und die Stärkung und Herausforderung der Individualität und der Freiheit; sorge zweitens dafür, dass solide ausgebildet wird, dass Forschung und Technologie einem Hochlohnland und einem Sozialstandardland wie Deutschland technologische Impulse geben, dass wir am Markt erfolgreich sein können. Und drittens, sorge dafür, Staat, dass in diesem Land Sicherheit existiert, dass die Menschen sich wohl fühlen, dass die Natur intakt ist, dass die soziale Infrastruktur von Altenheimen bis hin zur Behindertenbetreuung entsprechend ausgebaut und weiterentwickelt wird. Und, Staat, konzentriere dich bitte nicht zu sehr darauf, die Quellen zuzuschütten, nämlich Leistungsfähigkeit durch mittelständisches Wachstum, sondern mehr darauf, diese Quellen wieder freizugeben. Genau das sind die Aufgaben am Anfang dieser Legislaturperiode, ein Stück Speck abschneiden, fitter werden, Strukturen ändern, wenn sie sich nicht bewährt haben, Einsparungen organisieren, Personalabbau organisieren und insgesamt dafür zu sorgen, dass die Dienstleistungsfunktion des Staates und damit auch der Politik wieder klarer in den Blick kommt. Der Staat ist kein Supervisor, ganz im Gegenteil, er hat Ordnungspolitik zu betreiben, die in der Freiheit auch angenommen und wahrgenommen wird. Und weil wir Euro-Bürger sind, dürfen wir da nicht nur auf den begrenzten Raum Thüringens und Deutschlands schauen, sondern unsere Kinder schauen auch auf diesen Euro-Raum und nutzen ihn auch. Es ist bedenklich, dass die übergroße Zahl der promovierten Naturwissenschaftler in den letzten Jahren ihre berufliche Zukunft nicht in Deutschland gesucht hat, sondern irgendwo in der Welt, in Asien, Nordamerika oder auch in anderen Staaten Europas. Da müssen wir doch eine Trendumkehr hinbekommen.
Deshalb will ich noch einmal sehr deutlich auch ansprechen und damit auch schließen, was ich zum Ende meiner Regierungserklärung sehr klar gesagt habe: Mit diesem Erneuerungsprogramm verfolgen wir mehrere Ziele. Wir wollen die öffentlichen Ausgaben überprüfen, den Regelungsbestand durchforsten, Wirtschaftlichkeitsaspekte noch stärker betonen, mehr Bürgernähe schaffen, die Verwaltung verschlanken, Verwaltungsverfahren vereinfachen und neue Informationstechnologien besser nutzen. Und das Ziel habe ich auch genannt: Wir wollen, dass Thürin
gen im Wettbewerb der Länder gut aufgestellt ist, und wir wollen durch besseres Wirtschaftswachstum mehr Arbeitsplätze schaffen und genau darum geht es mir und darum sollten wir in den nächsten fünf Jahren auf etwas Polemik verzichten und stärker darauf achten, dass wir die Strukturen für Wachstum organisieren. Aber, Herr Ramelow, nicht durch Vernebelungsstrategien den Menschen falsche Visionen vermitteln,
Mir liegt jetzt eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Matschie, SPD, vor. Ich verweise darauf und setze Einverständnis voraus, dass - wie üblich - die Fragestunde nach Abschluss der Aussprache zur Regierungserklärung aufgerufen wird. Ich sehe keinen Widerspruch. Herr Matschie, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Althaus, Ihre Erwiderung hat vor allem eines gezeigt, dass Sie sich erwischt gefühlt haben und getroffen,
sonst hätten Sie hier nicht noch eine zweite Regierungserklärung halten müssen, sonst hätte die erste ausgereicht.
Sie haben einmal mehr die Bundesregierung als Hort allen Übels ausgemacht in Ihrer Erwiderung. Mir geht es aber um Ihre Verantwortung. Sie sind hier gewählt in Thüringen. Sie haben eine Verantwortung als Ministerpräsident dieses Landes und das ist eine Verantwortung für das Land, das ist aber auch eine Verantwortung im Bund. Und jeder in dieser Republik weiß doch, dass fast nichts mehr in diesem Land entschieden werden kann ohne die Zustimmung des Bundesrats, ohne Ihre Zustimmung auch im Bundesrat. Herr Althaus, ich habe die GA-Mittel angesprochen. Und da können Sie den Brief vom Kollegen Ringstorff gleich beiseite legen. Mir geht es um Ihre Verantwortung bei der GA. Sie haben die Mittel, die zur Verfügung stehen, nicht einmal ausgeschöpft. Sie haben nach mehr Mitteln gerufen und das, was da
war, haben Sie nicht genutzt. Das ist Ihre Verantwortung, dafür sind Sie gewählt, dass Sie die Mittel einsetzen, und das habe ich gemeint, als ich die GA angesprochen habe.
