Es ist im Übrigen auch falsch, was Sie sagen, dass im letzten Jahr 10,5 Mio. € in diesem Bereich ausgegeben wurden, schlichtweg falsch. Im letzten Jahr sind 9,6 Mio. € in diesem Bereich ausgegeben worden, weil, wie Sie wissen, es Haushaltssperren und verschiedene Einschränkungen gab, so dass sich diese Kürzung nicht auf 1,5 Mio. € beläuft. Ich sage auch noch etwas ganz deutlich dazu: Diese Kürzung, die besteht, ja. Es gibt eine Kürzung, eine objektive Kürzung. Aber das sind auch Synergieeffekte, die in den letzten paar Jahren in diesem Bereich entstanden sind. Wir müssen konstatieren, wenn man sich anschaut, was ist mit den Mitteln der Schuljugendarbeit in den letzten Jahren geschehen, da ist einiges im investiven Bereich passiert; da gab es Träger, die haben Bewilligungen bekommen von Sportgeräten bis Musikgeräten und sonstigen Sachen, die angeschafft wurden. Aus verständlichen Gründen haben wir in den letzten paar Jahren schon gesagt, das werden die nicht jedes Jahr neu anschaffen, weil sie das natürlich weiter nutzen. Es ist natürlich auch die Frage zu stellen, das finde ich ja völlig richtig, dass in Verantwortung der örtlichen Jugendhilfeausschüsse zukünftig entschieden werden soll, was gefördert wird und wie diese Synergieeffekte hergestellt werden können. Ich war damals schon ein Freund davon, dass diese Richtlinie oder diese Zuständigkeit sich unter einem Dach im Bereich der Jugendhilfe wiederfindet, weil genau das SGB VIII das an dieser Stelle sagt. Das SBG VIII und das Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz in Thüringen sagen relativ klar, wer für Jugendarbeit zuständig ist, wer auch für Schuljugendarbeit, für Schulsozialarbeit und für Jugendsozialarbeit zuständig ist. Das ist alles relativ klar definiert im SGB VIII und Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz. Herr Abgeordneter Kollege Pilger, da können Sie das alles nachlesen und da würden Sie hier nicht eine Scheindiskussion darüber führen, dass zukünftig der Jugendamtsleiter - wie haben Sie das
Die örtlichen Jugendhilfeausschüsse entscheiden darüber und es ist sachlich und richtig, dass sie das tun, weil nämlich die genau verantworten und beurteilen können, was in ihrer Region letztendlich auch los ist.
Ein weiterer Punkt, Herr Kollege Bärwolff, ich bin da schon erstaunt, wenn Sie von Verunsicherung sprechen. Sie sind, glaube ich, Mitglied im Jugendhilfeausschuss in Erfurt genauso wie ich. Da würden Sie ja schon in der Diskussion mitbekommen, dass wir uns sehr intensiv, auch in vergangenen Jahren, mit dieser Frage Schuljugendarbeit und Jugendarbeit und der Verknüpfung auseinander gesetzt haben, dass es im Jugendhilfeausschuss der Stadt Erfurt ein Gremium gab, was das Schulamt beraten hat bei der Auswahl von Projekten, dass es da schon immer eine konstruktive Zusammenarbeit gab, dass diese konstruktive Zusammenarbeit sich jetzt genau fortsetzen wird, nur andersherum, dass jetzt zukünftig der Jugendhilfeausschuss entscheiden wird und die fachliche Beratung durch das Schulamt gegeben ist. Das haben wir gerade in der letzten Jugendhilfeausschuss-Sitzung der Stadt Erfurt miteinander diskutiert und am Ende auch so vernünftig beschlossen.
Ein letzter Punkt noch, es geht um die Schulsozialarbeit, Frau Kollegin Reimann hat das angesprochen. Die Schulsozialarbeit, ja, da gibt es Einschränkungen, aber auch da muss ich sagen, diese Debatte haben wir hier mehrfach im Landtag geführt. Es war bekannt, dass die Förderung der ESF-Mittel sich degressiv gestaltet und dass die kommunale Seite, wenn sie das kompensieren will, entsprechend ihre Verantwortung wahrnehmen muss und auch in diesem Bereich einsteigen muss. Diese kommunale Verantwortung fordern wir jetzt ein und es wird in den örtlichen Jugendhilfeausschüssen, hoffe ich sehr, auch sehr verantwortungsbewusst entschieden.
