4. In welcher Höhe erhält Thüringen auf Grundlage der oben genannten Verwaltungsvereinbarung Bundesmittel für die Städtebauförderung 2004 im Vergleich zu 2003?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage von Herrn Kuschel wie folgt:
Zu Frage 1: Die von Herrn Bundesminister Dr. Stolpe unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2004 wurde den Ländern mit Schreiben vom 22.06.2004 zur Gegenzeichnung übergeben. Mit Schreiben vom 01.07.2004 wurde die Verwaltungsvereinbarung dem Thüringer Finanzministerium zur Zustimmung zugeleitet, die mit Schreiben vom 12.07.2004 erteilt wurde. Die Verwaltungsvereinbarung wurde durch den Thüringer Minister für Bau und Verkehr am 28.07.2004 unterzeichnet und mit Schreiben vom selben Tag an Herrn Bundesminister Dr. Stolpe gesandt. Wann die Verwaltungsvereinbarung endgültig in Kraft treten wird, kann aus der Sicht der Landesregierung nicht eingeschätzt werden, da Voraussetzung hierfür die Gegenzeichnung durch alle für den Städte- und Wohnungsbau zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder ist. Über den derzeitigen Stand der Gegenzeichnung durch die Länder kann seitens der Landesregierung keine Aussage getroffen werden.
Zu Frage 2: Die Ursache für die verspätete Vorlage der Verwaltungsvereinbarung durch den Bund kann seitens der Thüringer Landesregierung nicht abschließend beantwortet werden. Das Haushaltsgesetz 2004 des Bundes wurde erst am 25. Februar 2004 verkündet und nach In-Kraft-Treten des Bundeshaushalts wurden seitens des Bundes noch Einsparvorschläge unter Bezug auf das gemeinsame Papier der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück zum Subventionsabbau eingearbeitet. Diesbezüglich vertreten die Länder nach wie vor die Auffassung, dass die Städtebauförderung keine Subvention ist, sondern eine Gemeinschaftsaufgabe im Sinne des Artikels 104 a Abs. 4 GG darstellt und somit nicht dem Subventionsabbau unterliegen kann. Gleichwohl hat der Bund einen mit diesen Einsparungen versehenen, überarbeiteten Entwurf für die Verwaltungsvereinbarung erstmals zum 4. Mai 2004 den Ländern auf Arbeitsebene vorgelegt. Seitens der Landesregierung wird der verspätete Abschluss der Verwaltungsvereinbarung mit großer Sorge gesehen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Finanzhilfen der Städtebauförderung sich als besonders wirksame Wirtschaftskonjunktur und beschäftigungspolitisches Instrument erwiesen haben.
Städtebaufördermittel des Verpflichtungsrahmens 2004 in dem Bund-Länder-Programm noch nicht gegenüber den Gemeinden bewilligt werden konnten. Hinsichtlich der Auszahlung der Fördermittel bleibt anzumerken, dass im Bereich der Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung der Anteil der Kassenmittel im ersten Jahr eher gering ist. Der überwiegende Teil der Mittel aus der Verwaltungsvereinbarung 2004 wird erst in den nächsten Jahren im Rahmen von Verpflichtungsermächtigungen kassenwirksam und so entfallen ca. 95 Prozent der Kassenmittel der Städtebauförderung 2004 auf Verpflichtungsermächtigungen aus dem Verpflichtungsrahmen der Vorjahre und sind damit unabhängig von der abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung.
Zu Frage 4: Aufgrund der Verwaltungsvereinbarung für die Städtebauförderung wird dem Freistaat Thüringen durch den Bund ein Verpflichtungsrahmen in Höhe von 54,6 Mio. , $ gung gestellt, der mit Landesmitteln entsprechend zu komplementieren ist. Aufgrund der Anwendung der Einsparvorschläge der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück auf die Städtebauförderung ist dieser Betrag im Vergleich zum Verpflichtungsrahmen 2003 um 5,8 Mio. geringer.
Herr Minister, können Sie sagen, welches Bundesland oder welche Bundesländer bisher diese Verwaltungsvereinbarung noch nicht abgeschlossen oder unterzeichnet haben?
Da verweise ich Sie auf die wohnungspolitische Information Nr. 36, dort steht Rheinland-Pfalz als einziges Bundesland drin. Vielleicht können Sie ja über alte Beziehungen da ein bisschen Druck ausüben. Danke.
