Meine Damen und Herren, wenn es wirklich gelingt, die Richtlinie jetzt noch im parlamentarischen Verfahren in den von mir geschilderten Punkten zu verändern, bin ich mir sicher, dass damit die Akzeptanz in den einzelnen Mitgliedstaaten steigen wird, jedenfalls in denen, die von dem bisherigen Entwurf negativ betroffen sind.
Das ist zumindest die Auffassung der SPD-Fraktion. Ich möchte Sie auch noch darauf aufmerksam machen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen vor allem der CDU-Fraktion, dass die von mir aufgezählten Veränderungen sich fast wortgleich, zumindest aber in den Intentionen in diesem Antrag des Bundeslandes Hessen an den Bundesrat in der Drucksache 673/05 vom 05.09.2005 wiederfinden. Herr Aretz hat das vorhin in seinen Ausführungen ebenfalls erwähnt. Ich mache gar keinen Hehl daraus, ich fordere von der Thüringer Landesregierung ganz klipp und klar, dass sie diesen Antrag unterstützt. Ich appelliere auch an Sie, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, reden Sie mit den Abgeordneten des Europäischen Parlaments Ihrer Fraktion und versuchen Sie im Sinne der von mir beschriebenen Änderungen darauf hinzuwirken, dass dafür am 14. Februar eine Mehrheit im Europäischen Parlament organisiert wird.
Danke. Herr Kollege Höhn, wenn Sie mit Ihrem Wagen nach Italien fahren und sich vergewissern, dass Sie Ihre Fleppen dabei haben, vertrauen Sie auf das Herkunftslandprinzip oder das Bestimmungslandprinzip?
Ich kann mir im Moment nicht vorstellen, was das geschilderte Problem in Ihrer Fragestellung mit dem Problem der Dienstleistungsrichtlinie zu tun hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vorweg zu der Zwischenfrage. Die Frage nach dem Führerschein in Deutschland, der überall anerkannt wird in Europa, die trifft aber genauso gut den Fahrer im Bus oder im Lkw, der das gewerblich betreibt. Da ist das Herkunftslandprinzip eindeutig schon die Regel. Im Übrigen, viele von den hier Anwesenden fahren auch Autos, die aus anderen Ländern kommen.
(Zwischenruf Abg. Huster, Die Linkspar- tei.PDS: Es geht darum, ob Millionen ihre Arbeit in den nächsten Jahren verlieren.)
Wir kommen gleich dazu, einen kleinen Augenblick. Der Grundsatz, den Binnenmarkt zu vollenden, was im Warenverkehr schon üblich ist, jetzt auch noch im Dienstleistungsverkehr zu tun, kann eigentlich nur das Ziel der Lissabon-Strategie sein. Das soll man in jedem Fall unterstützen.
Die Situation, die wir jetzt hier haben, ist, dass wir die Nationalstaaten mit ihren eigenen rechtlichen Regelungen haben. Das ist auch schon gesagt worden in der Berichterstattung der Regierung, die im Übrigen auf dem neuesten Stand, was die zeitliche Abfolge betraf, war, genauso wie von der inhaltlichen Seite her das Thema hervorragend bearbeitet hat. Ich finde es sehr informativ für alle, die mit der Materie nicht so ganz bekannt sind. Die rechtlichen Regelungen der Nationalstaaten sind da und jetzt müssen wir nach Alternativen suchen, wenn wir den Binnenmarkt vollenden wollen, die es dafür geben kann. Eine, die ist von Ihnen von der Linkspartei.PDS zum großen Teil und von Ihnen, Herr Höhn, ein wenig auch gefordert worden, das heißt etwa, es bleibt alles so, wie es ist, nämlich wir behalten unsere nationale Regelung bei, versuchen damit, Zäune um uns aufzubauen, die eben solche Vollendungen nicht ermöglichen.