Ganz zum Schluss, ich sage es deutlich, ich halte es für sinnvoll, dass diese gemeinsame Richtlinie besteht, dass die Synergieeffekte zukünftig genutzt werden können. Ich weiß, dass die kommunale und die örtliche Verantwortung an dieser Stelle sehr wohl wahrgenommen wird. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zum 1. Januar dieses Jahres wurden die Förderrichtlinien des Landes zur Schuljugendarbeit und zur Jugendpauschale zu einer einheitlichen Richtlinie der ordentlichen Jugendförderung zusammengeführt. Dass die Opposition jetzt nach zwei Monaten bereits fordert, über erste Erfahrungen zu berichten, halte ich für etwas unangemessen. Nach zwei Monaten kann man sicherlich nicht von ausreichenden Erfahrungen sprechen.
Aber dass wir darüber sprechen können, halte ich nicht gerade für schlecht, deswegen werde ich mich der Diskussion natürlich auch stellen. Ich kann erst mal ganz allgemein sagen, ich finde es gut, dass das zusammengelegt worden ist. Wir wollten mehr Verantwortung für die Kommunen. Nun haben wir diese Verantwortung und die kommunale Selbstverwaltung auch in die Hand gelegt. Dass es nicht gleich von Anfang an überall reibungslos läuft, das ist bei solchen Umstellungen nicht anders zu erwarten. Aber ich bin ganz sicher, dass das nur Anfangsschwierigkeiten sein werden; man wird mit diesem Instrument bald sehr gut und sehr verantwortlich umgehen können. Wir haben immer von Deregulierung geredet, hier ist ein wichtiger Beitrag dazu. Damit können nämlich nun erstmals Landesmittel über eine einheitliche Förderrichtlinie nach gleichen Förderkriterien und mit einem einzigen Bewilligungsbescheid gewährt werden. Und, Herr Döring, dass es nun weniger Mittel gibt, das ist nicht das Ergebnis der Zusammenlegung der Förderung von Jugendpauschale und Schuljugendarbeit, das ist schlichtweg das Ergebnis davon, dass wir nicht mehr so viel Geld haben. Ob das zusammengelegt worden wäre oder nicht, wir hätten in diesem Bereich, ob wir es nun gut finden oder nicht, einfach Mittel reduzieren müssen. Dass wir überhaupt noch etwas fördern, was es in anderen Ländern mit diesem Instrumentarium überhaupt nicht gibt, das halte ich grundsätzlich für einen Erfolg der Landesregierung und der Arbeit in diesem Bereich. Im Übrigen, Frau Ehrlich-Strathausen, das haben Sie - glaube ich - gesagt, Schulsozialarbeit ist eine kommunale Aufgabe in 17 Kreisen. Nein, ich glaube, das kam wohl mehr von hier. Also nicht sieben, sondern von 17 Kreisen weiß ich, dass diese von den Kommunen weitergeführt werden soll. Übrigens ist auch hier die Kofinanzierung reine kommunale Aufgabe. Wir haben es aus Landesmitteln bisher immer mitfinanziert, und dass das natürlich nicht ewig so geht, dass ordnungspolitisch die Kommune dort auch in die Aufgaben muss, die ihr zustehen, das halte ich für mehr als angemessen.
Sie sprachen von den reinen kommunalen Mitteln: Aber die ESF-Kofinanzierung, die Ende dieses Jahres ausläuft, die könnten wir doch fortsetzen, wenn wir das wollen als Landtag? Stehen Sie da auch dazu, dass wir wenigstens das hinkriegen?
Nein, das könnten wir nicht fortsetzen, wenn wir wollten, weil es dem Operationellen Programm von ESF folgen muss, und das ist degressiv gestaltet, ausdrücklich von Anfang an. Da haben wir keine Hebel, um diese Mittel zu verstetigen.
