Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bausewein für die Thüringer Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit hat sowohl bei den Arbeitsagenturen als auch bei den SGB-II-Arbeitsgemeinschaften die Planung der zu fördernden Ausbildungsplätze nach § 241 SGB III erhoben. Danach werden voraussichtlich rund 2.250 solcher Ausbildungsplätze im Jahr 2005 gefördert. Hinzu kommen rund 50 Plätze, die die beiden optierenden Kommunen in Thüringen, der Landkreis Eichsfeld und die Stadt Jena, in den jeweiligen Regionen fördern wollen. Das ergibt rund 2.300 geförderte Ausbildungsplätze. Im Jahr 2004 wurden 2.550 Plätze durch die Arbeitsagenturen finanziert, so dass die Differenz 250 Plätze beträgt.
Zu Frage 2: Eine endgültige Aussage gibt es vom zuständigen Bundesministerium für Bildung und Forschung noch nicht. Nach den bisherigen Abstimmungsgesprächen gibt es Überlegungen des Bundes, dem Ansinnen der neuen Länder zu entsprechen und 2005 erneut insgesamt 14.000 Plätze zu fördern. Das würde für Thüringen wie im Vorjahr wieder 1.650 Plätze bedeuten. Außerdem ist wie im Vorjahr eine Aufstockung des Bund-Länder-Programms um 500 Plätze durch das Land aus ESF-Mitteln des Landes geplant. Somit würde sich keine Differenz
Zu Frage 3: Bereits im Thüringer Ausbildungspakt 2004 ist das Angebot zur Mitunterzeichnung an weitere Partner formuliert. Der Landesverband der freien Berufe und der Thüringer Bauernverband haben ihre Bereitschaft zur Mitunterzeichnung erklärt. Der kommunale Arbeitgeberverband sieht aufgrund der noch nicht genau einschätzbaren kostenmäßigen Auswirkungen des neuen Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, den Bund und Kommunen mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen haben, derzeit kaum Chancen für eine Ausweitung des Ausbildungsangebots. Man will zunächst abwarten und die Umsetzung des Tarifabschlusses prüfen. Eine Unterzeichnung der kommunalen Arbeitgeber im Jahre 2005 ist nicht vorgesehen.
Zu Frage 4: Nach der Abstimmung in der Arbeitsgruppe Thüringer Ausbildungsinitiative ist eine Veröffentlichung des Ausbildungspakts in der zweiten Maihälfte 2005 geplant.
Heißt die Einbeziehung der Landwirtschaft und der freien Berufe, dass diese beiden Branchen ihr Ausbildungsplatzangebot im Vergleich zum Vorjahr erweitern oder wenigstens halten?
Danke. Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/772 der Abgeordneten Holbe, CDU-Fraktion.
Nach Artikel 30 der Verfassung des Freistaats Thüringen genießen Kultur, Kunst und Brauchtum Förderung und Schutz durch das Land und seine Gebietskörperschaften.
haben sich im Freistaat zahlreiche Vereine und Personenkreise organisiert, die seit Jahren mit verschiedensten Aktivitäten an die Öffentlichkeit treten. Zurzeit ist in Thüringen jedoch erst ein Kreisheimatpfleger im Kreis Weimarer Land offiziell bestallt. Die sukzessive Einrichtung weiterer Kreisheimatpflegestellen bzw. eines Netzwerks von Kreisheimatpflegern könnte dazu beitragen, der verfassungsrechtlich gebotenen Verpflichtung letztlich auch zur Heimatpflege gerecht zu werden.
1. Welche Aufgaben können in den Kommunen ehrenamtlich bestallten Kreisheimatpflegern übertragen werden?
2. Was ist der Landesregierung über Pläne von Landkreisen zur Bestallung von Kreisheimatpflegern bekannt?
3. Mit welchen Maßnahmen seitens des Landes (beispielsweise auch der Vernetzung untereinan- der) können Kreisheimatpfleger in ihrer Arbeit unterstützt und gefördert werden?