Die andere Seite, also das andere Extrem, wäre, dass man - das wurde auch gefordert vorhin, besonders von Ihnen - eine Harmonisierung aller rechtlichen Regelungen in allen nationalen Staaten durchführen soll. Das haben Sie so dargestellt. Das hätte zur Folge, dass wir in den nächsten 50 Jahren noch nicht so weit wären, dass alte Regelungen harmonisiert werden, denn Sie wissen ganz genau, wir hier in den Parlamenten und auch im Bundesparlament beschließen immer mal neue gesetzliche Regelungen, die müssten dann sofort harmonisiert werden. Es könnte sogar sein, dass von außen auf uns Forderungen zur Errichtung von Regelungen noch bestehen würden. Ich halte das für einen nicht praktikablen Weg. Der Binnenmarkt würde so nicht vollendet werden. Die Regelung zwischendrin, das ist die, die die Dienstleistungsrichtlinie eigentlich zum Inhalt hat, nämlich, bestehende Regelungen beizubehalten, die schon harmonisiert sind. An der Stelle will ich ganz deutlich widersprechen, was das Sozialdumping und Lohndumping betrifft. Die Entsenderichtlinie bleibt bestehen und damit alle Regelungen, die darin auch verankert sind, und die Dienstleistungsrichtlinie soll nur dort greifen, wo noch keine Regelungen vorhanden sind, also diese rechtliche Lücke füllen. Im Grunde ist es so. Das ist der Stand im Moment und genau so ist es auch im Entwurf enthalten. Diese allgemeine Gültigkeit ist also dieser horizontale Ansatz, von dem immer so viel gesprochen wird, hat diese Wirkung. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass das Herkunftslandprinzip sicherlich noch einmal angesehen werden muss, bestimmte Bereiche auszuschließen. Das ist in der Rede des Herrn Staatssekretärs genau so, wie in den anderen und auch denen, die ich schon mal hier an diesem Pult gehalten habe, gesagt worden, besonders den sozialen und Gesundheitsbereich betreffend, aber auch Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse oder anderes. Sie haben noch andere Fel
Es gibt noch andere Probleme mit den Qualitäten der Dienstleistungen, das ist auch gesagt worden. Ich will aber noch einen Fakt hinzufügen. Man soll schon auch bedenken, dass der Endverbraucher oder der Kunde auch ein Entscheidungsrecht darüber haben soll, welche Qualität der Dienstleistung er in Anspruch nimmt. Es kann nicht alles vom Staat geregelt werden und der Verbraucher selbst hat dort nichts zu entscheiden.
Die Angst vor den Billiganbietern, dazu will ich noch eine Bemerkung machen, die vielleicht ein bisschen drastisch ist, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein dänischer Malermeister in Frankreich sich niederlässt und dann in Deutschland, hier in Erfurt vielleicht Häuser anstreicht. Das würde er aus wirtschaftlichem Interesse auch nicht tun, weil nämlich seine Kosten, dies alles über die Entfernung zu betreiben, so gar nicht in seinem Erlös unterzubringen sind. Ich gebe zu, im grenznahen Raum hat das eine andere Wirkung als hier in Erfurt oder vielleicht noch ein bisschen weiter weg von den Grenzen nach den MUEStaaten oder den neuen Mitgliedstaaten, aber im Grunde lässt sich das eigentlich nicht aufhalten. Das, was hier beschrieben worden ist, dass hier Arbeitskräfte tätig sind, ich denke mal an den Weinbauern in Baden-Württemberg oder ich denke auch an den grenznahen Raum, das ist bereits heute der Fall und da ist die Wirtschaft dort ein bisschen schon weiter als wir bereit sind, Regelungen zu formulieren.
Kurzes Fazit: Der horizontale Ansatz ist meiner Meinung nach in Ordnung. Das Herkunftslandprinzip ist als Regel in Ordnung. Ausnahmen müssen festgelegt werden und am Ende muss ein großer Kompromiss entstehen, wie alle Kompromisse. Jeder, der damit zu tun hatte, geht am Ende unzufrieden nach Hause. Dann ist es auch ein Kompromiss, wenn es auf einer Seite nur die Zufriedenen gibt und auf der anderen die Unzufriedenen, war es auch kein Kompromiss. So ist das ganz normale Leben.
Herr Schröter, Sie äußerten sich zu den Arten des Entsenderechts. Mir ist bekannt, dass es in der Bundesrepublik nur ein Entsendegesetz gibt, was sich mit der Frage Bau beschäftigt. Alle anderen Dienstleistungsbereiche, die es in Deutschland gibt, unterliegen nicht dem Entsenderecht. Wie kommen Sie dann dazu, dass das dann geklärt ist für den Dienstleistungsbereich?
Die Entsenderichtlinie ist eine fortgeltende Regelung, habe ich gesagt, genau so, wie sie zurzeit besteht.
