Ich habe, Frau Kaschuba, gestern noch einmal die Möglichkeit gehabt, bei einer Veranstaltung in Gera mit dem Amtsleiter zu sprechen. Er hat mir nochmals versichert, dass die Gespräche sowohl mit Globus als auch mit dem Gaststättenbetreiber geführt wurden. Bei halbseitiger Sperrung - das habe ich versucht auszuführen - bei 4,6 km Länge 18 Bauabschnitte ist keine Wirtschaftlichkeit gegeben und wir versuchen schon, die Baumaßnahme so schnell wie möglich durchzuführen. Selbst bei den Brückenbauwerken müssten wir sehr zügig verfahren. Ich
kann nicht warten, bis die eine Hälfte fertig ist und dann die andere Hälfte anfangen, das geht bei diesem Vorgang nicht. Das heißt, bei einer Vollsperrung sind wir bei der Baumaßnahme wesentlich schneller, das habe ich hier ausgeführt. 18 Bauabschnitte, ich glaube, das kann keiner von uns verlangen. Ich habe weiterhin ausgeführt, dass wir mit den Straßenbehörden der Stadt Jena im Gespräch waren; die tragen diese Baumaßnahme so mit.
Es gibt keine weiteren Fragen mehr. Danke. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4998, vorgetragen durch Abgeordnete Dr. Kaschuba.
Pressemitteilungen zufolge hat die Geschäftsführung des Kabelwerkes in Vacha die Schließung des Werkes verkündet. Betroffen von drohender Arbeitslosigkeit sind rund 300 Arbeitskräfte - davon 180 Mitarbeiter des Kabelwerks und 120 Mitarbeiter, welche bei Dienstleistern, die für dieses Werk arbeiten, angestellt sind.
1. Wann wurde die Landesregierung durch die Geschäftsführung von der beabsichtigten Schließung des Unternehmensteils Nexans-Oberzella informiert und welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung zum Sachverhalt, insbesondere zu einzuleitenden Maßnahmen, um die Arbeitsplätze am Standort Thüringen zu erhalten?
2. In welcher Höhe und aus welchen einzelnen Haushaltsstellen wurden der Firma Nexans in Oberzella zu welchem Zeitpunkt Fördermittel (gegliedert nach Bundes-, Landes-, ESF- und EFRE-Mittel) in welcher jeweiligen Höhe gewährt?
3. Mit welchen Zielstellungen und Auflagen (insbe- sondere Schaffung von Arbeitsplätzen, Qualifizie- rung von Mitarbeitern) waren diese Förderungen verbunden und inwieweit konnten die beabsichtigten Zielstellungen tatsächlich erreicht werden?
4. Unter welchen Vorraussetzungen wäre die Landesregierung berechtigt, die ausgereichten Fördermittel zurückzuverlangen, sollten die mit der Förderung verbundenen Auflagen und Zielstellungen nicht erreicht worden sein?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger, vorgetragen von Frau Dr. Kaschuba, für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das TMWTA hat am 12.03.2009 aus den Medien und durch telefonische Mitteilung der IG Metall Eisenach von der beabsichtigten Schließung der Betriebsstätte in Vacha erfahren. Nach Angaben der Konzern- und Unternehmensleitung erfolgt die Schließung aus wirtschaftlichen Gründen, da in der Betriebsstätte Vacha in den vergangenen Jahren ständig steigende Verluste eingefahren wurden. Diese resultieren den Angaben zufolge hauptsächlich aus dem erheblichen Preisverfall auf dem Markt für Kabel für die Investitionsgüterindustrie. Daher hatte das Unternehmen im Rahmen seiner Restrukturierungsbemühungen bereits in den letzten Jahren Arbeitsplätze abgebaut, dennoch war eine wirtschaftliche Konsolidierung nicht gelungen. Die Landesregierung unternimmt erhebliche Anstrengungen, um Arbeitsplätze in Thüringer Unternehmen zu sichern und zu erhalten. Hierzu werden umfangreiche öffentliche Mittel im Rahmen einer Vielzahl von Förderprogrammen aufgewendet, Zuschussprogramme wie die GA, das „Thüringen-Invest“, Konsolidierungsfonds, Darlehens- und Bürgschaftsprogramme, Arbeitsmarktprogramme etc. Wie bekannt, wurden die finanziellen Anstrengungen und die Zahlungsvoraussetzungen zur Bewältigung der Auswirkung der aktuellen Finanzkrise nochmals ausgeweitet und verstärkt. Diese Programme können und dürfen jedoch nicht dazu dienen, in wirtschaftlich bedingte unternehmerische Entscheidungen einzugreifen. Außerdem ist stets Voraussetzung, dass eine finanzielle Unterstützung seitens des Unternehmens gewollt ist und nachgefragt wird. Dies ist im Fall von Nexans für das Werk in Vacha-Oberzella nicht erfolgt. Soweit es ein Erfolg versprechender Weg ist, wird die Landesregierung die Suche nach einem möglichen Investor unterstützen, allerdings liegen dem TMWTA bisher noch keine aussagefähigen betriebswirtschaftlichen Daten zur Einschätzung der diesbezüglichen Erfolgsaussichten vor.
