Protokoll der Sitzung vom 19.06.2009

Zu den Konsequenzen: In sachlicher Hinsicht wurden auf Antrag der FEG der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss durch Bescheid des Landesverwaltungsamts vom 21.02.2007 geändert, die Vorfeldflächen reduziert und die rechtliche Situation an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Durch das Planänderungsverfahren entstanden Kosten in Höhe von rund 50.000 €. Darüber hinaus forderte das TMBV mit Bescheid vom 08.05.2007 die gezahlten Fördermittel teilweise zurück. Nachdem zunächst eine Rückzahlung in Höhe von rund 5 Mio. € in der Diskussion war, wurde der zu zahlende Betrag auf 260.000 € reduziert. Der Verwaltungsakt wurde von der FEG umgehend erfüllt, indem das Geld von dem Geschäftskonto der FEG bezahlt wurde.

Diskussionen gab es bezüglich des Rücktritts von Staatssekretär Richwien von seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender und Aufsichtsratsmitglied bei der FEG. Dabei stellte sich die Frage, ob dies als Konsequenz aus der Feststellung fehlerhafter Passagierzahlen verstanden werden kann. Dies war zwar nach Ansicht aller Fraktionen zu verneinen, da es sich um keine juristische Konsequenz handelte, aber der gewählte Zeitpunkt, die behauptete Verknüpfung mit der Fertigstellung des Straßenbahnanschlusses und auch die unterbliebene Unterrichtung des Aufsichtsrats gaben doch Anlass zu Nachforschungen.

Insoweit möchte ich am Ende des Berichts auch noch eine von allen Fraktionen gemeinsam beschlossene Empfehlung hinsichtlich einer gesellschaftsrechtlichen Veränderung innerhalb der FEG aussprechen.

Zu den Fehlinvestitionen sowie etwaige Ansprüche Dritter: Wie bereits oben dargelegt, waren als Fehlinvestitionen im Sinne der Fragestellung die zunächst nicht gerechtfertigte Versiegelung des Vorfeldbereichs Ost und die Schaffung von vier Stellplätzen für die gewerbliche Luftfahrt sowie 26 Stellplätze für die allgemeine Luftfahrt anzusehen. Zu den hier gehörenden Kostenschätzungen habe ich mich bereits vorhin schon geäußert und will mich daher nicht wiederholen. Darüber hinaus stellte eine Firma S aus Weimar im Vertrauen auf die Richtigkeit der Passagierzahlen möglicherweise eine zu große LED-Werbetafel aus. Da bei Kenntnis der realen Passagierzahlen eine kleinere Werbetafel vermutlich ausreichend gewesen wäre, stellt die Werbetafel mit einem Wert von rund 1,1 Mio. € ebenso eine Fehlinvestition dar. Demgegenüber haben die von der Firma A GmbH aus Erfurt geltend gemachten Schadensersatzansprüche nur einen allgemeinen Bezug zum Ausbau des Flughafens Erfurt, nicht aber zu falschen Passagierzahlen.

Meine Damen und Herren, noch einige Bemerkungen zu Sonstiges: Nach Ziffer 4 des Einsetzungsbeschlusses war des Weiteren die Beauftragung eines Imagevideos durch die FEG zu untersuchen. Insoweit haben sich keine Verstöße feststellen lassen. Auch die Prüfung der internen Vergaberichtlinie in diesem Zusammenhang ergab keine Beanstandung.

Zur Verwendungsnachweiskontrolle: Gegenstand der Untersuchung war nach Ziffer 5 des Einsetzungsbeschlusses auch die Verwendungsnachweisprüfung, insbesondere die Gestattung des sogenannten vereinfachten Verwendungsnachweises. Insoweit hat der Untersuchungsausschuss vertieft die Frage erörtert, inwieweit die Gestattung des vereinfachten Verfahrens zulässig war und sich nachteilig auf die Aufdeckung der Manipulation ausgewirkt hat. Im Ergebnis stimmt der Untersuchungsausschuss der Auffassung der Landesregierung zu, dass die Anordnung des vereinfachten Verwendungsnachweisverfahrens

zulässig war, da es sich bei der FEG um ein Unternehmen handelt, dessen Anteile zu 95 Prozent dem Freistaat Thüringen gehören und das bilanzierungspflichtig ist. Zudem kam der Untersuchungsausschuss nach Prüfung zu dem Ergebnis, dass auch eine Verwendungsnachweisprüfung mit Büchern und Belegen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht dazu geführt hätte, dass das Nichterreichen der Passagierzahlen von 500.000 pro Jahr bemerkt worden wäre, denn die Prüfung der Passagierzahlen war nicht Gegenstand der Verwendungsnachweisprüfung gewesen.