4. Welche Kosten sind für einen Landkreis mit der Bestallung eines ehrenamtlichen Heimatpflegers verbunden?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Holbe beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Der Begriff der Heimatpflege ist weit gefächert. Er umfasst die Pflege der Einzigartigkeit und Attraktivität der Thüringer Kulturlandschaft in seiner ganzen Breite. Das reicht von der Heimatgeschichte über die Pflege der Sitten und des Brauchtums bis hin zum Denkmalschutz. In diesem Spektrum können auch die Aufgaben von Kreisheimatpflegern angelegt sein. Bislang haben sich fünf Hauptbetätigungsfelder herauskristallisiert: die Aufarbeitung und Betreuung der Orts- und Regionalgeschichte, die Beratung im Denkmalschutz, die Beteiligung im Planungs- und Bauwesen, das Zusammenwirken mit Dienststellen und Verbänden und die Erziehung zum Heimatgedanken.
Zu Frage 2: Der Heimatbund Thüringen orientiert sich als Mitglied im Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU) an einen in Bayern seit Jahr
zehnten erfolgreich praktizierten Modell der Berufung ehrenamtlicher Heimatpfleger und deren Zusammenarbeit. Dies bedeutet in der Umsetzung, dass die ehrenamtliche Arbeit durch die öffentliche Hand in Form einer formellen Berufung von Heimatpflegern durch die Landkreise bzw. kreisfreien Städte sowie durch Aufwandsentschädigung unterstützt wird. Bislang gibt es, wie die Frau Abgeordnete Holbe in ihrer Frage schon dargestellt hat, in Thüringen aber nur im Kreis Weimarer Land einen offiziell Bestalltenkreis Heimatpfleger, der vom Landratsamt bestellt worden ist. Wir hoffen, dass diesem Beispiel weitere folgen werden.
Zu Frage 3: Die Landesregierung leistet bereits einen wichtigen Beitrag zur Heimatpflege. So nimmt z.B. die vom Kultusministerium finanzierte volkskundliche Beratungs- und Dokumentationsstelle für Thüringen die fachliche Beratung und Anleitung von Vereinen, Verbänden, Kultureinrichtungen und Institutionen sowie Behörden in allen volkskundlich relevanten Fragen, die wissenschaftliche Aufarbeitung und Katalogisierung von Volkskultur, Weiterbildungsangebote für Vereine usw., wahr. Sie ist damit bereits jetzt wichtige Anlauf- und Konsultationsstelle auf dem Gebiet der Heimatpflege. Das gilt auch für Kreisheimatpfleger, die diese Infrastruktur nutzen können.
Zu Frage 4: Die entstehenden Kosten werden je nach Aufgabenspektrum eines Heimatpflegers differenziert sein. Da es sich um ehrenamtliche Aufgaben handelt, sind sie sicherlich überschaubar.
Vielleicht noch eine abschließende Bemerkung: Der Thüringer Heimatbund, der sich als wichtiger Dachverband für die Heimatpflege in Thüringen versteht, hat zu den Aufgaben von Heimatpflege konkrete Vorstellungen entwickelt, die er in Kürze in seiner Reihe der „Elgersburger Kamingespräche“ vorstellen wird, an der ich teilnehmen werde.
Danke schön. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/777 der Abgeordneten Dr. Klaubert und Dr. Hahnemann, PDS-Fraktion.
Nach der mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes praktischen Halbierung der Landeszuschüsse für das Thüringer Landesmuseum Heidecksburg ist auch das angeschlossene Friedrich-Fröbel-Museum in Bad Blankenburg von Schließung bedroht. Zurzeit
laufen Verhandlungen zwischen dem Museum Heidecksburg, dem Friedrich-Fröbel-Museum und dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt über Formen der Weiterführung, Privatisierung oder möglichen Schließung des Museums. Das Friedrich-Fröbel-Museum in Bad Blankenburg und seine Sammlungen zur Pädagogik der frühen Kindheit sind von regionaler, nationaler und internationaler Bedeutung, aus der eine besondere Verantwortung der öffentlichen Hand erwächst. Der Bestand des Museums und des Archivs in Bad Blankenburg ist Resultat einer mehr als 100-jährigen Sammlungstätigkeit zahlreicher Spenden (auch inter- nationaler Geldgeber, z.B. der Kindergarten-Union Nordamerikas) und des Engagements vieler Pädagogen. Die Sammlung ist weltweit einmalig und dokumentiert die Bedeutung Thüringens als Heimat Friedrich Fröbels und als Ursprungsland einer vorrangig auf Bildung des Kleinkindes orientierten öffentlichen Erziehung. Der Erhalt dieser Einrichtung als Museum, Bildungsort und Forschungsstelle ist im gesamtnationalen wie im Interesse des Freistaats Thüringen unbedingt zu sichern.
