Irgendwann muss das auch mal gesagt werden. Wir werden immer in Generalhaftung genommen, immer wenn da vielleicht ein oder zwei irgendetwas zu monieren haben, werden wir in Generalhaftung genommen. Das muss einmal öffentlich gesagt werden, dass das nicht im Sinne der meisten oder fast aller Abgeordneten ist. Aber das war mir an dem Punkt mal wichtig, weil wir ja gerade bei dem Wasser waren, was man hier trinken darf, wenn es Not tut, könnten wir da auch noch 50 Cent hinlegen, wenn wir hier ein Wasser trinken.
Meine Damen und Herren, mir ist wichtig, dass wir jetzt genügend Möglichkeiten haben, die Kommunen sind gerüstet, die Kommunen können anfangen. Die Anträge müssen bis zum 15. Mai vorliegen. Es kann gehandelt werden, wir können die Dinge umsetzen. Die Landkreise sind gerüstet, die Kommunen sind gerüstet, wir können die Kindereinrichtungen weiter voranbringen. Es kann auch meiner Meinung nach noch geschaut werden, wo vielleicht Mittel, die von der Leyen bringt, dass die weiter hinten sind, dass
man vorn schon anfängt und nimmt dann die Mittel dazu. Ich will nur die Doppelförderung ein bisschen noch dazwischen stellen, das muss man sich genau ansehen. Es gibt genügend Möglichkeiten, um auch das voranzubringen.
Meine Damen und Herren, ich will es einfach an der Stelle beenden. Ich möchte alle in dem Hohen Hause bitten, dass wir jetzt nicht nach Verzögerungen suchen, sondern dass wir zielgerichtet alles umsetzen. Sie alle - und auch die Opposition - wissen, dass Wahlen anstehen und dass bei Wahlen auch alle entsprechende Dinge dann mit wahrnehmen, dass man nicht hier so tut, als ob man vielleicht noch eins, zwei, drei, vier Gesetze hier noch mal nebenbei machen könnte. Das wissen Sie ganz genau, dass das nicht funktioniert. Ich bitte uns alle im Interesse der Menschen in unserem Lande, das schnell umzusetzen, damit dieses Konjunkturprogramm wirklich greifen kann.
Herr Fiedler, Ihr grenzenloser Optimismus ist so wohltuend, dass ich die Hoffnung habe, dass Sie wenigstens einen Plan haben, da Sie diesen 3. Rundbrief, der offensichtlich heute auch uns erreicht hat, kennen. Ich hatte mich an der Stelle gemeldet, als Sie beschrieben haben, wie die Zeitleiste abgeht, um diese Projekte umzusetzen. Unser Kreistag hat am Dienstag 5,5 Mio. € für Bildung in unserem Landkreis beschlossen, da wusste noch keiner, ob und wann wie geprüft wird und ob in den Sommerferien beispielsweise die ersten Fenster eingesetzt werden können.
Zumindest unsere Amtsleiter hatten das vor einer Woche noch verneint, weil die Prüfleiste, Sie haben sie ja beschrieben, das gar nicht zulässt. So richtig Konjunkturprogramm kann das zumindest dann für das 2. Halbjahr noch nicht sein. Ob in der einen Schule drei oder in der anderen acht Fenster sind, das konnten wir im Kreistag gar nicht so richtig ein
schätzen. Eine gegenseitige Deckungsfähigkeit ist aber nur mit einem Nachtragshaushalt zu machen. Sie haben selbst gerade beschrieben, dass das erst am Jahresende sein muss. Ein bisschen erscheint mir das Ganze so, dass die Eltern am Ende vielleicht zuschauen, wie da ein paar Fenster ausgetauscht werden, allerdings gemalert werden darf auch nicht und in den Sommerferien passiert auch nichts. Ist das bei Ihnen anders? Sie hatten ja den Rundbrief schon länger in der Hand? Vielleicht können Sie mich aufklären.
Den habe nicht nur ich in der Hand, den Rundbrief gibt es schon länger. Ich kann Ihnen jetzt nicht das genaue Datum sagen. Also ich habe einen, auf dem 13. März draufsteht.