Die Zusammenarbeit der Jugendhilfe und der Schulen wurde in der Vergangenheit immer wieder gefordert und es war auch immer wieder gesagt, dass das auch unabhängig von einer Zusammenlegung der Richtlinien gehen müsse, aber leider hat es eben nie funktioniert. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir jetzt eine Basis haben, wo sich die Synergieeffekte durch die Zusammenlegung dieser beiden Förderungsarten automatisch ergeben. Im Zuge der Zusammenführung der genannten Richtlinien wurde die Förderung der ehemaligen Projekte nämlich in die Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte gegeben. Jetzt könnte man dort gemeinsam sowohl über Schulprojekte als auch über Schuljugendarbeit an den Schulen entscheiden. Es gibt jetzt keine Differenz mehr, es gibt keine Zweigleisigkeit mehr, es liegt in einer Hand. Dies entspricht natürlich auch dem Bundesrecht. Der § 11 Abs. 3 im SGB VIII bestimmt nämlich ausdrücklich die schulbezogene Jugendarbeit als eine Aufgabe der Jugendhilfe. Wir vollziehen hier Bundesrecht, da gibt es aus meiner Sicht überhaupt keinen Streit. Ich denke, das ist vom Bundesgesetzgeber ganz bewusst so gemacht worden, dass nämlich vor Ort eine Jugendhilfeplanung aus einem Guss möglich ist. Da die neuen Förderrichtlinien mit dem Titel „Örtliche Jugendförderung“ vor Ort umgesetzt werden sollen, habe ich auf diese Abstimmung mit der kommunalen Ebene immer größten Wert gelegt. Dafür habe ich auch in
Kauf genommen, dass die Richtlinie erst im Dezember letzten Jahres unterzeichnet werden konnte. Ich denke, hier geht Qualität auf jeden Fall vor Zeit. Wir haben mit allen Betroffenen ausgiebig gesprochen. Von Chaos vor Ort kann meines Erachtens nicht gesprochen werden, es gibt allenfalls Übergangsprobleme. Ich habe mich natürlich im Zuge dieser Aktuellen Stunde auch vor Ort erkundigt, wo es denn nun wirklich Probleme gibt, und ich habe nach den mir vorliegenden Rückmeldungen der Jugendämter und der Schulämter keine nennenswerten Schwierigkeiten mehr vorgetragen bekommen. Dass es im Einzelfall gerade zu Beginn eines solchen neuen Verfahrens zu Problemen kommen kann, das ist nichts Ungewöhnliches, das sagte ich bereits. Ich möchte an dieser Stelle auch ausdrücklich den beteiligten Schulen und den Jugendämtern ein großes Kompliment aussprechen. Jede Umstellung ist immer mit Schwierigkeiten verbunden. Ich denke, es ist wirklich auch gut bewältigt worden.
Herr Döring, Sie sprachen davon, dass Altenburg immer noch keine Mittel und keinen Zuwendungsbescheid bekommen hat. Natürlich muss ein Zuwendungsbescheid auch bewilligungsreif sein. Wenn die bewilligungsreifen Unterlagen nicht vorliegen, dann kann natürlich das Land auch keinen Bewilligungsbescheid aussprechen. Ich werde aber dieser Sache noch einmal nachgehen und werde darauf drängen, dass auch hier die Unterlagen entsprechend vorgelegt werden. Ich denke, auch das ist ein lösbares Problem, das meines Erachtens in Kommunikation geklärt werden kann.
Wir haben ausdrücklich, um zu vermeiden, dass durch den Wechsel der Zuständigkeit die Projekte der ehemaligen Schuljugendarbeit wegbrechen, in der Richtlinie eine Übergangsregelung vorgesehen. Das wurde ja bereits auch gesagt. Entsprechend dieser Übergangsbestimmungen sollen im Jahr 2006 ca. 20 Prozent der vom Land zur Verfügung gestellten Fördermittel für die Projekte der schulbezogenen Jugendarbeit verwandt werden. Damit ist gesichert, dass die Projekte nicht wegbrechen. Damit ist gesichert, dass man in das System hineinwächst und dann mit den Erfahrungen im nächsten Jahr, 2007, diese Projekte auch gut einordnen kann. Die Jugendämter, soweit ich es in Einzelfällen gesehen habe, setzen zum Teil sogar mehr als die geforderten 20 Prozent ein. Dies hat zur Folge, dass in diesem Jahr die Projekte der schulbezogenen Jugendarbeit nahezu unverändert fortgeführt werden können. Herr Döring, ausdrücklich in Ihre Richtung sage ich das und ich bin auch ganz froh, denn es war nicht unsere Absicht, dass gerade die Schuljugendarbeit wegbricht. Denn es wurde ja so etwa in einigen Diskussionen gesagt, die Kommunen interessieren sich nicht, die Jugendämter haben überhaupt nicht die Kompetenz, die wollen das nicht. Nein, ausdrück
lich mit diesen 20 Prozent ist Vorsorge vom Land getroffen, aber vor Ort ist das auch ausdrücklich so gewollt. Im nächsten Jahr wird es vom Land keine vorgegebene Förderquote mehr geben und das muss dann natürlich vor Ort im Benehmen mit den staatlichen Schulämtern jeweils neu ausgehandelt werden. Aber, ich denke, mit den Erfahrungen, die in diesem Jahr mit der 20-Prozent-Grenze eingegeben worden ist, können die Verhandlungen auch gut ablaufen.
