Protokoll der Sitzung vom 10.11.2005

„dass es möglich werden könnte,...“

(Unruhe im Hause)

Hören Sie doch bitte mal zu, was diese Frau uns sagen will. „Ich träumte davon, dass es möglich werden könnte,

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Was sagt uns das?)

individuelle Entscheidungen aus der in Zusammenarbeit gewonnenen Kenntnis der Menschen zu treffen.“ Ich sage Ihnen, ich habe diese Hoffnung auch noch nicht aufgegeben.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Seitens der Abgeordneten liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor, aber der zuständige Minister Dr. Zeh signalisiert seine Wortmeldung.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der vorliegende Antrag fordert einen Bericht der Landesregierung zum Themenkreis „Maßnahmekatalog der Landesregierung zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt“. Ich betone an dieser Stelle noch einmal, der Gesamtbereich „Prävention und Intervention von häuslicher Gewalt“ hat für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Deshalb hat sie auch einen Maßnahmekatalog 2002 auf den Weg gebracht. Dieser Maßnahmekatalog gilt natürlich fort. Wenn Sie, Frau Ehrlich-Strahthausen und Frau Leukefeld, den Eindruck hier erwecken wollen, es täte sich nichts, dann ist das einfach falsch, denn dieser Maßnahmekatalog ist zwar im Jahr 2002 in Kraft gesetzt, aber die Maßnahmen gelten selbstverständlich auch heute noch und auch noch, wenn nichts weiterentwickelt würde in der nächsten Zeit. Aber wir wollen ja etwas weiterentwickeln, da sind wir uns ja einig. Nichts ist nämlich so gut, dass es nicht auch noch besser gemacht werden kann. Auch da gebe ich Ihnen Recht. Deshalb wollen wir, das ist unser gemeinsames Anliegen, diesen auch weiterentwickeln.

Dass wir in einigen Bereichen aber etwas gekürzt haben, da haben Sie gesagt, Frau Leukefeld, die Finanzsituation ist, wie sie ist. Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Aber Sie müssen auch dazusagen, dass wir mit jedem zweiten Euro, den wir hier ausgeben, immer noch von Transfermitteln leben, und zwar von den Ländern, die im Durchschnitt eine geringere Ausstattung und eine geringere Kapazität in dem Bereich vorhalten als wir. Ich meine, es ist nur recht und billig, wenn wir wenigstens auf dem Durchschnitt aller Bundesländer im Bereich der Kapazitäten der Frauenhäuser auch unsere Kapazitäten ausrichten werden. Wenn wir immer noch dann wesentlich mehr haben als die Bayern beispielsweise, die natürlich in den Finanzausgleich sehr viele Mittel hineingeben, dann halte ich das für nicht ganz so schlecht. Das ist eben gerade nicht ein Rasenmäherprinzip, sondern das ist verantwortlicher Umgang mit den finanziellen Ressourcen, die wir haben.

Derzeit stellt die Landesstelle Gewaltprävention aus den Beiträgen aller Ressorts den Gesamtbericht zusammen. Aber diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen, es stehen noch Abstimmungen und Zuarbeiten aus. Aber mit der erbetenen Berichterstattung wird nicht nur Auskunft über den Fortgang der Arbeiten an der Fortschreibung des Maßnahmekatalogs erbeten. Die antragstellende Fraktion hat einen umfassenden Fragenkatalog vorgelegt, dessen Beantwortung zahlreiche Abfragen und Abstimmungen mit dem Innen- und Justizbereich, der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann und vielen anderen Ressorts erforderlich macht. Sie können sehen, der Fragenkatalog ist so umfangreich, dass ich glaube, dass eine solide Beantwortung der Fragen zum jetzigen Zeitpunkt nur zum Teil möglich wäre. Sicherlich in einigen Fragen wäre das gegangen, aber ich möchte dann schon diesen Fragenkatalog in aller Umfänglichkeit beantworten können. Die Landesregierung hat sich daher entschlossen, heute keinen Sofortbericht zu erstatten, sondern dem Antrag entsprechend, wie es die Geschäftsordnung vorsieht, einen ausführlichen Bericht folgen zu lassen. Ich halte es nicht dem Anliegen angemessen, die in der Geschäftsordnung vorgesehenen sechs Monate vollständig auszuschöpfen. Das ist völlig klar. Ein zeitnaher Bericht ist auch in meinem Interesse. Allerdings kann ich zum heutigen Zeitpunkt hier noch nicht genau diesen Zeitraum fixieren. Das wird sich ergeben, wenn wir die ganzen Daten zusammengetragen und dann die Abstimmung mit den anderen Ressorts abgeschlossen haben. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ja, jetzt liegen mir keine weiteren Redeanmeldungen vor. Oder ist das eine Anfrage, Frau Enders?

