Protokoll der Sitzung vom 02.06.2005

Danke. Es gibt eine Nachfrage. Abgeordneter Nothnagel.

Herr Minister, ich habe eine Nachfrage. Sie sagten, am 25.01. wurde die Abschlagszahlung von 600.000 € getätigt und Sie haben im letzten Jahr die Verwaltungsvereinbarung sozusagen von Ihrer Seite unterzeichnet und an die Bundesagentur weitergegeben. Aber wir haben jetzt Juni, ein halbes Jahr ist vergangen, ein halbes Jahr sozusagen vertan für die Arbeitsvermittlung hier in Thüringen. Was haben Sie denn in der Zwischenzeit dort unternommen? Ich muss vermuten, eigentlich gar nichts.

Die Vermutung trifft nicht zu. Wir stehen mit den Agenturen in Verbindung und wir wollen natürlich, dass die Mittel zur Verfügung gestellt werden, weil sie da sind. Das liegt nicht an uns, wir haben die Mittel. Es bedarf aber noch der Klärung einiger Probleme, die nicht wir machen, sondern die die Agentur stellt, die nicht in unserem Ermessen liegen.

Eine weitere Nachfrage. Abgeordneter Gerstenberger.

Herr Minister, welche Höhe der Verwaltungskostenerstattung für die Agentur für Arbeit ist denn von Seiten der Landesregierung der Agentur angeboten worden und in welcher Höhe hat denn die Agentur für Arbeit Verwaltungskostenerstattung gefordert?

Wir können der Agentur keine Verwaltungskosten anbieten, weil die Verwaltungskosten nicht aus der Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Es gibt bei uns keinen Titel, die Zahlungen waren bisher ohne Verwaltungskosten. Da die Agentur der Meinung ist, es müssen Verwaltungskosten erhoben werden, kann ich leider, wenn ich zur Finanzministerin gehe, solche Forderungen nicht erheben, denn es würde einer überplanmäßigen Ausgabe bedürfen. Dazu gibt es keine Mittel im Haushalt. Die sind aber auch nicht notwendig, weil es bisher nicht üblich war. Es ist eine Forderung, die aus meiner Sicht keinen Rechtsgrund hat.

Herr Minister, welches sonstige Förderprogramm, was durch Dritte realisiert und betreut wird, wird in Ihrem Ministerium ohne Verwaltungskostenerstattung

an den Dritten durch Dritte realisiert, also sprich: Machen Dritte Förderprogramme, die sie verwalten, wo sie Mittel ausreichen ohne Verwaltungskostenerstattung, dann hätte ich von Ihnen gern ein Beispiel, wo das in Ihrem Ministerium zutrifft. Mir ist kein Fall bekannt.

Diese Frage stellt sich hier nicht, weil die Agenturen für Arbeit in ihrer Zuständigkeit diese Aufgaben erledigen müssen nach Gesetz. Weil sie diese Arbeiten erfüllen müssen, bekommen sie auch die Mittel aus der Ausgleichsabgabe. Andere Forderungen sind mir nicht bekannt und können rechtlich auch nicht umgesetzt werden.

Danke. Noch eine Nachfrage. Abgeordneter Nothnagel.

Also um auf den Punkt zu kommen: Der zentrale Streitpunkt zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Land sind die Kosten für die Verwaltung.

Es gibt einen Punkt, der sich um die Verwaltungskosten kulminiert, das ist richtig. Diesen haben aber alle Länder, wir sind da in Thüringen keine Ausnahme. Die Verwaltungskostenerhebung ist aus unserer Sicht nicht rechtens.

Danke schön. Alle Nachfragen sind gestellt, mehr geht nicht. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Gentzel, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/891.

Kriminaltechniker bei der Thüringer Polizei

Kriminaltechniker verfügen über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Spurensicherung und haben einen wichtigen Anteil an der Aufklärung von Verbrechen. Sie sind aus der Aufklärung von Straftaten nicht wegzudenken. Ein Kriminaltechnik-Studium oder eine allgemeine zugängliche Ausbildung gibt es jedoch nicht. Stattdessen werden Kriminaltechniker im Rahmen des Dienstes polizeiintern in Theorie und Praxis ausgebildet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist die Ausbildung der Kriminaltechniker in der Thüringer Polizei organisiert?

2. Wie viele ausgebildete Kriminaltechniker arbeiten zurzeit in der Thüringer Polizei und wie hoch ist ihr Altersdurchschnitt?