Ich will aber noch etwas sagen zu dem Haushaltstitel. Herr Panse hat das schon gesagt, die hier angegebenen 10,5 Mio. € waren natürlich durch die haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen des vergangenen Jahres überhaupt nicht in der Höhe da. Wir haben in diesem Jahr im Landeshaushalt 2006 insgesamt 9 Mio. € zur Verfügung und diese werden auch ausgereicht. Alle Jugendämter haben bereits eine In-Aussicht-Stellung über die ihnen zur Verfügung stehende Landeszuwendung erhalten, damit dann auch die Planbarkeit vor Ort möglich und auf Basis dieser In-Aussicht-Stellung sind Abschlagszahlungen nunmehr auch möglich. Drei Viertel aller Jugendämter haben bislang ihren Fördermittelantrag im Hinblick auf die ihnen mitgeteilten möglichen Landesförderungen auch überarbeitet. Davon erhielten zwischenzeitlich 12 Jugendämter einen Bewilligungsbescheid. Die übrigen Fördermittel sind noch nicht bewilligungsreif. Das hatte ich ja vorhin im Falle von Altenburg gesagt. Das liegt in der Regel an den noch nicht beschlossenen Haushalten in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, aber dann gibt es einen anderen Grund. Dem gehen wir nach, selbstverständlich.
Zusammenfassend also will ich feststellen, dass es keinen begründeten Anlass zur Kritik gibt, eher im Gegenteil. Trotz der schwierigen Haushaltssituation auf allen Ebenen wird die ehemalige Schuljugendarbeit effizient fortgesetzt und die Zusammenarbeit aller Beteiligten verbessert und das war auch so gewollt. Vielen Dank.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich beende die Aktuelle Stunde und rufe auf den Tagesordnungspunkt 3
Auslobung eines Preises „Wirt- schaftsfreundlichste Kommune in Thüringen“ Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/983 -
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - Drucksache 4/1599 -
Das Wort hat der Abgeordnete Grob aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zur Berichterstattung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Abgeordnete, der Antrag der Fraktion der SPD vom 20. Juni 2005 - Auslobung eines Preises wirtschaftsfreundlichste Kommune in Thüringen - mit der Drucksachennummer 4/983 wurde in der 20. Sitzung am 1. Juli 2005 als Tagesordnungspunkt 19 aufgerufen. Der Beratungsgegenstand wurde ohne Aussprache an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen. In der 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit am 9. September 2005 wurde unter Punkt 2 in öffentlicher Sitzung der Antrag der SPD-Fraktion aufgerufen. Als Berichterstatter wurde der Abgeordnete Grob, wie Sie sehen, bestellt. In der Ausschuss-Sitzung wurden vom Antragsteller die Gründe des Antrags noch einmal ausführlich erörtert und Vergleiche zu anderen Ländern erwähnt. Seitens der CDU-Fraktion wurden die eventuell anfallenden Kosten angesprochen und es wurde daran erinnert, dass eine ähnliche Idee schon von der IHK Erfurt als wirtschaftsfreundliche Verwaltung im Gespräch sei. Des Weiteren wurde eine Anhörung in öffentlicher Sitzung angeregt, um von den Beteiligten zu erfahren, was sie von einer solchen Initiative hielten und welche Vorstellungen sie dazu hätten. Auch seitens der Regierung wurde in Zeiten der knappen Kassen eine Betreibung von zwei ähnlichen Projekten in Frage gestellt. Minister Reinholz hielt dies für wenig sinnvoll und erklärte, dass im Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hierfür keine Mittel eingestellt seien. Nach kurzer Unterbrechung des Tagesordnungspunkts wurde man sich zum Termin der Anhörung sowie der Liste der Anzuhörenden einig. Die Anhörung wurde für den 4. November 2005 mit folgenden Anzuhörenden festgelegt: die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern, die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern, Gemeinde- und Städtebund, Thüringischer Landkreistag und Verband der Wirtschaft Thüringens. In der 9. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit am 4. November 2005 wurde unter Tagesordnungspunkt 1 die Anhörung in öffentlicher Sitzung durchgeführt. In den Ausführungen der Anzuhörenden waren fast alle Bereiche des Meinungsbildes, von positiv über kritisch, skeptisch bis hin zur Ablehnung, vorhanden. Ähnliche Modelle wurden erläutert, Vor- und Nachteile einer solchen Auswirkung beraten und Beispiele, wie