Die Untersuchung zum Thema „Betriebssicherheit“, Ziffer 6 des Einsetzungsbeschlusses, ergab keine Beanstandung.

Schließlich befasste sich der Untersuchungsausschuss gemäß Ziffer 7 des Einsetzungsbeschlusses auch noch mit Bewilligung von außerordentlichen Zahlungen und sonstigen Zuwendungen. Insofern bedurfte besonderer Aufmerksamkeit die Frage, ob durch den Geschäftsführervertrag der FEG mit Herrn Ballentin vom 20. Juni 2001, welcher neben dem festgelegten Jahresgehalt eine einmalige Gehaltsvorauszahlung in Höhe von 100.000 DM enthält, eine verkappte Bonuszahlung für das vermeintliche Erreichen der Passagierzahl von 500.000 im Jahr 2000 erfolgte. Dies wurde so vom Landgericht Mühlhausen in seinem Urteil vom 11. Dezember 2008 gesehen. Demgegenüber nimmt der Ausschuss die Auffassung der Landesregierung zur Kenntnis, dass es sich um eine Gehaltsvorauszahlung gehandelt habe, auch wenn die vorangegangenen Leistungen das Interesse an einer Verlängerung des Geschäftsführervertrages begründen konnte. Für die Gewichtung der Zahlung sprach nach Ansicht der Landesregierung ihre Bezeichnung in der Vereinbarung sowie der Umstand, dass die FEG später nur einen Teilbetrag in Höhe von 4.313 € zurückforderte.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Der Ihnen schriftlich vorliegende und von mir nun auch zusammenfassend vorgetragene Bericht über die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses soll mit einigen Hinweisen und Empfehlungen verbunden werden. Wir haben drei Empfehlungen auszusprechen:

1. Der Untersuchungsausschuss empfiehlt zukünftig zur Verbesserung der Information des Aufsichtsrats als Überwachungsorgan, dass die Niederlegung von Aufsichtsratsmandaten nicht nur dem Geschäftsführer und dem Gesellschafter, mithin dem Finanzministerium anzuzeigen ist, vielmehr muss in vergleichbaren Fällen eine gesellschaftsrechtlich festgelegte Verpflichtung zur unmittelbaren Information des Aufsichtsrats geschaffen werden, damit sich Unklarheiten in der Zusammensetzung und Führung des Auf

sichtsrats wie damals beim Übergang von Herrn Richwien auf Herrn Schade nicht wiederholen.

2. Des Weiteren empfiehlt der Untersuchungsausschuss, am Flughafen Erfurt zukünftig zur Verbesserung der Luftaufsicht rechtliche Befugnisse und zur Harmonisierung dienstrechtlicher und arbeitsvertraglicher Loyalitäten die Verwendung von hauptamtlichen Sachbearbeitern für die Luftaufsicht zu prüfen. Denn nur die ehrenamtlich tätigen Beauftragten für Luftaufsicht waren nach den Feststellungen des Untersuchungsausschusses in die Manipulation bei den Passagierzahlen verwickelt.

3. Schließlich ist durch geeignete Regelungen Vorsorge zu treffen, dass auch bei den beliehenen Beauftragten für Luftsicherheit die dienstlichen Beziehungen im Hinblick auf eine rechtzeitige und umfassende Informationserlangung verbessert werden können.

