Protokoll der Sitzung vom 01.07.2005

(Heiterkeit bei der PDS)

das war starker Tobak, aber inhaltlich war es null. Sie haben hier Worte gebraucht wie „Handlungsunfähigkeit“, „verantwortungslos“, „Täuschung der Öffentlichkeit“. Also, liebe Frau Enders, das waren sicherlich nicht Sie, das hat Herr Fiedler zu Recht angeführt, das kommt irgendwo aus der Ecke von Herrn Kuschel.

(Beifall bei der CDU)

Es ändert aber nichts daran, dass diese Förderrichtlinie aufgrund eines Wunsches des Landtags von uns erstellt worden ist. Ich möchte daran noch einmal erinnern. Das war der Punkt 10 des Beschlusses des Landtags - Entschließung zum Thüringer Haushaltsstrukturgesetz, Drucksache 4/681. Der Auftrag war, dem Landtag entsprechende Regelungen für Anreize zu freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen vorzulegen. Dem ist die Landesregierung nachgekommen und ich finde es jetzt doch etwas merkwürdig, dass dann argumentiert wird, der Landtag habe keine Möglichkeiten mehr gehabt, hier etwas zu ändern. Das ist, jetzt muss ich leider doch wieder einmal etwas dazu sagen, nun einmal so nach der Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative und insofern hätten Sie dann selbst die Initiative ergreifen können, hätten einen Gesetzentwurf vorgelegt und dann hätten wir den beraten und dann hätten Sie die Initiative einzig und allein in der Hand gehabt.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister?

Ja, gerne.

Herr Minister, eine Zwischenfrage. Halten Sie Frauen für denkfähige selbständige Wesen?

(Heiterkeit im Hause)

Liebe Frau Enders, selbstverständlich. Das ist für mich keine Frage. Aber

(Heiterkeit im Hause)

der Stil Ihrer Ausführungen deutete in diese Richtung hin. Das war die Vermutung, die mich dorthin führte. Aber das sind zwei Dinge. Das eine hat mit dem anderen nun wirklich nichts zu tun - zwischen Stil und der Fähigkeit von Frauen.

Ich möchte noch zu ein paar Punkten Stellung nehmen. Herr Fiedler hat die wesentlichen Punkte angeführt. Er hat gesagt, dass der Landkreistag in der Anhörung sehr wohl davon ausgegangen ist, dass dies ein Mittel ist, um zu anderen Strukturen, zu verbesserten Strukturen zu kommen. Er hat ausdrücklich in der Anhörung gelobt, dass hier der Weg der Freiwilligkeit beschritten wird und nicht der zentra

listischer Vorgaben, denn - so hat der Geschäftsführer Herr Vetzberger gesagt - man kann vor Ort besser einschätzen, was zusammenpasst und was nicht zusammenpasst. Diese Auffassung teilt auch die Landesregierung und die Mehrheit in diesem Landtag.

Zu der Finanzierung, dass diese nicht gesichert sei, was ja immer wieder kolportiert wird mit gebetsmühlenartiger Beharrlichkeit: Im Thüringer Haushaltsstrukturgesetz hat der Landesgesetzgeber als Zahlungsermächtigung in den Haushaltsberatungen des Landtags den Haushaltstitel, damit es jeder nachlesen kann, 17 02/61 301 - Zuweisung an Kommunen zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen - eingefügt, wonach Ausgaben bis zu einer Höhe von 15 Mio. € der Mehreinnahmen aus Liegenschaftsveräußerungen des Landes geleistet werden können. Die Landesregierung wird die Haushaltsmittel in jedem Fall für die Förderung zur Verfügung stellen, notfalls, wenn es nicht reichen sollte, über Umschichtungen aus anderen Haushaltstiteln und gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Gasser?

Gern.

Bitte, Abgeordneter Höhn.

Herr Minister, können Sie mir sagen, wie viel sich derzeit bereits in diesem eben von Ihnen zitierten Haushaltstitel befindet?

Das wissen Sie doch, null. Das spielt aber keine Rolle.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, PDS: Eine schwarze Null!)

