Die Energiepolitik der Thüringer Landesregierung ist ausgerichtet an den Grundzielen Versorgungssicherheit, Preiswürdigkeit und natürlich Umweltverträglichkeit. Die Ziele Ressourcenschonung und der sparsame Umgang mit Energie sind sogar - wie Sie wissen - in der Thüringer Verfassung verankert. Maßnahmen im Bereich der Energieeinsparung betrachten wir dabei als die wirtschaftlichste Strategie zum Umgang mit Energie. Durch eine effiziente Energieverwendung wird nicht nur Versorgungssicherheit erhöht, sondern aufgrund der geringen Energiekostenbelastung auch die Wettbewerbsfähigkeit der produzierenden Unternehmen in Thüringen gesteigert, das heißt, die Ziele der Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit, meine Damen und Herren, lassen sich durchaus miteinander verbinden.
Die Landesregierung hat der Minimierung des Energieverbrauchs deshalb stets eine große energie- und umweltpolitische Bedeutung zugemessen. In den Liegenschaften des Landes haben Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz und der Energieeffizienz einen hohen Stellenwert. Mit Blick auf die Vorbildwirkung des Landes verfolgt die Hochbauverwaltung daher Maßnahmen, die die Einsparung von Energie zum Ziel haben und über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die angemessene Berücksichtigung des Standes der Technik hinausgehen. Beispielhaft sind hierfür folgende Schwerpunkte zu nennen: Aufstellung und Umsetzung von liegenschaftsbezogenen Energiekonzeptionen, die Durchführung von Studien zur Bewertung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz von Energieeinsparmaßnahmen sowie die Durchführung von Energieeinsparmaßnahmen über Energiesparcontracting und alternative Vertragsformen.
Neben der Senkung des Energieverbrauchs sieht sich Thüringen durchaus auch als ein Vorreiter in Sachen erneuerbare Energien. So beträgt der Anteil regenerativer Energieträger am gesamten Energieverbrauch im Freistaat gut 7 Prozent. Bundesweit liegt dieser Wert bei gerade mal 3,2 Prozent, also nicht mal bei der Hälfte. Die Zahlen zeigen deutlich, dass wir hier in Thüringen auf erneuerbare Energien, insbesondere natürlich auf Biomasse und Solarenergie, setzen und deren Ausbau und die Entwicklung entsprechender Technologien auch forcieren.
Die sich aus einer Politik der Energievermeidung ergebenden wirtschaftlichen Vorteile werden allerdings durch die nicht nur in Thüringen, sondern auch bundesweit steigenden Strom- und Gaspreise konterkariert. Auf diese Situation haben die im Wirtschaftsministerium angesiedelte Stromtarifpreisaufsicht und die Landeskartellbehörde reagiert, indem 2005 keine Anträge auf Erhöhung der Stromtarife genehmigt und im Gasbereich Kartellverfahren gegen sieben Stadtwerke in Thüringen eingeleitet wurden.
Sie werden verstehen, dass Einzelheiten dieser laufenden Kartellverfahren derzeit noch nicht erschöpfend behandelt werden können. Dennoch möchte ich an dieser Stelle grundsätzlich zu den Verfahren Stellung nehmen und die Vorgehensweise der Landeskartellbehörde erläutern. Die kartellrechtlichen Vorschriften in Deutschland legen strenge Maßstäbe an das Vorgehen der Kartellbehörde. Der Leitgedanke für die Beurteilung von kartell- und wettbewerbsrechtlichen Verstößen lautet: Ein Unternehmen nutzt seine marktbeherrschende Stellung dann missbräuchlich aus, wenn es höhere Entgelte fordert, als sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden. Mit diesen Worten hat der Gesetzgeber das so ge
nannte Vergleichsmarktprinzip beschrieben. In der Praxis bedeutet dies, dass die Preise der betroffenen Stadtwerke nicht schon aufgrund von Preiserhöhungen als kartellrechtswidrig anzusehen sind; sie sind nur dann zu beanstanden, wenn sie über den Entgelten liegen, die vergleichbare Unternehmen verlangen. Auch der Ansatz der Landeskartellbehörde kann also nicht darauf abstellen, ob und in welchem Umfang die Preiserhöhung vom Vorlieferanten an die Endverbraucher weitergegeben wurde. Vielmehr prüft die Kartellbehörde, ob die Höhe der Endverbraucherpreise im Vergleich zu denen anderer Unternehmen mit gleicher Versorgungsstruktur gerechtfertigt ist. Bevor die Kartellbehörde förmliche Verfahren einleitet, muss sie also strukturgleiche Vergleichsunternehmen suchen, die als Maßstab der Preisentwicklung dann dienen können. Bei unserem bundesweiten Unternehmensvergleich hat sich herausgestellt, dass die überwiegende Zahl der gefundenen Vergleichsstadtwerke in den alten Ländern liegt. Die Landeskartellbehörde wird nunmehr darauf hinwirken, dass sich die betroffenen Unternehmen in Thüringen nicht nur hinsichtlich der Strukturen, sondern auch hinsichtlich der Preise stärker an den vergleichbaren Unternehmen der alten Länder orientieren. Dabei konnten wir mit einigen Unternehmen Einigung erzielen, den betroffenen Kunden günstigere Preiskonditionen zu ermöglichen, in anderen Fällen steht die Einleitung förmlicher Kartellverfahren derzeit im Raum. Die Aktivitäten der Landeskartellbehörde sollten uns allerdings nicht vergessen lassen, dass es sich bei der Problematik hoher Energiepreise um ein bundesweites Problem handelt, dessen Ursachen - so deutlich muss man das hier auch sagen - vor allem in einer völlig verfehlten Energiepolitik der rotgrünen Bundesregierung zu suchen sind.
