1. Was sind die fachlichen Gründe und Motivationen der Landesregierung zur Abschaffung des Landesblindengeldes?
2. Mit welchen Auswirkungen auf den Landeshaushalt rechnet die Landesregierung durch die Abschaffung des Landesblindengeldes?
3. Welche Ersatzmöglichkeiten zur Finanzierung der Nachteilsausgleiche für blinde Thüringerinnen und Thüringer wird es dann geben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Es wird Bezug genommen auf den Regierungsentwurf für das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes. Mit diesem Gesetzentwurf wird das bisherige Blindengeld nicht abgeschafft, er begrenzt aber den anspruchsberechtigten Personenkreis auf Blinde, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Als Folge dieser Umstellung erhalten die unter 18-jährigen Blinden 100 € mehr an Blindengeld als bisher. Alle Blinden, auch die unter 27-Jährigen, werden natürlich, sofern sie bedürftig sind, nach wie vor ihren Anspruch auf Blindenhilfe nach § 72 SGB XII zur Deckung ihres notwendigen blindheitsbedingten Mehrbedarfs erhalten. Zusätzlich soll ein Härtefonds eingerichtet werden, aus dem Blinde in besonderen Fällen weitere finanzielle Unterstützung erhalten.
Zu Frage 1: Der Landtag hat am 24. Februar 2005 einen Beschluss zum Thüringer Haushaltsstrukturgesetz - Drucksache 4/681 - gefasst, mit dem er die Landesregierung auffordert, die Höhe des Blindengeldes zukünftig an die bundesgesetzlichen Regelungen anzulehnen und dem Landtag bis spä
testens Juni 2005 einen Gesetzentwurf vorzulegen. Diesem Beschluss kommt die Landesregierung nach. Die Änderungen im Thüringer Blindengeldgesetz richten sich an dem den Sozialstaat prägenden Subsidiaritätsprinzip aus. Das bedeutet, dass auch diejenigen Leistungen einer Überprüfung unterzogen werden, die bisher unabhängig von der persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation gewährt wurden.
Zu den Fragen 2 und 4: Das Land gewährt bisher unabhängig von Einkommen oder Vermögen Blindengeld in Höhe von derzeit 400 € monatlich für Blinde über 18 Jahre und 200 € monatlich für minderjährige Blinde. Mit diesem Zahlbetrag liegt Thüringen noch immer über dem Durchschnitt der neuen Bundesländer. Bezogen auf fast 5.000 Blinde in Thüringen, die Blindengeld beziehen, bedeutet dies Ausgaben beim Blindengeld von mehr als 19 Mio. € jährlich. Die Landesregierung rechnet durch die Umstellung des Blindengeldes auf Blinde, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und der Einrichtung eines Härtefonds mit einer jährlichen Ausgabenreduzierung von etwa 17 Mio. €. Eine Berechnung der Mehrkosten im Bereich der Blindenhilfe ist noch nicht genau bezifferbar. Diese Leistungen werden einkommens- und vermögensabhängig gezahlt.
Zu Frage 3: Blinden Menschen werden in Thüringen weiterhin zwei Hilfesysteme zur Verfügung stehen, das Landesblindengeld und die Blindenhilfe. Bedürftige Blinde erhalten auch zukünftig durch die so genannte Blindenhilfe weiter eine staatliche Hilfe.
Ja, noch mal zu Frage 4, die haben Sie mir nicht beantwortet. Die hätte ich ganz gern auch beantwortet, weil Sie von uns, wo es um das Gleichstellungsgesetz ging, auch immer gern Zahlen haben wollten. Jetzt möchte ich gern von Ihnen eindeutig Zahlen haben.
Herr Abgeordneter Nothnagel, die Antwort zu Frage 4 habe ich im Rahmen der Frage 2 gegeben. Eine Berechnung der Mehrkosten im Bereich der Blindenhilfe ist noch nicht genau bezifferbar. Die Leistungen werden einkommens- und vermögensabhängig gezahlt. Das ist das, was ich dazu sagen kann.
