Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Anhörung hat gezeigt, dass der eingeschlagene Weg der Landesregierung, das heißt in einem ersten Schritt im Wesentlichen nur die redaktionelle Anpassung des Landesbeamtenrechts an die Statusgesetzgebung des Bundes und erst im zweiten Schritt umfassende inhaltliche Änderungen, wie die Neuordnung des Laufbahnrechts vorzunehmen, von der weit überwiegenden Anzahl der Angehörten mitgetragen und zum Teil auch ausdrücklich begrüßt wird. Die Berechtigung dieses Vorgehens zeigt sich auch daran, dass die Mehrheit der anderen Länder ebenso verfährt und dass es gerade bei Ländern, die eine umfassende Reform zum 1. April 2009 geplant hatten, zu erheblichen Verzögerungen kommt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 11. März 2009 beschlossen, so dass dieser nunmehr abschließend im Landtag auch behandelt werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Interesse der Anwendungsfreundlichkeit der beamtenrechtlichen Rechtsgrundlagen bestand das Ziel der Landesregierung insbesondere darin, ein zeitgleiches Inkrafttreten des Thüringer Beamtengesetzes und der ergänzenden Verordnungen mit dem Beamtenstatusgesetz zum 1. April 2009 sicherzustellen. Zur Erreichung dieses Ziels bedarf es nur
noch eines kleinen Schrittes heute. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und so den Weg für das Inkrafttreten zum 1. April 2009 freizumachen.
Soweit die Fraktion DIE LINKE eine umfassende Gleichstellung der von Artikel 6 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich besonders geschützten Ehe mit den Lebenspartnerschaften verlangt, kann dem nicht ohne Weiteres gefolgt werden. Die Gleichstellung von ehelichen Lebensgemeinschaften mit Lebenspartnerschaften in den beamtenrechtlichen Vorschriften wirft vielfältige rechtliche Probleme auf, deren Klärung einer sorgfältigen Prüfung bedarf. Daher kann über die Gleichstellung der Lebenspartnerschaften erst auf der zweiten Stufe der Dienstrechtsreform, also der inhaltlichen Überarbeitung des Landesbeamtenrechts, entschieden werden. Danke schön.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen ab als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/5013. Wer ist für diesen Änderungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Es gibt keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt.
Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/5014. Es ist beantragt, hier getrennt nach Punkt 1 - ja, bitte, Herr Abgeordneter Höhn.
Frau Präsidentin, das mit der Trennung kommt erst beim Entschließungsantrag. Aber für den Antrag in der Drucksache 4/5014 beantrage ich namentliche Abstimmung.
Wir stimmen also ab über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 4/5014 in namentlicher Abstimmung. Ich bitte, die Stimmzettel einzusammeln.
Hatten alle die Möglichkeit, ihre Stimmzettel abzugeben? Das ist offensichtlich der Fall, dann beende ich die Abstimmung und bitte um Auszählung der Stimmen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich gebe Ihnen das Ergebnis der Abstimmung bekannt. 68 Stimmen wurden abgegeben, 24 Jastimmen, 44 Neinstimmen, damit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden (namentliche Abstim- mung siehe Anlage).
Wir kommen zur weiteren Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 4/4968. Wer ist für diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, damit ist die Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen.
Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4646 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung in Drucksache 4/4968. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf und ich bitte Sie, durch Erheben von den Plätzen Ihre Stimme abzugeben. Wer ist für den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung? Danke. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.
Wie bereits in der Redemeldung von Frau Lehmann angekündigt, bitten wir um Trennung der Abstimmung in den Punkten 1 und 2.
Gibt es dazu Widerspruch? Von der Fraktion der SPD gibt es keinen Widerspruch, dann werden wir getrennt abstimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/5015.
Wir stimmen zuerst ab über den Punkt 1. Wer für diesen Punkt ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Punkt, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, damit ist Punkt 1 mit Mehr
Wer ist für den Punkt 2 dieses Entschließungsantrags, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Punkt 2, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Damit ist Punkt 2 einstimmig angenommen.
Gesetz zur Änderung des Thürin- ger Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungs- gesetz Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 4/4717 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien - Drucksache 4/4972 - ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Frau Abgeordnete Holbe aus dem Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zur Berichterstattung. Bitte, Frau Abgeordnete Holbe.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Landtagskollegen, zur Berichterstattung zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieser Gesetzentwurf der CDU-Fraktion wurde in Drucksache 4/4717 in der ersten Beratung am 12.12. im Plenum vorgetragen und an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien sowie federführend an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen. Der Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien tagte am 15.01. und beschloss eine schriftliche Anhörung. Als Anzuhörende wurden das Studentenwerk Thüringen und die Konferenz der Thüringer Studierendenschaften festgelegt.
