Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage der Abgeordneten Walsmann, CDU-Fraktion, in Drucksache 4/1596 auf.
Der Erweiterungsbau der Justizvollzugsanstalt Tonna wird spätestens im Herbst 2006 in Betrieb genommen. Daraus wird sich voraussichtlich ein erhöhter Personalbedarf ergeben.
1. Wie wird der erhöhte Personalbedarf abgesichert (Neueinstellungen, Anwärter, Abordnungen aus an- deren Justizvollzugsanstalten etc.) ?
3. Sind in Anbetracht der zu erwartenden Personalmaßnahmen die Belange von Sicherheit und Behandlung in den betroffenen Justizvollzugsanstalten gewahrt?
4. Welche Auswirkungen hat der Abzug von Personal auf den Vollzugsbetrieb der betroffenen Anstalten und welche Überlegungen bestehen seitens der Landesregierung, eventuelle Engpässe auszugleichen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Walsmann wie folgt. Zunächst gestatten Sie mir eine kleine Vorbemerkung. Im zweiten Halbjahr dieses Jahres werden in der Justizvollzugsanstalt Tonna zwei Erweiterungsbauten mit insgesamt 207 zusätzlichen Haftplätzen in Betrieb genommen. Diese Maßnahme dient besonders der Entspannung der Belegungssituation im Thüringer Justizvollzug.
Zu Frage 1: Der erhöhte Personalbedarf bei der Justizvollzugsanstalt Tonna, der voraussichtlich 81 Bedienstete umfasst, wird wie folgt abgesichert werden: Für einen Arzt, einen Diplom-Psychologen und 3 Diplom-Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter mit Fachhochschulabschluss hat der Haushaltsgesetzgeber neue Stellen geschaffen, die aber nur dann mit externen Bewerbern besetzt werden sollen, wenn eine Stellenbesetzung nicht mit derzeit in anderen Geschäftsbereichen im Landesdienst bestehenden Bewerbern möglich ist. Zwei Stellen für Vollzugsabteilungsleiter werden durch Versetzung oder Abordnung von Beamten aus anderen Vollzugsanstalten besetzt werden. Die weiterhin benötigten 74 Beamten der Laufbahn des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes werden durch folgende Maßnahmen zur Verfügung stehen: Am 30. September 2006 werden voraussichtlich 40 Beamtenanwärter in der vorbezeichneten Laufbahn ihre zweijährige Laufbahnausbildung beenden. Diese werden dann ab 01.10.2006 zur Personalergänzung im Rahmen des Einstellungskorridors als Beamte auf Probe zur Verfügung stehen. Weitere Beamte werden durch Aufgabenreduzierung und -verlagerung nach Abschluss der Erstbetriebsphase in der JVA Tonna, Teil 1, weil schon in Betrieb, in der eigenen Anstalt zur Verfügung stehen. Die darüber hinaus noch benötigten Beamten in der Laufbahn des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes werden von anderen Justizvollzugsanstalten zur Justizvollzugsanstalt Tonna versetzt oder abgeordnet werden.
Zu Frage 2: Wie auch in der Vergangenheit bereits praktiziert, werden vor den geplanten Personalmaßnahmen - also Neueinstellungen, Versetzungen, Abordnungen - in jedem Fall die zuständigen Personalvertretungen beteiligt werden, sofern die betreffenden Bediensteten dies bei Versetzungen und Abordnungen gemäß § 75 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Personalvertretungsgesetz beantragen.
Zu Frage 3: Infolge der durch die Inbetriebnahme der Erweiterungsbauten in der Justizvollzugsanstalt Tonna notwendigen Personalmaßnahmen wird in keiner der davon betroffenen Vollzugseinrichtungen ein Sicherheits- oder Behandlungsdefizit eintreten. Da
die Justizvollzugsanstalt Tonna dann über insgesamt 251 Bedienstete im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst verfügt, wird es problemlos möglich sein, eine größere Anzahl Dienstanwärter als Probebeamte in guter Qualität in die dortigen Aufgaben ihrer Laufbahn einzuarbeiten.
Zu Frage 4: Die personelle Unterstützung der anderen Vollzugseinrichtungen für die Inbetriebnahme der Erweiterungsbauten in der Justizvollzugsanstalt Tonna ist mit voraussichtlich 19 Versetzungen und Abordnungen zu bewältigen. Verglichen mit der Zahl der insgesamt Beschäftigten ist das ein relativ geringer Anteil; insgesamt sind es 960 Beschäftigte. Allein die kürzlich in der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld errichtete neue Außenumwehrung führt dazu, dass einige Bedienstete von ihren bislang sehr personalintensiven Bewachungs- und Sicherungsaufgaben entlastet werden und deshalb nunmehr mit anderen Aufgaben bzw. auch in anderen Justizvollzugseinrichtungen eingesetzt werden können. Die darüber hinaus notwendige Abordnung oder Versetzung Einzelner werden die betreffenden Einrichtungen nur in geringem Umfang belasten. Zudem werden am 30.09.2007 weitere 44 Anwärter in der Laufbahn des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes und im Oktober 2008 sechs Anwärter in der Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes ihre Laufbahnausbildungen beenden, so dass sie zeitnah zur Abdeckung des dann bestehenden Personalbedarfs zur Verfügung stehen werden. Noch im ersten Halbjahr dieses Jahres wird darüber hinaus eine Bedarfsermittlung für die Zeit ab 2008 erfolgen, um den Anwärterbedarf für eventuelle Neueinstellungstermine im Jahr 2006, also in diesem Jahr, ermitteln zu können. Ich danke Ihnen.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Ich rufe auf die nächste Mündliche Anfrage, eine der Abgeordneten Wolf, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/1597 - Neufassung -.