Aber es war schon vorher den Spitzenverbänden bekannt, wie das ganze Prozedere läuft. Der Innenminister hat doch mit den Spitzenverbänden zusammengesessen und die Spitzenverbände geben das weiter an ihre Kommunen. Ich weiß nicht, was Sie für Spitzenbeamte in Ihrem Verantwortungsbereich haben, dass Sie das nicht wussten. Also in unserem Landkreis wussten wir, wo es langgeht. Sie kommen ja aus dem Landkreis, wo Ihr ehemaliger Kollege, wenn Sie von Landkreis reden - nein, der war ja mal hier drüben, Entschuldigung, Rytschie war ja mal bei der SPD. Es ist bekannt, wie das Ganze gemacht werden muss. Man kann sich darauf durchaus vorbereiten. Eine Verwaltung, die in ihrem Bereich nicht weiß, was in Kindertagesstätten oder in Schulen los ist, da fällt mir nichts mehr ein, solche Leute sind unbrauchbar.
Bitte einen kleinen Moment. Ich werde gerade von der Verwaltung darüber informiert, dass der 3. Rundbrief seit heute Vormittag in den Postfächern der Abgeordneten des Thüringer Landtags liegt. Das ist mir eben gesagt worden. Aber, Herr Fiedler, gestatten Sie eine weitere Anfrage von Frau Sojka?
Ich möchte Sie nur berichtigen. Das kann ich auf meinem Landkreis nicht sitzen lassen. Wir haben am Dienstag bereits den Beschluss und das Maßnahmepaket verabschiedet, weil wir durchaus in der Lage sind, schnell zu handeln. Aber keiner kann sagen, dass die Prüfung im Landesverwaltungsamt und die ganzen Schritte, die Sie selber genannt haben, dazu führen, dass in den Sommerferien bereits mit Baumaßnahmen begonnen werden kann.
Ich muss mal unterbrechen. Wir sind jetzt an einer Stelle, Frau Sojka, Sie können dem Abgeordneten Fiedler eine Frage stellen. Sie können auch gern einen Redebeitrag anmelden, aber für eins müssten Sie sich jetzt erst mal entscheiden, und zwar für die Frage. Dann habe ich die Frau Tasch noch gesehen. Da frage ich Herrn Fiedler gleich, ob er diese Frage auch zulässt?
Ich hatte mich gemeldet an der Stelle, wo er die Zeitschiene beschrieben hat. Ganz einfach. Wird in den Sommerferien in den Schulen das viele Geld schon verbaut werden können oder nicht?
Frau Sojka, das liegt an den Kommunen vor Ort, wie sie vorbereitet sind, wie sie mit den Erleichterungen der freihändigen Vergabe und der beschränkten Ausschreibung umgehen, ist ihr Problem. Wenn sie schnell sind, können die selbstverständlich in der Sommerpause etwas machen.
Herr Fiedler, geben Sie mir recht als Bürgermeister - ich bin auch ein Bürgermeister, als Bürgermeister
spreche ich jetzt -, dass wir den Rundbrief am 13. März auf unserem Tisch hatten in unseren Gemeinden? Bei den Fragen nach den Landkreisen geben Sie mir recht, dass es Landkreise gibt, die das schon beschlossen haben, und dass es Landkreise gibt, die sehr pfiffig sind und schon vorgearbeitet haben und ihre Schulen besser kennen als vielleicht der Landkreis Altenburger Land?