Eine zweite Frage: Wie vereinbaren Sie den Systemumbruch von dem einkommensunabhängigen Landesblindengeld hin zu dem einkommensabhängigen Landesblindengeld mit dem Vorhaben der Landesregierung ein Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung vorzulegen und ein selbstbestimmtes Leben für behinderte Menschen zu realisieren? Wie vereinbart sich das?
Das vereinbart sich gut, weil die Blindenhilfe den Anspruch bietet, die Mehrkosten, die sich aus der Blindheit ergeben, erstattet zu bekommen. Systemgerecht: Ich kann keinen Systembruch erkennen, es ist systemgerecht, weil es dem Subsidiaritätsprinzip folgt.
Ich habe eine Nachfrage zu dem Härtefallfonds, und zwar wie beabsichtigen Sie Härtefälle zu definieren und wer soll dann diese Härtefälle auch bewerten?
Die Härtefälle werden durch das Ministerium bewertet. Wir beabsichtigen, uns an die Regelung anzulehnen, die in Niedersachsen mit großem Erfolg durchgeführt worden ist.
Danke. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage des Abgeordneten Kuschel, Linkspartei.PDS, entsprechend Drucksache 4/1143.
Wie der Berichterstattung des „Freien Wortes“ im Ilm-Kreis vom 26. August 2005 zu entnehmen ist, wurden am Vortag der Berichterstattung mehrere Fördermittelbescheide durch den Thüringer Minister für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, Jürgen Reinholz (CDU), übergeben. Der Minister wurde vom Mitglied des Thüringer Landtags Siegfried Jaschke (CDU) und vom Mitglied des Bundestags Claudia Nolte (CDU) begleitet.
Herr Jaschke ist direkt gewählter Abgeordneter des südlichen Ilm-Kreises, Frau Nolte unterlag zur letzten Bundestagswahl der Bundestagsabgeordneten Petra Heß (SPD) als direkt gewähltes Bundestagsmitglied. Die Fördermittel werden in der Stadt Arnstadt (nörd- licher Ilm-Kreis) und der Gemeinde Geschwenda zum Einsatz kommen. Insofern drängt sich der Verdacht auf, dass mit dieser Übergabe von Fördermittelbescheiden Wahlkampfunterstützung durch die Landesregierung geleistet wurde.
2. Nach welchen Kriterien hat der Minister die Auswahl der ihn begleitenden Personen getroffen? Inwieweit werden dabei insbesondere Wahlkreisgrenzen und Direktwahlkreise berücksichtigt?
3. Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen besteht seitens der Landesregierung die Bereitschaft, auch Mitglieder der PDS-Landtagsfraktion und künftige Mitglieder der Bundestagsfraktion der Linkspartei.PDS zur öffentlichen Übergabe von Fördermittelbescheiden einzuladen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel für die Thüringer Landesregierung wie folgt. Lassen Sie mich zuerst eine Vorbemerkung machen. Das Mitglied des Thüringer Landtags Siegfried Jaschke war weder bei der Fördermittelübergabe in Arnstadt noch in Geschwenda dabei.