1. Wie ist die Landesregierung in Verhandlungen zum Fortbestand und zur Schaffung eines sicheren Finanzierungskonzeptes für das Fröbel-Museum eingebunden?
2. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass ausgerechnet mitten in der „Nach-Pisa-Debatte“ eine Institution in Gefahr gerät, die zugleich Symbol und Inspirator für wirksame Einbeziehung der frühkindlichen Bildung in das Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland insgesamt ist?
3. Welche Meinung hat die Landesregierung hinsichtlich von in Medien geäußerten Vorstellungen, das Friedrich-Fröbel-Museum zu privatisieren?
4. Was hält die Landesregierung von Vorschlägen, das Friedrich-Fröbel-Museum weiterzuführen, und zwar als Einrichtung der öffentlichen Hand auf der Grundlage eines Fonds, in den auch Mittel des Bundes und der EU einfließen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
des Museums Heidecksburg und der ihm angeschlossenen Museen in Rudolstadt, Schwarzburg, Paulinzella und Bad Blankenburg im Gespräch über die Landesförderung 2005 im Hinblick auf die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit dieser Museen. Durch den Museumsträger wurden dabei konkret weder die Gefahr der Schließung des Friedrich-Fröbel-Museums Bad Blankenburg noch die Absicht der Privatisierung vorgebracht.
Zu Frage 3: Für Museen gibt es in Thüringen unterschiedliche Trägermodelle. Neben Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft existieren solche in der Trägerschaft von Vereinen, von Unternehmen, als GmbH-Konstruktion und andere. Entscheidend ist, dass für das jeweilige Museum der Fortbestand und die Sicherung von Arbeitsfähigkeit und öffentlicher Ausstrahlung durch praktikable Trägerschaftsmodelle gewährleistet sind. Im Freistaat Thüringen werden zurzeit beispielsweise das Hennebergische Museum Kloster Veßra oder das Museum Leuchtenburg erfolgreich von Vereinen geführt, das Bachhaus als GmbH, das Wasserkraftmuseum Ziegenrück in Unternehmensträgerschaft. Die Effizienz einer privaten Trägerschaft ist aber im Hinblick auf die Spezifik eines Museums im Einzelfall konkret zu prüfen.
Zu Frage 4: Von solchen Überlegungen ist der Landesregierung nichts bekannt. Die Landesregierung ist natürlich für Vorschläge, die untersetzt und umsetzbar sind, immer offen.
Ich möchte eingangs meiner Nachfrage darauf hinweisen, dass in den Medien durchaus von Bestrebungen zur Privatisierungen oder Übertragung der Trägerschaft an eine Institution oder an einen Verein zu lesen war. Deswegen die Nachfrage: Sind an Sie, Herr Minister, solche Bedenken herangetragen worden, nach welchen die Tätigkeit des FriedrichFröbel-Museums durch die Übergabe in eine andere Trägerschaft eingeschränkt werden könnte?
Wenn ich nachfragen darf. Wie bewerten Sie denn selbst die Bedeutung des Friedrich-Fröbel-Museums? Wir hatten in unserem Eingangstext darauf hingewiesen, dass das Museum nicht nur von nationaler, sondern auch von internationaler Bedeutung ist. Wie ist Ihre Auffassung dazu?
Ich denke, dass das Friedrich-Fröbel-Museum mit seinen Sammlungen und auch mit seinem Gegenstand durchaus zu den bedeutenden Museen des Landes gehört.
Danke. Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Sedlacik, PDS-Fraktion, in Drucksache 4/779.