der Kontrolle ist nach meinem Dafürhalten und dem Dafürhalten der Landesregierung die indirekte Kontrolle. Die mag allerdings besonders scharf deswegen ausgeübt werden, insofern rennen Sie wieder offene Türen ein, als man sagen kann, okay, dann möchte das Parlament bitte hinreichend deutlich und scharf über das unterrichtet werden, was in den Landesgesellschaften denn geschieht oder leider nicht. Die von Ihnen vorgeschlagene und hier von Herrn Buse noch einmal deutlich proklamierte Form führt nach meinem Verständnis eher zu einer Schwächung der Stellung des Parlaments bei der Kontrolle, denn jeder, der in einem Aufsichtsratsgremium sitzt, der steht immer wieder dann zumindest in einem Zwiespalt, soll ich und darf ich darüber sprechen - ja oder nein -, wenn es Gesellschaften vielleicht nicht gut geht oder wenn sie - und das ist die bessere Seite - für die Zukunft weit reichende Pläne haben. Danke schön.
Es mag vielleicht der gestrigen längeren Debatte im Haushalt geschuldet sein, Aufnahmefähigkeiten scheinen aber auch begrenzt zu sein. Ich will es hier noch einmal sagen. Vielleicht verstehen Sie mich
Ich habe im Dezember hier vom Pult gesprochen und ich zitiere jetzt noch einmal aus dem Protokoll mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin - Zitat: "Abg. Buse: Um es von vornherein klar auszusprechen, die Vertretung einzelner Abgeordneter in Gremien der Landesgesellschaften oder Stiftungen (Aufsichtsrat, Bei- rat o.Ä.) ist kein Instrument der Kontrolle und Steuerung durch das Gesamtparlament und kann deshalb die Instrumente parlamentarischer Kontrolle nicht ersetzen." Sie sollten mal über Instrumente nachdenken, aber dazu müssten Sie vielleicht erst einmal etwas einschalten. Danke.
Wir sollten in der entsprechenden Ruhe fortfahren. Der Herr Abgeordnete Buse hat nicht gesagt, was er einschalten möchte oder was er verlangt einzuschalten.
Über die Frage von Ordnungsrufen entscheidet die Präsidentin. Mit liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich stelle fest, dass keine Ausschussüberweisung beantragt wurde. Ist das korrekt? Die Frage geht an die SPD-Fraktion. Damit stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/590 - ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? 1 Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
und rufe hier auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gentzel - Drucksache 4/545 -, vorgetragen durch die Abgeordnete Taubert, SPD-Fraktion.
In einem Antwortschreiben des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei an den Oberbürgermeister der Stadt
Eisenach auf eine Resolution des Eisenacher Stadtrats zum Erhalt des Eisenacher Amtsgerichts steht unter anderem: "Außerdem hat das Kabinett unsere stellvertretende Landesvorsitzende, Frau Finanzministerin Diezel, beauftragt, einen Vorschlag für ein Behördenstandortkonzept unter Berücksichtigung des noch ausstehenden Vorschlags des Justizministers zu unterbreiten."
1. Sind der Landesregierung die Unterschiede der verfassungsrechtlichen Stellung von Parteiämtern und Ministerämtern bekannt?
3. Erfolgt die Festlegung der Gerichtsstandorte in Thüringen nach parteipolitischen Gesichtspunkten?
4. Wie bewertet die Landesregierung das oben genannte Schreiben vor dem Hintergrung der verfassungsrechtlich gebotenen unterschiedlichen Stellung von Parteiämtern auf der einen und Ministerämtern auf der anderen Seite?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gentzel - Drucksache 4/545 beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 4: Die bloße Erwähnung der objektiv zutreffenden Tatsache der identischen Parteiangehörigkeit von Absender und Adressat lässt die Unterschiede zwischen Partei und Ministeramt unberührt. Dem Adressaten wurde wie vielen anderen, die sich in der Frage der Gerichtsstandorte an die Staatskanzlei wandten, mitgeteilt, dass die Finanzministerin mit der Erstellung eines Behördenstruktur- bzw. Behördenstandortekonzepts für Thüringen beauftragt wurde. Die Gerichtsstandorte sind davon nur ein Teilbereich, der sich in das Gesamtkonzept einfügen wird. Die Entscheidung über die Gerichtsstandorte wird letztendlich durch dieses hohe Haus
getroffen werden. Gleichwohl ist der Hinweis auf die parteipolitische Funktion der Finanzministerin bei dem hier in Rede stehenden Schreiben verfehlt. Ich habe zwischenzeitlich die Mitarbeiter angehalten, dass derartige Formulierungen in Schreiben der Staatskanzlei künftig nicht mehr verwendet werden.