Oder die Verkehrsinfrastruktur, da kommen Sie wieder mit dem Bund. Sie haben keinen Satz gesagt zu den ganzen Landesverkehrsprojekten, die Sie gestrichen und verschoben haben. Sie haben keinen Satz gesagt zur Ebbe im Straßenverkehrsetat des Landes Thüringen.
Sie haben die Steuerpolitik angesprochen, die große Steuerreform und haben hier gesagt, Sie hätten dem nicht zugestimmt. Ja, die Steuerreform, die ist 2000 beschlossen worden. Zu dieser Zeit hatte die SPD keine Mehrheit im Bundesrat mehr. Diese Steuerreform ist mit Zustimmung der CDU beschlossen worden. Da können Sie sich doch jetzt nicht aus der Verantwortung stehlen und sagen, ja, da ist allein die rotgrüne Bundesregierung schuld. Nein, Steuerpolitik in diesem Land wird von Bundestag und Bundesrat gemacht und da haben auch Sie eine Verantwortung als Ministerpräsident und erst recht als Präsident des Bundesrats. Weichen Sie doch nicht immer aus vor Ihrer eigenen Verantwortung. Sie fühlen sich immer umstellt von Leuten, die Ihnen die Rahmenbedingungen versauen. Nein, Sie selbst sind verantwortlich
für das, was hier in Thüringen in den letzten Jahren passiert ist. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Schulden in diesem Jahr auf 1 Mrd. dass wir im nächsten Jahr wieder 1 Mrd. " den machen,
Sie haben doch Finanzpolitik in diesem Land zu verantworten. Stehen Sie doch zu dieser Verantwortung und suchen Sie nicht immer die Schuldigen überall woanders. Und dann lassen Sie mich zum Schluss noch eine Bemerkung machen zu dem, was Sie über Verteilungsgerechtigkeit und die Rolle des Staates gesagt haben. Wer soll denn für Gerechtigkeit, auch für gerechte Verteilung von Gütern sorgen, wenn nicht der Staat. Unser Staat hat auch diese Funktion. Wir haben ein Steuersystem, das für Verteilungsgerechtigkeit sorgen soll. Das ist auch gut so
und das muss man nicht infrage stellen. Wir führen hier die Diskussion allenfalls um die Frage, wie diese Verteilungsgerechtigkeit konkret aussieht in unserem Steuersystem. Da bin ich wie Sie der Überzeugung, dass es nicht darum geht, nur maßlose Forderungen zu stellen. Auch ich bin davon überzeugt, dass wir ein ausbalanciertes System brauchen, das die Kräfte der Gesellschaft stärkt, und dass der einfache Ruf, mal oben noch mehr abzusahnen und dann sind alle Probleme gelöst, nicht zieht. Aber auf der anderen Seite bin ich auch überzeugt: Wir müssen für Verteilungsgerechtigkeit sorgen durch den Staat. Dazu ist er da, dazu hat er die Instrumente in der Hand, in der Einnahmenpolitik genauso wie in der Ausgabenpolitik.
Ich will, dass Sie hier Ihre Verantwortung wahrnehmen im Land, und ich habe Vorschläge gemacht. Ich habe Ihnen Zusammenarbeit angeboten, wenn Sie eine konsequente Verwaltungsreform machen, Übergang zur Zweistufigkeit, Ausbau der Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern. Ich habe mich hier nicht hingestellt und ohne Vorschläge eine Rede gehalten. Hören Sie bitte zu, wir sind bereit zur Zusammenarbeit da, wo es konstruktiv ist und unserem Land nützt. Ich sage es Ihnen aber noch einmal zum Schluss: Die eigenen Probleme einfach mit dem Griff in die kommunalen Kassen zu lösen, das wird nicht auf unsere Zustimmung stoßen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache und schließe den Tagesordnungspunkt 5 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 21
Anfang des Jahres 2003 verwarf das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur die Planungen für den Neubau der Straße Leina-Friedrichroda und beauftragte die DEGES, die ihr bereits übertragene Planung der Südumfahrung Gotha einschließlich Umgehung B 7/B 247 Gotha-Tüttleben um die Straße Leina-Friedrichroda zu erweitern.