Frau Kollegin, ich stimme vollständig zu, dass wir als Bürgermeister entsprechend die Rundschreiben hatten, sonst hätte ich nämlich das Papier nicht, dass wir das vor Ort hatten. Ich verweise darauf, dass es sehr gute Kommunen und Landkreise gibt, die vorgearbeitet haben, insbesondere natürlich das Eichsfeld und andere wichtige Kreise, die hier ordnungsgemäß schon da sind. Ich will Ihnen an dem Punkt eins sagen, weil es ja immer wieder die Debatte gibt, eigentlich stellen Sie sich jetzt selber ein bisschen infrage. Es gibt immer wieder die Debatte, insbesondere von der LINKEN, schaffen wir doch vier große Einheiten, wir sagen manchmal vier Bezirke. Überlegen Sie sich mal, jetzt soll ein Kreistagsabgeordneter wissen, was in diesem ganzen Bezirk los ist, aber, in unseren Größenordnungen, ob Altenburger Land, ob jetzt im Eichsfeld oder wo auch immer, wissen die Leute, wenn sie vernünftig Kommunalpolitik machen, was in ihren Schulen los ist und was notwendig zu machen ist.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, entgegen meinen beiden Vorrednern werde ich hier nicht meine Ansichten über Gott und die Welt in allen Facetten ausbreiten, sondern zur Umsetzung des Konjunkturpakets II in Thüringen sprechen, so wie es das Thema vorgibt.
Die Weltwirtschaft ist in eine Krise geschlittert, in die schlimmste Krise, die wir uns vorstellen können und die Regierungen von Asien, Europa bis nach Amerika stehen vor einer Herkulesaufgabe. Die Bundesregierung hat das zweite Maßnahmenpaket zum Ankurbeln der Konjunktur beschlossen. Herr Minister Dr. Zeh hat das vorhin ausführlich erläutert. Dazu will ich gar nichts mehr sagen. Jedenfalls sind wir froh darüber, dass die Maßnahmen zügig und
schnell beschlossen worden sind. Demgegenüber steht die Umsetzung des Konjunkturpakets II in Thüringen. Hier muss man der Landesregierung bescheinigen, dass sie kopf- und planlos agiert hat.
Das bisherige Entscheidungsverfahren ist vollkommen intransparent. Die Kommunen wurden nur pro forma einbezogen. Bei den wichtigsten Punkten, bei der Mittelverteilung und der Festsetzung des Eigenanteils, hat die Landesregierung allein entschieden. Nicht umsonst kommt der Protest vom Gemeinde- und Städtebund, vom Thüringer Landkreistag und von der kommunalen Seite,
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das stimmt doch überhaupt nicht. Der Land- kreistag hat einhellig zugestimmt.)
das wissen Sie ganz genau, Herr Minister. Deshalb muss ich Ihnen sagen, den Bericht, den Sie vorhin vorgetragen haben, den hat ein Mitarbeiter mit der rosaroten Brille geschrieben.
Meine Damen und Herren, die ganze Intransparenz des Verfahrens wird deutlich mit dem ersten Rundschreiben des Innenministeriums. Es wird mit Zahlen und prozentualen Anteilen dermaßen jongliert, dass man am Ende trotzdem nicht weiß, welche konkreten Finanzierungsanteile - egal ob nun absolut oder prozentual - Land und Kommunen wirklich tragen müssen. Genauso unklar bleibt der Anteil, der letztlich über die Kommunen an die freien Träger von schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen weitergereicht werden soll. Hinter dem ganzen Zahlenkauderwelsch, das uns da vorgelegt worden ist, steckt natürlich Methode. Die Landesregierung versucht, den Eindruck einer hohen Beteiligung des Landes an der Abfinanzierung des Konjunkturpakts zu wecken, dabei ist es mitnichten so. Gerade einmal 10,3 Prozent des ganzen Pakets trägt der Freistaat Thüringen, die Kommunen werden mit 14,7 Prozent zur Kasse gebeten.
Meine Damen und Herren, die vom Land genannten Kofinanzierungsanteile des Freistaats werden sich zudem dadurch vermindern, dass nicht alle Kommunen die zur Verfügung gestellten Gelder an die freien Träger in ihrem Bereich weiterleiten. Oder die freien Träger können das Angebot der Landesregierung nicht nutzen, weil sie den festgelegten zusätzlichen Eigenanteil in Höhe von 5 Prozent nicht aufbringen können. In diesen Fällen entfällt das Angebot des Landes für eine Kofinanzierung des Anteils der freien Träger durch das Land. Die jeweilige Kommune muss letztendlich die eigenen Maßnahmen voll ge
genfinanzieren. In der Gesamtbetrachtung wird dies zu einer weiteren Verschiebung der Lasten hin zu den Kommunen führen.