Herr Minister Dr. Zeh, würden Sie noch einmal zurückkommen, weil ich es offensichtlich übersehen habe, dass Frau Enders Ihnen eine Frage stellen möchte? Bitte, Frau Abgeordnete Enders.

Danke schön, Herr Minister Zeh, dass Sie meine Anfrage noch beantworten. Herr Minister Zeh, ist vorgesehen, Interventionsstellen bei den Polizeidirektionen im Lande Thüringen anzusiedeln? Gibt es dazu Gedanken? Ist damit vorgesehen, die bereits bestehenden Interventionsstellen, also die Strukturen, die jetzt schon funktionieren, die aufgebaut worden sind, hier an dieser Stelle zu zerschlagen? Wie stellt sich denn dann die Landesregierung vor, diese ganze Geschichte zu finanzieren?

Der Maßnahmekatalog wird ja gerade erarbeitet. Er wird in enger Abstimmung mit dem Innenministerium auch zusammengestellt. Ich kann Ihnen jetzt zu dem Ergebnis der Gespräche noch nicht berichten, weil wir eben mitten in den Verhandlungen sind. Dafür bitte ich wirklich um Verständnis, dass wir das dann erst im Zusammenhang mit diesem vorgelegten Maßnahmekatalog machen können. Denn das ist ja gerade Bestandteil des Katalogs. Dann hätten wir ja hier ausführlich darüber reden können.

Ich denke, ich kann jetzt die Aussprache schließen. Wenn ich das recht verstanden habe, ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Es deutet sich an, dass der Bericht auch erarbeitet wird. Demzufolge lasse ich abstimmen über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drucksache 4/1311. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt 1 Gegenstimme. Die Stimmenthaltungen? Es gibt eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen mit 1 Gegenstimme und der Bericht wird offensichtlich zeitnah gegeben, wie der Minister sagte. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 12 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 13

Verbraucherfreundliche und markt- gerechte Energiepreise in Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/1312 -

