Mit Vorlage 4/354 informierte das Finanzministerium die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses über aufgehobene Sperren und genehmigte Wirtschaftspläne institutioneller Zuwendungsempfänger gemäß § 11 Abs. 3 des Thüringer Haushaltsgesetzes 2005.
1. Auf welcher Grundlage wurden die Abschläge für den nicht statutengerecht arbeitenden Ring der politischen Jugend entsperrt?
2. Beabsichtigt das Finanzministerium, die Entscheidung über die Genehmigung der Wirtschaftspläne und die Aufhebung der Sperre für die Junge Union und die JUSOS von einer statutengerechten Arbeit des Rings der politischen Jugend abhängig zu machen?
3. Warum stimmt die Aufteilung der genehmigten Mittel in investive und nicht investive Zuwendungen beim Institut für Bioprozess- und Analysenmesstechnik e. V. (iba) und beim Institut für Mikroelektronik- und Mechatronik-Systeme (IMMS) gGmbH nicht mit den im beschlossenen Landeshaushaltsplan enthaltenen Wirtschaftsplänen überein?
4. Warum sind für die Berufsakademie Thüringen und für die Stiftung „Thüringer Schlösser und Gärten“ keine Wirtschaftspläne beigefügt worden?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Gerstenberger wie folgt:
Zu Frage 1: Die Abschlagszahlungen an die durch den Ring der politischen Jugend vertretenen Jugendverbände erfolgten gemäß § 11 Abs. 3 Satz 2 des Thüringer Haushaltsgesetzes in Verbindung mit § 36 der Thüringer Landeshaushaltsordnung und entspre
chend dem Erlass der Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 am 21. März 2005. Das heißt, 80 Prozent der Vorjahresbeträge für Januar bis März, angepasst an den um 63.800 € reduzierten Gesamtansatz, wurden entsperrt.
Zu Frage 2: Die Zweckbestimmung des Titels lautet: „Zuweisung an politische Jugendverbände“. In den Erläuterungen heißt es: „Die Mittel sind vorgesehen für die im Ring der politischen Jugend zusammengeschlossenen politischen Jugendverbände.“ Das heißt, die Förderung der im Ring der politischen Jugend vertretenen Jugendverbände erfolgt einzeln an die jeweiligen Jugendverbände. Die Prüfung der Wirtschaftspläne durch das Thüringer Finanzministerium und die Aufhebung der Sperre erfolgt auf der Grundlage der haushalts- und tarifrechtlichen Vorschriften. Maßgeblich für die Bearbeitung ist dabei darüber hinaus die Mitgliedschaft im Ring der politischen Jugend, die Prüfung des Zwecks, für den die Zuwendung eingesetzt werden soll, und der Beschluss für die Aufteilung der Mittel. Diesbezüglich wurden keine Hinderungsgründe gesehen.
Zu Frage 3: Im Ergebnis des Haushaltsaufstellungsverfahrens für den Landeshaushalt 2005 wurden für die institutionellen Zuwendungsempfänger Institut für Bioprozess- und Analysenmesstechnik Heiligenstadt e.V. (iba) und das Institut für Mikroelektronik und Mechatronik-Systeme gGmbH Ilmenau (IMMS) unter Berücksichtigung der Vorgaben des Aufstellungserlasses sowie der Haushaltslage Haushaltsmittel für nichtinvestitive und investive Zwecke veranschlagt. Für das iba ergab sich zwingend eine Überrollung der Ansätze 2004; für das IMMS wurde eine degressive Förderung vorgesehen. Diese Veranschlagungen führten zur hauptgruppenweisen Untersetzung der vorgesehenen Förderung, die in den Regierungsentwurf eingeflossen sind. Die Untersetzung der verhandelten Ansätze wurde bei den Instituten beauftragt, die Erläuterungen in Form der Wirtschaftspläne zu erarbeiten. Die Institute sahen sich nicht in der Lage, die Untergliederung in nichtinvestive und investive Mittel sach- und fachgerecht zu untersetzen. Im Interesse der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit wurden die vorgelegten Wirtschaftspläne als Erläuterungen aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt bestand keine Möglichkeit mehr, die hauptgruppenweise Untergliederung des Regierungsentwurfs zu ändern. Lediglich durch einen parlamentarischen Antrag wäre eine Übereinstimmung zwischen Titelwerk und Wirtschaftsplänen zu erreichen gewesen.
Zu Frage 4: Für die Berufsakademie Thüringen und die Stiftung „Thüringer Schlösser und Gärten“ wurden wie bereits in den zurückliegenden Haushaltsjahren aus Gründen der Vereinfachung, Übersichtlichkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht die
vollständigen Wirtschaftspläne an den Landtag eingereicht, da es sich hier um umfassende Unterlagen mit vielen Seiten handelt. Für die Prüfung der Genehmigung liegen diese Wirtschaftspläne aber im Thüringer Finanzministerium vor und sind jederzeit einsehbar.
Frau Ministerin, es ist also Ihrer Meinung nach unerheblich, ob ein Verband gemäß seiner eigenen Satzung zur weiteren Aufnahme von Mitgliedern arbeitet oder nicht, ob er Förderung bekommt, ja oder nein. Ist das richtig?
Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern in den Verband Ring der politischen Jugend, was Sie jetzt hier meinen, entscheidet der Ring selbst, nicht die Landesregierung.
Wenn er dort nicht satzungsgemäß handelt, ist das kein Versagensgrund für Fördermittel? Das sehen Sie so?