Im Rahmen der Anhörung wurden Hinweise auf Änderungen vorgetragen. Diese Änderungsvorstellungen wurden beraten und in einem Änderungsantrag der CDU-Fraktion, in Vorlage 4/2639 vom 18.02., aufgegriffen. Da ging es unter anderem um eine redaktionelle Änderung, und zwar wurde vorgeschlagen „drittes Gesetz“ einzufügen, um hier die Reihenfolge noch einmal zu dokumentieren und Artikel 2 zu ändern in „Das Gesetz tritt am Tage der Verkündigung in Kraft“. Wichtig war bei der zweiten Änderung, Rechtssicherheit zu gewähren für die Studierenden, die bereits Widersprüche eingelegt haben bzw. Bescheide erhalten haben, so dass auch hier sichergestellt ist, dass die jeweilig zuständige Wider
spruchsstelle am Ende den Antrag abarbeitet. Die KTS hatte einen weiteren Hinweis auf zusätzliche Finanzmittel des Studentenwerks durch die zusätzlichen Aufgaben der Widerspruchsbearbeitung. Hier wurde durch das Kultusministerium vorgetragen, dass bestehende Vereinbarungen zwischen dem Studentenwerk und dem Kultusministerium zur Kostenerstattung existieren und diese hinreichend sind. Im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien erfolgten dann am 27.02. die Auswertung und die mehrheitliche Annahme dieses Änderungsantrags. Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten wurde ebenfalls beteiligt und stimmte dem Gesetzentwurf mit seinen vorgetragenen Änderungen zu. Der Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien empfiehlt Ihnen hiermit die Zustimmung zum Gesetzentwurf in Drucksache 4/4717 einschließlich der Änderungen in Drucksache 4/4972. Danke schön.
Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung.
Wir stimmen als Erstes über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien in Drucksache 4/4972 ab. Wer ist für diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen, danke. Wer ist gegen die Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Damit ist diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4717 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung in Drucksache in 4/4972. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen, danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme, damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Ich bitte Sie durch Erheben von den Plätzen Ihre Stimme abzugeben. Wer ist für den Gesetzentwurf, der möge sich vom Platz erheben. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, der möge sich vom Platz erheben. Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung, damit ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, dass heute auf alle Fälle der Tagesordnungspunkt 22 aufgerufen wird.
Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2008 bis 2012 für den Frei- staat Thüringen Unterrichtung durch die Landes- regierung - Drucksache 4/4577 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzaus- schusses - Drucksache 4/4692 - dazu: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2013 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/4838 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2008 bis 2012 für den Freistaat Thüringen wurde vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Unser Ausschuss hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2008 dazu beraten.
In den Vorbemerkungen zur Mittelfristigen Finanzplanung heißt es, ich zitiere: „Der Mittelfristige Finanzplan 2008 bis 2012 wurde in einer Zeit starker Turbulenzen an den internationalen Kapitalmärkten erarbeitet. Die Auswirkungen dieser globalen Verwerfungen auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Freistaats sowie die finanziellen Rahmenbedingungen im Planungszeitraum sind zum heutigen Zeitpunkt jedoch nicht einschätzbar. Insofern sind die Aussagen des Berichts vor diesem Hintergrund zu relativieren.“ Dies war auch einer der Diskussionspunkte in unserem Ausschuss. Es wurde angezweifelt, dass Grundeinnahmen der Mittelfristigen Finanzplanung aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Situation und veränderter Rahmenbedingungen so, wie darin beschrieben, auch eintreten werden bzw. nicht mehr realistisch seien.
Ein weiterer Diskussionspunkt waren die Pensionszahlungen Thüringens, die in den nächsten Jahren deutlich steigen werden. Verwiesen wurde in diesem Zusammenhang auf über 400 Mio. €, die derzeit im Rahmen der Sonderversorgungssysteme aufzubringen sind. Ein weiteres Thema in der Beratung waren die Regelungen des Kommunalen Finanzausgleichs. Nach der Mittelfristigen Finanzplanung würden den Kommunen im Jahr 2010 280 Mio. € weniger an Ein
nahmen zufließen und deshalb ist die Überarbeitung der Mittelfristigen Finanzplanung dringend geboten, so eine Forderung im Rahmen unserer Diskussion.