Die SPD-Fraktion hat nicht signalisiert, dass sie ihren Antrag begründen möchte. Aber die Landesregierung, dass sie den Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags gibt. Bitte, Herr Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat einen Antrag zum Thema „marktgerechte Energiepreise“ gestellt. Dazu, meine Damen und Herren, möchte ich vorweg sagen, das ist unter den derzeitigen Bedingungen eigentlich ein Widerspruch in sich. Marktgerechte Preise könnte es nur dann geben, wenn es auch einen funktionierenden Energiemarkt gäbe. Und den gibt es in ganz Deutschland als Folge von sieben Jahren rotgrüner Energiepolitik eben nun einmal nicht. Weil das so ist, gibt es nach wie vor auch keine verbraucherfreundlichen Energiepreise. Zumindest in diesem sehr traurigen Befund sind wir uns, glaube ich, doch in diesem Haus einig. Der Befund gilt übrigens für ganz Deutschland und damit natürlich auch für Thüringen. Seit Jahren steigen in Deutschland die Energiepreise wieder an und die Netznutzungsentgelte gehören hierzulande zu den höchsten in Europa. Thüringen kann sich dieser Entwicklung natürlich nicht entziehen. Einige der teuersten Stromanbieter haben ihren Sitz im Freistaat. Bei den Gaspreisen ist die Situation zwar etwas günstiger, hier liegt Thüringen geringfügig unter dem Durchschnitt der neuen Länder, aber natürlich keinesfalls zufriedenstellend. Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig und komplex. Zu ihnen zählt einerseits sicherlich der weltweit wachsende Energiebedarf. So steigt nicht nur die Nachfrage in den westlichen Industrieländern, sondern gerade auch in China und den Wachstumsregionen Südostasiens. Andererseits wollen wir aber auch nicht unter den Tisch kehren, dass die Investitionstätigkeit der Stromversorger in Ostdeutschland, E.ON in Thüringen, RWE in den übrigen neuen Ländern, nach wie vor auf einem vergleichsweise hohen Niveau liegt. Güterverzehr und Kapitaldienst fließen hier natürlich stärker in die Strompreisbildung ein als in den alten Ländern. Zu den Ursachen der gestiegenen und weiter steigenden Energiepreise zählt aber vor allem die von der alten Bundesregierung über Jahre verschleppte Marktöffnung im Energiesektor und die Begünstigung der großen Energiemonopolisten. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die gegen das Votum des Bundeskartellamts erteilte Ministererlaubnis zur Übernahme von Ruhrgas durch E.ON. Ich erinnere auch daran, dass Rotgrün das Energiewirtschaftsgesetz mindestens um ein Jahr verschleppt hat, so dass es mit Mühe und Not nun erst zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten konnte. Für eine wirksame Preisregulierung gab es bis zu diesem Zeitpunkt praktisch keinerlei Instrumente. Das zeigt sich nicht zuletzt darin, dass im vergangenen Jahr das Bundeskartellamt gegen die TEAG ein eingeleitetes Missbrauchsverfahren wieder einstellen musste. Selbst mit dem novellierten Energiewirtschaftsgesetz - das muss man klar sehen - bleibt

vorerst noch vieles beim Alten, aber darauf, meine Damen und Herren, komme ich noch zurück.

Eine vierte Ursache liegt schließlich im Hang der alten Bundesregierung zu einem energiepolitischen Dirigismus, der die Anfangserfolge der Energiemarktliberalisierung sehr, sehr schnell wieder zunichte gemacht hat. Damit meine ich in erster Linie überfrachtete und kostenintensive Gesetzesvorhaben, Frau Becker, wie die Ökosteuer, die Kraft-WärmeKopplungsgesetze oder das Erneuerbare-Energien- Gesetz. Allein die staatlich bedingten Sonderlasten auf dem Strompreis haben sich dadurch zwischen 1998 und 2004 von etwa ehemals 2,2 Mrd. € auf rund 12 Mrd. € nahezu verfünffacht - rotgrüne Energiepolitik.

(Beifall bei der CDU)

Heute liegt der Staatsanteil am Strompreis der Privatverbraucher inzwischen bei 40 Prozent und am Gaspreis bei rund 30 Prozent.

Meine Damen und Herren von der SPD, genau das sind die Rahmenbedingungen, die die Situation auch hier in Thüringen bestimmen. Sie dürfen mir glauben, das sind Rahmenbedingungen, die uns das Leben hier in Thüringen nicht gerade leicht machen. Trotz dieser vergleichsweise ungünstigen Ausgangsposition haben die Landesregierung und die Landeskartellbehörde im Wirtschaftsministerium der Entwicklung selbstverständlich nicht tatenlos zugesehen. Ich will Ihnen dafür nur einige wichtige Punkte in Erinnerung rufen.