verkürztes Verwaltungshandeln, angesprochen. Allgemeiner Tenor war, dass es bei dieser Auslobung nicht um Gewinner und Verlierer gehe, sondern um die Darstellung oder Beispiele und deren Multiplikatoren. Es wurde seitens der IHK noch einmal auf den eventuell parallel laufenden Preis hingewiesen, dass dieser zurzeit aufgrund des Antrags der SPD zunächst zurückgestellt sei. Es wurde auch weiterhin dargelegt, dass bei der Mitwirkung der Landesregierung der Preis einen höheren Stellenwert erhalte. Seitens des Gemeinde- und Städtebundes wurde darauf hingewiesen, dass wenig Interesse bestehe, die Auslobung eines solchen Preises gegen den Willen der Gemeinde durchzusetzen. In der weiteren Anhörung wurden auch die Festlegungen der Kriterien, der Aufwand, der für die Auslobung der Preise betrieben werden müsste, und die Differenzierung nach Gemeindegröße angesprochen. Von Seiten der WTS wurde eventuell ein Preis in verschiedenen Kategorien vorgeschlagen. Der Thüringische Landkreistag könnte sich auch eine Preisverleihung an bestimmte Projekte vorstellen. Vom Verband der Wirtschaft Thüringens wurden Maßnahmen vorgeschlagen, um das wichtige Thema „wirtschaftsfreundliches Verwaltungshandeln“ zu fördern. Die schriftlichen Stellungnahmen der Anzuhörenden sind in den Zuschriften 4/304, 4/305, 4/306, 4/315 und 4/316 nachzulesen.
In der 29. Sitzung des Landtags am 9. Dezember 2005 wurde der Tagesordnungspunkt der Auslobung des Preises für die wirtschaftsfreundlichste Kommune in Thüringen von der Tagesordnung abgesetzt, da der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit noch nicht abschließend beraten hatte.
In der 12. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit am 20. Januar 2006 wurden unter Tagesordnungspunkt 3 der Antrag der Fraktion der SPD und die eingegangenen Vorlagen unter 4/706 der CDU als Antrag zur Beschlussempfehlung mit der Neufassung „Wirtschaftsfreundliches Verwaltungshandeln in Thüringen“ behandelt. Der Antrag wurde entsprechend der Vorlage von der CDU begründet. Seitens der PDS wurde der Wunsch geäußert, dass die Landesregierung diesen Antrag unterstützen solle. Auch die Fraktion der SPD habe mit ihrem Antrag das aktive Handeln der Landesregierung einfordern wollen. Dies wurde noch einmal ausdrücklich betont. Die redaktionellen Änderungen im ersten Absatz des Antrags der CDU in der Vorlage 4/706, das Wort „begleiten“ durch das Wort „unterstützen“ zu ersetzen - in Klammern habe ich mir noch mal aufgeschrieben, dass keine finanzielle Unterstützung damit gemeint ist -, wurde bei Stimmenthaltungen angenommen. Der Ausschuss beschloss bei Stimmenthaltungen die Annahme des Antrags der Fraktion der SPD in Drucksache 4/983 in der Fassung des Antrags der Fraktion der CDU - Vorlage
4/706 - und unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen zu empfehlen und stellte die Erledigung des Antrags der Fraktion der SPD in Vorlage 4/749 fest. Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit empfiehlt, den Antrag in der Fassung der Drucksache 4/1599 anzunehmen. Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Gerstenberger, Linkspartei.PDS-Fraktion, das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, man kann es, glaube ich, kurz machen. Wir stimmen diesem Antrag zu, denn das Ziel, was er verfolgt, ist richtig und unseres Erachtens auch durchaus wünschenswert, dass Verwaltungshandeln auf diesem Weg transparenter gemacht wird. Warum soll es nicht einen Leistungsvergleich und einen Erfahrungsaustausch geben im Rahmen dieses Wettbewerbs, wo positive Erfahrungen zur Industrieansiedlung oder auch positive Entwicklungsprozesse und Arbeitsprozesse beim Abschluss einer Baugenehmigung und eines Baugenehmigungsverfahrens ausgewertet werden, wo dargestellt wird, dass Vergaben tatsächlich zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft geführt haben oder dass Kommunen in der Lage sind, über runde Tische mit Wirtschaftsunternehmen Erfahrungen auszutauschen und im Interesse der Unternehmen zu wirken, oder wo regionale Cluster oder auch Netzwerke entwickelt werden, die zur Verbesserung der Entwicklung beitragen. Das alles sind Erfahrungen, die in einen solchen Wettbewerb einfließen können und die durchaus bewertet und ausgewertet werden sollten. Wenn ein solcher Preis dazu beitragen kann, etwas vorwärts zu bringen, sollten wir ihn unterstützen.