Herr Minister Wucherpfennig, Sie haben eben eingeräumt, dass das Schreiben verfehlt ist. Das sehe ich im Übrigen genauso. Sie haben Ihre Mitarbeiter angewiesen, das Schreiben trug aber Ihre Unterschrift. Wie genau lesen Sie denn Schreiben, die aus Ihrem Haus gehen?
Danke schön. Weitere Fragen gibt es nicht. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/558 des Abgeordneten Seela, CDUFraktion.
Seit Bestehen des Freistaats Thüringen gibt es bei den verschiedenen Thüringer Regionalen Raumordnungsplänen in den gleichen Bereichen unterschiedliche Grundsätze und Ziele. So zum Beispiel bei dem Bau von Windkraftanlagen gelten für die Ostthüringer Raumordnung unter anderem folgende Standards: 500 Meter Mindestabstand unter anderem zu Wohngebieten (unter zusätzlicher Beachtung von Bundes-Immissionsschutzgesetz [BImSchG] und Thüringer Abstandserlass) oder 40 Meter Mindestabstand zu Landes- und Kreisstraßen sowie zu Bahntrassen bzw. 100 Meter Mindestabstand zu Bundesautobahnen. Demgegenüber muss im Bereich des Regionalen Raumordnungsplans Mittelthüringen ein Mindestabstand von 1.000 Metern zur nächsten Ortschaft eingehalten werden, während
Abstandsangaben zu Straßenverbindungen diesem nicht zu entnehmen sind. Diese Ungleichbehandlung wird vor allem in den betroffenen Gebieten Ostthüringens als ungerecht empfunden.
1. Was waren die Ursachen bzw. ist die Begründung dafür, dass speziell bei den oben aufgeführten Beispielen unterschiedliche Standards in Thüringen aufgestellt wurden?
2. Falls bei der Festlegung der Grundsätze und Ziele des Mittel- und Ostthüringer Raumordnungsplans für die Errichtung von Windkraftanlagen Gutachten erstellt worden sind, wie lautet in diesen Gutachten die Begründung speziell für die oben aufgeführten Abstandsregelungen?
3. Wird eine Angleichung der Standards bei den verschiedenen Raumordnungsplänen im moderaten Sinne, das heißt die Übernahme der großzügigeren Abstandsregelungen, für sinnvoll erachtet?
4. Wie könnte eine Koordinierung der Fortschreibung der Regionalen Raumordnungspläne Thüringens im Sinne einer Angleichung der unterschiedlichen Standards erfolgen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin und sehr geehrter Herr Abgeordneter Seela, ich beantworte die Mündliche Anfrage für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Regionalen Planungsgemeinschaften haben die planerische Möglichkeit, Abstandsregelungen entsprechend den Anforderungen der jeweilig angrenzenden Nutzungen und den für die Erstellung des Regionalplans geltenden rechtlichen Regelungen zu treffen. Diese Möglichkeit besteht beispielsweise hinsichtlich der Abstände von Windenergieanlagen zu Landes- oder Kreisstraßen bzw. zu Siedlungsflächen. Bei den Abstandsregelungen zu Wohngebieten hat Mittelthüringen trotz der lediglich 500 m betragenden Abstandsempfehlung des Standortgutachtens, welches vom Büro Döbel im Auftrag des Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit 1996 erstellt wurde, als einzige Planungsregion eine größere Entfernung zu Windkraftanlagen gefordert. Damit wollte sie die noch nicht nachgewiesenen Wirkungen von Infraschall berücksichtigen.
Zu Frage 2: In dem Standortgutachten wurde im Jahr 1996 auf der Basis auch von Untersuchungen in anderen Bundesländern ein Abstand von 500 m zu Wohngebieten hinsichtlich der Immissionswirkung von Windkraftanlagen für ausreichend angesehen.
Zu Frage 3: Die Angleichung von Standards, soweit erforderlich, wird als sinnvoll angesehen. Grundsätzlich obliegt diese Entscheidung allerdings dem Planungsermessen der regionalen Planungsgemeinschaft und dem Abwägungsvorgang.