Danke, Herr Minister. Wir kämen zur nächsten Anfrage in Drucksache 4/22 der Abgeordneten Frau Dr. Fuchs, PDS-Fraktion.
Im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 30/2004 wurde das Krankenhausinvestitionsprogramm des Freistaats Thüringen für 2004 veröffentlicht.
1. Wann wurden die Fördermittelbescheide für das Jahr 2004 den Krankenhäusern übergeben (bitte de- taillierte Angaben zu den geförderten Einrichtungen mit der genauen Zeitangabe in Jahr und Monat)?
2. Wann wurden die Fördermittelbescheide an die Einrichtungen für die Jahre 2005 und folgende übergeben (bitte Jahr und Monat angeben)?
3. Können die geförderten Einrichtungen Möglichkeiten der Zwischenfinanzierung trotz Haushaltssperre wahrnehmen?
4. Sieht die Landesregierung Nachteile im Wettbewerb der Krankenhäuser für jene Einrichtungen, die in den nächsten Jahren Fördermittel ausgehändigt bekommen?
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Dr. Fuchs, zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 müsste ich jetzt eine Aufstellung von 69 geförderten Einrichtungen, Projekten und Zeitangaben vortragen. Dies würde meines Erachtens den Rahmen einer Fragestunde sprengen, weil das natürlich sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Es würde ungefähr eine Viertelstunde in Anspruch nehmen. Ich schlage also vor, dass ich die Auflistung der Maßnahmen und der dazugehörigen Daten Ihnen, natürlich auch dem hohen Hause nachträglich noch zur Verfügung stelle. Dann können Sie nachlesen und dann wäre das Anliegen auch erfüllt. Sie müssen aber Einverständnis signalisieren, sonst hätte ich dann Ihre Frage nicht beantwortet.
Die Frage 3 beantworte ich mit Ja. Trotz Haushaltssperre können Zwischenfinanzierungen wahrgenommen werden. Die aktuelle Haushaltssperre greift nicht in bereits rechtskräftige Bewilligungen ein.
Zu Frage 4: Nein, bis auf die noch ausstehenden Bewilligungen für das Waldklinikum Gera werden alle Krankenhäuser ihre Förderbescheide noch in diesem Jahr erhalten. Damit ist in breitem Umfang Planungssicherheit für die Krankenhäuser gegeben.
Ich würde nicht die Zeit verzögern, aber Sie haben mich jetzt mit Ihrem letzten Satz "bis auf Gera" natürlich animiert, noch eine Frage zu stellen. Warum bis auf das Krankenhaus Gera?
Danke schön. Dann kämen wir zur nächsten Anfrage in Drucksache 4/23 der Abgeordneten Frau Hennig, PDS-Fraktion.
Die Ausbildungsstellensituation ist in Thüringen nach wie vor angespannt. Die Kluft zwischen angebotenen betrieblichen Ausbildungsplätzen und der Zahl der Bewerber und Bewerberinnen ist groß. Verschiedene von der Landesregierung installierte Instrumente - unter anderem der Thüringer Ausbildungspakt sollen die Situation verändern.
2. Welche konkreten Ergebnisse sind durch die Umsetzung des Ausbildungspakts in Thüringen zu verzeichnen?
3. Ist der Anteil der betrieblichen Ausbildungsplätze durch die Umsetzung des Ausbildungspakts absolut sowie auch prozentual angestiegen?
4. Welche langfristigen und nachhaltigen Auswirkungen verspricht sich die Landesregierung in Bezug auf die Quote der Zahl der Bewerber und Bewerberinnen im Vergleich zu den zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätzen hinsichtlich künftiger Ausbildungsjahre?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Voranstellen möchte ich allerdings, dass sich die Fragen 1 und 2 im Wesentlichen mit dem Antrag der CDU zur Ausbildungssituation und Umsetzung des Thüringer Ausbildungspakts decken.
Die Situation wird in der Stellungnahme zum Antrag der CDU umfassend beantwortet werden. Im Übrigen entspricht der inhaltliche Umfang der gestellten Fragen dem eines eigenständigen Antrags und eigentlich nicht einer Mündlichen Anfrage.