Zusammenfassend möchte ich mich noch einmal bei allen Kollegen aus dem Ausschuss bedanken, noch einmal meinen Dank an die Mitarbeiter der Landtagsverwaltung und danke, dass Sie mir so geduldig zugehört haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Ich danke der Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Abgeordneten Doht, für den umfassenden Bericht und eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat das Wort Abgeordneter Emde, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, keine Sorge, ich mache es jetzt kurz, denn wir haben einen sehr umfassenden Untersuchungsausschussbericht gehört und die Vorsitzende hat umfassend darüber informiert, was inhaltlich Sache war.

Ich will als Vertreter für die CDU-Fraktion nur ein kurzes Fazit ziehen und muss sagen, die Opposition von LINKE und SPD wollte ja mit diesem Untersuchungsausschuss eigentlich nachweisen, dass Vertreter der Landesregierung Aufsichtspflichten nicht genügend nachgekommen sind und dass so finanzieller Schaden entstanden sei.

Dass dem nicht so ist, war schon seit langer Zeit absehbar; spätestens dann, als Herr Ballentin von der Staatsanwaltschaft überführt war, war das klar, aber es hielt uns natürlich nicht davon ab, die Untersuchungen in die Länge zu ziehen. Ich muss sagen, für mich sind dabei oft die Grenzen des Anstands überschritten worden gegenüber integren Personen aus der Landesregierung, aber auch Fachleuten aus der

Luftfahrt.

Ich denke, das Untersuchungsausschussrecht muss ein Oppositionsrecht sein, aber es muss auch verantwortlich wahrgenommen werden, sowohl in den Umgangsformen bei der Auseinandersetzung, also den Umgangsformen gegenüber den Auskunftspersonen, aber auch mit Rücksicht auf den personellen und finanziellen Mitteleinsatz.

Ich denke, wie bei Gesetzesvorlagen sollte vielleicht überdacht werden, die Arbeit von Untersuchungsausschüssen künftig an Aufwand und Nutzen zu messen. Die Beamten und Angestellten sollten ihre Arbeitskraft dazu nutzen können, ich denke, auch wir Abgeordneten, um das Land voranzubringen, statt Tausende Anfragen - meist sinnlose - zu beantworten und überflüssige Berichte abliefern zu müssen. Hier hat die Opposition eine Verantwortung gegenüber dem Thüringer Steuerzahler und ich kann sagen, in diesem Untersuchungsausschuss sind viele Nebelbomben geworfen worden, aber es gab nie Feuer. Danke schön.

(Beifall CDU)

Das Wort hat jetzt Abgeordneter Lemke, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Emde, was haben Sie im Untersuchungsausschuss erwartet, dass wir uns ein bisschen mit Wattebäuschchen beschmeißen, oder was sollte denn da laufen?

(Beifall DIE LINKE)

Hier lagen massive Verstöße vor und Ihr Fazit, was Sie hier ziehen, stimmt nicht so ganz. Wenn Sie das Plädoyer des Richters in Mühlhausen gelesen hätten, da steht eindeutig drin, dass den Aufsichtsgremien eine Mitschuld deutlich zugewiesen wird. Da können Sie nicht so einfach lapidar sagen, diese Landesregierung hat damit nichts zu tun. Das stimmt so nicht.

Die rechtliche Wertung hat Frau Doht vorgenommen, da brauche ich nichts weiter dazu zu sagen. Uns bleibt es natürlich, die politische und ein Stück weit auch eine moralische Wertung dieser ganzen Vorgänge vorzunehmen. Herr Emde, ich bin mir sicher, nachdem Sie das für den Ausschuss hier so gesagt haben, werden Sie mir jetzt wieder vorwerfen, ich würde die Regeln des Anstands verletzen, aber das ist mir an der Stelle - sage ich Ihnen - völlig egal. Wenn Sie das schon als Verstoß gegen die Anstandsregeln sehen, dann weiß ich nicht, was Sie da wollten, aber

Sie sind sowieso erst sehr spät dazugekommen, deswegen sehe ich Ihnen das nach.