Die Verfehlungen sind allen bekannt. Die rotgrüne Koalition in Berlin hat einerseits die Energiepreise mit Zusatzkosten, vom Erneuerbare-Energien-Gesetz bis zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, überfrachtet und andererseits untaugliche Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Durchleitungsbedingungen, in einem Pseudoenergiemarkt geduldet. Diese Rahmenbedingungen wiederum haben den fusionierten Energiegroßkonzernen zusätzliche Monopolrenditen garantiert. Beides zusammen wirkt standortgefährdend, auch wenn Bundeswirtschaftsminister Clement meint, mit dieser Politik globale Player züchten zu können. Bezahlen für diese Politik müssen am Ende die Verbraucher, insbesondere aber unsere mittelständischen Unternehmen in Deutschland, aber auch Sie und ich als Privatkunden. Die Durchleitungspreise für Strom in Deutschland gehören zu den höchsten in Europa, Netznutzungsentgelte machen heute 40 bis 60 Prozent des Strompreises aus. Die
jüngsten Erhöhungen von Netznutzungsentgelten und Stromeinkaufspreisen ab Kraftwerk durch die Stromkonzerne sind Wettbewerbsbremsen für das produzierende Gewerbe und die stromintensive Industrie. Ein Ende der Preisspirale ist auch derzeit nicht abzusehen. Damit werden den Verbrauchern Kaufkraft entzogen und negative Impulse im Binnenmarkt erzeugt. Durch eine funktionierende Marktöffnung könnten die Verbraucher dagegen bundesweit jährlich bis zu 5 Mrd. € an Energiekosten einsparen. Stattdessen sah die Bundesregierung zunächst nur tatenlos zu, wie die Preise explodierten. So ist die Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte, die eigentlich eine beschleunigte Marktöffnung vorschreiben, von der Bundesregierung lange Zeit verschleppt worden, denn das deutsche Energiewirtschaftsrecht hätte eigentlich schon zum 1. Juli 2004 grundlegend geändert werden müssen. Erst nach Ablauf der Frist sah sich die Bundesregierung überhaupt in der Lage, einen Kabinettsentwurf vorzulegen, der sich allerdings als vollkommen untauglich erwies. Eine Liberalisierung der Energiemärkte kann damit nicht befördert werden.
Ein Beispiel: Diesem Entwurf zufolge soll den Versorgungsunternehmen eine Preisbildung auf Basis kalkulatorischer Kosten und gesicherter Verzinsung des Eigenkapitals gesetzlich garantiert werden. Dies bedeutet eine staatlich garantierte Verzinsung von 6,5 bis 7,5 Prozent auf jede Investition in eine eigenfinanzierte Energieanlage. Meine Damen und Herren, von solchen Verhältnissen können Thüringer Unternehmen, die sich im Wettbewerb befinden, wirklich nur träumen. Im Bundesratsverfahren hat Thüringen deshalb zusammen mit anderen Ländern die Forderung von Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden nach einer wirksamen Regulierung der Strom- und Gasnetze aufgegriffen und sich für gesetzliche Regelungen eingesetzt, die eine wirksame Überwachung der Netznutzungsentgelte gewährleisten. Hierzu gehört die Ex-ante- oder auch Vorabgenehmigung der Netznutzungsentgelte und insbesondere die Einführung einer Anreizregulierung. Anreizregulierung, meine Damen und Herren, bedeutet, dass nicht die individuellen Kosten eines Unternehmens den Maßstab für die Preisbildung abgeben, sondern, dass von der Regulierungsbehörde auf Basis von Benchmarkings also der vergleichenden Erhebung von Unternehmenskennzahlen, effiziente Vergleichsunternehmen virtuell konstruiert werden, deren Preise dann auch einzuhalten sind. Die Bundesregierung hat diese Forderung erfreulicherweise inzwischen aufgegriffen und in das Gesetz, wie es nun in der Fassung nach der zweiten und dritten Lesung im Bundestag vorliegt, aufgenommen. Nachbesserungsbedarf besteht aus unserer Sicht allerdings immer noch hinsichtlich der Frage einer Ex-ante-Genehmigungspflicht für Netznutzungsentgelte. Thüringen hat daher gemeinsam mit den
Ländern Bayern und Hessen anlässlich der Sitzung des Bundesrats am 29. April dieses Jahres den Vermittlungsausschuss angerufen mit dem Ziel, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten.
Meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, Sie sehen also, dass sich die Landesregierung bereits seit Jahren im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens auch für eine umfassende Vorabkontrolle bei der Genehmigung der Netznutzungsentgelte bemüht und sich dafür auch intensiv einsetzt.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir an dieser Stelle aber noch einige Ausführungen zu den Versorgungsstrukturen in Thüringen und zu den darauf bezogenen Änderungen der Kommunalordnung. Die Fusion zwischen TEAG und Gasversorgung Thüringen - abgekürzt GVT - kann an dieser Stelle nicht abschließend bewertet werden. Sie wird sicherlich eine Stärkung der Marktmacht bedeuten, aber sie kann im Fall einer erfolgreichen Energierechtsreform auch auf eine Stärkung der regional aufgestellten Versorgungsunternehmen hinauslaufen. Über allem steht der dauerhafte Erhalt des Standorts und der Arbeitsplätze sowie einer leistungsfähigen Energieversorgung bei Wahrung der kommunalen Interessen. Unabhängig davon gehören Veränderungen in der Aktionärsstruktur grundsätzlich natürlich in die Entscheidungskompetenz des jeweiligen Unternehmens. Eine staatliche Intervention verbietet sich in marktwirtschaftlich ausgerichteten Systemen ohnehin. Darüber hinaus ist im Fall einer Integration der Gassparte in das Unternehmen TEAG notwendigerweise eine entsprechende Anmeldung beim Bundeskartellamt erforderlich. Das Bundeskartellamt prüft zurzeit die Fusion.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat ab Mitte 2000 mit zwei grundlegenden Novellen der Thüringer Kommunalordnung dafür gesorgt, dass auch die kommunalen Unternehmen für die von uns gewollte Öffnung der Strom- und Gasmärkte gut aufgestellt sind. Mit der ersten Novelle wurde durch Lockerung des Subsidiaritätsprinzips zunächst die früher unterschiedliche Behandlung von wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen, das heißt kommunalen Unternehmen beseitigt. Gleichzeitig haben wir die Möglichkeit gebietsübergreifender wirtschaftlicher Tätigkeit der Kommunen geschaffen. Anfang 2003 hat die Landesregierung die Thüringer Kommunalordnung in einem zweiten Schritt novelliert. Die Kommunen müssen nunmehr die Sicherstellungspflicht der Energieversorgung bei Gas und Strom nicht mehr wie früher selbst als öffentliche Aufgabe erfüllen. Die von der öffentlichen Zweckbindung befreiten Unternehmen können sich also frei von den Beschränkungen kommunaler Unternehmen im Markt bewegen.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend lässt sich also feststellen, die Thüringer Landesregierung hat die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden ordnungspolitischen Hausaufgaben gemacht. Im Übrigen wird hierüber in unseren jährlichen Jahreswirtschaftsberichten auch turnusmäßig berichtet, so dass sich die Herausgabe eines Energiewirtschaftsberichts derzeit erübrigt. Das schließt einen Energiewirtschaftsbericht in Zukunft nicht generell aus. Wir werden darüber zu gegebener Zeit zu entscheiden haben.
Wir hoffen, dass die Bundesregierung, bevor sie sich nun im Herbst hoffentlich verabschiedet, erst einmal noch ihre Hausaufgaben macht und mit der Novellierung des Energierechts die Weichen für eine funktionierende Öffnung der Energiemärkte auch stellt. Die Thüringer Landesregierung wird im Vermittlungsverfahren konstruktiv an der Verbesserung des Gesetzentwurfs mitwirken
ich glaube allerdings recht wenig aus meiner Erfahrung im Umgang mit der SPD daran. Ich denke, das wäre auch im Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern, denn die erwarten nichts sehnlicher als sinkende Strom- und Gaspreise. Vielen Dank.