In der Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 24. November 2005 wurde die Frage erörtert, ob der Status der Wartburg als Weltkulturerbe durch die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem reichlich sieben Kilometer entfernten Milmesberg gefährdet würde. Die Landesregierung erklärte dem Ausschuss, dass keine Sichtbeziehung zwischen Wartburg und Milmesberg existiert. Zur Untermauerung dieser Tatsache wurde an die Ausschussmitglieder eine Reliefkarte verteilt, auf welcher ein
ausgesprochen hoher Berg eingetragen war, der den Blick von der Wartburg auf den Milmesberg verhinderte. Nun ist jedoch auf der Wartburg ein alter Kupferstich vorhanden, der den Blick von der Burg auf den Milmesberg darstellt. Bei einem Besuch der Wartburg am 19. Januar dieses Jahres konnte ich diesen Blick ebenfalls genießen, sogar bei relativ schlechter Sicht. Vom Milmesberg aus sah ich auch die Wartburg.
1. Wie ist es zu erklären, dass der auf der Reliefkarte, die im oben genannten Landtagsfachausschuss überreicht wurde, dargestellte Berg bei meiner Besichtigung der Wartburg nicht vorhanden war?
2. Hat Minister Trautvetter vor, sein ursprünglich an anderer Stelle im Thüringer Wald geplantes Projekt eines Berges mit mehr als 1.000 Meter Höhe über dem Meeresspiegel zwischen Wartburg und Milmesberg zu verwirklichen und wurde daraufhin dieser Berg auf der oben genannten Reliefkarte bereits eingetragen?
3. Ist es vorgesehen, dass nach der „Trautvetterwiese“ dieser Berg ebenfalls entsprechend benannt wird?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt.
Zu Frage 1: Eine Reliefkarte stellt die Sichtweise von der Geländeoberkante dar und berücksichtigt nicht aufstehende Gebäude. Als solches gibt es keinen Widerspruch zwischen der vorgelegten Reliefkarte und Ihrer Inansichtnahme vor Ort. Übrigens ist beim Lesen der Reliefkarte zu beachten, dass die schematische Darstellung überdimensional die Höhen widerspiegelt, so dass hier der Rennsteig als spitzer Berg, in Wirklichkeit aber als flacher Höhenzug zu erkennen ist.
Ihre Antwort verzweifelt mich insoweit ein bisschen, weil man den Milmesberg auch vom Fuß der Wartburg aus sehen kann und nicht erst oben auf den Turm klettern muss. Von daher erübrigt sich Ihre Antwort insoweit. Sie haben im Ausschuss aber ausdrücklich gesagt, dass es keine Sichtbeziehung vom Milmesberg zur Wartburg gibt. Ist es richtig, dass sich diese Antwort möglicherweise - auch nach einer Ortsbesichtigung - als im Ausschuss vielleicht möglicherweise doch nicht ganz so richtig erweist?
Es kommt immer auf den Standort an, wo man steht, von wo man diese Sichtweise hat, und es kommt darauf an, von welchem Punkt die Reliefkarte dort ermittelt worden ist. Als solches habe ich eigentlich meiner vorherigen Aussage nichts hinzuzufügen. Nur, in der Sache selbst geht es nicht um die Sichtweise, sondern in der Sache geht es nämlich darum: Wie verhindern wir eigentlich diese 145 Meter hohen Windmühlen auf dem Milmesberg, und da spielt das hier eine untergeordnete Rolle.
Herr Minister, eigentlich wollte ich ja fragen, ob Sie die Aufschüttung des Rennsteigs aus Einnahmen aus CD-Verkäufen von Andy T. finanzieren wollten, aber das hat sich dann ja erledigt.
Deshalb eine andere Frage: Sie hatten uns ja, damit wir die Reliefkarte auch richtig lesen können als Abgeordnete, extra noch einen Strich darauf gemalt, wo man denn hinschaut, wenn man von der Wartburg aus schaut, und dieser Strich endete ja so 100 Me
Vielleicht 95. Gut, darüber wollen wir jetzt nicht streiten. Aber könnte man daraus vielleicht nicht doch schlussfolgern, dass der Milmesberg eigentlich nach dieser Auskunft nicht hätte gesehen werden können, denn schließlich habe ich daraus eine Pressemeldung gemacht, woraufhin ich einige empörte Antworten bekam, weshalb ich mich dann doch verwundert erstmal vor Ort begeben und was anderes festgestellt habe.
Herr Minister, darf ich Sie hiermit ganz offiziell zu einer Besichtigung auf der Wartburg mit einem wunderschönen Blick auf den Milmesberg einladen?
Wir werden uns sicherlich mit diesem Thema in nächster Zeit so oft befassen, auch auf der Basis des jetzigen Verwaltungsgerichtsurteils, dass es vielleicht durchaus sinnvoll ist, sich der Sachlage mal intensiv auch vor Ort zu bemächtigen.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/1598 auf.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke geht her
vor, dass die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2005 nur 3,7 Mrd. € von zur Verfügung stehenden 6,5 Mrd. € für die Arbeitsmarktförderung eingesetzt hat. In aktuellen Medienberichten wird gemeldet, dass die Mittel von den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und Optionskommunen nicht abgerufen wurden.