Dann muss ich doch mal, lieber Herr Höhn, darauf eingehen, was ich eben gesagt habe, weil dies eine suggestive Frage war und diese eine suggestive Antwort provoziert. Ich sagte, dass hier eine Zahlungsermächtigung enthalten ist - Zuweisungen an Kommunen zur Förderung von Gemeindezusammen

schlüssen -, Ausgaben bis 15 Mio. €. Ich habe auch verschiedene Veräußerungen aufgeführt, die vorgesehen sind. Ich habe es in einer Anfrage aufgelistet und ich habe eben gesagt, wenn das nicht ausreichen sollte, muss man umschichten. Dann sind Sie auch gefragt und können dort, Herr Höhn, als Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses mitmachen.

Das Zweite ist die Befristung der Förderrichtlinie für das Jahr 2005. Auch dies ist von der einen oder anderen Seite kritisiert worden. Man hat hier misstrauisch vermutet, dass dies bewirken solle, dass hier wenig Mittel ausgekehrt werden können. Das ist nicht so. Um eine größere Planungssicherheit zu erreichen und um das Förderverfahren unbürokratisch zu gestalten, beabsichtigen wir, die Förderung ab dem Jahr 2006 - und das ist auch schon verschiedene Male ausgeführt worden - in das Finanzausgleichsgesetz zu überführen. Wir werden einen entsprechenden Vorschlag für das gesetzgebende Organ - den Landtag - vorbereiten. Dann haben Sie als Gesetzgeber im Rahmen des Haushaltsstrukturgesetzes für die Jahre 2006/2007 darüber zu entscheiden, ob die Förderung von freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen auch in den nächsten Jahren erfolgen soll und eine entsprechende Regel in das Gesetz aufgenommen werden soll.

Ein weiterer Punkt - und damit komme ich zum Schluss, Herr Fiedler hat es bereits dankenswerterweise ausgeführt -, es geht um Verwaltungsgemeinschaften, die knapp unter den 5.000 Einwohnern liegen. Es gibt eine - das ist die VG Rennsteig, das hatte, glaube ich, Frau Enders auch ausgeführt -, die hier konkret in Betracht kommt, weil sämtliche Beschlüsse wohl vorbereitet sind und man hier durchaus zum Ergebnis kommen könnte, sie sollte darunter fallen. Sie liegt knapp unter 5.000. Ich werde dem Kabinett das vortragen, dass es hier ein Problem geben könnte. Ich gehe davon aus, dass das Kabinett wie immer hier auch eine vernünftige Lösung finden wird. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Minister Gasser, genau auf diese Frage wollte ich noch mal abzielen, die Sie jetzt zum Schluss benannt haben. Es gab zumindest bereitwillig das Signal Ihres Staatssekretärs im Innenausschuss, diesbezüglich die Richtlinie zu überdenken bzw. zu ändern; das war ja auch der Vorschlag des Herrn Fiedler. Manchmal gibt es vernünftige Vorschläge,

die wir auch mittragen könnten. Könnte es sein, dass die Idee aus Ihrer Richtung wäre, Sie wollten jetzt dem Kabinett vorschlagen, diese Richtlinie in dieser Frage zu ändern?

Das ist natürlich eine Entscheidung, die das Kabinett zu treffen hat. Ich werde dem Kabinett diesbezüglich vortragen und dann wird das Kabinett entscheiden. Ich neige dazu, dass man in solchen Grenzbereichen, wo das sehr knapp nur unterschritten wird, etwas großzügig verfährt. Aber letztlich muss das Kabinett entscheiden und ich kann Ihnen das letztlich hier nicht beantworten wie es entscheiden wird. Meine Richtung habe ich gesagt und mehr ist jetzt hier aus mir nicht mehr herauszuholen.

(Heiterkeit im Hause)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung erfolgt keine Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, da diese die Zustimmung zum Entwurf der Richtlinie empfiehlt. Wir stimmen direkt über den Antrag der Landesregierung in Drucksache 4/864 ab. Bitte, Herr Stauch.

Wir bitten um namentliche Abstimmung.

Damit eröffne ich den Wahlgang.