Im Jahr 2005 haben wir keinen einzigen Antrag auf Erhöhung der Stromtarife genehmigt, und im Gasbereich Kartellverfahren gegen sieben Stadtwerke in Thüringen eingeleitet. Dabei konnten mit sechs Gasversorgern inzwischen einvernehmlich Regelungen erzielt werden. Im Fall der Stadtwerke Gotha werden wir vermutlich niedrigere Gaspreise per Verfügung durchsetzen müssen. Im Jahr 2001 haben wir der TEAG eine Erhöhung der Tarifstrompreise untersagt, was zu einem rund zwei Jahre dauernden Rechtsstreit dann auch geführt hat. Während dieser Zeit sind weder der TEAG noch anderen Stromversorgern in Thüringen weitere Tarifpreiserhöhungen genehmigt worden. Dieser Rechtsstreit endete schließlich mit einem Vergleich im Rahmen dessen der TEAG eine rückwirkende Erhöhung der Strompreise untersagt wurde. Im Ergebnis dieses zweijährigen Preismoratoriums und der sich daran anschließenden sehr restriktiven Genehmigungspolitik liegen die von der Thüringer Tarifaufsicht zu genehmigenden Tarifstrompreise seit Januar 2005 wieder im Durchschnitt der neuen Bundesländer. Wohl gemerkt, nur Tarifstrompreise fallen in die Zuständigkeit des Landes, rund zwei Drittel der Verbraucher,

das wissen Sie, in Thüringen haben so genannte Sonderabkommen abgeschlossen, die leider nicht der Genehmigungspflicht unterliegen.

Derzeit setzen wir uns als Tarifaufsicht mit den von den großen Stromversorgern zu Jahresbeginn angekündigten Preiserhöhungen auseinander. Bis heute haben insgesamt 25 der 29 Stromversorger im Lande Anträge auf Anhebung der Strompreise im Wirtschaftsministerium eingereicht. Das Spektrum der beantragten Preiserhöhung reicht bis zu 2,4 Cent pro kWh, das entspricht, meine Damen und Herren, einer Steigerung von 12 Prozent. Lediglich ein Unternehmen hat definitiv wissen lassen, dass es auf die Erhöhung der Strompreise verzichten wird.

Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen versichern, dass die Preisaufsicht meines Hauses die vorliegenden Anträge eingehend prüfen und falls erforderlich entsprechende Kürzungen vornehmen wird. Anders als Strompreise unterliegen die Gaspreise generell keiner Genehmigungspflicht, sondern nur einer nachträglichen Missbrauchsaufsicht. Aus diesem Grund werden in Thüringen die Gaspreise regelmäßig im Durchschnitt zweimal pro Jahr von uns abgefragt. So hat die Landeskartellbehörde erst vor wenigen Wochen erneut landesweit die aktuellen Preise bei den Thüringer Gasversorgern abgefragt. Wegen der sehr unterschiedlichen Anpassungsintervalle bei den Unternehmen konnte die Preiserhebung bislang noch nicht abgeschlossen werden, ich erwarte jedoch in Kürze erste Resultate, aus denen sich dann das weitere Vorgehen ableiten wird. Derzeit weist die E.ON Thüringer Energie AG, die ehemalige ThüringenGas, unter dem Namen kennen wir sie alle besser, die höchsten Gaspreise im Freistaat auf. Allerdings unterliegt das Unternehmen nicht unserer Zuständigkeit, sondern dem Zuständigkeitsbereich des Bundeskartellamts. Dort ist man gegenwärtig mit der Prüfung der Gaspreise des Thüringer Regionalversorgers befasst, mögliche Verfahrensschritte gegen einzelne Thüringer Stadtwerke werden wir deshalb mit dem Vorgehen des Bundeskartellamts auch abstimmen.

Im Zusammenhang damit begrüße ich ausdrücklich auch das Engagement der Verbraucherzentrale Thüringen, die angesichts der Gaspreisveränderung nicht nur die Beratungsaktivitäten verstärkt, sondern auch angeboten hat, entsprechende Klagen von Verbrauchern zu koordinieren. Andererseits ist auch klar, dass die Landesregierung die finanzielle Ausstattung der Verbraucherorganisation nicht von zeitweiligen Entwicklungen abhängig machen kann, wobei ich einmal außer Acht lasse, dass bei den Gaspreisen durchaus eine Trendumkehr zu erwarten ist.