3. Wie viele Kriminaltechniker wurden in Thüringen seit dem Jahr 2000 ausgebildet (Angabe bitte nach Jahren)?

4. Wie viele Kriminaltechniker sollen in den kommenden Jahren ausgebildet werden?

Danke. Es antwortet Minister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gentzel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Vorbemerkung: Erlauben Sie mir vorab einige grundsätzliche Ausführungen zum Bereich der Kriminaltechnik. Kriminaltechniker im Sinne der Mündlichen Anfrage sind in Thüringen Angehörige der Polizei, insbesondere der Kriminalpolizei, die über eine abgeschlossene kriminalistische Ausbildung verfügen. Sie besitzen außerdem fundierte theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen sowie Fertigkeiten in der Spurensuche, -sicherung und -auswertung und beim Einsatz kriminaltechnischer Verfahren, Mittel und Methoden. Ihre Aufgabe besteht darin, Spuren und andere Beweismittel zu suchen und zu sichern sowie Hinweise zur zielgerichteten Beschaffung von Vergleichsmaterial zur Täterermittlung und Beweisführung zur Straftat zu erarbeiten. Hiervon abzugrenzen sind die kriminaltechnischen Sachverständigen und wissenschaftlichen Mitarbeiter der Abteilung Kriminaltechnik des Landeskriminalamts, die im Folgenden nicht weiter berücksichtigt werden. Ihre Ausbildung erfolgt entweder im Rahmen eines Hochschulstudiums in bestimmten Fachrichtungen, wie z.B. Physik, Chemie und Biologie oder im Rahmen der Sachverständigenausbildung im Bundeskriminalamt zu speziellen Teilgebieten der Kriminaltechnik.

Zu Frage 1: Eine Ausbildung zu einem reinen Kriminaltechniker gibt es in Thüringen nicht. Die Wissensvermittlung im kriminaltechnischen Bereich erfolgt im Rahmen der allgemeinen polizeilichen Aus- und Fortbildung. Ich kann Ihnen, wenn Sie daran Interesse haben, hierzu auch noch etwas ergänzend

Schriftliches liefern. Ich weise nur darauf hin, z.B. die Ausbildung an der Verwaltungsfachhochschule - Fachbereich Polizei -, hier gibt es z.B. 30 Unterrichtseinheiten mit folgenden kriminaltechnischen Themen: „Kriminalistische Ballistik“, „Forensische Biologie inklusive DNA“, „Bodenspurendokumente und -schriften“, „Fangstoffe und Diebesfallen“, das ist also in die Ausbildung an der Verwaltungsfachhochschule integriert. Darüber hinaus wird im Bereich der Fortbildung am Bildungszentrum der Thüringer Polizei sehr vieles angeboten, ich nenne hier z.B. „Kriminaltechnik“, „Naturwissenschaftliche Kriminalistik“ - 89 Unterrichtseinheiten, „Kriminaltechnische Foto- und Videografie“ - 30 Unterrichtseinheiten, „Kriminaltechnik“, „Naturwissenschaftliche Kriminalistik“ - 110 Unterrichtseinheiten, Grundseminar: polizeiliche Fotografie, polizeiliche Videografie etc. Das ist also dort in dem Rahmen der Fortbildung integriert.

Zu Frage 2: Unter Beachtung der in der Vorbemerkung vorgenommenen engen Auslegung des Begriffs „Kriminaltechniker“ arbeiten gegenwärtig in der Thüringer Kriminalpolizei 52 Beamte in dieser Funktion. Der Altersdurchschnitt beträgt 44,2 Jahre. Darüber hinaus nehmen auch andere Beamte der Thüringer Polizei kriminaltechnische Teilaufgaben wahr. Der Altersdurchschnitt ist in etwa auch der der gesamten Kriminalpolizei. Der Schnitt entspricht auch in etwa dem Bundesdurchschnitt.

Zu Frage 3: Ich verweise zunächst auf meine Antwort zu Frage 1. Die Situation im Bereich der Fortbildung stellt sich wie folgt dar: Insgesamt wurden seit dem Jahr 2000 988 Beamte der Thüringer Polizei in kriminaltechnischen Teildisziplinen fortgebildet. Die überwiegende Anzahl bei den Lehrgängen: „Erster Angriff“, „Polizeiliche Fotografie“ oder „Polizeiliche Videografie“. Zahlen zum Lehrgang „Erster Angriff“: 221, „Polizeiliche Fotografie“: 386; „Polizeiliche Videografie“: 122.

Zu Frage 4: Wie Sie wissen, erarbeitet die Projektgruppe OPTOPOL in meinem Hause gegenwärtig Konzepte zur umfassenden Optimierung der Polizeiorganisation. In diesem Rahmen werden auch Fragen der Aus- und Fortbildung thematisiert. Konkrete Entscheidungen über die zukünftige Entwicklung liegen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.

Danke schön. Es gibt eine Nachfrage, Herr Minister. Abgeordneter Gentzel, bitte.

Herr Innenminister, der Bund der Kriminalisten hat in der Vergangenheit das ein oder andere Mal öffentlich geäußert, dass sie ein Missverhältnis se

hen zwischen den Kollegen, die ausgebildet werden und der relativ hohen Zahl von Kollegen, die aufgrund ihres Dienstalters in den nächsten Jahren den Polizeidienst verlassen werden. Es kommt dazu, das ist sicherlich bei uns unstrittig, dass jemand noch nicht Kriminalist ist, wenn er die Ausbildung abgelegt hat, sondern ein ganz wesentlicher Punkt ist dort auch die Berufserfahrung. Sehen Sie die Entwicklung genauso kritisch?