Ich schließe den Wahlgang und bitte um Auszählung der Stimmen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt. Es wurden 81 Stimmen abgegeben, davon 43 Jastimmen, 30 Neinstimmen, 8 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe An- lage 1). Damit ist der Antrag mit Mehrheit angenommen.

Ich rufe den nächsten Tagesordnungspunkt auf, Tagesordnungspunkt 16

Integrierte Versorgung im Ge- sundheitswesen in Thüringen Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 4/949 -

Frau Abgeordnete Thierbach gibt die Begründung der PDS.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion hat den Antrag „Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen in Thüringen“ als Berichtsersuchen an die Landesregierung eingebracht und die Landesregierung gebeten, besonders auf die bisherigen Erfahrungen der Leistungserbringer in Bezug auf die Verträge zur integrierten Versorgung einzugehen. Wir erwarten einen Bericht zur Berücksichtigung von Morbiditätskriterien, vor allen Dingen auch zum Umgang mit den bereitgestellten finanziellen Mitteln. Wir machen das deshalb, weil die integrierte Versorgung als Baustein für eine moderne Gesundheitswirtschaft in den neuen Bundesländern wirklich angesehen werden kann, denn sie ist eine Versorgungsform für die Zukunft. Das allgemeine Anliegen beider alternativer Versorgungsformen, nämlich integrierte Versorgung und medizinische Versorgungszentren, sind letztendlich zu begrüßen und zu unterstützen, aber nicht einfach an sich, sondern dann, wenn sie auf die Verbesserung der Behandlungsqualität von Patienten tatsächlich ausgerichtet sind. Das kann im Einzelfall und auch aus volkswirtschaftlicher Sicht zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen. Wenn wir medizinische Versorgungszentren und integrierte Versorgung in der Umsetzung als einen wirklich entscheidenden Beitrag zur patientenorientierten Nutzung im Gesundheitssystem anerkennen, dann ist damit auch die Moderne begründet. Sie wäre auch eine Möglichkeit zum Lösen von anstehenden Problemen, zum Beispiel bei sektorintegrierenden Lösungen für Probleme. Wir haben aber auch gesehen, dass die Landesebene zur sinnvollen Umsetzung von medizinischen Versorgungszentren und integrierter Versorgung letztendlich aktiver werden muss. Sie sollte auf ein konzentriertes Wirken von Planungsbehörden mit den Leistungserbringern drängen, eben damit diese modernen Strukturen endlich verstärkt entstehen können. In Thüringen gibt es im Vergleich mit anderen Bundesländern wenige Verträge zur integrierten Versorgung, und das, obwohl immerhin 17 Mio. € für diese integrierte Versorgungsform durch das SGB V noch mal direkt explizit zur Verfügung stehen.

Wir wollen mit unserem Antrag von der Landesregierung also wissen, welche Erfahrungen es bisher bei den Leistungserbringern, bei den Krankenkassen genau mit diesen Verträgen der integrierten Versorgung gibt, und vor allen Dingen, wie die Entwicklung zu den medizinischen Versorgungszentren - zu DDR-Zeiten hat man manchmal „Poliklinik“ gesagt und manch älterer Bürger spricht heute noch von „Polikliniken“ und identifiziert das mit medizinischen Versorgungszentren. Deswegen wollen wir genau wis

sen, was ist dort inhaltlich durch die Landesregierung als Problem bzw. als Entwicklungsperspektive zu sehen. Wir wollen aber auch wissen, welche Hindernisse und Hemmnisse es an dieser Stelle gibt und vor allen Dingen auch, ob es solche Probleme gibt, die letztendlich den Gesetzgeber noch mal auf den Plan rufen müssten, um Probleme, die durch das Gesetz in Form von Lücken oder verhindernden Regelungen dann letztendlich doch überarbeitet werden müssen. Deswegen unser Berichtsersuchen an die Landesregierung. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Danke schön, Frau Thierbach. Ich erteile Herrn Minister Dr. Zeh das Wort zum Sofortbericht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung möchte ich Ihnen einen Sofortbericht zu diesem Thema abgeben.