Meine Damen und Herren, eine wirksame und dauerhafte Energiemarktregulierung und mehr Wettbewerb

in den Leitungsnetzen der deutschen Strom- und Gaswirtschaft wird sich letztendlich nur über eine zentrale Bundesnetzagentur auf dem Wege der Anreizregulierung erreichen lassen. Für die Errichtung einer solchen Bundesnetzagentur und für den Systemwechsel von der individuellen Kostenkontrolle hin zur Anreizregulierung hat sich die Thüringer Landesregierung deshalb von Anfang an intensiv eingesetzt. Anreizregulierung, meine Damen und Herren, heißt, dass nicht mehr die individuellen Kosten eines Unternehmens den Maßstab für die Preisbildung bilden, sondern dass die neue Bundesnetzagentur anhand von statistischen Unternehmenskennzahlen effiziente Vergleichsunternehmen abbildet, deren Preise dann die künftige Richtschnur vorgeben. Bei der Bundesnetzagentur sollen auf diesem Wege künftig Netznutzungsentgelte und Tarife genehmigt und letztendlich auch kontrolliert werden. Der Bundesnetzagentur obliegt auch die Überwachung großer Thüringer Unternehmen wie der E.ON Thüringer Energie AG oder auch der Stadtwerke Erfurt GmbH. Gleichzeitig ist E.ON Thüringer Energie AG an fast allen Stadtwerken im Freistaat beteiligt, die originär der Aufsicht der Landesregulierungsbehörde unterliegen - eine Aufgabe, die, wie ich bereits geschildert habe, von meinem Haus wahrgenommen wird.

Die gegebenen gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen und Abhängigkeiten der Thüringer Stadtwerke von den großen Konzernunternehmen, insbesondere beim Strom- und Gaseinkauf, erfordern aus meiner Sicht eine Regulierung aus einer Hand. Zudem beruht auch das von uns präferierte System der Anreizregulierung auf einem Effizienzvergleich von Unternehmen, der nicht auf Thüringen beschränkt bleiben kann, sondern bundesweit erfolgen muss. Diese inhaltlichen Gründe sprechen für eine Übertragung der Regulierungsaufgaben auf die Bundesnetzagentur. Mit der Verlagerung dieser personal- und kostenintensiven Zuständigkeiten auf die Bundesnetzagentur würde das Land zudem den Verwaltungsaufwand insgesamt verringern. Insofern besteht eine klare Präferenz für die Übertragung der operativen Regulierungsaufgaben an die Bundesnetzagentur. Gleichzeitig, meine Damen und Herren, wird die Fachaufsicht aber im Land beibehalten, über die der Einfluss Thüringens auf die Preisregulierung letztlich gesichert werden kann. Natürlich ist auch klar, dass wir für diese Aufgabenübertragung keinen Blankoscheck für die Bundesnetzagentur ausstellen können, weil hierdurch natürlich auch Kosten verursacht werden, Kosten, die letztlich vom Steuerzahler getragen werden müssen. Aus diesem Grund haben wir mit dem Bundeswirtschaftsministerium die Konditionen einer alternativen Aufgabenübertragung verhandelt. Die Vertragsverhandlungen konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Der Vertragsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums liegt seit Ende

Oktober vor und wird zurzeit in meinem Haus einer abschließenden Prüfung unterzogen. Dem Kabinett wird kurzfristig ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet werden und ich bitte um Verständnis, wenn ich dieser Kabinettsentscheidung an dieser Stelle nicht vorgreifen kann. Allerdings möchte ich hier doch sehr deutlich sagen: Solange diese Entscheidung nicht gefallen ist, gibt es natürlich kein energierechtliches Vakuum in Thüringen. Die Aufgabe wird, wie auch schon bisher, in meinem Hause wahrgenommen in bewährter Weise und in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur.

Die Verfahren zur Prüfung der Netzentgelte im Strombereich sind termingerecht angelaufen. Im Gasbereich beginnen die Überprüfungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bundesweit ein Vierteljahr später, das heißt Ende Januar 2006. Trifft die Regulierungsbehörde innerhalb von sechs Monaten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen keine Entscheidung, so gilt das beantragte Entgelt als unter dem Vorbehalt des Widerrufs für einen Zeitraum von einem Jahr genehmigt.

