Zu Frage 3: Die Bewertung wird nicht geteilt. Der Wissenschaftsrat und die Strukturkommission haben festgestellt, dass gute Forschungsleistungen erbracht werden. Dies zeigt auch der hohe Anteil an Drittmittelprojekten in der Herzogin-Anna-AmaliaBibliothek und im Goethe-Schiller-Archiv. Die Weimarer Klassik wird auch im neuen Forschungskonzept für die Gesamtstiftung eine herausragende Rolle spielen.
Zu Frage 4: Die Landesregierung wird dem Landtag auch künftig - wie schon in der Vergangenheit - alle gewünschten Informationen über die KlassikStiftung Weimar geben.
Ich würde gleich zwei Nachfragen dazu stellen, und zwar einmal in Fortsetzung dessen, was ich in Frage 2 gefragt und Sie geantwortet haben: Wird dieses im April vorzustellende Perspektivpapier zu Forschung, Bildung und Marketing dem Landtag zur Kenntnis gegeben oder ausgereicht? Zu Frage 4 möchte ich fragen, die Debatte hatten wir des Öfteren miteinander, wie der Landtag von den Initiativen informiert wird: Sind nach Ihrer Auffassung die Möglichkeiten, die die Parlamentarier zum Einblick in diese Stiftung haben, damit ausreichend belegt, dass
Zur letzten Frage: Es handelt sich um eine Stiftung des öffentlichen Rechts, in deren Stiftungsgremien die Geldgeber und Fachpersonen tätig sind. Darüber hinaus ist es in der Tat jederzeit möglich, über entsprechende Anfragen und über die Wahrnehmung des Selbstbefassungsrechts des zuständigen Ausschusses alle Informationen zur Arbeit der Stiftung zu erlangen. Die Papiere, um Ihre erste Frage zu beantworten, die derzeit erarbeitet werden mit Experten innerhalb und außerhalb der Stiftung, werden, wenn sie vom Stiftungsrat gebilligt sind, selbstverständlich öffentlich zugänglich sein, damit auch den Abgeordneten des Thüringer Landtags.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, die des Abgeordneten Höhn, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1695.
Fehlende Rechtsverordnung zum Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
Der Presse war in den letzten Wochen zu entnehmen, dass in Kürze ein Volksbegehren „Für eine bessere Familienpolitik“ in Thüringen gestartet werden soll. Das im Jahr 2003 geänderte Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid sieht in § 30 eine Rechtsverordnungsermächtigung für die Landesregierung zur Ausführung des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid vor. Mittels Rechtsverordnung sollen zum Beispiel die Einzelheiten zur Gestaltung der Unterschriftsbögen geregelt werden. Eine solche Rechtsverordnung hat die Landesregierung aber bis zum heutigen Tage nicht erlassen.
1. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung die genannte Rechtsverordnung zur Ausführung des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid über zwei Jahre nach dessen Novellierung noch immer nicht erlassen?
2. Wie wird von Seiten der Landesregierung gewährleistet, dass es aufgrund der fehlenden Rechtsverordnung nicht zu Verzögerungen beim Start von
Volksbegehren im Allgemeinen und speziell beim Volksbegehren „Für eine bessere Familienpolitik“ in Thüringen kommt?
4. Inwieweit kennzeichnet das Unterlassen der Landesregierung, die genannte Rechtsverordnung zu erarbeiten, ihre ablehnende Haltung gegenüber Volksbegehren und Volksentscheid als Instrumente demokratischer Willensbildung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Höhn beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Frage 1: Die Rechtsverordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren bei Bürgerantrag und Volksbegehren wird im Innenministerium zurzeit vorbereitet und ist deshalb noch nicht in Kraft. Auf Volksentscheide bezieht sich die Verordnungsermächtigung nicht.
Frage 2: Das im Jahre 2003 umfassend novellierte Gesetz über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid enthält alle formalen und materiellen Voraussetzungen für die Durchführung eines Volksbegehrens. Es enthält auch klare und eindeutige Detailregelungen, die für die Initiatoren von Bürgeranträgen und Volksbegehren erforderlich sind, um von der Möglichkeit eines Plebiszites Gebrauch zu machen. Zudem sieht § 4 des Gesetzes ausdrücklich vor, dass der Präsident des Thüringer Landtags über die formellen Voraussetzungen berät. Notwendig ist hierfür lediglich ein schriftlicher Antrag der Vertrauensperson eines Bürgerantrags oder eines Volksbegehrens.