Ich habe versucht, dem Verband der Kriminalpolizeibeamten zu sagen, dass die Situation keinesfalls kritisch ist, sondern dass der Altersdurchschnitt ganz normal ist, wenn man es im Bundesbereich vergleicht.

Wir werden natürlich - wir haben eine sehr hohe Aufklärungsquote, die sehr erfreulich ist, 62,2 Prozent - darauf achten, dass hier kein Ungleichgewicht im Altersdurchschnitt eintritt. Aber wir müssen auch sehen, dass natürlich ständig für den Bereich der Kriminalpolizei auch junge Leute wieder zugeführt werden. In letzter Zeit sind bei den Abgängern einige speziell ernannt worden für den Bereich der Kriminalpolizei. Ich hoffe, dass ich auch den Verband der Kriminalbeamten noch werde davon überzeugen können, dass ihre Befürchtungen nicht berechtigt sind.

Danke. Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kuschel, PDS-Fraktion, in Drucksache 4/892.

Ehrenamtlicher Bürgermeister als Angestellter einer erfüllenden Gemeinde

Die Stadt Arnstadt ist auf Grundlage des § 51 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erfüllende Gemeinde für die Wachsenburggemeinde. Der ehrenamtliche Bürgermeister der Wachsenburggemeinde ist gleichzeitig Angestellter der Stadt Arnstadt. Nach § 51 Abs. 1 ThürKO gelten für die erfüllende Gemeinde die gleichen Bestimmungen wie für die Verwaltungsgemeinschaft. § 28 Abs. 4 in Verbindung mit § 23 Abs. 4 Nr. 1 ThürKO regelt, dass ein ehrenamtlicher Bürgermeister sein Amt nicht antreten kann oder verliert, wenn er gleichzeitig als Beamter oder Angestellter der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft, der die Gemeinde angehört, tätig ist. Für die Durchsetzung diesbezüglicher Rechtsvorschriften ist unter anderem die zuständige

Rechtsaufsichtsbehörde zuständig.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit ist es zulässig, dass ein ehrenamtlicher Bürgermeister einer Gemeinde, die einer erfüllenden Gemeinde zugeordnet wurde, gleichzeitig Angestellter der erfüllenden Gemeinde ist?

2. Liegt im dargestellten Fall nach Ansicht der Landesregierung ein Rechtsverstoß vor und wie ist dieser zu beheben?

3. Weshalb wurde bisher, vorausgesetzt die Landesregierung bejaht einen vorliegenden Rechtsverstoß, nicht auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gedrungen und wer hat diese Situation zu verantworten?

Es antwortet wiederum Minister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Frage 1: Ehrenamtliche Bürgermeister dürfen gemäß § 28 Abs. 4 in Verbindung mit § 23 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ThürKO nicht gleichzeitig Beamte oder Angestellte der Verwaltungsgemeinschaft sein, der ihre Gemeinde angehört. Dies gilt nach § 51 Abs. 1 Satz 2 ThürKO entsprechend für ehrenamtliche Bürgermeister von beauftragenden erfüllten Gemeinden bezüglich einer Tätigkeit als Beamter oder Angestellter der erfüllenden Gemeinde.

Frage 2: Nach Kenntnis des Thüringer Innenministeriums liegt kein Rechtsverstoß im dargestellten Fall vor. Der ehrenamtliche Bürgermeister der Wachsenburggemeinde ist nicht Angestellter der erfüllenden Gemeinde Stadt Arnstadt. Er war vom 1. Juli 2004 bis zum 31. März 2005 Arbeiter bei der Stadt Arnstadt. Seit dem 1. April 2005 ist er Arbeiter bei der Wachsenburggemeinde. Von der Unvereinbarkeitsbestimmung des § 23 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Thüringer Kommunalordnung sind nur Beamte und Angestellte, nicht aber Arbeiter erfasst. Artikel 137 Abs. 1 Grundgesetz, der die Wählbarkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes beschränkt, nimmt Arbeiter hiervon aus.

Zu Frage 3: Hier entfällt die Antwort.

Danke schön. Es gibt eine Nachfrage. Herr Abgeordneter Kuschel.

Herr Gasser, in Kenntnis Ihrer Antwort: Wie erklären Sie dann, dass im Stellenplan der Stadt Arnstadt eine Angestelltenstelle für den betroffenen ehrenamtlichen Bürgermeister ausgewiesen war und erst im Ergebnis meiner Anfrage der Bürgermeister der Stadt Arnstadt am 18.05.2005 informierte, dass rückwirkend zum 01.07.2004 diese Angestelltenstelle in eine Arbeiterstelle umgewandelt wurde und seit 01.04.2005 der Bürgermeister mit sich selbst einen Anstellungsvertrag als Arbeiter in der Wachsenburggemeinde gemacht hat und wie bewerten Sie diesen Vorgang?

Ich habe, Herr Abgeordneter Kuschel, Vorgänge innerhalb von Gemeinden, Städten, Landkreisen nicht zu bewerten.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS:... nicht zu bewerten?... dann Landesver- waltungsamt abschaffen!)