Wer wünscht die Aussprache zu diesem Sofortbericht? Keiner? Doch, die PDS-Fraktion. Dann rufe ich als ersten Redner in der Aussprache auf den Abgeordneten Kummer von der PDS-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Buse hat es gesagt, wir werden keinen Widerspruch erheben, dass der Bericht gegeben wurde.
Trotzdem hat mir das eine oder andere klare Wort im Bericht schon noch gefehlt, aber dazu komme ich nachher im Laufe meiner Ausführungen.
Meine Damen und Herren, am 23. März war in der TA zu lesen: „In der Thüringer Energiebranche stehen die Zeichen auf Veränderung.“ Damals, das ist klar, war natürlich noch nicht gemeint, dass uns vielleicht in Thüringen noch ein Atomkraftwerk ins Haus steht, wie man den Äußerungen unserer künftigen Möchtegern-Kanzlerin Frau Merkel
oder denen des TEAG-Vorstandes, Dr. Bloemer, vorgestern bei „Thüringen exklusiv“ im MDR entnehmen könnte. Das, was sich hier andeutet in Richtung Änderung der Energiebranche, macht mir schon Bauchschmerzen. Gemeint war damals die bevorstehende Fusion von Thüringen-Gas und TEAG zu einem Monopolverbund Thüringen-Energie, wie die E.ON Bayern mit der THÜGA schon zum 01.01.2004 vorgemacht hat, und das ist ja schließlich ein Konzern.
Meine Damen und Herren, dieses Thema „künftige Monopolstrukturen“, aber auch die Frage bevorstehender Neuwahlen und die Frage der Preissteigerungen in den letzten Monaten sind Grund genug, uns wieder mit dem Thema „Energie“ im Thüringer Landtag zu beschäftigen. Das geschieht nicht häufig, leider. Das ist auch kein Wunder, denn Thüringen stellt ja kein klassisches Energieerzeugungsland dar. Wir erzeugen nur ein Drittel des Stroms selber hier, haben kaum eigene Energieträger, wir sind ein typisches Energie-Importland. Was die Energieerzeugung angeht, haben wir aber durchaus noch Chancen, etwas zu verändern. Wir brauchen im Land eine höhere Wertschöpfung, wir brauchen mehr Arbeitsplätze und der Energiesektor hat hier gute Entwicklungspotenziale. Und was auch bekannt ist, ist, dass die Löhne im Energiebereich durchaus überdurchschnittlich sind. Wir sollten also unsere Möglichkeiten nutzen und diese Möglichkeiten gibt es, ohne der Nachwelt für Ewigkeiten strahlende Altlasten zu hinterlassen, die man dann tagelang durch Thüringen kutschen und dazu auch noch die Autobahn stundenlang sperren muss.
Diese Möglichkeiten gibt es unter verstärkter Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungen gerade durch die Stadtwerke und deshalb muss man die Aktivitäten der Stadtwerke fördern,
ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern und, Herr Minister Reinholz, da stimme ich Ihnen eben nicht zu, dass die Thüringer Kommunalordnung den Stadtwerken wirklich gleiche Wettbewerbschancen gewähren würde wie privaten Unternehmen, das stimmt eben nicht. Sie haben nicht die Möglichkeit, energieversorgungsnahe Dienstleistungen überregional anzubieten. Hiermit haben sie schon einen Wettbewerbsnachteil gegenüber privaten Unternehmen. Dazu zählen zum Beispiel Erdgastankstellen, dazu zählen die Energiesparberatung, Wartung und Instandsetzung von Anlagen. Damit knebelt unsere Kommunalordnung die Stadtwerke schon noch. Das ist - so deutlich muss man das sagen - politisch gewollt, und das auch von Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU-Landtagsfraktion. Wir fordern die volle Gleichstellung der Stadtwerke gegenüber privaten Unternehmen. Sie haben schon genügend Nachteile, weil sie kleinteilig strukturiert sind im Gegensatz zu den sonst in der Branche üblichen Monopolen. Wir wollen die Stadtwerke erhalten und ausbauen, denn sie haben sich bewährt. Sie sichern Wertschöpfung in dem Bereich, sie sichern Arbeitsplätze und auch Aufträge für unsere kommunalen Handwerksbetriebe.