Als Anregung noch: Es gab auch einige Diskussionen, ob der THÜHOGA mit seinem Preis „Wirtschaftsfreundliche Kommune“ das Richtige macht und tut. Auch dort gab es von Seiten der Landesregierung die entsprechende Unterstützung bei der Einführung dieses Preises, seit diesem Jahr ein Selbstläufer, im THÜHOGA durchaus gut angenommen und auch von vielen Hotels und Gaststätten in Thüringen benutzt, um das Renommee und die Reputation des eigenen Unternehmens noch stärker in den Vordergrund zu stellen, Ähnliches wäre diesem Weg zu wünschen und diesem Preis einer wirtschaftsfreundlichen Kommune in Thüringen, deshalb stimmen wir zu. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wirtschaftsfreundliches Handeln von Verwaltungen ist für die Ansiedlung neuer Unternehmen, aber genauso auch für die Erweiterung und den Erhalt von bestehenden Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Dies zeigen sowohl die Standortanalysen der IHK in Erfurt und Gera als auch meine eigenen Erfahrungen beim Kontakt mit vielen Unternehmen vor Ort. Dass es dabei eine ganze Reihe von Defiziten zu beklagen gibt, zeigen sowohl die eben von mir genannten Standortzufriedenheitsanalysen, aber auch der letzte Parlamentarische Abend des Thüringer Handwerkstages hier im Haus, auf dem vor allen Dingen das bürokratische Handeln einzelner Verwaltungen kritisiert wurde. Dabei geht es oftmals gar nicht um gesetzliche Missstände, sondern um lange Wartezeiten, z.B. bei Baugenehmigungen oder dem bürokratischen Mehraufwand bei Sondernutzungstatbeständen. Oftmals tauchen solche negativen Beispiele auch in den Medien auf, während Beispiele für besonders verwaltungsfreundliches Handeln kaum in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Deshalb hatten wir als SPD-Fraktion auch nach Gesprächen mit der IHK in Erfurt die Idee, einen solchen Preis „Wirtschaftsfreundlichste Kommune in Thüringen“ ausloben zu lassen, der von der Landesregierung in Abstimmung mit den IHKs, den Handwerkskammern und anderen Wirtschaftsverbänden einmal jährlich vergeben werden soll. Der Preis soll nicht mit großen materiellen Summen verbunden sein, sondern den Prämierten die Möglichkeit geben, auf Briefkopf, Internetseiten oder Werbeprospekten der Stadt oder Gemeinde oder auch des Landkreises mit diesem Titel werben zu können. Dabei soll keineswegs die Bewertung aller Städte und Gemeinden und Landkreise des Freistaats erfolgen, wie das von einigen Damen und Herren suggeriert worden ist - das war niemals, auch nicht von Anfang an, unsere Idee gewesen -, sondern besonders positive Beispiele von wirtschaftsfreundlichem Verwaltungshandeln sollten von der Wirtschaft, aber auch von den Kommunen eingereicht werden und dann von einer Jury bewertet und prämiert werden - also ein ähnliches Procedere wie beim Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“, was es ja seit vielen Jahren in Thüringen gibt und was mit großem Erfolg durchgeführt wird. Einen Wettbewerb „Wirtschaftsfreundlichste Kommune“ oder auch „Wirtschaftsfreundliches Verwaltungshandeln“ gibt es bereits in einigen Bundesländern, so zum Beispiel in
