Protokoll der Sitzung vom 19.06.2009

2. Welche Problemfelder wie z.B. fehlende Ermessensausübung, Berechnungsfehler und unkorrekte Aktenführung wurden nach Kenntnis der Landesregierung vom Thüringer Rechnungshof bei diesen Prüfungen festgestellt?

3. Welche Konsequenzen sollen bzw. müssen die geprüften ARGEn und Optionskommunen nach Ansicht des Thüringer Rechnungshofs sowie der Landesregierung aus den Prüfergebnissen ziehen - insbesondere mit Blick auf die Korrektur fehlerhafter Bescheide?

4. Welche Konsequenzen sind nach Ansicht der Landesregierung vom zuständigen Ministerium als Aufsichtsbehörde aus den Prüfergebnissen zu ziehen, wie z.B. dem Erlass oder der Änderung landesweit einheitlicher Durchführungshinweise?

Es antwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach dem Thüringer Gesetz zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Beratung der Gemeinden und Landkreise hat der Thüringer Rechnungshof mit Blick auf die kommunalen Leistungen der Grundsicherung für Arbeit Suchende bisher Prüfungen im Landkreis Sömmerda und in den kreisfreien Städten Eisenach und Erfurt durchgeführt.

Zu Frage 2: Die Prüfungen des Thüringer Rechnungshofs bezogen sich in der kreisfreien Stadt Eisenach und im Landkreis Sömmerda auf die Haushaltsjahre 2005 und 2006, somit auf den unmittelbaren Zeitraum nach der Zusammenführung der Leistungen der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe zur Grundsicherung für Arbeit Suchende im SGB II. Die Prüfungsfeststellungen haben ähnliche Inhalte. Es wurden Mängel festgestellt, die die Aktenführung und die Leistungsbewilligung der kommunalen Leistungen betreffen.

Zu Frage 3: Die Prüfberichte werden vom Präsidenten des Rechnungshofs an den gesetzlichen Vertreter der geprüften Körperschaften, also Landrat bzw. Oberbürgermeister, und an die Rechtsaufsichtsbehör

de der geprüften Körperschaft übersandt. Rechtsaufsichtsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt. Die Prüfungen in der kreisfreien Stadt Eisenach und im Landkreis Sömmerda wurden nach den Stellungnahmen des Oberbürgermeisters der Stadt Eisenach bzw. des Landrats des Landkreises Sömmerda vom Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs als erledigt erklärt. Die Stadt Erfurt hat für die Abgabe der Stellungnahme noch eine Frist bis zum 17. Juli 2009. Die vom Thüringer Rechnungshof beanstandeten Einzelfälle sind unter Berücksichtigung verfahrensrechtlicher Vorschriften von den ARGEn entsprechend zu korrigieren.

Zu Frage 4: Die Prüfergebnisse beziehen sich - wie bereits festgestellt - auf die Haushaltsjahre 2005 und 2006, also auf den Zeitraum, in dem die Implementierung eines völlig neuen Gesetzes und den damit verbundenen Schwierigkeiten erfolgte. Seitdem gab es einen immensen Lernprozess bei der Umsetzung des SGB II, auch in Bezug auf die Bestimmung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Kommunen die Leistungen der Grundsicherung für Arbeit Suchende im eigenen Wirkungskreis erbringen. Das Land führt die Rechtsaufsicht. Eine Fachaufsicht erfolgt nicht. Seitens des Bundes wurden im Jahr 2008 unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und des Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Hinweise zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II erstellt. An der Erarbeitung waren die Länder beteiligt. Diese Hinweise wurden den kommunalen Trägern durch das Landesverwaltungsamt übersandt. Diese Empfehlungen bieten die Grundlage für die Umsetzung des § 22 SGB II. Ein Erlass von weiteren Durchführungshinweisen ist aktuell nicht notwendig bzw. vorgesehen.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Hauboldt, bitte.

Danke schön. Herr Minister, eine Frage, die in dem Zusammenhang noch auftaucht, ist die Sicht auf die Notwendigkeit einer weiteren Qualifizierung von Mitarbeitern bei den ARGEn. Sieht das die Landesregierung ähnlich?

Ich hatte ja in meinem Statement ausgeführt, dass die Qualifizierung der Mitarbeiter und der Lernprozess eigentlich weit fortgeschritten sind, und Sie wissen alle um die Diskussion der Auflösung der ARGEn zum 31.12.2010. Ich denke, der gegenwärtige Quali

fizierungsstand ist deutlich besser als 2005 und 2006 und wird auch als ausreichend eingeschätzt.

Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf. Abgeordneter Kummer, Fraktion DIE LINKE, Drucksache 4/5314.