Frage 3: Ich beabsichtige, der Landesregierung den Entwurf einer Rechtsverordnung noch in der ersten Jahreshälfte zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Frage 4: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die plebiszitären Elemente einen wichtigen und notwendigen Beitrag zur Ergänzung der parlamentarischen Demokratie leisten. Sie hat deshalb auch die parlamentarischen Gremien bei der Erarbeitung der Novelle des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid umfassend unterstützt.
Herr Minister, wenn, wie von Ihnen eben ausgeführt, das Gesetz bereits alle formalen Voraussetzungen zur Durchführung eines Bürgerantrags/Volksbegehrens enthält, wie erklären Sie sich dann, dass diese offensichtlich recht einfach zu erstellende Rechtsverordnung zwei Jahre nach der Novellierung des Gesetzes noch immer nicht erstellt worden ist? Liegt das an der arbeitsmäßigen Überlastung derjenigen, die damit beauftragt sind, oder welche Gründe können Sie dazu noch anführen?
Schlicht und ergreifend liegt es daran, dass es vielfältige und zahlreiche andere Aufgaben im Innenministerium zunächst zu erledigen gab und sie daher noch nicht fertig gestellt wurde. Aber der Mitarbeiter, der dafür zuständig ist, ist an der Arbeit und sie wird rechtzeitig fertig gestellt sein. Es gibt keine Probleme, weil, wie gesagt, es bereits sehr detailliert im Gesetz festgelegt wird. Aber Sie haben sicherlich Recht, dass die Verordnung letzte Zweifel beseitigen würde.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir dann zur letzten Mündlichen Anfrage für heute, die Anfrage des Abgeordneten Pilger, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1700.
Übertragung des Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters vom Amtsgericht Mühlhausen auf das Amtsgericht Jena
Durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit vom 8. Dezember 2005 (GVBl. 2006, S. 13) hat Justizminister Schliemann die Führung der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister für den Bezirk des Landgerichts Mühlhausen vom Amtsgericht Mühlhausen auf das Amtsgericht Jena übertragen.
Mit dieser Konzentration der Registerführung werde laut Pressemitteilung des Thüringer Justizministeriums vom 1. November 2005 gleichzeitig die elektronische Registerführung in Thüringen eingeführt.
1. Aus welchen Gründen wurde das Amtsgericht Jena als zuständiges Gericht für die elektronische Registerführung ausgewählt?
2. Wie wird von Seiten der Landesregierung gewährleistet, dass auch Menschen, die über keinen eigenen Internetzugang verfügen, künftig schnell und ohne lange Anfahrtszeiten Zugriff auf die genannten Register erhalten?
3. Wird die Führung der genannten Register der Amtsgerichte Gera und Erfurt wie angekündigt ab März bzw. Mai 2006 ebenfalls auf das Amtsgericht Jena übertragen werden?
4. Welche Veränderungen ergeben sich daraus bei der Personalausstattung der betroffenen Amtsgerichte?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pilger wie folgt:
Zunächst ein kleiner Hinweis: Der Vorgang ist noch nicht abgeschlossen, deswegen ein kleiner Vorbehalt, die Frage nach Personal wird sich erst am Ende klar beantworten lassen.
Zu Frage 1: In Jena konnten die personellen, sachlichen und räumlichen - Stichwort Justizzentrum - Voraussetzungen für eine Konzentration der bisherigen vier Registergerichte in Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen am besten geschaffen werden. An anderen Standorten als Jena und dortigen Justizzentren hätten wir bauliche Maßnahmen ergreifen müssen, um eine Abteilung mit Größenordnung 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtig unterbringen zu können. Darüber hinaus können und werden wir - und machen es auch - die vorhandenen IT-Ressourcen im Justizzentrum dort nutzen.
Zu Frage 2: Bereits vor Einführung der elektronischen Registerführung wurde an den bisherigen Standorten eine große Anzahl von Anfragen und Anträgen, Auskünften, Einsichtnahmen, Erteilung von Abschriften der zur Akte gereichten Urkunde, Erteilung von Registerauszügen überwiegend fernmündlich bzw. schriftlich abgewickelt. Dies ist auch am neuen Standort Jena gewährleistet. Darüber hinaus werden - allerdings erst nach technisch bedingtem Abschluss der vollständigen Erfassung aller Registerdaten in Jena - an den bisherigen Standorten Erfurt, Gera,
Meiningen und Mühlhausen Bildschirmgeräte zur Verfügung stehen, die es dem Recht suchenden Publikum ermöglichen, Einsicht in die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister zu nehmen.