Mecklenburg-Vorpommern. Dort haben wir uns dieses Verfahren mal etwas genauer angeschaut. Wenn man dahin sieht, dann ist es lediglich so, dass da zwei A 4-Seiten auszufüllen sind. Ein großer bürokratischer Aufwand ist also weder bei der Teilnahme noch bei der Auswertung des Vorhabens anzumerken, so dass der Vorwurf, man würde hier eine zusätzliche Bürokratie schaffen, einfach ins Leere läuft. Auch im Freistaat Bayern gibt es einen solchen Wettbewerb. Ich darf dazu mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin, aus einer Pressemitteilung der Stadt Nürnberg zitieren: „Mit dem bayerischen Qualitätspreis 2005 für wirtschaftsfreundliche Gemeinden zeichnet die bayerische Staatsregierung die Stadt Nürnberg aus. Der bayerische Qualitätspreis wird vom bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie für hervorragende Leistungen im Bereich Qualität und Qualitätsmanagement sowohl an bayerische Unternehmen als auch an besonders wirtschaftsfreundliche Kommunen verliehen. Mit dieser Auszeichnung wird Nürnberg für die hohe Qualität seiner Wirtschaftsförderung gleichsam zertifiziert und dokumentiert einmal mehr seine Spitzenposition bei der kommunalen Wirtschaftspolitik. Der Preis dient nicht nur der Profilierung der Stadtverwaltung; darüber hinaus ist er ein Beleg für die Qualität des Wirtschaftsstandorts Nürnberg.“ So weit das Zitat. Das zeigt also, welche Wirkung ein solcher Preis auch in einer betroffenen oder ausgezeichneten Kommune entfaltet. Gerade in Thüringen, wo 90 Prozent aller Unternehmen unter 20 Mitarbeiter haben und damit neben dem eigentlichen Chef des Unternehmens kaum noch Verwaltung vorhanden ist, ist ein wirtschaftsfreundliches Umgehen von Seiten der öffentlichen Verwaltung absolut notwendig. Mit dem Preis können positive Beispiele bekannt gemacht und zur Nachahmung angeregt werden. Beispiele für ein solches Handeln wird es mit Sicherheit genügend geben. Aus meiner eigenen Erfahrung als Beigeordneter im Landkreis Altenburger Land, wo ich auch für die Bauaufsicht mit zuständig war, fällt mir da sofort etwas ein. Wir haben im Jahre 2001 einen so genannten Lotsendienst entwickelt. Alle Antragsteller, die gewerbliche Bauvorhaben realisieren wollen, können 24 Stunden am Tag auf einer extra eingerichteten Hotline der Bauaufsicht ersten Kontakt aufnehmen. Schon vor der Fertigstellung der Unterlagen wird mit dem Bauherren, dem Architekten und den wichtigsten Trägern öffentlicher Belange die grundsätzliche Machbarkeit besprochen, der Umfang der Unterlagen festgelegt. Nach Eingang des vollständigen Antrags erhält dieser einen Stempel Lotsendienst. Mit allen beteiligten Behörden ist geklärt, dass derartige Unterlagen vorrangig und zeitnah abzuarbeiten sind. Auch die Gemeinden verzichten im Altenburger Land auf ihre monatliche Bearbeitungsfrist. So können mittlerweile Teilbaugenehmigungen nach durchschnittlich zehn Tagen schon ausgereicht werden und voll
ständige Baugenehmigungen nach durchschnittlich 22 Tagen. Während der gesamten Zeit steht dem Bauherren ein Mitarbeiter der Bauaufsicht als so genannter Lotse zur Verfügung. Er kümmert sich um sein Vorhaben. Dies ist ein Beispiel und ich bin mir sicher, dass es da in Thüringen viele weitere gibt, die es verdient hätten, dann ausgezeichnet zu werden. Nun ist unser Ursprungsantrag durch die Mehrheit des Wirtschaftsausschusses verändert worden. Statt „Wirtschaftsfreundlichste Kommune“ soll der Preis nun auf die gesamte Verwaltung ausgedehnt werden und den Titel „Wirtschaftsfreundlichstes Verwaltungshandeln“ in Thüringen haben. Das ist sicher eine machbare Lösung, weil auch andere Ämter, wie Landesverwaltungsamt oder Staatliche Umweltämter viel mit Genehmigungen für Unternehmen zu tun haben. Die weitere Veränderung unseres Ursprungsantrags, dass nämlich die Landesregierung nicht mehr der Initiator des Preises sein soll, sondern derartige Vorhaben der Wirtschaft unterstützen soll, gefällt uns weniger, aber immerhin ist dies ein großer Fortschritt in den Ausschussberatungen, wenn ich daran denke, mit welcher Vehemenz sich die Landesregierung am Anfang noch generell eines solchen Preises verschlossen hat. Ich denke, nun liegt es an der