Zu Frage 1: Die Ausbildungssituation ist bundesweit und auch in Thüringen weiterhin angespannt. Die Bemühungen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern im Rahmen des Ausbildungspakts und die erreichten positiven Ergebnisse im Zuwachs an Neuverträgen spiegeln sich Ende August zahlenmäßig noch nicht in der Geschäftsstatistik der Bundesagentur für Arbeit wider. Die zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden statistischen Angaben der Bundesagentur für Arbeit lassen keine abschließende Bewertung zu. Gegenwärtig finden vor allem auch im Rahmen des Thüringer Ausbildungspakts noch umfangreiche Aktivitäten vor Ort statt. Der statistische Abschluss des Berufsberatungsjahres und die Wertung der erreichten Ergebnisse wird wie jedes Jahr zum 30. September auf Basis der Statistik der Bundesagentur erfolgen. Die Vermittlung der Jugendlichen in Ausbildungs
Zu Frage 2: Die dem Ausbildungspakt zugrunde liegenden Zahlen basieren auf den bei den Kammern von Jahresbeginn bis zum jetzigen Zeitpunkt tatsächlich registrierten betrieblichen und außerbetrieblichen Neuverträgen. Sie sind mit den Angaben der Geschäftsstatistik der Bundesagentur nicht direkt vergleichbar. Aktueller Ergebnisstand der Umsetzung des Thüringer Ausbildungspakts durch die IHKs und die Handwerkskammern ist folgender: Zwischen Januar und August 2004 wurden insgesamt fast 30.000 Betriebe kontaktiert, telefonisch, schriftlich, aber auch persönlich, um Ausbildungsplätze einzuwerben. Im Ergebnis dessen konnten rund 900 Unternehmen als Ausbildungsbetriebe neu gewonnen werden, 598 bei den Industrie- und Handelskammern, 291 bei den Handwerkskammern. Damit ist die Zielstellung, die Gewinnung von 1.000 erstmalig ausbildenden Betrieben, fast erreicht. Seit Jahresbeginn wurden bis Ende August bei den Thüringer Industrieund Handelskammern 7.268 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge registriert, das sind 8,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Über 60 Prozent der Zielstellung im Ausbildungspakt wurden damit erreicht. Die Thüringer Handwerkskammern erreichten mit 2.962 Neuverträgen rund 58 Prozent der Zielstellung, nämlich 5.100. Im Vergleich zum Vorjahr wurden damit etwa 1 Prozent mehr Ausbildungsverträge registriert.
Zu Frage 3: Die Ende August von den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern registrierten Neuverträge sind fast ausschließlich betriebliche Ausbildungsverhältnisse, ca. 95 Prozent. Die ausgewiesenen Steigerungen zum Vorjahr basieren somit grundsätzlich auf betrieblichen Neuverträgen.
Zu Frage 4: Die Entwicklung des Thüringer Ausbildungsstellenmarkts wird auch in den kommenden Jahren in erster Linie von der wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmen des Landes beeinflusst. Das Nachfrageverhalten ist abhängig von der Entwicklung der Schulabgängerzahlen allgemein bildender Schulen, dem Schul- und Bildungswahlverhalten der Jugendlichen nach Beendigung der Schule und dem nach wie vor hohen Niveau der Altnachfrage. Für die künftigen Ausbildungsjahre ist nach den Prognosedaten von einer Verbesserung der Quote der Zahl der Bewerber im Vergleich zu den Ausbildungsstellen auszugehen. Voraussetzung ist, dass sich die Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der Wirtschaft in Deutschland deutlich verbessern. Der Thüringer Ausbildungspakt 2004 ist perspektivisch für mehrere Jahre beschlossen worden. Wir sind überzeugt und die Bilanz am Jahresende wird es zeigen, dass die Aktivitäten maßgeblich dazu beitragen und bereits beigetragen haben, neue Ausbildungsbetriebe und Lehrstellen zu
akquirieren. In den nächsten zwei Jahren bis 2006 wird die schwierige Situation voraussichtlich noch anhalten. Die Nachfrage nach Ausbildungsstellen wird trotz sinkender Schulabgängerzahlen aufgrund der hohen Altnachfrage, aktuell etwa 43 Prozent der Bewerber, nur leicht unter dem aktuellen Niveau liegen. Von 2007 bis 2010 ist dann mit einer Entspannung zu rechnen. Die Rückgänge der Schulabgänger steigen progressiv an, jährlich etwa bei 15 Prozent. Nach den Prognosen werden 2010 etwa die Hälfte der Schulabgänger von 2004 erwartet. Die Zahl der Altnachfrager kann damit schrittweise abgebaut werden.
Sehr geehrter Herr Minister, aufgrund Ihrer Ausführungen zu Beginn möchte ich noch mal darauf verweisen, dass die Landesregierung Mündliche Anfragen der Abgeordneten nicht zu bewerten, sondern zu beantworten hat.