Als Erstes eine persönliche Einschätzung zu dem Ganzen: Ich habe den Eindruck, die Kassen sind euphorisch zu diesem Thema, denn sie können mit den Ärzten und mit den Leistungserbringern ohne die KV direkt Verträge abschließen. Das ist eine komfortable Situation. Genau aus diesem Grund ist die Kassenärztliche Vereinigung skeptisch, denn immerhin muss 1 Prozent aus dem Budget in diese Kassen einbezahlt werden, ohne dass die Kassenärztliche Vereinigung darauf Einfluss nehmen könnte, wie die Vertragsgestaltung aussieht. Die Krankenhäuser sind ebenfalls skeptisch, denn sie müssen auch 1 Prozent einzahlen. Das ist auch eine erhebliche Summe und sie sind sich in diesem Gesamtbereich nicht sicher, ob die Leistungen auch entsprechend, wie es vorgesehen ist, zur Optimierung führen. Die Ärzte sitzen zwischen allen Stühlen, wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen und die Patienten wissen nicht, worum es geht. Das ist vielleicht eine etwas sehr verkürzte Einschätzung, aber so ist die Wahrnehmung, die ich selbst in vielen Veranstaltungen zu dieser Frage zur Kenntnis genommen habe.

(Beifall bei der CDU)

Vielleicht ist das auch mal wichtig zu fragen: Was ist eigentlich eine integrierte Versorgung? Eine Definition im positiven Sinne gibt es nicht. Der Gesetzgeber hat hierauf - vielleicht bewusst, vielleicht unbewusst - im Gesetz verzichtet. Im Gesetzestext, der auch keine Definition des Begriffes „integrierte Versorgung“ verwendet, heißt es etwa so: „... können

die Krankenkassen Verträge über eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung der Versicherten oder eine interdisziplinäre fachübergreifende Versorgung mit den in § 140 b Abs. 1 genannten Vertragspartnern abschließen.“ Das sieht auf den ersten Blick relativ einfach aus. Nun ist die Frage: Was schwebt dem Gesetzgeber denn hier als Idealvorstellung vor, eine sektorenübergreifende, facharztübergreifende Versorgung unter Einbeziehung von Klinik, ambulanter und stationärer Rehabilitation und Apotheke, die alle in einem Netz zusammengeschlossen sind? Dieses Netzwerk hat mit einer Kasse einen Vertrag geschlossen, der die Versorgung aller freiwillig beigetretenen Patienten dieser Kasse hinsichtlich eines bestimmten Versorgungsspektrums in einer definierten Region sicherstellt. Alle im Netz zusammengeschlossenen Leistungserbringer, also Apotheken, Ärzte und Krankenhäuser, müssen so ausgerüstet sein, dass ein sicherer elektronischer Datenaustausch untereinander gewährleistet ist. Der Patient, der sich im Netz einschreibt, wählt einen Arzt seines Vertrauens, der ihn im weiteren Verlauf begleitet und an den er gebunden ist. Für jeden Patienten wird eine eigene elektronische Patientenakte angelegt, zu der selbiger Zugang hat und zu der er anderen Zugang gewähren kann. Das bedeutet, keine Informationsverluste in diesem Netz. Weiterhin hat der Patient Zugriff auf ein spezielles, mit Krankenschwestern und Ärzten ausgestattetes Telefonzentrum. Dort erhält er Antworten auf seine Fragen, kann sich Termine arrangieren lassen und wird noch speziell mit Informationen unterstützt, wie zum Beispiel über spezielle Gesundheitsprogramme zur Vorsorge und zur Vorbeugung von Krankheiten und Anleitungen zur Unterstützung zum besseren Umgang mit seinen Erkrankungen. Die einzelnen Akteure arbeiten Hand in Hand, um die Versorgung zu optimieren. Für die wichtigsten Krankheitsgruppen gibt es integrierte Behandlungsleitfäden mit dem Ziel, dass die Patienten mehr und intensiver zu Hause betreut werden können und im Schnitt weniger Tage im Krankenhaus verbringen müssen. Soweit die Theorie.