Meine Damen und Herren, ich will Ihnen nicht ersparen, noch mal die Grundlagen zu nennen, warum dieser Untersuchungsausschuss nötig war. Dass er nötig war, zeigen die Ergebnisse, die in der Gerichtsverhandlung in Mühlhausen deutlich geworden sind. Da ist noch mal bestätigt worden, es ist notwendig gewesen, diesen Untersuchungsausschuss einzurichten. Dass er nicht die Ergebnisse gebracht hat, die wir erwartet hatten, das steht auf einem anderen Blatt. Aber nichtsdestotrotz war es notwendig, diesen Untersuchungsausschuss zu führen, und so, wie er geführt war, war es richtig.

Jetzt zur politischen Wertung, aber zum Anfang natürlich erst noch mal die Grundlagen für den Untersuchungsausschuss. Ich will es Ihnen anhand ganz konkreter Termine und Ereignisse noch mal ins Gedächtnis rufen, denn es ist ja schon eine Weile her. Immerhin ist Juni 2005 das erste stichhaltige Datum, was auf dem Tisch lag.

Juni 2005 - anonymes Schreiben an Staatssekretär Richwien. Die Vorwürfe lauteten damals ganz konkret: Die Fördermittelabrechnungen wurden bewusst verzögert, Mitarbeitern wurde unter Androhung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen untersagt, bei der Erledigung dieser Vorgänge ein zu hohes Tempo anzuschlagen, zu vergebende Aufträge wurden nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern im familiären Umfeld bzw. Freundeskreis des Geschäftsführers vergeben. Es kam immer wieder zur privaten Nutzung von Flächen, Ausrüstungsgegenständen, Arbeitspotenzial des Flughafens, Beleidigung, Aufforderung zur Denunzierung, Bedrohung, Nötigung von Angestellten bis hin zum gezielten Mobbing von Mitarbeitern. Das sollten gängige Instrumentarien des Geschäftsführers und seines Verkehrsleiters gewesen sein. Passagierzahlen sollen massiv geschönt worden sein, um Fördermittel zu bekommen.

Juni 2005: Was machen Gesellschafter zu diesem Zeitpunkt, der Freistaat Thüringen und die Stadt Erfurt und das Ministerium und der Aufsichtsrat unisono? Gar nichts, sie machen schlicht nichts, verharren im tiefen Schweigen und äußern auf Nachfragen, dass man überhaupt keinen Grund sehe, auf anonyme Anschuldigungen zu reagieren.

Im Juli 2005 gibt es erneut anonyme Schreiben, diesmal an die SPD- und die PDS-Fraktion. Daraufhin wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und Ermittlungen wegen Untreue werden aufgenommen. Was machen Gesellschafter und Aufsichtsrat? Weiterhin nichts, kein Bedarf, sie machen nichts.

31.07.2005: Der Staatssekretär, der damals Aufsichtsratsvorsitzender war, tritt von seiner Funktion zurück. Trotz anderslautender Bekundungen bleibt dabei, an diesem Zeitpunkt, natürlich ein fader Beigeschmack.

25.08.2005: Sondersitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr. Die Landesregierung und der Aufsichtsrat erklären übereinstimmend, am Flughafen ist alles in Ordnung, Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung der verausgabten Fördermittel laufen planmäßig und reibungslos. Zwar existieren unterschiedliche Statistiken, aber das lässt keinesfalls auf falsche Angaben schließen, nicht mal dann, als das Bundesamt für Statistik anruft und - Frau Doht hat es gesagt - nachfragt, ob es denn hier Flugzeuge mit Anhänger gibt. Noch nicht mal da sieht man Handlungsbedarf. Am selben Tag - krimireife nächtliche Aktion bei der FEG. Was machen Aufsichtsrat und Gesellschafter? Gar nichts.

Im September 2005 gibt es eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen Ballentin und Schäfer wegen Nötigung und Körperverletzung und gegen den Gesellschafter wegen Unterlassens. Eine betroffene Mitarbeiterin der Flughafen GmbH richtet sich mit der Bitte um Hilfe an den Ministerpräsidenten. Sie hat bis heute keine Antwort darauf, bis heute nicht.