Landesregierung, den Beschluss - davon gehe ich hier aus -, da ja auch die CDU-Fraktion den Änderungsantrag so eingebracht hat, der heute hier im Landtag erfolgen wird - in die Tat umzusetzen. Man konnte ja in der Presse lesen, dass die IHK ihr ursprüngliches Vorhaben jetzt wieder ankurbeln will. Natürlich ist dabei der Nachteil, dass das auf Mittelthüringen beschränkt ist, und ich denke, Herr Reinholz, es liegt jetzt auch an Ihnen, da moderierend mitzuwirken, denn der Antrag gibt Ihnen ja diese Rolle, dass man das vielleicht, wenn es auch nicht zum Anfang klappt, dann später auf ganz Thüringen ausdehnen kann, dass das dann sozusagen als Thüringer Markenzeichen zu erkennen ist und nicht bloß auf Mittelthüringen beschränkt wird. Ich denke, dass damit klar ist, dass die SPD-Fraktion dem nunmehr vorliegenden Antrag zustimmen wird. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wer kennt sie nicht, die Stilblüten der Verwaltungsprosa, wenn eine Behörde einen Maskenball genehmigt unter der Auflage, das Tragen von Masken ist verboten, oder wenn die Zustellung von Gebührenbescheiden in astronomischer Höhe von einem Cent erfolgt und vorsorglich Zwangsvollstre
Meine Damen und Herren, Bürokratieabbau, bürgerfreundliches und wirtschaftsfreundliches Verhalten sind politische Dauerbrenner in jedem Land - und das muss man, denke ich, immer mit bedenken - mit einem letztlich funktionierenden Verwaltungsapparat.
Es liegt nicht am mangelnden Umsetzungswillen der Parlamente und Regierungen, dass mancher Bürger den Eindruck gewinnt, hier komme man kaum voran, sondern auch an immer wieder neuen Regelungen, die den einmal gefundenen Status quo jeweils verändern. Da ist das Streben nach möglichst genauen Vorgaben für den Einzelfall, das nur zum Teil mit dem Selbstbeschäftigungsdrang von Bürokratien zu tun hat. Und es wird auch gespeist durch die Neigung von Behörden, Bürger vor jeglichem, auch selbst verschuldetem Ungemach zu bewahren und zu diesem Zweck gut gemeinte Verbote und Gebote zu erlassen - nicht nur aus eigenem Antrieb und auch deshalb, weil im Schadensfall die Verwaltung häufig gefragt wird, ob sie hier etwas unternommen oder unterlassen hat. Zum Schutz der Bürger muss beispielsweise eine Richtlinie europaweit einheitlich regeln, wie man auf eine Leiter steigt - auf keinen Fall rückwärts. Ausdrücklich wird bestimmt, dass man nur mit dem Gesicht zur Leiter hinaufklettern darf, die Hände müssen frei sein, um sich festhalten zu können. Künftig dürfen also Europas Bürger, wenn sie wollten, nicht mehr rückwärts mit den Händen in den Hosentaschen eine Leiter besteigen.
Bezogen auf Thüringen, meine Damen und Herren, konnte man nun den Eindruck haben, dass mit dem Antrag der SPD zur Auslobung eines Preises - ursprünglich für die wirtschaftsfreundlichste Kommune, nun lediglich eines Preises für die wirtschaftsfreundliche Kommune durch Ihre Änderungen im Ausschuss - durch das Land diese Probleme gelöst würden. Das Beste daran war, dass man auch die Standortwerbung der Kommunen entscheidend verbessern könne. Abgesehen davon, was nicht als Vorwurf zu verstehen ist, dass die Idee sicher nicht von Ihnen alleine, Herr Dr. Schubert, stammte, sondern sie die Abwandlung einer entsprechenden Vorbereitung der Industrie- und Handelskammern war, weist Ihr Antrag dabei den Schönheitsfehler auf, dass es einen solchen Preis ohne Ihre Initiative bereits längst gäbe. Denn in der Anhörung ist deutlich geworden, dass die Arbeitsgemeinschaften der IHK ihre Bemühungen, einen eigenen entsprechenden Preis für wirtschaftsfreundliches Verwaltungshandeln auszuloben, mit Rücksicht auf Ihren Antrag zurückgestellt haben.