Maßnahmen zum Hochwasserschutz der Ortslagen Eisfeld und Harras

Seit Jahrzehnten wird die Hochwassergefahr an der Werra im Raum Eisfeld als besonders hoch eingeschätzt. Bereits in den 60er-Jahren gab es deshalb erste Planungen eines Rückhaltebeckens. Diese wurden immer wieder überarbeitet. Aktuell liegt eine Variante mit einem Flutungspolder oberhalb von Eisfeld und dem Ausbau der Werra in den Ortslagen Eisfeld und Harras vor.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann ist mit der Umsetzung welcher Planungen zu rechnen (bitte einzelne Schritte benennen)?

2. Welche Vorbereitungen wurden dazu bereits getroffen?

3. Wie ist die Finanzierung der nötigen Baumaßnahmen gesichert?

Es antwortet Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Harras - Das Erreichen der Genehmigungsplanung ist für Ende 2009 vorgesehen. Unter der Voraussetzung, dass die Planfeststellung für das Vorhaben in Jahresfrist erfolgt, wäre die Ausschreibung und Vergabe erster Bauabschnitte im Jahr 2011 möglich. Eisfeld - In Eisfeld ist die erforderliche Planungsleistung europaweit nach VOF auszuschreiben. Die VOF-Ausschreibung ist in Vorbereitung. Es wird davon ausgegangen, dass 2010 die Genehmigungsplanung erstellt wird. Eine Genehmigung im Jahr 2011 wird eine Ausschreibung mit ersten Bauleistungen im Jahr 2012 ermöglichen.

Zu Frage 2: Das Hochwasserschutzkonzept ist erarbeitet. Es enthält die Hydrologie und Hydraulik für den gesamten Bereich. Es wurden Maßnahmevorschläge erarbeitet und gegeneinander abgewogen, in den betroffenen Gemeinden vorgestellt sowie die in der Einleitung der Anfrage angesprochene Vorzugsvariante bestimmt. Zum weiteren Vorgehen verweise ich auf die Antwort unter Frage 1.

Zu Frage 3: Die Finanzierung soll aus Mitteln des ELER und der GAK sichergestellt werden. Die Fortsetzung des Planungsprozesses ist abgesichert. Die bauliche Realisierung wird in dem entsprechenden Haushaltsantrag berücksichtigt.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir schon zur nächsten Anfrage, eine des Abgeordneten Kalich, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/5320, vorgetragen durch Abgeordneten Blechschmidt.

Auftragsvergabe an Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Thüringen

Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure haben ein großes Interesse daran, dass die Existenz ihrer Büros mitunter durch Auftragsvergabe der öffentlichen Hand gewährleistet wird. Dies geht aus den Thüringer Wahlprüfsteinen 2009 hervor, in denen danach gefragt wird, welche Mitwirkungsmöglichkeiten den ÖbVIs beim Aufbau und der weiteren Verbesserung eines modernen Katasters im Freistaat Thüringen eingeräumt und ob dafür notwendige Mittel bereitgestellt werden, um die Leistungsfähigkeit der ÖbVI-Büros über die Konjunkturkrise hinaus zu erhalten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Position bezieht die Landesregierung diesbezüglich und wie begründet sie diese?

2. Wie begründet die Landesregierung die in der Vergangenheit erfolgte regional und insbesondere bürobezogen sehr differenzierte Vergabe landeseigener Vermessungsaufträge?

3. Sind bei landesunmittelbaren Beauftragungen einzelne Ingenieurbüros überproportional zum Zuge gekommen und - wenn ja - wie wird dies seitens der Landesregierung begründet?

4. Gibt es ein Verfahren bezüglich der Auftragsvergabe, welches die Leistungsfähigkeit und damit die

Existenz aller ÖbVI-Büros gleichberechtigt berücksichtigt, wenn ja, welches?

Es antwortet Staatssekretär Richwien.

Danke schön, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Neben den durch die Landesverwaltung ohnehin regelmäßig zu beantragenden Vermessungsleistungen, insbesondere zur Schlussvermessung von Straßenbaumaßnahmen im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung, sind in den vergangenen Jahren die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure durch Werkverträge an der Erstellung der automatisierten Liegenschaftskarte beteiligt worden und haben einen Großteil der Vermessungsleistungen in den Flurbereinigungsverfahren erbracht. Auch in den kommenden Jahren sollen Haushaltsmittel für die Vergabe von Leistungen an ÖbVIs eingestellt werden. So besteht z.B. in der Kataster- und Vermessungsverwaltung aufgrund des historisch unzureichenden Thüringer Katasters ein erheblicher Erneuerungsbedarf, der mit eigenen Bediensteten kurz- und mittelfristig nicht zu bewältigen ist.