Über die Aufnahme einzelner Verbände entscheidet der Ring der politischen Jugend, der selbst Fördermittelempfänger ist, und nicht die Landesregierung.
Wenn der Ring der politischen Jugend entschieden hat, dass keine anderen Verbände aufgenommen werden, ist das ein eigenständiges Verhalten des Rings der politischen Jugend, was nicht die Landesregierung zu bewerten hat.
Der Abgeordnete Gerstenberger hatte seine zwei Nachfragen. Entschuldigung, Frau Ministerin, der Abgeordnete Bärwolff.
Also heißt das, wenn irgendein zu Fördernder satzungswidrig handelt, wenn irgendein zu Fördernder, egal ob ein Verband oder was weiß ich nicht wer, satzungswidrig handelt, also seiner eigenen Satzung zuwider handelt, dass er trotzdem gefördert wird?
Wird irgendjemand, der zu fördern ist, wenn er satzungswidrig handelt, dann weitergefördert oder nicht? Oder ist die Satzungswidrigkeit kein Versagungsgrund für eine Förderung, unabhängig vom RpJ?
Wenn die Satzung nicht rechtsfest und gerichtsfest festgestellt ist, dann ist das ein Versagungsgrund, ansonsten nicht.
Das war jetzt die Antwort auf die Nachfrage. Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Nothnagel, PDS-Fraktion, in Drucksa
Die Arbeitsagenturen haben noch immer nicht die Mittel zur Ausreichung des Thüringer Sonderprogramms zur Verfügung.
Das behindert im wesentlichen Maße natürlich auch die Vermittlungstätigkeit der Integrationsfachdienste und anderer Arbeitsvermittler, denn viele Arbeitgeber kennen dieses Programm aus vergangenen Jahren und erwarten diese zusätzliche Förderung der Einstellung schwerbehinderter Menschen in Thüringen.
Laut Aussage des Landesamtes für Familie und Soziales, Suhl, Integrationsamt, wurden die Mittel für 2005 in Höhe von 4,3 Mio. € an die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit überwiesen.
1. Warum werden diese Mittel nicht an die Agenturen für Arbeit in Thüringen, die Arbeitsgemeinschaften oder optierenden Kommunen ausgezahlt?
3. Wann stehen die Mittel endlich zur Verfügung, um Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Gestatten Sie mir zuerst eine kurze Vorbemerkung. Es handelt sich bei den angesprochenen Mitteln nicht um Haushaltsmittel der Thüringer Landesregierung, sondern um Mittel aus der so genannten Ausgleichsabgabe. Bundesweit müssen Firmen ab 20 Beschäftigten mindestens einen Schwerbehinderten einstellen, d.h., es gibt eine Pflichtquote in Höhe von 5 Prozent der Belegschaft. Firmen, die diese Quote nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe an die In
tegrationsämter entrichten. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Erfüllung der Beschäftigungsquote. Sie liegt zwischen 105 € pro Pflichtplatz und 260 € pro Pflichtplatz. Dieses Geld muss dafür verwendet werden, die Beschäftigungssituation schwer behinderter Menschen zu unterstützen. Deshalb stellen die Integrationsämter der Länder nicht nur in Thüringen der Agentur für Arbeit zusätzliche Gelder aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung, um die originäre Aufgabe der Agentur nach § 104 SGB IX zu unterstützen und ihr bei der schwierigen Vermittlungsarbeit zu helfen. Dazu ist eine Verwaltungsvereinbarung nötig. Der Ausgangspunkt Ihrer Frage, Herr Nothnagel, dass der Agentur für Arbeit diese Mittel für 2005 nicht zur Verfügung stehen, stimmt so nicht. An die Regionaldirektion nach Halle wurde ein Abschlag in Höhe von 600.000 € überwiesen. Der Restbetrag kann jederzeit zur Verfügung gestellt werden. Dass das Geld noch nicht bei den Betrieben angekommen ist, ist ein internes Verteilungsproblem bei der Agentur für Arbeit, das es auch in anderen Ländern gibt. Nun zu Ihren Fragen.
Zu Frage 1: Der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der Agentur für Arbeit wurde bereits im November 2004 zur Fortführung des Thüringer Schwerbehindertensonderprogramms im Jahre 2005 eine von mir unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung übersandt. Da diese bis zum Dezember 2004 nicht gegengezeichnet war, haben wir um vorläufige Fortführung des Programms entsprechend der bis Dezember 2004 geltenden Vereinbarung gebeten. Zur Fortführung der Vereinbarung hat die Regionaldirektion am 11. Januar 2005 das Integrationsamt Thüringen um einen ersten Abschlag in Höhe von 600.000 € gebeten. Diese Mittel wurden bereits am 25. Januar 2005 an die Regionaldirektion überwiesen. Einer sofortigen Ausreichung der Mittel an Arbeitgeber steht aus meiner Sicht eigentlich nichts im Wege. Weitere 2,4 Mio. € stehen auf Anforderung sofort bereit.
Zu Frage 2: Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben erledigt, es hängt nur von der praktischen Umsetzung bei der Agentur ab, wann eine Klärung erfolgt. Der Durchführung der Schwerbehindertensonderprogramme stehen übrigens in fast allen Ländern Probleme entgegen.
Zu Frage 3: Ein konkretes Datum der Auszahlung durch die Bundesagentur kann von der Landesregierung nicht genannt werden. Wie bereits ausgeführt, stehen die Mittel zur Verfügung.