Was nun die Ölpreisbindung angeht - die ist in Ihrem Antrag ebenfalls angesprochen -, so sage ich offen, dass mit Blick auf diese Frage zwei Seelen in meiner Brust schlagen, denn die ganze Sache ist insgesamt ein zweischneidiges Schwert. Zweifellos ist es richtig, dass die Gründe, die in den Anfängen der Erdgasversorgung in Deutschland zur Bindung des Gaspreises an die Preisentwicklung beim leichten Heizöl geführt haben, so heute nun nicht mehr gegeben sind. Auch ist es sicherlich nicht zu rechtfertigen, wenn globale Katastrophen, Kriege, Streiks, Naturkatastrophen in der Vergangenheit nicht nur für explodierende Ölpreise, sondern quasi automatisch auch für galoppierende Gaspreise gesorgt haben. Die Ölpreisbindung, das muss man aber auch sehen, hat auch ihre Vorteile. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass sich die Entwicklung auf dem Ölmarkt vergleichsweise noch weitaus vitaler darstellt als auf dem Gasmarkt. Der Gasmarkt in den neuen Ländern wird maßgeblich von zwei großen Anbietern bestimmt, nämlich von Russland und von Norwegen. Wenn die Ölpreisbindung sofort aufgegeben würde, würde man sich gewissermaßen einem neuen noch stärker monopolistisch organisierten Markt ausliefern. Es ist deshalb schwer vorstellbar, dass die Gaspreise mit der Aufgabe der Ölpreisbindung zum jetzigen Zeitpunkt schlagartig sinken würden, zumal die weltweit wachsende Energienachfrage die Preise für alle Energieträger gleichmäßig nach oben treibt, ob mit oder ob ohne Ölpreisbindung. Es gibt durchaus Gründe, die dafür sprechen, die Ölpreisbindung in Ermangelung besserer Preisbildungsinstrumente zumindest so lange aufrechtzuerhalten, bis auf dem Gasmarkt ein vernünftiger Wettbewerb organisiert werden kann. In der gegebenen Mono

polsituation ist die Ölpreisbindung Gegenstand langfristiger, zivilrechtlicher Lieferverpflichtung und kann daher gar nicht von heute auf morgen fallen. Insofern ist aber die Strategie des Bundeskartellamtes auf eine Reduzierung der Laufzeiten bei Gaslieferverträgen hinzuwirken und so für mehr Wettbewerb zu sorgen, sehr zu begrüßen. Dazu wird es auch auf der nächsten Wirtschaftsministerkonferenz im Dezember dieses Jahres eine eindeutige Beschlussfassung aller Wirtschaftsminister geben.

Eine leistungsfähige und preiswerte Energieversorgung ist ein Standortfaktor ersten Ranges. Eine sichere, preiswerte und vor allem wettbewerbsfähige Energieversorgung entscheidet ganz maßgeblich über Investitionen, Arbeitsplätze, wirtschaftliches Wachstum und natürlich auch über sozialen Wohlstand. Dessen ist sich die Thüringer Landesregierung durchaus bewusst. Deshalb hat sie trotz des bisherigen energiepolitischen Gegenwindes aus Berlin stets auf Verbesserungen für Wirtschaft und Verbraucher hingearbeitet. So haben wir in den zurückliegenden Jahren mehrfach und gemeinsam mit anderen Ländern über entsprechende Initiativen im Bundesrat versucht, steigende Kostenbelastung für Wirtschaft und Verbraucher zu verhindern. Die Ergebnisse, meine Damen und Herren, sind hinlänglich bekannt. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag waren letztendlich sämtliche Anträge zum Scheitern verurteilt.

Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass diese Blockade nunmehr beendet ist und dass es gelingen wird, über den Bundesrat neue Initiativen zu entwickeln. Hier wird es z.B. darum gehen, das Verfahren der Anreizregulierung schnellstmöglich zum Laufen zu bringen und auch von der Ex-anteGenehmigung von Netznutzungsentgelten nicht wieder abzuweichen. Solange das nicht gewährleistet ist - das neue Energiewirtschaftsgesetz sieht ja eine Übergangsregelung mit offenem Zeithorizont vor -, so lange wird auch die Bundesnetzagentur nach meiner Einschätzung nicht ihre volle Handlungsfähigkeit entfalten können und so lange ist auch nicht mit einem deutlichen Sinken der Strom- und Gaspreise zu rechnen. Unabhängig davon wird die Landesregierung das ihr zur Verfügung stehende Instrumentarium des Kartell- und Preisrechts weiter konsequent nutzen, um ausufernden Preisvorstellungen der Energieversorger Einhalt zu gebieten. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Wird die Aussprache zu diesem Bericht zu Punkt 1 des SPD-Antrags gewünscht? Das wird signalisiert. Wir werden nun die Aussprache zum Bericht und

zu den Nummern 2 und 3 des Antrags der SPDFraktion in Drucksache 4/1312 führen. Ich rufe als ersten Redner in der Debatte für die Fraktion der Linkspartei.PDS den Abgeordneten Kummer auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, am 3. Juni wurde auf Antrag unserer Fraktion seit langem mal wieder Energiepolitik hier im hohen Haus thematisiert. Ich hatte damals damit angefangen, dass Energiepolitik in Thüringen und hier im Landtag eine sehr untergeordnete Rolle gespielt hat. Inzwischen scheinen auch die anderen beiden Fraktionen die Bedeutung dieses Themas erkannt zu haben, denn wir hatten kurz darauf folgend einen Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema und auch einen jetzt von der SPD-Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Der natürlich besser ist.)

Na ja gut, sicherlich war der Antrag der Fraktion der CDU sehr in die Richtung orientiert, die der Wirtschaftsminister immer wieder vorträgt. Ich muss ehrlich sagen, Herr Minister Reinholz, es stört mich schon ein bisschen, es ist immer dieselbe Leier, die Bundesregierung hat an allem Schuld

(Beifall bei der SPD)

und die Landesregierung nur zu leiden. Ich hätte mir schon ein bisschen mehr Aktivitäten auch von Ihrer Seite gewünscht.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich hatte eine Kleine Anfrage zur Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes gestellt, die am 12.09.2005 „beantwortet“ worden ist, denn letzten Endes hat die Landesregierung nur Ihre Unwissenheit zum damaligen Zeitpunkt bei der Antwort zum Ausdruck gebracht. Ich meine, heute haben wir ja immerhin schon etwas gehört von einer Präferenz, also sprich, eine Präferenz, an die Bundesregulierungsbehörde zu übertragen. Wir haben auch etwas gehört von einem Vertragsentwurf, der vorliegen soll und der im Kabinett demnächst behandelt wird. Herr Minister, ich finde, es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein schwaches Ergebnis,

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

denn Fakt ist eins: Das Land stöhnt seit langem unter diesen Strompreisen. Sie haben zum CDU-Antrag am 16.09.2005 das ja auch bekrittelt. Da haben Sie noch gesagt, es ist Ihnen unklar, aus welchen Gründen die Energiekonzerne jetzt gerade wieder die Strompreise anheben. Ich kann es Ihnen sagen: Man

ist natürlich daran interessiert, die Gewinne entsprechend zu erhöhen. Auch das haben wir immer wieder thematisiert und gerade im Bereich von TEAG - E.ON heutzutage - hat das eben auch eine große Rolle gespielt. Damit ist Druck gemacht worden auf die Stadtwerke, ebenfalls zu erhöhen. Dort steht natürlich das Problem der Kommunen dahinter, immer unter knappen Haushalten zu leiden und hier im Querverbund natürlich die entsprechende Subventionierung durchzuführen. Wie gesagt, diesen Problemen hätte man eher entgegnen müssen.