Also, noch einmal zum Thema: Entsenderichtlinie bleibt bestehen und alle anderen spezialgesetzlichen Regelungen auch. Sektorregelungen bleiben bestehen, auch die bleibt bestehen, und ob man noch andere treffen muss, das ist ja die große Frage. Ob noch andere dazukommen müssen, das muss man überlegen. Man muss sogar von Zeit zu Zeit eine Evaluierung durchführen, damit nicht das, was überholt ist, vielleicht noch geregelt ist und nicht mehr geregelt werden muss. Oder es gibt neue Regelungen, die man im Augenblick noch gar nicht sehen kann. Beides kann möglich sein für die Zukunft. Wenn wir aber den europäischen Gedanken nicht über die Diskussion als Ganzes einmal hinwegstellen und als Ziel vor uns sehen, dann werden wir immer nur über nationale oder regionale Vor- und Nachteile ständig diskutieren müssen. Der Gedanke, ein geeintes Europa zu erzeugen, muss stark bei den ganzen Diskussionen verfolgt werden, genau so, wie die Solidarität und Hilfe, die nicht am Gartenzaun, an der eigenen nationalen Grenze enden darf. Man muss in allen Mitgliedsländern eine Chance sehen und eine Chance geben, und in gemeinschaftlicher Entwicklung jedem Mitglied für die eigene nationale und regionale Entwicklung ein bisschen einen Zuspruch geben. Wenn wir alle daran partizipieren können, ist das Unternehmen gelungen. Ich wünsche uns allen dafür viel Erfolg für die große Gemeinschaft, aber auch für die einzelne Nation. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, natürlich weiß ich, dass die Sozialsysteme und damit die Gesundheitssysteme noch in nationaler Hoheit sind und somit dem Regelungsbereich der EU - und ich betone - noch entzogen sind. Herr Staatssekretär Aretz, Sie benannten das klar und deutlich in Ihrem Sofortbericht. Aber jetzt kommt mein aber: Aber mit der Dienstleistungsrichtlinie, wenn sie dann eingeführt ist, wächst die Gefahr, dass sich das zukünftig sehr schnell ändern könnte. Warum sage ich das? Ich sage es, weil es bereits jetzt schon Auswirkungen der Freizügigkeitsbestimmungen für Personen, Kapital, Waren und Dienstleistungen auch auf diesen Bereichen gibt, es wird nur kaum darüber gesprochen und das ist das Problem. Denn die Urteile in den Streitfällen Kohll/Decker - wir haben das alles schon vergessen - zeigen uns die Grenzen der sozialstaatlichen Autonomie der EU-Mitgliedstaaten jetzt schon auf. Die Bürger Kohll und Decker hatten vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt, weil ihre Kassen sich geweigert hatten, für eine Brille und eine Zahnregulierung zu zahlen. Der EuGH sah hierin einen unzulässigen Eingriff in die Regelungen des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs und ordnete die Zahlungen an. Da sich die Entscheidungen auf Kostenerstattungen bezogen, wird darin noch keine Bedrohung für das Sachleistungsprinzip gesehen. Das EuGH-Urteil hat aber auch deutlich gemacht, dass das jeweilige nationale Gesundheitssystem nur dann vor dem Zugriff EU-rechtlicher Regelungen geschützt werden kann, wenn dadurch die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung oder die finanzielle Stabilität des gesamten jeweiligen Gesundheitssystems akut infrage gestellt ist. Nach Meinung des MaxPlanck-Instituts für ausländisches und internationales Sozialrecht hat der jeweils betroffene Staat dafür den Beweis zu liefern. Bezweifelt wird, ob auf Dauer das Sachleistungsprinzip hier in Deutschland durchzuhalten ist.
Meine Damen und Herren, hier komme ich auf die von mir benannte Gefahr zurück: Die Gesundheitsreformen der letzten Jahre in Deutschland haben immer mehr, vor allen Dingen auch die letzte, die Weichen zur Privatisierung gestellt. Das Kostenerstattungsprinzip ist inzwischen Tatsache, wenn auch als Wahlrecht der Versicherten noch nicht durchgreifend. Aber mit der Forcierung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen wird ein weiteres Marktelement installiert; die zunehmende Differenzierung der Leistungsangebote der Krankenkassen ist dafür ein eindeutiges Indiz. Weitere Marktöffnungsklauseln sind im Sozialgesetzbuch V nachzulesen. Dieses regelt übrigens auch die Aufgaben der Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Ärztekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, übrigens genauso wie die Archi
tektenkammern. Sie nehmen bestimmte Aufgaben im Auftrag des Staates wahr und mit einer weiteren Liberalisierung der EU-Politik ist aber ihre Zukunft ungewiss. Wir kennen genügend Diskussionen, wo es Angriffe genau auf diese Körperschaften gibt. Da wundern sich dann immer manche, dass wir sagen, es geht nicht um die Abschaffung dieser Körperschaften, sondern es geht hier um Transparenz, weil das nämlich auch hier im Zusammenhang gesehen werden muss, weil sonst nämlich irgendwann mal die Bewertung wegfällt, dass es hier eine öffentliche Daseinsaufgabe ist und es wirklich in freie Marktsysteme übergeht.