Im Hinblick auf den inhaltlichen Zusammenhang werden die Fragen 1 und 2 wie folgt beantwortet: Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit stimmt grundsätzlich alle Ministertermine einvernehmlich mit dem Zuwendungsempfänger ab. Handelt es sich um einen Zuwendungsbescheid an ein Unternehmen, erfolgt eine Information an die Öffentlichkeit erst, nachdem das Unternehmen schriftlich dem Ministerium sein Einverständnis hierzu übermittelt hat. Das Ministerium hat hierbei die Schutzwürdigkeit der Belange des Zuwendungsempfängers zu wahren. Vor diesem Hintergrund wird der Ablauf durch den Zuwendungsempfänger vorgeschlagen. Sofern der Zuwendungsempfänger sein Einverständnis erklärt hat, erfolgt
eine Pressemitteilung im Vorfeld zu Ort und Zeit der Übergabe des Zuwendungsbescheids. Darüber hinaus werden für die Veranstaltungen Pressemitteilungen im Internet des Ministeriums unter dem Link „Pressemitteilungen“ eingestellt. Auf der Internetseite des Freistaats Thüringen www.thueringen.de ist zudem ein Presseservice eingerichtet. Unter dem Link „Termine“ sind alle öffentlichen Ministertermine vorab einsehbar. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass eine geeignete Informationsmöglichkeit für alle Interessierten besteht. Im Übrigen ist festzuhalten, dass ich zu solchen Terminen wie den genannten Zuwendungsübergaben nicht begleitet werde, wenn, dann allenfalls durch Mitarbeiter meines Hauses wie dem zuständigen Referatsleiter oder durch meine persönliche Referentin.
Zu Frage 3: Grundsätzlich sind auch die Abgeordneten der PDS-Fraktion eingeladen, sich über die öffentlichen Termine der Thüringer Landesregierung zu informieren. Ich verweise hierzu ausdrücklich auf die genutzten Informationsmöglichkeiten durch MdB Heß, SPD, hinsichtlich des Termins „Spatenstich Baubeginn Erfurter Kreuz“ am 2. September 2005, 13.30 Uhr in der Gemarkung Arnstadt.
Danke. Wir kommen zur nächsten Anfrage des Abgeordneten Dr. Hahnemann, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1179.
In der Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petra Pau (Bun- destags-Drucksache 15/5944) wird eine Übersicht zu rechtsextremistischen oder fremdenfeindlichen Straftaten in den Bundesländern für den Monat Juni gegeben. Die Gesamtzahl beträgt 745 Straftaten. Aus Thüringen wurden keine Straftaten gemeldet. Demgegenüber verzeichnete die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 418 in Drucksache 4/1114 einen Anstieg der entsprechenden Straftaten im II. Quartal gegenüber den Vormonaten (vgl. Antwort der Landesregierung auf die Klei- ne Anfrage Nummer 326 in der Drucksache 4/967). Aus einer vorläufigen Antwort der Bundesregierung an die Bundestagsabgeordnete Pau geht hervor,
1. Hat die Landesregierung keine rechtsextremistischen oder fremdenfeindlichen Straftaten für die Erstellung der oben genannten bundesweiten Übersichten für die Monate Juni und Juli gemeldet oder liegen andere Gründe für das Fehlen der Zahlen vor, und wenn ja, welche?
2. Wie hoch lag die Zahl der rechtsextremistischen oder fremdenfeindlichen Straftaten in Thüringen in den Monaten Juni und Juli?
4. Wie bewertet die Landesregierung mit Blick auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage Nummer 418 in der Drucksache 4/1114 den zu verzeichnenden Anstieg der rechtsextremistischen oder fremdenfeindlichen Straftaten in Thüringen im II. Quartal?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hahnemann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Landeskriminalamt Thüringen meldet regelmäßig statistische Angaben zur politisch motivierten Kriminalität, abgekürzt PMK, an die Abteilung Staatsschutz des Bundeskriminalamts. Dies gilt auch für die Monatszahlen Juni und Juli des Jahres 2005. In ihrer Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pau (Bundestags-Drucksa- che 15/5944) weist die Bundesregierung darauf hin, dass sich die angeführten Zahlen infolge von Nachmeldungen der Länder noch verändern können und insofern diese Zahlen noch keine abschließenden Werte darstellen.
Zu Frage 2: Für den Monat Juni 2005 wurden bisher 49 Straftaten der PMK-Rechts, darunter keine fremdenfeindliche Tat, registriert. Im Monat Juli 2005 wurden nach jetzigem Erkenntnisstand 11 Delikte der PMK-Rechts erfasst. Auch in diesem Monat wurde bislang keine fremdenfeindliche Straftat registriert.
Zu Frage 3: Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im Übrigen hat Thüringen am 13.06.2005,