjährige Analyse vorgelegt, da steht wörtlich ganz klar drin: „Hartz IV bedeutet nicht Armut per Gesetz.“ Das kann man dann noch untersetzen. Die Zeit reicht leider nicht, aber vielleicht lesen Sie es einmal nach, wie die Ergebnisse sind, denn da ist eigentlich ziemlich klar, dass das, was Sie versuchen in den Pressemitteilungen, das, was Sie immer wieder versuchen rüberzubringen mit einer so undurchsichtigen Kampagne, dass es den Menschen viel besser gehen würde, wenn es Hartz IV nicht gäbe, das ist eben nicht die Wahrheit, das stimmt einfach nicht. Wie hat Kennedy mal gesagt: „Wer die Realität verändern will, der muss sie auch zur Kenntnis nehmen.“ Hartz IV ist so eine Realität. Da glaube ich schon, dass man bei den unterschiedlichen punktuellen Fehlern im Gesetz - da sind wir uns, glaube ich, alle einig, das habe ich auch rausgehört - natürlich nachbessern muss. Aber dass die Zusammenlegung Arbeitslosenhilfe-Sozialhilfe richtig war an der Stelle, das zeigen auch die deutlichen Zahlen, die man erkennen kann. Es ist nämlich kein Einsparprogramm geworden, sondern es ist ein richtiges Ausgabenprogramm. Pro Jahr geben wir 45 Mrd. € aus, das sind zum jetzigen Zeitpunkt 30 Prozent mehr, als es 2004 waren. Daran sieht man schon, was sich entwickelt hat. Man muss natürlich das auf den Prüfstand stellen - die vielen Fragen. Da bin ich dabei. Wer im Ausschuss richtig zugehört hat, Frau Ministerin Walsmann hat das deutlich gemacht, auch die Arbeitsgruppe in der Justizministerkonferenz, die sich damit beschäftigt, wird - glaube ich, hoffe ich zumindest auch - aus den Ergebnissen dort die richtigen Schlüsse ziehen und auch die entsprechenden Maßnahmen einleiten. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Das Wort hat Abgeordnete Leukefeld, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr verehrte Gäste! Also, Herr Bergemann, Hartz IV ist Realität, für uns hier nicht, aber für die, die da oben sitzen, das weiß ich zufallsweise ganz genau, weil ich sie kenne, für die ist es Realität.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Ich kenne sie auch.)

Hartz IV ist nicht über uns gekommen von oben, vom Bundestag, es ist von Mehrheiten beschlossen worden, von einer damaligen rot-grünen Bundesregierung mit Zustimmung dann letztendlich auch der CDU/CSU. Das darf man nicht vergessen. Deswegen, denke ich, ist es richtig, wenn heute dieses Thema auf der Tagesordnung steht in der Aktuellen Stunde, dass es nicht so sehr um die Klageflut und um die Arbeit der Sozialgerichte geht,

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Doch hier.)

nein, es geht um den Inhalt des Gesetzes. Das ist die Frage und wir haben hier von Anfang an - das weiß ich, weil ich gerade zu diesem Thema auch die erste Reden hier gehalten habe - gesagt, Hartz IV ist diskriminierend und das hat sich leider auch bewahrheitet.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Und was war vorher?)

Hartz IV ist Armut per Gesetz, Hartz IV schafft Armut.

(Beifall DIE LINKE)

Ich habe die IAB-Analyse noch nicht durcharbeiten können, ich bin nicht so gut wie Sie, Herr Bergemann, ich habe sie aber auch wahrgenommen vom Institut. Ich denke, wenn man wirklich die Menschen fragt, die seit Jahren mit diesen Regelsätzen, von diesen Regelsätzen leben müssen...

(Zwischenruf Abg. Schröter, CDU: Zum Thema bitte, Frau Leukefeld.)