Meine Damen und Herren, wenn privatwirtschaftliche Interessen die Gesundheitspolitik dominieren, wird das unweigerlich zu einer Nivellierung der einzelnen Gesundheitssysteme führen, und zwar auf unterstem europäischen Niveau. Dem entspricht auch die offene Methode der Koordinierung, die mit der LissabonStrategie eingeführt wurde. Die offene Methode der Koordinierung anzuwenden bedeutet, dass alle Mitgliedstaaten in einem bestimmten Politikbereich gemeinsame Ziele festlegen. Inzwischen wird sie bei der Entwicklung der europäischen Beschäftigungsstrategie praktiziert, und zwar in den Bereichen soziale Eingliederung und Renten. Übrigens mussten die Mitgliedstaaten bis April 2005 zu den Herausforderungen der Reformanstrengung im Bereich Gesundheit und Pflege Stellung nehmen. Uns würde schon interessieren, wie die deutschen Anstrengungen bewertet wurden und ob Thüringen dafür eine Zuarbeit geleistet hat?
Meine Damen und Herren, im Jahr 2006 soll das Bündel gemeinsamer Ziele für den Sozialschutzbericht verabschiedet werden. Hier sollen die Ziele mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik und den beschäftigungspolitischen Leitlinien abgestimmt und verzahnt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen unseren Blick dahin öffnen, dass künftige Gesundheitspolitik in Deutschland eine MehrEbenen-Politik ist, Bund, Länder und Kommunen als die nationale Ebene und die europäische Ebene daneben.
Die Thüringer Landesregierung hat in der Drucksache 4/1290 aus ihrer Sicht eine Bewertung europäischer Gesundheitspolitik vorgenommen und ihre Bedenken zur EU-Dienstleistungsrichtlinie formuliert. Im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen gibt es zahlreiche Kritikpunkte. So ist zu befürchten, dass ambulante Pflegedienste auch dann auf Pflegekassenkosten hier tätig werden können, obwohl sie beispielsweise aufgrund mangelnder Qualität keinen Versorgungsvertrag mit deutschen Kassen haben. Das Herkunftslandprinzip bedroht diese Maßnahme der Qualitätssicherung. Ich denke - das habe ich schon einmal gesagt -, Politik hat auch eine Progno
sewirkung und eine prophylaktische Wirkung auf zukünftige Entscheidungen hinzuweisen und Thüringen hat da auch ein Wort mitzureden.
In der Verantwortung der Politik sollten folgende Forderungen stehen: Für die Erstattung von Behandlungskosten in anderen EU-Ländern sollten Sonderregelungen gelten, so darf die Kostenerstattung nicht niedriger sein als bei einer vergleichbaren Behandlung im Inland. Klargestellt werden muss auch, dass die in den Mitgliedstaaten geltenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards gewahrt bleiben und gesichert werden müssen, das heißt auch zukünftig vom Herkunftslandprinzip ausgeschlossen bleiben. Was das wichtigste ist, die Kompetenz der Mitgliedstaaten für die sozialen Sicherungssysteme wird gewahrt sowie die Kompetenz für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung einschließlich der Pflege. Also, wir plädieren, dass auch hier die nationale Hoheit bestehen bleiben und nicht in EUPolitik übergehen sollte.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich die Aussprache. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist das Berichtsersuchen erfüllt.
Reform des Föderalismus unter Mitwirkung der Bundesländer und deren Parlamente Antrag der Fraktion der Links- partei.PDS - Drucksache 4/1580 - dazu: Alternativantrag der Frak- tion der CDU - Drucksache 4/1616 -
Wünscht die Fraktion der Linkspartei.PDS das Wort zur Begründung? Sie wünscht es, Frau Abgeordnete Berninger wird uns die Begründung geben. Bitte, Frau Berninger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, dass eine Modernisierung des bundesstaatlichen Systems notwendig und längst überfällig ist, darüber sind sich hier im Thüringer Landtag - wie auch in anderen Ländern und auf Bundesebene - die politisch Verantwortlichen einig und das - wie Sie ja alle wissen - nicht erst seit der Vorstellung der Ergebnisse der Koalitionsarbeitsgruppe. Natürlich geht es
bei der Föderalismusreform nicht ausschließlich darum, dass den politischen Verantwortungsträgern im Bund und in den Ländern ihre Arbeit erleichtert und dass bestimmte Entscheidungsverpflichtungen entflochten werden.
In einer Beilage der Bundeszentrale für politische Bildung in der Wochenzeitung „Das Parlament“ war am 14. Juli 2003 zu lesen, ich zitiere: „Bisher seien die Landesparlamente zu wenig in die Reformdiskussion einbezogen worden, die einige Ministerpräsidenten gern alleine auf der Ebene der Exekutive führen würden.“ Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag will die Fraktion der Linkspartei.PDS erstens, dass die Landesregierung den Thüringer Landtag nicht nur über den Stand der Vorschläge und stattgefundenen Diskussionen informiert, sondern auch darüber berichtet, welche eigenen Positionen sie in diesen Debatten vertritt und welche Entscheidungen gegebenenfalls schon getroffen wurden.