Die Mittelfristige Finanzplanung ist in jedem Jahr eine Momentaufnahme. Auch die Revisionsklausel im Finanzausgleichsgesetz wurde in der Diskussion angesprochen, genauso wie die Entwicklung der Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen. Die Landesregierung beantwortete die aufgeworfenen Fragen und erläuterte die Grundlagen zum Zeitpunkt der Erstellung der Mittelfristigen Finanzplanung. Trotz mancher Bedenken und aktueller neuer Problemlagen empfiehlt der Ausschuss, die Mittelfristige Finanzplanung 2008 bis 2012 für den Freistaat Thüringen zur Kenntnis zu nehmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich eröffne die Aussprache und nehme an, dass die SPD nicht das Wort zur Begründung ihres Entschließungsantrags nehmen möchte. Dann rufe ich in der Aussprache als Erstes für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Kuschel auf.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Lehmann hat recht eindrucksvoll die Problemlage beschrieben, die wir im Ausschuss vorgefunden haben. Wir haben letztlich über eine Mittelfristige Finanzplanung diskutiert, die zum Zeitpunkt ihrer Erstellung von ganz anderen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausgegangen ist, beispielsweise noch von den Vorgaben des Bundes, was Wirtschaftswachstum und dergleichen oder prognostizierte Steuereinnahmen betrifft. Heute sind wir uns sicherlich dahin gehend einig, dass diese Prognosen nicht mehr aktuell sind und insofern auch diese Mittelfristige Finanzplanung kaum geeignet ist, als Grundlage für die Diskussion der Finanzpolitik der nächsten Jahre zu dienen. Wir werden spätestens im Mai die nächste Steuerschätzung bekommen; da werden sich schon einige Entwicklungen klarer abzeichnen.
Ich möchte auf einen bemerkenswerten Fakt hinweisen, der durch die Landesregierung in der Ausschussberatung zum Tragen gekommen ist. Bestandteil der Mittelfristigen Finanzplanung ist auch eine geplante Tilgung von Schulden. Die Landesregierung hat dort ausgeführt, dass sie durchaus bereit ist, diese Tilgung noch einmal nach hinten zu verschieben, wenn die wirtschaftliche Gesamtsituation infolge der Krise das erfordert - das noch einmal im Verweis auf die Diskussion, die wir heute im Tagesordnungs
punkt 1 geführt haben, was das Verschuldungsverbot betrifft und die darin enthaltene zeitnahe Tilgung von Krediten, die in besonderen Situationen aufgenommen wurden. Also zum damaligen Zeitpunkt hat die Landesregierung einen etwas realistischeren Blick gehabt als im Tagesordnungspunkt 1 heute Vormittag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein großer Diskussionspunkt zur Mittelfristigen Finanzplanung war der Kommunale Finanzausgleich. Wir müssen 2009 klären, wie er 2010 ausgestaltet sein wird. Da haben wir das Problem, dass wir erst am 30. August die Landtagswahlen haben und dann erst klar ist, wie es im Landtag weitergeht, wer die Landesregierung stellt. Aber wir wissen, dass bereits im September/Oktober die Kommunen ihre Haushalte für das Jahr 2010 diskutieren und beschließen müssen. Eigentlich geht die Haushaltsaufstellung in den Kommunen deshalb schon in den Sommermonaten über die Bühne, so dass die jetzige Landesregierung zunächst in der Hauptverantwortung ist, die Neuordnung des Finanzausgleichs ab 2010 auf Grundlage der Revisionsklausel zu erarbeiten und dem Landtag zur Diskussion zu stellen. Dabei ist natürlich aus unserer Sicht klar, dass nach dem 30. August dort noch einmal eine Nachjustierung erfolgen wird. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Gemeinden gegen den jetzigen Finanzausgleich erneut Verfassungsklage eingelegt haben. Sie sind der Überzeugung, dass bei der Ermittlung des Finanzbedarfs 200 Mio. € fehlen. Wir haben bei der damaligen Debatte zum neuen Finanzausgleichsgesetz einen Fehlbetrag von 365 Mio. € ausgemacht, weil wir der Überzeugung sind, dass diese Bedarfsermittlung nicht den Vorgaben des Verfassungsgerichts entspricht.
Wir sind froh, dass wir in Thüringen als erstes Bundesland einen Finanzausgleich haben, der bedarfsorientiert ist. Das hat die CDU nicht von sich aus gemacht aus Einsicht in die Notwendigkeit, sondern ist durch das Verfassungsgericht dazu gezwungen worden. Damit ist eine Vorstellung realisiert worden, die wir schon seit Jahren immer wieder eingefordert haben. Aber die Landesregierung hat es bedauerlicherweise versäumt, im Dialog mit den Gemeinden die Bedarfsermittlung so vorzunehmen, dass sie tatsächlich eine Abbildung der realen Ausgabenstruktur in den Kommunen darstellt. Ich möchte nur darauf verweisen, dass die Ist-Zahlen der Jahre 2003 und 2005, die der Bedarfsermittlung zugrunde gelegt wurden, nicht geeignet waren, die tatsächlichen Bedarfe abzubilden, weil wir genau wissen, gerade in dieser Zeit hat die Steuerreform von Rot-Grün bei den Kommunen für Mindereinnahmen gesorgt und das Land hat allein beim Finanzausgleich 200 Mio. € im Jahr 2005 gestrichen. Damit waren die Kommunen gezwungen, aufgrund der Vorgaben des kommunalen Haushaltsrechts ihre Ausgaben anzupassen, also
zu reduzieren. Dann zu sagen, diese reduzierten Ausgaben, das ist der Bedarf, das halten wir für höchst unanständig. Auch die zu geringe Quote für freiwillige Aufgaben, das sind ja zweimal nur 3 Prozent, in der Summe 260 Mio. € sind völlig unzureichend, die freiwilligen Aufgaben und die Eigenanteile für Investitionen darzustellen. Die Kreditbelastung der Kommunen wurde nicht ermittelt und letztlich auch nicht die Aufwendungen für die Vermögensbewirtschaftung.