Ja, das ist das Thema! Da sind wir nämlich z.B. beim Bundessozialgericht, was jetzt gerade dieser Tage - Sie haben das ja auch zur Kenntnis nehmen können, ganz aktuell Klagen - zwar auf einer anderen Ebene entschieden hat, nämlich ganz aktuell das Bundessozialgericht vom 27.01.2009 und das Landessozialgericht Hessen nach mündlicher Verhandlung am 29.10.2008. Da ist belegt: Die Regelsätze, insbesondere die Regelsätze für Kinder, entsprechen nicht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Bedarfsdeckung im Sinne gleicher sozialer Teilhabe. Insbesondere beim Regelsatz für Kinder wurde u.a. der Bildungsbedarf in keiner Weise berücksichtigt und es deckt noch nicht einmal den Tagesbedarf für eine angemessene Ernährung. Da, meine Damen und Herren, hätten beim Gesetzgeber schon längst die Alarmglocken schrillen müssen. Fundierte wissenschaftliche Untersuchungen - ich erinnere hier nur an den paritätischen Wohlfahrtsverband - haben schon vor Einführung von Hartz IV zum 01.01.2005 festgestellt, dass 420 € mindestens notwendig sind. Deswegen bleiben wir, bleibt meine Partei auch bei der Forderung, unverzüglich den Regelsatz auf 435 € inflationsbereinigt aufzustocken.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Und wie war das früher in der alten Sozialhilfe?)

Das wäre eine wirkliche Maßnahme für die Menschen, die davon betroffen sind, weil sie das auch konsumieren werden.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: War die alte Sozialhilfe besser?)

Die alte Sozialhilfe, Herr Höhn, war nicht besser. Es gibt aus meiner Sicht, wenn überhaupt, dann zwei Vorteile. Das eine ist der ganzheitliche Ansatz und das Zweite ist die Tatsache, dass Sozialhilfeempfänger auch wieder Anspruch haben auf Vermittlung. Das muss man ganz klar sagen.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Gut, dass Sie es mal gesagt haben.)

Nein, nein, das haben wir ja auch immer gesagt und nie bestritten. Trotzdem ist mit Hartz IV nicht mehr Rechtssicherheit eingetreten und ich sage Ihnen, mit der Pauschalierung sind individuelle Lösungen, bedarfsgerechte Lösungen unter Beachtung der konkreten Menschen radikal abgebaut worden. Es gibt nur pauschale Festlegungen und das ist ja unter anderem auch eine Frage, die zu Widersprüchen und zu Klagen führt. Es sind einige hier schon angesprochen worden. Das ist die Frage der Problematik der Bedarfsgemeinschaften bis zur Frage der Kontrolle und der Hausbesuche und Repressions

maßnahmen, die dort stattfinden. Das ist das Thema der sogenannten „Stallpflicht für Jugendliche unter 25“, dass sie nicht ausziehen dürfen zu Hause, ohne dass die ARGE zugestimmt hat. Das sind wirklichkeitsfremde und auch nicht an den konkreten Sachverhalten orientierte Themen bei der Problematik Kosten für Heizung und Unterkunft, Energie. Wenn ich das Wort jetzt weitergeben könnte, wüsste ich genau, dass hier eine Betroffene ganz konkret zu ihrem Fall sprechen könnte, der sich seit Jahren hinzieht. Wir haben zu verzeichnen, dass es einen Widerspruch gibt, der ewig nicht bearbeitet wird, dann führt es zur Klage, in der Zwischenzeit kommen schon wieder neue Bescheide und da dreht sich eine Spirale und deswegen sagen wir, Hartz IV muss weg.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Was wollen Sie dafür haben?)

Lassen Sie mich das noch sagen, weil Sie uns vorwerfen, dass wir keine Alternativen hätten, nein, es darf keine

Abgeordnete Leukefeld, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Arbeitslosen 1. und 2. Klasse geben, es geht um die Angleichung beider Regelkreise. Alle Instrumentarien, die dort beinhaltet sind, müssen allen Menschen zugänglich sein,

(Glocke der Präsidentin)

wir wollen eine bedarfsorientierte soziale Grundsicherung, die armutsfest ist.

Abgeordnete Leukefeld, kommen Sie zum Ende.

Menschen mit und ohne Arbeit müssen in Würde leben können. Das ist unser Anspruch.

(Beifall DIE LINKE)