Meine Damen und Herren, ich möchte auch ein paar Worte zur Förderung von Anlagen zur Energieerzeugung verlieren. Die lässt in Thüringen auch zu wünschen übrig, obwohl wir im Bereich kleiner- und mittelständischer Unternehmen sogar Lufthansa und Rolls-Royce fördern. Es gibt gute Beispiele für energieerzeugende Stadtwerke bei uns. Sie haben einen hohen Wirkungsgrad durch die Wärmenutzung. Sie leisten damit einen Beitrag zu Klimaschutz und Ressourceneffizienz. Es gibt aber auch noch große Reserven, die erschlossen werden können. Wie viele Heizwerke haben wir noch in Thüringen, die sich problemlos in Heizkraftwerke umwandeln ließen, die damit eine ortsnahe Stromversorgung und auch weniger Probleme im Netzbereich gewährleisten würden, die damit eine höhere Wertschöpfung gewährleisten würden und natürlich die ganzen Vorteile, die die Kopplung von Strom- und Wärmeerzeugung miteinander bieten? Hier böte sich auch noch an, Biomasse verstärkt einzusetzen. Das ist in der einen oder anderen Kommune inzwischen schon passiert, aber eben noch zu wenig. Durch die verstärkte Nutzung von Biomasse hätten wir in Thüringen mehrere Vorteile. Auf der einen Seite kann man aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz die Einspeisevergütung beziehen und hier wirklich auch Gewinne erwirtschaften, auf der anderen Seite schaffen wir natürlich ein Einkommen für unsere heimische Land- und Forstwirtschaft, das die bitter nötig hat, um endlich vernünftig wirtschaften zu können.
Aber, meine Damen und Herren, diese Chance, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz bietet, ist gefährdet. Sollte es im Bund im Herbst zu Neuwahlen und zu einem Regierungswechsel kommen, dann ist schon zu befürchten, dass durch die CDU dieses Gesetz, das erneuerbare Energien wie kein anderes vorangebracht hat, gekippt wird. Und, Herr Minister Reinholz, auch Ihre mit viel Tamtam eingeweihten Solarfabriken in Thüringen wären dann sehr schnell wieder weg vom Fenster. Die Wirtschaft befürchtet das. Fallende Aktienkurse in diesem Bereich sind ein deutlicher Beleg dafür. Ich habe auch keine klare Aussage der Landesregierung im Bericht gehört, wie sie mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz umgehen will.
Das einzige, Herr Minister Reinholz, was ich von Ihnen gehört habe, ist die Kritik, dass das EEG die Strompreise hochtreiben würde und damit negativ für unsere Wirtschaftsunternehmen wäre.
Dass wir in Thüringen etliche 1.000 Arbeitsplätze durch das EEG geschaffen haben, dass es schon wesentliche - Herr Minister Sklenar, gerade Ihnen muss ich das noch mal sagen - Einkommenssteigerungen im Bereich der Landwirtschaft mit sich gebracht hat,
gerade durch die Einspeisevergütung bei Biogasanlagen in dem Bereich, die sonst alle nicht entstanden wären,
wo das Methan frei in die Luft ginge, statt zum Klimaschutz beizutragen, das hat die Landesregierung nicht ausgeführt.
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Ach, das ist doch etwas ganz anderes.)
Die Einspeisevergütung von Biogasanlagen ist schon ein Bestandteil des EEG, Herr Minister. Wie gesagt, ich mache mir Sorgen, dass diese mit einer neuen CDU-Regierung im Bund wegfallen könnte. Aber natürlich ist die Biomasse nicht nur eine Frage der Stromerzeugung, man kann die auch in anderen Bereichen einsetzen, zum Beispiel zur Wärmeerzeu
gung, zur Kälteerzeugung und auch zur Treibstoffherstellung. Einige Kreise in Thüringen haben diese Zeichen der Zeit sehr gut erkannt. Ich denke hier nur an Schmalkalden-Meiningen, die im Rahmen der Agenda 21 sehr gründlich untersucht haben, wie erneuerbare Energien eingesetzt werden könnten. „Holz als Erdöl der Region“ ist dort als Slogan geprägt worden. Man hat festgestellt, alle Einfamilienhäuser in diesem Kreis könnten durch das im Wald anfallende Energieholz mit Wärme versorgt werden. Das wäre ein deutlicher Vorteil auch für unsere Forstwirtschaft. Im Kreis Altenburger-Land - das hat mich auch besonders gefreut - hat man vor zwei Tagen erst beschlossen, dass hier eine Bioenergieregion zustande gebracht bzw. aufgebaut werden soll. Das sind schon sehr, sehr positive Zeichen. Wie schon gesagt, es ist an der einen oder anderen Stelle begriffen worden im Land, welche Chance es hier gibt.