All die Dinge müssen jetzt im Rahmen der Revisionsklausel neu diskutiert werden mit den Kommunen. Da gehen wir mal davon aus, dass die Landesregierung dort bereit ist, auf die Forderungen der kommunalen Seite in stärkerem Maße einzugehen als das beim bisherigen Finanzausgleich der Fall ist. Frau Lehmann hat es schon benannt, in der Mittelfristigen Finanzplanung steht, dass die Thüringer Kommunen im Jahre 2010 280 Mio. € weniger über den Kommunalen Finanzausgleich ausgezahlt bekommen sollen. Begründet wird das mit den Steuermehreinnahmen der Kommunen im Zeitraum 2006 bis 2008. Dort haben die Kommunen Steuermehreinnahmen erhalten, aber auch das Land. Wir haben ja jetzt erst die Spitzabrechnung für das Jahr 2007 hinsichtlich der Schlüsselzuweisung zur Kenntnis genommen, da hat die kommunale Seite noch mal rund 20 Mio. € Nachzahlungen erhalten. Übrigens die Spitzabrechnung gab es für das Jahr 2007 letztmalig. Im jetzigen Finanzausgleich gibt es also eine derartige Spitzabrechnung nicht mehr, aber das Konjunkturprogramm, das wir morgen noch mal diskutieren, hat neben den Konjunkturmitteln, den zusätzlichen Investitionsmitteln, eine zweite Säule und die wird bei den Kommunen durchschlagen, nämlich mit Steuermindereinnahmen. Das war damals, als diese Mittelfristige Finanzplanung erstellt wurde, noch nicht absehbar, aber das ist ein Aspekt, den müssen wir berücksichtigen. Es gibt erste Schätzungen, auf die werden wir sicherlich noch mal in dem Tagesordnungspunkt eingehen müssen, wenn es um das Konjunkturprogramm geht, dass in diesem Jahr die Kommunen in Thüringen mit 56 Mio. € Mindereinnahmen zu rechnen haben, im nächsten Jahr mit 102 bis 135 Mio. €. Das kommt durch die Veränderung bei der Einkommenssteuer und die degressiven Abschreibungen, die sich auf die Gewerbesteuer auswirken. Auch das werden wir in diesem Jahr sicherlich noch zu diskutieren haben, wenn es um die Neuausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs geht.
Eine letzte Anmerkung hierzu: Wir bleiben beim Kommunalen Finanzausgleich, auch bei unserer Forderung zur Wiedereinführung der Investitionspauschale. Die Interpretation der Landesregierung, dass angeblich das Verfassungsgericht es dem Gesetzgeber untersagt hätte, eine solche Investitionspauschale auszureichen, teilen wir ausdrücklich nicht, sondern das Verfassungsgericht hat nur gesagt, unter
der Maßgabe, dass die Finanzausstattung nicht angemessen ist, muss sich das Land in Zweckbindungen zurückhalten. Da die Landesregierung selbst immer wieder betont, der jetzige Finanzausgleich ist angemessen, steht der Wiedereinführung der Investitionspauschale nichts im Wege und wir hätten uns viel Ärger auch im Zusammenhang mit dem Konjunkturprogramm, was kommunale Eigenmittel und dergleichen angeht, gespart, wenn die Landesregierung und vor allen Dingen die CDU bereit gewesen wären, unserem Vorschlag zur Wiedereinführung der Investitionspauschale zu folgen. Bei all diesen Dingen steht ja heute nur die Aufgabe, dass wir eine Mittelfristige Finanzplanung, die überhaupt nicht mehr stimmig ist, zur Kenntnis nehmen. Aber was soll man anderes machen, wir können es nur zur Kenntnis nehmen, die Landesregierung hat nichts Neues vorgelegt. Insofern werden wir uns dieser Kenntnisnahme nicht verweigern. Aber ich betone noch mal, diese Kenntnisnahme lässt keinesfalls die Schlussfolgerung zu, dass wir diesen Bericht gutheißen. Das wollte ich noch mal betonen und ich bin überzeugt, meine Worte haben das auch noch mal belegt. Danke schön.