27.09.2005: Sondersitzung im Landtag. Alle von der Opposition dargelegten Vorkommnisse und konkret untersetzten Beispiele wurden durch die Landesregierung bagatellisiert und lediglich unbedeutende Ungereimtheiten bei der Verwendung von Fördermitteln wurden bestätigt. Der Geschäftsführung wurde durch den Gesellschafter tadellose Geschäftsführung bescheinigt. Am Abend dieser Sondersitzung durchsucht die Staatsanwaltschaft die Räume der Geschäftsführung und stellt Daten sicher. Was machen Aufsichtsrat und Gesellschafter? Gar nichts.

Ende November 2005: Erneutes anonymes Schreiben an die Linksfraktion.PDS. Dieses Schreiben geht auch gleichzeitig an Ministerpräsident Althaus und an den damaligen Verkehrsminister Trautvetter. Reaktion von den beiden? Keine. Die Negativschlagzeilen in der Tagespresse überhäuften sich, die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter am Erfurter Flughafen wurden immer unzumutbarer und die von Ignoranz und Arroganz geprägte Reaktion bzw. Nichtreaktion der Thüringer Landesregierung, der Gesellschafter und des Aufsichtsrats der Flughafen Erfurt GmbH werden immer unerträglicher.

9. Dezember: Auf Antrag der Opposition Beschluss zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

15. Dezember: Änderung des Untersuchungsgegenstandes.

12. Dezember 2008: Urteil gegen den ehemaligen Flughafenchef wird verkündet, Geschäftsführer Ballentin erhält zwei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe wegen besonders schweren Betrugs.

Meine Damen und Herren, um das Ganze zu verstehen, muss man natürlich auch wissen, bei solchen Vorgängen kommt es immer auch auf handelnde Personen an. Ich will Ihnen die handelnden Personen noch mal explizit benennen und welche Rolle sie in dem ganzen Prozess gespielt haben.

Erste relevante Person: Staatssekretär Richwien, ich hatte es gesagt, tritt zu einem Zeitpunkt zurück, wo es mehr als merkwürdig erscheint.

Zweite wichtige Person ist die Finanzministerin, die als Gesellschafter sich permanent hier in den Sitzungen hinstellt und den Geschäftsführer als untadelig und am Flughafen alles für in Ordnung erklärt.

Der Dritte ist der damalige Verkehrsminister Trautvetter, der macht nichts anderes als seine Finanzministerin: Alles schön, alles gut, die Opposition denkt sich irgendwas aus, will alles schlechtreden, stimmt alles nicht.

Die vierte Person schließlich ist der Geschäftsführer selbst: viel schwarz, viel arrogant, Diktator mit krimineller Energie, verurteilter Betrüger. So sieht ein erfolgreicher Geschäftsführer aus, den Sie ewig gedeckt haben.

Die Fünfte ist Frau Doris Schober, Mitarbeiterin im Finanzministerium, mal Vertreter des Gesellschafters, dann Mitglied im Aufsichtsrat und sehr, sehr viel Nähe zum Geschäftsführer, vielleicht zu viel Nähe, dadurch ständig in Erklärungsnöten und in Verteidigungsstrategien verhaftet, wo sie sich selbst mithilfe von Rechtsanwälten gegen alle Möglichen am Flughafen und sonst wo wehren muss.

Sechste Person: Dr. Nelles, der Zuständige im Fachreferat. Der wird in diesem ganzen Verfahren zum Bauernopfer. Der wird versetzt in den Bereich Schulneubauten und nach einer gewissen Zeit - ich sage da „Anstandszeit“ dazu - und wahrscheinlich wegen seiner großen Verschwiegenheit hat man ihn jetzt wieder lieb. Man hat sein Aufgabenfeld erweitert, alles ist wieder gut - ein guter Mann.

Dann hatten wir in dem Prozess Zeugen. Da haben wir die Mitglieder des Aufsichtsrats und die unterteile ich mal in zwei Kategorien. Da sind es zum einen diejenigen in den Aufsichtsräten, die aus den Thüringer Ministerien stammen. Diese, bevor sie im Ausschuss aussagten, hatten natürlich vorher eine Generalprobe. Da hatten sie wahrscheinlich zu üben, wie der Text sein sollte, den sie im Untersuchungsausschuss