Zu Frage 2: Das Unternehmen hat in den Jahren 1992 und 1993 GA-Zuschüsse in Höhe von insgesamt 7,7 Mio. € erhalten. Davon entfielen 50 Prozent auf Bundes- und 50 Prozent auf Landesmittel. Außerdem wurden aus dem Förderprogramm für die Gewährung von Zuschüssen zur Einstellung von
Konkurslehrlingen im Zeitraum vom 01.02.2004 bis zum 31.01.2005 ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 6.000 € gewährt. Davon stammen 4.200 € aus dem Europäischen Sozialfonds und 1.800 € aus Landesmitteln.
Zu Frage 3: Im Rahmen der GA-Förderung bestand die Verpflichtung zur Schaffung und Besetzung von 180 Dauerarbeitsplätzen. Diese Zielstellung wurde zum Ablauf der Zweckbindungsfrist bzw. des Überwachungszeitraums 1999 erfüllt. Die Ausbildung des vom Unternehmen übernommenen Konkurslehrlings wurde erfolgreich absolviert, so dass die Förderbedingungen gemäß der Richtlinie zur Förderung von Konkurslehrlingen im Ausbildungsjahr 2004/2005 erfüllt wurden.
Zu Frage 4: Die mit der Förderung verbundenen Auflagen und Zielstellungen wurden erreicht, so dass Widerruf und Rückforderung nicht in Betracht kamen.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, inwieweit überprüft die Landesregierung die Aussagen der Unternehmensleitung hinsichtlich der Begründung der Schließung dieses Standorts? Die Unternehmensleitung hat auf ständige Verluste und Preisverfall verwiesen. Inwieweit ist das durch die Landesregierung geprüft worden, ob das tatsächlich so ist oder ob nicht vielmehr die überzogenen Zulieferpreise von konzerneigenen Unternehmen die eigentliche Ursache dafür sind, dass diese Betriebsstätte zunächst in den Verlustbereich geführt wurde, um sie dann mit dieser Begründung zu schließen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kuschel, Sie wissen doch, dass die Landesregierung nicht die Rechtsaufsichtsbehörde einer GmbH ist. Die Landesregierung würde lediglich prüfend einschreiten, wenn Mittel zur Förderung von dem Unternehmen beantragt würden.
Gut. Die Frage, die ich noch habe, ist: Sie hatten gesagt, das Unternehmen hat sich noch nicht mit der Bitte um Unterstützung an Sie gewandt. Nach Aussagen des Betriebsrats hat der Betriebsrat eine Studie in Auftrag gegeben, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, was möglich ist. Haben Sie denn mit dem Betriebsrat oder der Unternehmensleitung schon dahin gehend Gespräche geführt, dass, wenn die Anträge kommen, das Land auch bereit ist zu helfen, oder warten Sie grundsätzlich, bis man zu Ihnen kommt?
Herr Kuschel, wir warten grundsätzlich bis Anträge bei uns vorliegen. Wir können nicht auf Dinge antworten, die wir uns eventuell aus den Fingern saugen. Irgendwie muss schon mal ein handhabbarer Antrag vorliegen und dann ist darüber zu entscheiden.
Mehr Nachfragen kann es nicht geben, zwei aus dem Haus und zwei vom Fragesteller, der ist nicht da. Damit kommen wir schon zur nächsten Mündlichen Anfrage, nämlich die des Abgeordneten Grob, CDU-Fraktion, in Drucksache 4/4892.
Die wirtschaftliche Lage der Kliniken in Deutschland ist gemäß den Aussagen der Krankenhausverbände sehr schwierig. Das Universitätsklinikum Jena als Klinik des Freistaats Thüringen hat dabei die gleichen Rahmenbedingungen.
1. Das Universitätsklinikum Jena erhielt im Jahr 2006 einen Landeszuschuss von 65,8 Mio. €. Wie hoch war der Zuschuss in 2008?
2. Wofür wurde dieser Zuschuss gewährt (bitte Ein- zelposten wie Zuschuss zur Forschung und Lehre, Verlustabdeckung, Investitionsförderung etc. ange- ben)?
3. Wie schätzt das Universitätsklinikum Jena die Konkurrenzsituation im direkten Umfeld ein, insbesondere in Bezug auf die Kliniken Erfurt, Bad Berka und Gera?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Grob beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Land gewährte dem Universitätsklinikum Jena für das Jahr 2008 entsprechend dem Landeshaushaltsplan Zuschüsse in Höhe von insgesamt 74,9 Mio. €.