Zu Frage 4: Bisher waren bei den vier Registergerichten in Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen etwa 40 Personen im Bereich dieser Register eingesetzt. Im Wesentlichen kann es aufgrund der Digitalisierung der Register zu einer Reduzierung des Personalbedarfs für die Zukunft auf etwa maximal 30 Personen führen. Die Veränderungen sind im Einzelnen - Stand heute, Künftiges kommt noch -: aus Meiningen keine Veränderungen, aus Mühlhausen ist eine Rechtspflegerin abgeordnet worden, aus Erfurt ein Rechtspfleger und drei Servicekräfte und aus Gera eine Richterin, ein Rechtspfleger und eine Servicekraft. Im Übrigen wird Personal eingesetzt, das bereits am Standort in Jena tätig ist. Soweit Versetzungen oder Abordnungen vorgenommen werden, erfolgt dies im Einverständnis mit den Betroffenen. Die frei gewordenen, nicht mehr mit Registersachen betrauten Richter und Rechtspfleger werden an ihren bisherigen Standorten mit anderen Aufgaben betraut. Gleiches gilt für die Servicemitarbeiter.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann möchte ich noch darauf verweisen, dass die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Matschie, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1726 in eine Kleine Anfrage umgewandelt wurde. Damit schließe ich die heutige Fragestunde und rufe auf den ersten Teil des Tagesordnungspunkts 20
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Pläne der DB Station & Service AG, Region Südost zum Personalabbau - Auswirkungen auf das Service-Ange- bot der Bahn in Thüringen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 4/1678 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, Ziel der Bahnreform war einst: mehr Leistung auf die Schiene, Erhöhung der Effizienz, Neustrukturierung, Regionali
sierung. Aber vor allem war es das Ziel, mehr Kunden durch mehr Leistung, durch Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger, durch mehr Service innerhalb des Schienenpersonennahverkehrs und durch Erhöhung der Qualität zu gewinnen. Überhaupt soll und sollte der ÖPNV gestärkt, die Entlastung der Umwelt vorangebracht, das Straßennetz entlastet und insgesamt sollten Verbesserungen im Schienenbereich für den Kunden erzielt werden. Ich denke, das bleibt auch weiter im Mittelpunkt.
Wer ist nun der Kunde? Der Kunde ist Schüler, ist Arbeitnehmer, ist der Reisende schlechthin - Fernreisende, Nahreisende -, ist aber auch der behinderte und der ältere Mensch. Gerade diese Gruppe bedarf besonderer Beachtung. Wie kommt der Einzelne heute in der modernen Mediengesellschaft mit diesen veränderten Bedingungen auf dem Bahnhof zurecht? Wie kommt er zurecht mit der Vielfalt der Tarife, mit den vielen Neuerungen? Ich glaube, der Kunde benötigt Hilfe. Diese Hilfe erweist sich an verschiedenen Punkten am Bahnhof im Servicebereich. Diese Hilfe erzielt man durch überschaubare Systeme, dem Kunden verständliche Systeme und natürlich auch durch eine ordentliche Station und einen guten Service, der geboten werden soll.
Meine Damen und Herren, wir meinen, dass das durchaus notwendige Voraussetzungen sind, um den Kunden an den Bahnhof zu führen und ganz besonders dem Kunden die Möglichkeiten des SPNV nahe zu bringen. Dem steht offenbar das neue System der Deutschen Bahn entgegen. Der Kundenservice wird neu organisiert; es gibt neue konzeptionelle Vorstellungen. Wir meinen, wo in der Fläche schon enorm ausgedünnt wurde, muss das mit Vorsicht geschehen und der Service und die Information muss zumindest an entscheidenden Knoten- und Umsteigeplätzen erhalten bleiben, vorgehalten werden, ja, zum Teil verbessert werden. Wir meinen aber auch bei neuen Konzepten, dass die Leistungen verbessert werden müssen und dass Arbeitsplätze gesichert werden. Dies ist zu garantieren, auch wenn man neue Lösungswege geht. Wir begrüßen neue Lösungswege, denn nichts ist endlich und nichts ist perfekt und vollkommen. Allerdings, wir verneinen Verschlechterungen und meinen, wir brauchen Verbesserungen am Zustand des Service.
Wir fordern deshalb auch, dass der Kunde im Mittelpunkt bleibt, dass er im Mittelpunkt steht und der ÖPNV damit gestärkt wird. Neue, zweckmäßige Wege begrüßen wir durchaus. Wir begrüßen auch, dass es Abstimmungen gibt zwischen TRANSNET und der Deutschen Bahn AG. Wie man hört, soll weitestgehendes Einvernehmen auch erzielt worden sein bezüglich des Umbaus und des Rückbaus an den