Ich möchte dem Bericht noch eine weitere Bemerkung voranstellen, nämlich, dass die Verträge zur integrierten Versorgung zwischen Krankenkassen und den Vertragspartnern in eigener Zuständigkeit geschlossen werden; ich betone noch einmal, in eigener Zuständigkeit. Eine Mitwirkung oder gar eine Einflussnahme durch eine Landesregierung ist weder vorgesehen noch ist sie wünschenswert. Außerdem ist zu betonen, dass die Teilnahme der Versicherten der jeweiligen Krankenkassen an der integrierten Versorgung auf freiwilliger Basis erfolgt. Um nun den Anreiz zu erhöhen, wurde mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz ab dem Jahr 2004 eine Anschubfinanzierung im Gesetz verankert, denn - das wissen die Wenigsten - bereits im Jahr 2000 gab es

schon ein integrierte Versorgung. Nur hat diese integrierte Versorgung ab dem Jahr 2000 keinerlei Effekte gezeigt, so dass man im Gesundheitsmodernisierungsgesetz der Meinung war, um diesen Bereich zu forcieren, eine Anschubfinanzierung im Gesetz verankern zu müssen. Allerdings, auch das muss man wissen, diese Anschubfinanzierung gilt nur bis einschließlich dem Jahr 2006. Das heißt, sie läuft im Jahr 2007 aus. Um das in Zahlen kurz darzustellen: Es umfasst jeweils 1 Prozent der ärztlichen Gesamtvergütung - das sagte ich vorhin bereits -, dies entspricht etwas 220 Mio. € und 1 Prozent des Krankenhausbudgets und dies entspricht 460 Mio. €. Das wären nach meiner Rechnung ungefähr 680 Mio. €, eine nicht unerhebliche Summe, eine solide finanzielle Basis, die es meines Erachtens ermöglichen müsste, einen Erfolg der integrierten Versorgung in Deutschland sicherzustellen. Denn es ermöglicht sowohl Leistungserbringern als auch Patienten, so ist es jedenfalls gedacht, in einem gemeinsam getragenen Vertragsgeschehen deutliche Vorteile. Ich denke, wenn es gelingt, den Patienten zu überzeugen, dass dieses System gut ist, das heißt also, wenn die Behandlung am Ende schneller geht, wenn sie transparenter ist, wenn sie sogar preiswerter ist, dann wird die Nachfrage nach dieser Behandlungsform steigen und wenn die Nachfrage steigt, dann werden sich sicherlich auch diejenigen als Leistungserbringer entsprechend der Nachfrage für diese Behandlungsform entscheiden. Wichtig ist auch - und das ist in jedem Fall -, dass alle Beteiligten von der Umsetzung der integrierten Versorgung einen Vorteil haben. In der Literatur wird von einer Win-Win-Situation gesprochen - man muss heute alles englisch sagen, weil es spannender klingt -, also jeder muss im Grunde etwas davon haben. Es heißt also, die Kassen müssen etwas davon haben, die Leistungserbringer, wie Ärzte, Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen usw., die Patienten hatte ich bereits gesagt. Wann würde ein Patient einen Vorteil erkennen, nämlich nur dann, wenn es für ihn schneller, transparenter geht und preiswerter im Allgemeinen. Dazu gibt auch zusätzliche Anreize für die Teilnahme an der integrierten Versorgungsform, denn für Patienten könnten Satzungsänderungen der beteiligten Krankenkassen die Voraussetzung dafür schaffen. Nach § 65 a Abs. 2 des SGB V können beispielsweise für Versicherte, die an einer integrierten Versorgung nach § 140 a SGB V teilnehmen, für die Dauer der Teilnahme Zuzahlungen ermäßigt werden, die nach diesem Gesetz zu leisten sind. Ich denke, das ist ein großer Vorteil, aber dieser Vorteil hat sich offenbar in Thüringen noch nicht so herumgesprochen. Für die Leistungserbringer gilt, in Zeiten knapper Kassen ist es sicherlich interessant und anstrebenswert, sich neue Einnahmequellen zu erschließen. Das hatte ich vorhin gesagt, die Zahlen sind bekannt. Allerdings müssen die Leistungserbringer sich auf dem Gesundheitsmarkt gegenüber ihren Konkurrenten