Zu Frage 2: Die Zuschüsse wurden gewährt für laufende Zwecke in Höhe von 66,8 Mio. € gemäß § 94 Abs. 1 Thüringer Hochschulgesetz, für Aufgaben in Forschung und Lehre aus Kapitel 04 50 Titel 68 201, für Investitionen in Höhe von 7,6 Mio. € und für kleine Baumaßnahmen in Höhe von 0,5 Mio. €.
Zu Frage 3: Das Universitätsklinikum Jena teilt mit, dass es sich im unmittelbaren Wettbewerb mit den Maximalversorgern im unmittelbaren Umfeld des Universitätsklinikums Jena befindet. Mit den drei genannten Häusern bestehen Synergien in der Krankenversorgung. Das Wald-Klinikum Gera und das HELIOS Klinikum Erfurt haben jeweils Großstädte als Versorgungsgebiet und sind neben dem überregionalen Versorgungsauftrag mit einem breiten Spektrum und Leistungsvolumen in der Grund- und Regelversorgung ausgestattet. Sie sind Lehrkrankenhäuser des UKJ. Die Zentralklinik Bad Berka kann nicht auf ein einwohnerstarkes Versorgungsgebiet zurückgreifen und hat daher eine traditionell starke Ausrichtung auf die Rekrutierung von Behandlungsfällen aus ganz Thüringen in den vorgehaltenen Leistungsbereichen. Hier gibt es insbesondere einen Wettbewerb mit dem Universitätsklinikum Jena, der im Sinne der Versicherten, Krankenhäuser und niedergelassenen Ärzte ein Motor
für Qualität, Service und Effizienz ist. Insgesamt konnte das Universitätsklinikum Jena in den vergangenen Jahren sein Leistungsvolumen in der Krankenversorgung um über 10 Prozent steigern. Dies ist allerdings nicht selektiv auf die Verdrängung eines Einzelwettbewerbs zurückzuführen, sondern wurde durch die breite Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität gegenüber den Thüringer Versorgern im Allgemeinen erreicht.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, ich wurde durch den Fragesteller darauf verwiesen, dass das Klinikum eine Landesgesellschaft, eine Landeseinrichtung ist. Inwieweit halten Sie es deshalb aufgrund der Trägerstruktur für sachgerecht, dass das Klinikum gegenwärtig Vertragspartner, kommunale Krankenhäuser, die für das Klinikum die Ärzte ausbilden, unter Druck setzt, indem damit gedroht wird, diese Ausbildung zu entziehen, wenn nicht sichergestellt wird, dass eine bestimmte Anzahl von Patienten dem Klinikum Jena zugeführt wird. Speziell geht es um die Kreisklinik in Bad Salzungen, dem die Uniklinik in Jena im Grunde genommen ein Ultimatum gestellt hat, wenn nicht die Anzahl der Patienten, die aus dieser Region nach Jena kommen, erreicht wird, dann wird die Anerkennung als akademisches Lehrkrankenhaus entzogen. Gehört sich so etwas für eine Landesklinik?
Die von Ihnen beschriebene Situation ist mir so nicht bekannt, sie liegt auch in keiner Weise vor. Die Behauptungen, die Sie hier aufstellen, können Sie ja auch nicht belegen, ich wüsste nicht, mit welchen Fakten. Es gibt Zusammenarbeit und vertragliche Regelungen zwischen den Kliniken, die eingehalten werden. Von daher ist mir das, was Sie beschrieben haben, auch in dem Vokabular, mit dem Sie es beschrieben haben, so nicht bekannt.
Aus Ihrer Antwort wurde klar, dass der Zuschuss 2008 etwas höher war, also ca. 10 Mio. €. In der Frage 2 wurde von mir nach der Verlustabdeckung gefragt. Ist diese Verlustabdeckung auch im Haushalt enthalten?
Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, ich gehe davon aus, den gemeinsamen Pressespiegel des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung lesen Sie oder lassen lesen. Dort waren mehrfach Artikel aus der „Südthüringer Zeitung“, die die von mir beschriebene Situation dokumentieren. Bei Gesprächen im Krankenhaus wurde mir auch der Schriftverkehr gezeigt. Insofern frage ich Sie noch mal: Haben Sie nur keine Kenntnisse oder auch Ihr Haus keinerlei Kenntnisse über diese Vorgänge und sind Sie bereit, sich sachkundig zu machen und notfalls schriftlich meine Nachfrage zu beantworten?
Zu Ihrem ersten Teil der Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass auch Mitglieder der Landesregierung den Pressespiegel lesen und nicht vorlesen lassen. Das wäre das Erste. Das Zweite, ich wiederhole noch mal das, was ich gesagt habe: In der Form, wie Sie mir das hier vorgetragen haben, dass Zwang ausgeübt wird oder in ultimativer Form Anforderungen gestellt werden bezüglich der Patientenzuführung, liegen mir keine Kenntnisse vor.
Weitere Fragen gibt es nicht. Danke. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, Herr Abgeordneter Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4934.