1. Konnte das entsprechende Raumordnungsverfahren inzwischen zum Abschluss gebracht werden, wenn nein, weshalb nicht?
2. Ist zwischenzeitlich bekannt, welche Auswirkungen das Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet "Mähwiesen bei Waltershausen und Cumbacher Teiche" auf die Planung oben genannter Straße haben wird?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Dr. Pidde, namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Das Raumordnungsverfahren konnte bisher noch nicht eingeleitet und damit auch nicht abgeschlossen werden. Zur Erstellung der Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren sind neben den Untersuchungen zu allen verkehrlichen Fragen auch umfangreiche Erhebungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Notwendige Beobachtungen der Flora und Fauna haben über eine komplette Vegetationsperiode zu erfolgen und mögliche Linienvarianten sind dann hinsichtlich ihrer Wirkung zu untersuchen und zu optimieren und erst im Ergebnis dieser Untersuchung kann eine Vorzugsvariante ermittelt und das Raumordnungsverfahren eingeleitet werden. Das Verfahren wird wahrscheinlich im Herbst dieses Jahres beantragt.
Zu Frage 2: Ja. Nach den bisher durchgeführten Untersuchungen in diesem Bereich ist davon auszugehen, dass sich eine Linienvariante finden lässt, für die hinsichtlich des FFH-Gebiets die Verträglichkeit im Sinne des § 26 b Thüringer Naturschutzgesetz nachgewiesen werden kann. Die abschließende Feststellung der Verträglichkeit mit den FFH-Belangen bleibt der landesplanerischen Beurteilung als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens vorbehalten.
Herr Minister, Sie sagten, dass die Ergebnisse dieser Umweltverträglichkeitsprüfung wahrscheinlich in diesem Herbst vorliegen werden. Wann ist damit zu rechnen, dass dann das Raumordnungsverfahren
Ich möchte mich da jetzt nicht auf ein Datum einlassen, da ich die Linienführung entsprechend der Untersuchung, die ja noch mal die Abdeckung aller Belange FFH-Gebiete dort optimieren soll, noch nicht kenne. Und wie lange das Raumordnungsverfahren dauert, das entscheidet sich im Verfahren selbst, wie viele Einwände kommen und wie die Einwände dann mit berücksichtigt werden. Eine feste Terminzusage, wie lange das dauert, kann die Landesregierung heute hier von dieser Stelle aus nicht geben.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kämen wir zur nächsten Anfrage, die Drucksache 4/20. Abgeordneter Kuschel, PDS.
Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 104 a des Grundgesetzes zwischen Bund und Ländern für die Städtebauförderung 2004
Der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 104 a des Grundgesetzes zwischen dem Bund und den Ländern ist eine Voraussetzung für die Bereitstellung der Städtebaufördermittel im Jahr 2004. 2003 wurde diese Verwaltungsvereinbarung erst im laufenden Haushaltsjahr abgeschlossen. Dadurch kam es erst im Laufe des Haushaltsjahres zur Bereitstellung und Auszahlung von Städtebaufördermitteln. In der Folge verzögerten sich Investitionsmaßnahmen. Eine ähnliche Situation ist für 2004 zu erwarten.
1. Wann wurde bzw. wird die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern für die Städtebauförderung 2004 abgeschlossen?
2. Welche Ursachen gibt es für den verspäteten Abschluss der genannten Verwaltungsvereinbarung und wie bewertet dies die Landesregierung?
3. Welche Auswirkungen hatte der verspätete Abschluss der Verwaltungsvereinbarung auf die Bereitstellung und Auszahlung der Städtebaufördermittel an die Zuwendungsempfänger?
4. In welcher Höhe erhält Thüringen auf Grundlage der oben genannten Verwaltungsvereinbarung Bundesmittel für die Städtebauförderung 2004 im Vergleich zu 2003?