Zu Frage 2: Der Bedarf an Vermessungsleistungen, z.B. in Flurbereinigungsverfahren oder für Straßenschlussvermessungen, fällt in der Regel nicht gleichmäßig im Lande verteilt an. Unter Zugrundelegung des Vergaberechts, wie beispielsweise der Vergabemittelstandsrichtlinie und den Bestimmungen der Thüringer Landeshaushaltsordnung, wird sichergestellt, dass die Vermessungsaufträge termingerecht und mit der erforderlichen Qualität erledigt werden. Im Ergebnis wird auf Büros zurückgegriffen, die im Rahmen der Interessenbekundungsverfahren bzw. der Leistungsabfragung entsprechende Leistungsparameter anbieten.

Zu Frage 3: Die Vielzahl von Beauftragungen aus unterschiedlichen Ämtern - ich will jetzt einige mal benennen, also Straßenbauämter, Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung -, aber auch aus unserem eigenen Haus, aus dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation, lässt sich nicht pauschal so auswerten. Die Vergabe von Leistungen zur Erstellung der automatisierten Liegenschaftskarte beispielsweise konnte nur an solche ÖbVI-Büros vergeben werden, die über die notwendige technische Ausstattung verfügten. Bei ÖbVI-Büros, die aufgrund vorhandener Personalressourcen und/oder einer entsprechenden Spezialisierung auf dem Gebiet der Geodatenverarbeitung ihre Leistungsfähigkeit unter

Beweis gestellt haben, konnte das jährliche Auftragsvolumen durchaus über dem Durchschnitt liegen. Begründet wird dies damit, dass diese Büros vor dem Hintergrund einer engen Terminsetzung bei der ALKErstellung eine termingerechte Fertigstellung in erforderlicher Qualität zusichern und einhalten konnten. Weniger leistungsfähige Büros erhielten in solchem Umfang Aufträge, dass eine termingerechte Leistungserbringung in erforderlicher Qualität möglich war.

Zu Frage 4: Das Verfahren erfolgt grundsätzlich unter Zugrundelegung des Vergaberechts. In diesem Rahmen werden die ÖbVIs regelmäßig über Leistungsanfragen bzw. über Interessenbekundungsverfahren an der Vergabe von Leistungen beteiligt. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nachvollziehbar mittels festgelegter Auswahlkriterien wie beispielsweise Zugehörigkeit zum Amtsbezirk, praktische Erfahrung im jeweiligen Katastersystem, ausreichende Bürokapazität im Außen- und Innendienst sowie Qualität und Termintreue bei der Erarbeitung bisheriger Aufträge. Die Vergabeentscheidungen werden aktenkundig gemacht. Mit diesem Verfahren soll vordergründig abgesichert werden, dass die Aufträge mit der erforderlichen Qualität erledigt werden. Gleichzeitig wird eine möglichst gerechte Streuung dahin gehend angestrebt, dass Arbeiten an alle ÖbVIs vergeben werden sollen, die die Leistungskriterien erfüllen.

Es gibt Nachfragen. Abgeordneter Hauboldt, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, sind Ihnen rechtliche Bedenken bzw. Klagen bekannt, die sich gegen das von Ihnen skizzierte Verfahren richten?

Bis zum heutigen Zeitpunkt, so mein Erinnerungsvermögen, nicht.

Gibt es eine weitere Nachfrage? Abgeordneter Buse, bitte.

Sicherlich nur zwei Fragen aus der Mitte, weil der Fragesteller leider krank ist.

Ja, das geht nur. Ich zähle mit, Herr Kollege, keine Frage.

Herr Staatssekretär, schönen Dank noch mal für die Beantwortung dieser Frage, aber Sie können vielleicht nachvollziehen, dass es mir auf der Seele brennt, eine Frage zu stellen, die Sie mit den Antworten auf die Fragen 2, 3 und auch 4 teilweise immer berührt haben, dass die Auftragsvergabe nichts mit einer parteipolitischen Nähe von ÖbVI-Büros zur Landesregierung oder auch zur Mehrheitsfraktion im Thüringer Landtag zu tun hat. Deswegen ist es wohl ein Zufall, dass das Büro eines Landtagsabgeordneten am besten mit der Auftragsvergabe bedacht ist? Das ist die Frage, ob es aus Ihrer Sicht ein Zufall ist oder nicht.

Ich kann das nicht nachvollziehen, warum das so ist. Das kann ein Zufall sein. Ich habe vorhin in meinen Ausführungen dargelegt, dass wir vor allem an die Büros vergeben, die die technische Ausstattung haben, die die Manpower haben. Ich habe auch weiterhin dargelegt, dass wir unterschiedliche Situationen in den einzelnen Gebieten haben, wo Straßenschlussvermessungen stattfinden. Da kann es durchaus sein, dass ein ÖbVI etwas mehr Leistung bekommt als ein anderer.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: „Etwas mehr“ ist ja wohl ein Witz.)