Zu kritisieren ist auch die Zurechnung der Krankenhausförderung zum Bereich der kommunalbezogenen Investitionen, auch wenn die Kofinanzierung für diesen Teil des Konjunkturpakts durch den Freistaat getragen wird. Nur mit einer solchen zweifelhaften Verfahrensweise kommt die Landesregierung auf den von ihr selbst als besondere Leistung gelobten 80-prozentigen Anteil der kommunalbezogenen Ausgaben am Thüringer Gesamtpaket. Auch dies ist ein Versuch, die Öffentlichkeit zu täuschen.
Meine Damen und Herren, vollkommen offen ist, wofür das Land die ihm zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Konjunkturpaket verwenden will. Da besteht dringender Klärungsbedarf. Wir haben das im Haushalts- und Finanzausschuss in der vorigen Woche versucht, da war die Landesregierung nicht in der Lage, Auskunft dazu zu geben.
Insgesamt lässt sich einschätzen, dass die Berechnung des Verteilschlüssels sehr kompliziert ist. Das Problem bei der Umsetzung wird nun die Frage sein, was finanziert werden kann, ohne gegen Artikel 104 b des Grundgesetzes zu verstoßen. Darüber brauchen die Kommunen schnell größtmögliche Klarheit. Wir haben gefordert, dass die Landesregierung eine Positiv-Negativ-Liste vorlegen möge. Das wäre für die Kommunen eine enorme Hilfe. Dann wäre Rechtssicherheit vorhanden, was kann gefördert werden, was kann nicht gefördert werden. Dann droht auch nicht die Gefahr, dass irgendwann einmal Rückforderungen an die Kommunen gestellt werden.
Inzwischen liegt das dritte Rundschreiben des Innenministeriums vor. Endlich ist auch ein Förderantrag dabei. Es steht nun auch fest, dass bis zum 15. Mai bei den zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden diese Anträge einzureichen sind. Im Hinblick auf die zweckentsprechende Mittelverwendung bleiben aber die von mir eben genannten Fragen offen, weil - wie ich sagte - der klare Kurs der Regierung fehlt.
Meine Damen und Herren, zu den haushaltsrechtlichen Problemen der Umsetzung des Konjunkturpakets möchte ich Folgendes anmerken: Lange Zeit war offen, wie mit den Mitteln aus dem Konjunkturpaket haushaltsrechtlich umzugehen ist, ob und unter welchen Bedingungen Nachtragshaushalte notwendig sind. Um hier Klarheit zu schaffen, hat meine Fraktion diesen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem erreicht werden soll, dass zur Umsetzung von Maßnahmen des Konjunkturpakets auf einen Nachtragshaushalt verzichtet werden kann. Diese Regelung
soll nach unseren Wünschen begrenzt für 2009 gelten, um den Kommunen möglichst schnelles Handeln zu ermöglichen. Damit könnte in diesem vom Kommunalwahlkampf und von personeller Veränderung in den meisten kommunalen Räten geprägten Jahr eine durch das Konjunkturprogramm verursachte aufwendige Nachtragshaushaltsplanung vermieden werden. Gerade in den kleineren Kommunen bindet eine solche Planung regelmäßig überproportional viel Verwaltungskraft. Zudem würden durch eine solche Verwaltungsverfahrensweise die Kommunalaufsichten von Prüfungsaufgaben entlastet und könnten sich stärker der Beratung der Kommunen widmen. Die einzelnen umzusetzenden Maßnahmen sollen aber nach unserem Vorschlag in den kommunalen Gremien durch Mehrheitsbeschlüsse legitimiert werden.
Meine Damen und Herren, in unserem Gesetzentwurf enthalten ist zudem ein Vorschlag, der klarstellt, dass Kommunen für Kredite zugunsten rentierlicher Investitionen die Erlaubnis bekommen sollen. Sicher weiß ich, das ist bisher auch schon möglich, in der Praxis gibt es aber keine einheitliche Handhabung dazu. So wurden von Kommunalaufsichten solch rentierliche Kreditaufnahmen auch schon untersagt. Deshalb wollen wir diese rechtliche Klarstellung.
Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion an den Innenausschuss federführend und begleitend an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten.